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JourBlog

Das Journalismus-Metablog – Kuratiert vom DFJV

Tag: 28. Januar 2025

SWR legt Einspruch gegen Zwangseinladung vom BSW im “Wahlarena” ein.

Björn Czieslik28. Januar 2025

BSWR: Der SWR legt Ein­spruch gegen eine Entscheidung des Ver­waltungs­gerichts Stuttgart zur Besetzung der Sendung “Wahl­arena” ein. Das Gericht hatte

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Keine Eskalation: NRW-Medienminister Liminski sieht Grundlage für Beitragsklage nicht mehr gegeben.

Björn Czieslik28. Januar 2025

NRW-Medienminister Nathanael Liminski hofft auf “Einsicht” der öffentlich-rechtlichen Sender bezüglich deren Klage wegen der verschobenen Erhöhung des Rund­funk­beitrags vor dem

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MDR will Dialog mit dem Publikum intensivieren.

Björn Czieslik28. Januar 2025

Offenes Ohr: Der MDR will den Austausch mit seinem Publikum weiter aus­bauen. Bei der Veranstaltungs­reihe “MDR mitten­drin” geben Redakteurinnen und

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BDZV fordert von Journalisten-Gewerkschaften Kompromissbereitschaft.

Björn Czieslik28. Januar 2025

Fordert Kompromisse: Der BDZV erwartet von DJV und DJU im Tarif­konflikt die Bereit­schaft, über “Veränderungen in der Tarif­struktur” zu sprechen”,

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Basta: “The Voice Kids”-Coaches können Konkurrenten stummschalten.

Björn Czieslik28. Januar 2025

Stummgeschaltet: Die Sat.1-Show “The Voice Kids” führt zur 13. Staffel einen “Mute-Buzzer” ein. Damit können die Coaches Stefanie

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Zahl des Tages: Wahlprogramme sind kürzer als 2021.

Björn Czieslik28. Januar 2025

Zahl des Tages: Mit durch­schnittlich 25.544 Wörtern sind die Wahl­programme der Parteien zur Bundes­tags­wahl kürzer als 2021, analysieren Kommunikations­wissenschaftler

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Hör-Tipp: Sebastian Klussmann und Henning Beck machen Besserwisser-Podcast.

Björn Czieslik28. Januar 2025

Hör-Tipp: Quiz-Champion Sebastian Klussmann und Neuro­wissen­schaftler Henning Beck starten den gemein­samen Podcast “Klussmann & Beck – Das Duell der Besserwisser”.

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Yvette Younes verantwortet Consumer Marketing bei Reemtsma.

Björn Czieslik28. Januar 2025

Rauchender Kopf: Beim Tabak-Konzern Reemtsma ist Yvette Younes seit Jahres­beginn Head of Consumer Marketing für die DACH-Region. In dieser Rolle

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143. Netzpolitischer Abend

Sebastian Marg28. Januar 2025

Ihr wartet sicher alle schon…Am Dienstag, den 4. Februar gibt es den nächsten Netzpolitischen Abend #NPA143 live auf der

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turi2 am Abend: Stefan Raab, KI-Training, European Newsroom.

Björn Czieslik28. Januar 2025

–

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Soziale Netzwerke: Warum W Social mehr kalter Kaffee als heißer Scheiß ist

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Mit W Social ist ein soziales Netzwerk gestartet, bei dem man sich nur nach Passkontrolle anmelden kann. Das ist keine

Großes W auf einem Turm
Idee. Überhaupt spricht einiges dagegen, sich bei dem schwedischen Startup einen Account zuzulegen. Ein Kommentar.

Großes W auf einem Turm
Viel Sendungsbewusstsein, wenig dahinter. (Symbolbild) – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Marsha Levina

Mit großem Brimborium startet heute das soziale Netzwerk W Social, das sich selbst seit Monaten großspurig als europäische Alternative zu Twitter darstellt. W Social will besser sein, weil man die Daten in Europa hostet. Außerdem muss man dort für einen Account über 18 Jahre alt sein und mit seinem Personalausweis nachweisen, dass man eine Person ist. So sollen Bots, Spam, Desinformation und Manipulation ausgeschlossen werden, das Versprechen des Anbieters.

Mal abgesehen davon, dass mit diesem Konzept Identifizierungspflichten und Alterskontrollen im Netz Vorschub geleistet wird, ist vollkommen unklar, warum wir ausgerechnet einem profitorientierten schwedischen Start-Up glauben sollen, es besser zu machen als die etablierten Twitter-Alternativen Mastodon, Bluesky oder auch Eurosky.

Geldgeber von W Social sind laut Medienberichten ein schwedisches Medieunternehmen, mit an Bord sind Leute von Spotify und Ericsson, die Geschäftsführerin war früher bei Ebay. W Social kündigt jetzt schon die Einführung für Werbung und Micropayments für Medienartikel hinter Bezahlschranke an.

Es gibt unkommerzielle Alternativen

Im Gegensatz dazu gibt es mit dem Fediverse, zu dem auch Mastodon gehört, seit Jahren unzählige unkommerzielle Alternativen und Projekte. Technisch ähnlicher zu W Social ist Eurosky, das Projekt der nicht-kommerziellen Modal-Stiftung aus den Niederlanden. Es hat vor einigen Tagen auch eine von Bluesky unabhängige App veröffentlicht.

Technisch baut W Social wie Bluesky und Eurosky auf dem AT-Protokoll auf. Das ist ein offenes, föderiertes Protokoll für soziale Anwendungen und Netzwerke. Es ermöglicht eine Interoperabilität zwischen verschiedenen Anwendungen sowie die Möglichkeit, Benutzerkonten umzuziehen.

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W Social profitiert davon, dass schon Millionen Nutzer:innen bei Bluesky dabei sind, mit denen die W‑Social-Nutzer:innen interagieren können. Das ist der große Vorteil föderierter Protokolle. Es ist also schon etwas los, wenn das Projekt startet. Im Gegensatz zu etablierten Gegenspielern Mastodon, Bluesky und Eurosky, die Open Source sind, setzt W Social aber auf geschlossenen Code. Auch das führt nicht gerade zu mehr Glaubwürdigkeit.

Vorschusslorbeeren von ganz oben

Was an dem ganzen Trubel aber wirklich verwundert: Die Europäische Kommission, Ursula von der Leyen, die Europäische Zentralbank und deren Präsidentin Christine Lagarde haben gerade ihren Bluesky-Account nicht irgendwann zu Eurosky umgezogen, sondern zu W Social. Das und vieles mehr hat die Aktivistin Elena Rossini herausgefunden.

Bei soviel Vorschusslorbeeren würde mich ja interessieren, welche Kontakte das schwedische Startup hat spielen lassen, um die sonst in Sachen soziale Netzwerke eher schwerfällige EU-Kommission zu sich zu locken. Geht es der Kommission darum, Identifizierungspflichten zu stärken oder Anwendungsfälle für das EUDI-Wallet zu schaffen? Oder kennt man sich einfach gut und kommerziell ist der Kommission immer lieber als unkommerziell? Oder irgendwas mit digitaler Souveränität, weil das ja immer gut kommt? Es bleibt unklar.

Bekannt ist auf jeden Fall auch, dass W Social auch Rechtsradikalen, sofern sie denn ihren Pass vorzeigen, Raum geben will. Die AfD-Vorsitzende Alice Weidel sei willkommen, ließ die CEO von W Social den Schweizer „Blick“ wissen. Und Blocklisten wie bei Bluesky werde es nicht geben. Na dann, wohl bekomms!


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Mit W Social ist ein soziales Netzwerk gestartet, bei dem man sich nur nach Passkontrolle anmelden kann. Das ist keine

Großes W auf einem Turm
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Großes W auf einem Turm
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Mit großem Brimborium startet heute das soziale Netzwerk W Social, das sich selbst seit Monaten großspurig als europäische Alternative zu Twitter darstellt. W Social will besser sein, weil man die Daten in Europa hostet. Außerdem muss man dort für einen Account über 18 Jahre alt sein und mit seinem Personalausweis nachweisen, dass man eine Person ist. So sollen Bots, Spam, Desinformation und Manipulation ausgeschlossen werden, das Versprechen des Anbieters.

Mal abgesehen davon, dass mit diesem Konzept Identifizierungspflichten und Alterskontrollen im Netz Vorschub geleistet wird, ist vollkommen unklar, warum wir ausgerechnet einem profitorientierten schwedischen Start-Up glauben sollen, es besser zu machen als die etablierten Twitter-Alternativen Mastodon, Bluesky oder auch Eurosky.

Geldgeber von W Social sind laut Medienberichten ein schwedisches Medieunternehmen, mit an Bord sind Leute von Spotify und Ericsson, die Geschäftsführerin war früher bei Ebay. W Social kündigt jetzt schon die Einführung für Werbung und Micropayments für Medienartikel hinter Bezahlschranke an.

Es gibt unkommerzielle Alternativen

Im Gegensatz dazu gibt es mit dem Fediverse, zu dem auch Mastodon gehört, seit Jahren unzählige unkommerzielle Alternativen und Projekte. Technisch ähnlicher zu W Social ist Eurosky, das Projekt der nicht-kommerziellen Modal-Stiftung aus den Niederlanden. Es hat vor einigen Tagen auch eine von Bluesky unabhängige App veröffentlicht.

Technisch baut W Social wie Bluesky und Eurosky auf dem AT-Protokoll auf. Das ist ein offenes, föderiertes Protokoll für soziale Anwendungen und Netzwerke. Es ermöglicht eine Interoperabilität zwischen verschiedenen Anwendungen sowie die Möglichkeit, Benutzerkonten umzuziehen.

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Vorschusslorbeeren von ganz oben

Was an dem ganzen Trubel aber wirklich verwundert: Die Europäische Kommission, Ursula von der Leyen, die Europäische Zentralbank und deren Präsidentin Christine Lagarde haben gerade ihren Bluesky-Account nicht irgendwann zu Eurosky umgezogen, sondern zu W Social. Das und vieles mehr hat die Aktivistin Elena Rossini herausgefunden.

Bei soviel Vorschusslorbeeren würde mich ja interessieren, welche Kontakte das schwedische Startup hat spielen lassen, um die sonst in Sachen soziale Netzwerke eher schwerfällige EU-Kommission zu sich zu locken. Geht es der Kommission darum, Identifizierungspflichten zu stärken oder Anwendungsfälle für das EUDI-Wallet zu schaffen? Oder kennt man sich einfach gut und kommerziell ist der Kommission immer lieber als unkommerziell? Oder irgendwas mit digitaler Souveränität, weil das ja immer gut kommt? Es bleibt unklar.

Bekannt ist auf jeden Fall auch, dass W Social auch Rechtsradikalen, sofern sie denn ihren Pass vorzeigen, Raum geben will. Die AfD-Vorsitzende Alice Weidel sei willkommen, ließ die CEO von W Social den Schweizer „Blick“ wissen. Und Blocklisten wie bei Bluesky werde es nicht geben. Na dann, wohl bekomms!


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Überwachungsbrille von Meta: Ich sehe was, was du nicht siehst

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Smart Glasses kommen im Mainstream an. Sie sehen aus wie herkömmliche Brillen und sind eine völlig neue Bedrohung für die

Person mit Sonnenbrille und langen blonden Haaren
. Was man über die übergriffigen Geräte wissen sollte.

Person mit Sonnenbrille und langen blonden Haaren
Normalisierte Überwachung: Influencerin mit Smart Glasses von Meta bei einer Modenschau. – Alle Rechte vorbehalten: Berzane Nasser ABACA

Die Stadt Potsdam hat Smart Glasses kürzlich in ihren Bädern verboten. Die französische Datenschutzaufsicht warnt vor den Brillen und spricht davon, dass sie Überwachung normalisieren könnten. Und auch in Brüssel erhöht sich der Druck: Europaabgeordnete fordern Aufklärung darüber, wer die mit den Brillen aufgezeichneten Bilder eigentlich zu sehen bekommt.

Smart Glasses sind der neue Technik-Hype und mit den dicken schwarzen Brillen mit der eingebauten Kamera verbreitet sich auch die Kritik an den Gefahren. Influencer filmen damit heimlich Frauen am Strand oder auf der Straße und veröffentlichen das Material im Netz, eine neue Form der digitalen Gewalt.

Zugleich warnen Kritiker*innen vor den tiefgreifenden Veränderungen durch die Brillen. Eine umfassende rechtswissenschaftliche Betrachtung stellte fest: „Smart Glasses bergen aufgrund fehlender Transparenz der Informationserfassung sowie mangelnder Kontrolle anschließender Informationsverarbeitung eine erhebliche Gefahr der Beeinträchtigung der Privatsphäre und damit rechtlich verbürgter Persönlichkeitsrechte der von ihnen erfassten Personen.“

Dabei gingen die Gefahren „weit über die bisher verwendeten Arten der optischen, akustischen und elektronischen Informationserfassung“ wie bei Videoüberwachung oder Smartphones mit Kameras hinaus. Problematisch ist dabei nicht nur die Tiefe des technischen Eingriffs, sondern auch die absehbare Breite ihrer Anwendung, wenn immer mehr Menschen die Brillen nutzen.

Mit den heutigen Möglichkeiten der biometrischen Gesichtserkennung hat sich dieses Problem noch verschärft. Denn auch wenn in den Modellen von Meta bislang keine Funktion zur Gesichtserkennung scharf gestellt ist, hat der Konzern diese schon in Stellung gebracht. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis jede Begegnung mit einer brillentragenden Person die Frage aufwirft: Werde ich gerade identifiziert?

Was macht es mit einer Gesellschaft, wenn man davon ausgehen muss, in jeder Situation unbemerkt gefilmt werden zu können? Sollte das überhaupt erlaubt sein? Und wer könnte die Technologie jetzt noch stoppen?

Wir beantworten die wichtigsten Fragen zu den neuen Überwachungsbrillen:

  • Was können die Brillen und wie werden sie beworben?
  • Erkennt man, wenn mit der Brille gefilmt wird?
  • Kann man die Brille mit dem eigenen Instagram-Account verbinden?
  • Kann die Brille auch Gesichter erkennen?
  • Was passiert mit den Daten?
  • Kann auch die Polizei die Aufnahmen zu Gesicht bekommen?
  • Bekommen weitere Menschen die Aufnahmen zu Gesicht?
  • Was tun Datenschutzbehörden in der EU?
  • Darf man eine andere Person ohne deren Zustimmung einfach so filmen?
  • Mit dem Handy oder mit einer Überwachungsbrille gefilmt: Wo ist der Unterschied?
  • Darf man andere nackt in der Sauna oder am FKK-Strand filmen?
  • Was, wenn ich im Bikini am Badesee gefilmt werde?
  • Wie nennt man Menschen, die diese Brillen benutzen?
  • Wie viele der Brillen sind schon im Umlauf?

Was können die Brillen und wie werden sie beworben?

Die Überwachungsbrillen werden als Smart Glasses vermarktet und gehören zu den sogenannte Wearables, sind sind also tragbare, mit Computern ausgestattete Geräte.

Die Datenbrillen können einerseits filmen und damit die Umgebung erkennen und andererseits Informationen im Sichtfeld einblenden. Manche Brillen haben weitere Sensoren sowie Mikrofon und Lautsprecher verbaut. Die Geräte werden meist mit einem weiteren Gerät wie einem Smartphone sowie Apps verknüpft und sind so mit dem Internet und KI-Anwendungen verbunden.

Die Brillen haben im Gegensatz zur klassischen Virtual-Reality-Brille transparente Gläser, die um Informationen ergänzt werden können, und sollen für Anwendungen der Augmented oder Mixed Reality genutzt werden. Darunter versteht man, dass der klassischen menschlichen Sicht eine weitere Ebene der Information hinzugefügt wird, es handelt sich dabei um eine Art Mensch-Maschine-Schnittstelle, ähnlich wie bei Cyborgs.

Denkbare Nutzungen neben dem Fotografieren und Filmen sind Objekt- und Gesichtserkennung, Navigation, Unterhaltung, Kommunikation oder Interaktion mit einem Endgerät.

Erkennt man, wenn mit der Brille gefilmt wird?

Laut Meta: ja. Eine kleine weiße Leuchtdiode am rechten Rand des Rahmens zeigt an, dass jemand seine Umgebung mit der Brille gerade aufzeichnet oder dass die KI-Funktion aktiv ist, mit der sich Nutzer*innen Informationen zu ihrer Umgebung anzeigen lassen können.

Allerdings ist die Leuchte leicht zu manipulieren. Im Netz kursieren zahlreiche Anleitungen, um heimlich mit der Brille filmen zu können. Und auch sonst ist für Umstehende nicht unbedingt zu erkennen, ob die Brille gerade aufnimmt, zum Beispiel bei hellem Sonnenschein oder Gegenlicht.

Für Sprachaufnahmen gibt es gar keinen Hinweis. Laut Meta kann das Mikrofon mindestens im Umkreis von zwei Metern aufnehmen.

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Kann man die Brille mit dem eigenen Instagram-Account verbinden?

Die Brille funktioniert nur in Kombination mit einer Begleit-App auf dem Handy. Diese kann auch mit dem eigenen Instagram- oder Facebook-Account verbunden werden. Danach können Nutzer*innen Aufnahmen aus der Brille etwa direkt in ihren Insta-Stories posten. Technisch sind in der Zukunft alle möglichen App- und Daten-Verknüpfungen der Brillen denkbar, so wie das heute auch mit Smartwatches passiert.

Kann die Brille auch Gesichter erkennen?

In früheren Versionen der Smart Glasses hat Meta nach rechtlichen Abwägungen auf Gesichtserkennung verzichtet. Noch im April sagte Meta, sollte man Gesichtserkennung einführen, würde diese nicht geschehen, ohne zuvor „sehr sorgfältig vorzugehen“.

Anfang Juni deckte das US-Magazin WIRED dann auf, dass Meta die Funktion zur Gesichtserkennung bereits in Position gebracht hat. In den neueren Versionen der App, die Nutzer*innen für den Einsatz der Brille herunterladen müssen, war die Funktion bereits im Code hinterlegt, wenn auch noch nicht offengelegt. Zuvor hatte bereits die New York Times über die Pläne berichtet, die Smart Glasses von Meta mit einer Gesichtserkennung auszustatten.

Das neue Feature heißt NameTag und erkennt Menschen im Gesichtsfeld der Kamerabrille. Ist es aktiv, kann es Träger*innen auf eine erkannte Person hinweisen. Nach der Veröffentlichung von WIRED hat Meta die Funktion in der neuen Version der App wieder aus dem Code entfernt.

Was passiert mit den Daten?

Nach Angaben von Meta werden die Aufnahmen, die mit den Brillen gemacht werden, zunächst nur zwischen der Brille und der zugehörigen App synchronisiert und können von dort aus auf dem Handy gespeichert werden.

Ist die Funktion des „Cloud Processing“ eingeschaltet, werden die Aufnahmen jedoch auch an einen Meta-Server verschickt. Auch Aufnahmen, die mit der Meta-KI analysiert werden, werden dafür auf einen Server übermittelt. Mit dieser Funktion können sich Nutzer*innen zusätzliche Informationen zu Dingen anzeigen lassen, die im Sichtfeld auftauchen, etwa Speisekarten übersetzen lassen oder ein Denkmal erklärt bekommen.

Kann auch die Polizei die Aufnahmen zu Gesicht bekommen?

Alle Daten, die privat gesammelt werden, können unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen wie beispielsweise bei Ermittlungsverfahren auch in die Hände der Polizei gelangen. Die Nutzung solcher Brillen wird zu mehr privater Videoüberwachung des öffentlichen Raumes führen und damit auch potentiell zu mehr Daten für Ermittlungsbehörden. Es ist ein Ausbau privater Überwachung, ähnlich wie Heimüberwachungssysteme wie Amazon Ring.

Bekommen weitere Menschen die Aufnahmen zu Gesicht?

In den Nutzungsbedingungen von Meta steht, dass die Interaktionen mit seinen KI-Assistenten sowohl automatisiert als auch „manuell“ von Menschen überprüft werden könnten. Meta lagert diese Prüfungen an Subunternehmen aus. Die schwedische Zeitung Svenska Dagbladet sprach im Frühjahr mit Mitarbeiter*innen eines solchen Unternehmens in Kenia. Sie berichten, dass sie im Rahmen ihrer Arbeit Aufnahmen sichten müssen, die Menschen nackt, auf der Toilette oder beim Sex zeigten. In den USA läuft deswegen schon eine Sammelklage gegen Meta.

Was tun Datenschutzbehörden in der EU?

Zuständig für den Datenschutz von Meta ist die irische Datenschutzaufsicht DPC, denn dort hat der Konzern seinen EU-Sitz.

Doch auch jenseits von Irland bringen sich Aufsichtsbehörden derzeit in Stellung. Die französische Behörde CNIL hat im Mai eine Warnung vor den Brillen ausgesprochen. Sie stellten ein „erhebliches Risiko“ für die Normalisierung von Überwachung dar und könnten „zu einem tiefgreifenden Wandel unserer Gesellschaften führen“.

Auch der Europäische Datenschutzausschuss (EDPD) hat eine Arbeitsgruppe zum Thema eingerichtet. Ein Bericht soll diesen Sommer erscheinen. Nach den Veröffentlichungen in Schweden haben sich auch Abgeordnete des EU-Parlaments eingeschaltet und fordern Aufklärung.

Der Knackpunkt aus Sicht der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist die Frage, ob die kleine LED an der Brille den Anforderungen eines Hinweises genügt. Denn laut DSGVO darf nur gefilmt werden, wer erkennbar darauf hingewiesen wurde und zustimmt („notice and consent“), egal ob das in der U‑Bahn oder auf einem Konzert geschieht. Verbraucherschützer*innen warnen, eine solche Einwilligung sei im Fall von Smart Glasses realistischerweise gar nicht möglich.

Darf man eine andere Person ohne deren Zustimmung einfach so filmen?

Andere ohne deren Zustimmung auf der Straße einfach zu filmen, ist in Deutschland nicht prinzipiell verboten, kann aber eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts darstellen. Das lässt sich zivilrechtlich verfolgen.

Ähnlich ist es mit dem „Recht am eigenen Bild“ laut Kunsturhebergesetz: Aufnahmen, auf denen eine andere Person erkennbar ist, darf man nur veröffentlichen, wenn diese ausdrücklich zustimmt. Ausnahmen gelten für Personen der Zeitgeschichte, auf Großveranstaltungen oder wenn jemand auf einem Landschaftsbild nur im Hintergrund als Beiwerk auftaucht. Ein Livestream mit der Brille in der Innenstadt, bei einer Wanderung oder einem Festival ist immer ein Verstoß gegen das Gesetz, wenn dort Menschen ungefragt ins Netz gestreamt werden. Allerdings können Betroffene nur zivilrechtlich dagegen vorgehen und zum Beispiel auf Unterlassung oder Schadensersatz klagen.

Es gibt also einen Unterschied zwischen dem eigentlichen Filmen und der Veröffentlichung. Allerdings kann auch schon das reine Filmen ein Verstoß sein – gegen die Datenschutzgrundverordnung der EU.

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Diese Deepfakes sollen künftig strafbar sein

Mit dem Handy oder mit einer Überwachungsbrille gefilmt: Wo ist der Unterschied?

Aus rechtlicher Sicht macht es in Deutschland keinen Unterschied, womit gefilmt wird. Entscheidend ist, wo eine Aufnahme entsteht und wie sie weiterverwendet wird.

Aber: Eine Handykamera wird von Umstehenden meist klar als Kamera wahrgenommen. Sie bekommen mit, dass gefilmt wird, und können sich wegducken, ausweichen oder die filmende Person ansprechen. Eine in eine Brille eingebaute Kamera ist für viele nicht zu erkennen. Nutzer*innen können damit filmen und andere sogar identifizieren, ohne dass Menschen in ihrer Umgebung eine Chance hätten, das zu merken oder dem zu widersprechen.

Geht es um den Datenschutz, ist das ein relevanter Unterschied, weil die DSGVO nach der Zustimmung verlangt, bevor andere gefilmt werden dürfen.

Darf man andere nackt in der Sauna oder am FKK-Strand filmen?

Derzeit sind solche heimlichen Voyeursaufnahmen zwar verboten, aber nicht strafbar. Das zeigte ein Fall aus Leipzig. Die dortige Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen einen Mann eingestellt, der zwei Frauen heimlich in der Sauna filmte. Die Begründung: Bei einer Sauna handele es sich nicht um einen vor Blicken besonders geschützten Raum – das wäre aber die Voraussetzung für eine Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen laut Strafgesetzbuch.

Das Bundesjustizministerium plant, dies zu ändern. Im Entwurf für das neue Gesetz gegen digitale Gewalt ist vorgesehen, das heimliche Filmen als eigenen Tatbestand ins Strafgesetzbuch aufzunehmen. Derzeit läuft die Konsultation der Verbände, bevor das Gesetz im Bundestag diskutiert wird.

Was, wenn ich im Bikini am Badesee gefilmt werde?

Betroffene haben im Fall von heimlichen Bikiniaufnahmen noch weniger Handhabe als bei Nacktaufnahmen. Sogenannte „Rizzfluencer“ nutzen das aus. Sie filmen Frauen mit Hilfe von Smart Glasses heimlich am See, in der Kneipe oder auf der Straße und veröffentlichen das Material im Netz für Reichweite.

Betroffene können in so einem Fall nur auf eigene Faust vor Gericht ziehen und wegen Verstoßes gegen das Persönlichkeitsrecht klagen. Doch dieser Privatklageweg ist teuer und anstrengend, kritisieren Fachleute.

Das geplante Gesetz gegen digitale Gewalt könnte das womöglich ändern. Laut Entwurf soll auch strafbar werden, das Gesäß oder die weibliche Brust „in sexuell bestimmter Weise“ zu filmen. Doch die Formulierung steht in der Kritik, weil sie vage ausfällt. Fachleute fürchten, dass sie Betroffenen nicht helfen wird.

Wie nennt man Menschen, die diese Brillen benutzen?

Es haben sich verschiedene Bezeichnungen für die Nutzer:innen solcher Brillen eingebürgert. Bei dem Versuch von Google in den 2010er-Jahren, eine solche Brille einzuführen, etablierte sich der Name „Glasshole“ – eine Kombination aus dem Produkt „Google Glass“ und „Asshole“ (Arschloch). Der abfällige Name geht darauf zurück, dass Menschen das Produkt als invasiv und die Nutzer:innen es als übergriffig empfanden.

Im Zusammenhang mit Metas Überwachungsbrille ist derzeit von „Pervert Glasses“ die Rede, die Nutzer:innen wurden in Wired als „Meta Creeps“ und weiterhin auch als „Glassholes“ bezeichnet.

Wie viele der Brillen sind schon im Umlauf?

Das Unternehmen EssilorLuxoticca, das die Brillen für Meta herstellt, spricht von mehr als sieben Millionen weltweit verkauften Exemplaren im vergangenen Jahr. In diesem Jahr sollen es zehn Millionen werden. Wie viele davon in Europa verkauft wurden, gibt das Unternehmen nicht bekannt.

Noch dominiert Meta diesen Markt. Doch weitere Tech-Konzerne wie Apple und OpenAI haben bereits eigene Modelle angekündigt.


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Smart Glasses kommen im Mainstream an. Sie sehen aus wie herkömmliche Brillen und sind eine völlig neue Bedrohung für die

Person mit Sonnenbrille und langen blonden Haaren
. Was man über die übergriffigen Geräte wissen sollte.

Person mit Sonnenbrille und langen blonden Haaren
Normalisierte Überwachung: Influencerin mit Smart Glasses von Meta bei einer Modenschau. – Alle Rechte vorbehalten: Berzane Nasser ABACA

Die Stadt Potsdam hat Smart Glasses kürzlich in ihren Bädern verboten. Die französische Datenschutzaufsicht warnt vor den Brillen und spricht davon, dass sie Überwachung normalisieren könnten. Und auch in Brüssel erhöht sich der Druck: Europaabgeordnete fordern Aufklärung darüber, wer die mit den Brillen aufgezeichneten Bilder eigentlich zu sehen bekommt.

Smart Glasses sind der neue Technik-Hype und mit den dicken schwarzen Brillen mit der eingebauten Kamera verbreitet sich auch die Kritik an den Gefahren. Influencer filmen damit heimlich Frauen am Strand oder auf der Straße und veröffentlichen das Material im Netz, eine neue Form der digitalen Gewalt.

Zugleich warnen Kritiker*innen vor den tiefgreifenden Veränderungen durch die Brillen. Eine umfassende rechtswissenschaftliche Betrachtung stellte fest: „Smart Glasses bergen aufgrund fehlender Transparenz der Informationserfassung sowie mangelnder Kontrolle anschließender Informationsverarbeitung eine erhebliche Gefahr der Beeinträchtigung der Privatsphäre und damit rechtlich verbürgter Persönlichkeitsrechte der von ihnen erfassten Personen.“

Dabei gingen die Gefahren „weit über die bisher verwendeten Arten der optischen, akustischen und elektronischen Informationserfassung“ wie bei Videoüberwachung oder Smartphones mit Kameras hinaus. Problematisch ist dabei nicht nur die Tiefe des technischen Eingriffs, sondern auch die absehbare Breite ihrer Anwendung, wenn immer mehr Menschen die Brillen nutzen.

Mit den heutigen Möglichkeiten der biometrischen Gesichtserkennung hat sich dieses Problem noch verschärft. Denn auch wenn in den Modellen von Meta bislang keine Funktion zur Gesichtserkennung scharf gestellt ist, hat der Konzern diese schon in Stellung gebracht. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis jede Begegnung mit einer brillentragenden Person die Frage aufwirft: Werde ich gerade identifiziert?

Was macht es mit einer Gesellschaft, wenn man davon ausgehen muss, in jeder Situation unbemerkt gefilmt werden zu können? Sollte das überhaupt erlaubt sein? Und wer könnte die Technologie jetzt noch stoppen?

Wir beantworten die wichtigsten Fragen zu den neuen Überwachungsbrillen:

  • Was können die Brillen und wie werden sie beworben?
  • Erkennt man, wenn mit der Brille gefilmt wird?
  • Kann man die Brille mit dem eigenen Instagram-Account verbinden?
  • Kann die Brille auch Gesichter erkennen?
  • Was passiert mit den Daten?
  • Kann auch die Polizei die Aufnahmen zu Gesicht bekommen?
  • Bekommen weitere Menschen die Aufnahmen zu Gesicht?
  • Was tun Datenschutzbehörden in der EU?
  • Darf man eine andere Person ohne deren Zustimmung einfach so filmen?
  • Mit dem Handy oder mit einer Überwachungsbrille gefilmt: Wo ist der Unterschied?
  • Darf man andere nackt in der Sauna oder am FKK-Strand filmen?
  • Was, wenn ich im Bikini am Badesee gefilmt werde?
  • Wie nennt man Menschen, die diese Brillen benutzen?
  • Wie viele der Brillen sind schon im Umlauf?

Was können die Brillen und wie werden sie beworben?

Die Überwachungsbrillen werden als Smart Glasses vermarktet und gehören zu den sogenannte Wearables, sind sind also tragbare, mit Computern ausgestattete Geräte.

Die Datenbrillen können einerseits filmen und damit die Umgebung erkennen und andererseits Informationen im Sichtfeld einblenden. Manche Brillen haben weitere Sensoren sowie Mikrofon und Lautsprecher verbaut. Die Geräte werden meist mit einem weiteren Gerät wie einem Smartphone sowie Apps verknüpft und sind so mit dem Internet und KI-Anwendungen verbunden.

Die Brillen haben im Gegensatz zur klassischen Virtual-Reality-Brille transparente Gläser, die um Informationen ergänzt werden können, und sollen für Anwendungen der Augmented oder Mixed Reality genutzt werden. Darunter versteht man, dass der klassischen menschlichen Sicht eine weitere Ebene der Information hinzugefügt wird, es handelt sich dabei um eine Art Mensch-Maschine-Schnittstelle, ähnlich wie bei Cyborgs.

Denkbare Nutzungen neben dem Fotografieren und Filmen sind Objekt- und Gesichtserkennung, Navigation, Unterhaltung, Kommunikation oder Interaktion mit einem Endgerät.

Erkennt man, wenn mit der Brille gefilmt wird?

Laut Meta: ja. Eine kleine weiße Leuchtdiode am rechten Rand des Rahmens zeigt an, dass jemand seine Umgebung mit der Brille gerade aufzeichnet oder dass die KI-Funktion aktiv ist, mit der sich Nutzer*innen Informationen zu ihrer Umgebung anzeigen lassen können.

Allerdings ist die Leuchte leicht zu manipulieren. Im Netz kursieren zahlreiche Anleitungen, um heimlich mit der Brille filmen zu können. Und auch sonst ist für Umstehende nicht unbedingt zu erkennen, ob die Brille gerade aufnimmt, zum Beispiel bei hellem Sonnenschein oder Gegenlicht.

Für Sprachaufnahmen gibt es gar keinen Hinweis. Laut Meta kann das Mikrofon mindestens im Umkreis von zwei Metern aufnehmen.

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Kann man die Brille mit dem eigenen Instagram-Account verbinden?

Die Brille funktioniert nur in Kombination mit einer Begleit-App auf dem Handy. Diese kann auch mit dem eigenen Instagram- oder Facebook-Account verbunden werden. Danach können Nutzer*innen Aufnahmen aus der Brille etwa direkt in ihren Insta-Stories posten. Technisch sind in der Zukunft alle möglichen App- und Daten-Verknüpfungen der Brillen denkbar, so wie das heute auch mit Smartwatches passiert.

Kann die Brille auch Gesichter erkennen?

In früheren Versionen der Smart Glasses hat Meta nach rechtlichen Abwägungen auf Gesichtserkennung verzichtet. Noch im April sagte Meta, sollte man Gesichtserkennung einführen, würde diese nicht geschehen, ohne zuvor „sehr sorgfältig vorzugehen“.

Anfang Juni deckte das US-Magazin WIRED dann auf, dass Meta die Funktion zur Gesichtserkennung bereits in Position gebracht hat. In den neueren Versionen der App, die Nutzer*innen für den Einsatz der Brille herunterladen müssen, war die Funktion bereits im Code hinterlegt, wenn auch noch nicht offengelegt. Zuvor hatte bereits die New York Times über die Pläne berichtet, die Smart Glasses von Meta mit einer Gesichtserkennung auszustatten.

Das neue Feature heißt NameTag und erkennt Menschen im Gesichtsfeld der Kamerabrille. Ist es aktiv, kann es Träger*innen auf eine erkannte Person hinweisen. Nach der Veröffentlichung von WIRED hat Meta die Funktion in der neuen Version der App wieder aus dem Code entfernt.

Was passiert mit den Daten?

Nach Angaben von Meta werden die Aufnahmen, die mit den Brillen gemacht werden, zunächst nur zwischen der Brille und der zugehörigen App synchronisiert und können von dort aus auf dem Handy gespeichert werden.

Ist die Funktion des „Cloud Processing“ eingeschaltet, werden die Aufnahmen jedoch auch an einen Meta-Server verschickt. Auch Aufnahmen, die mit der Meta-KI analysiert werden, werden dafür auf einen Server übermittelt. Mit dieser Funktion können sich Nutzer*innen zusätzliche Informationen zu Dingen anzeigen lassen, die im Sichtfeld auftauchen, etwa Speisekarten übersetzen lassen oder ein Denkmal erklärt bekommen.

Kann auch die Polizei die Aufnahmen zu Gesicht bekommen?

Alle Daten, die privat gesammelt werden, können unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen wie beispielsweise bei Ermittlungsverfahren auch in die Hände der Polizei gelangen. Die Nutzung solcher Brillen wird zu mehr privater Videoüberwachung des öffentlichen Raumes führen und damit auch potentiell zu mehr Daten für Ermittlungsbehörden. Es ist ein Ausbau privater Überwachung, ähnlich wie Heimüberwachungssysteme wie Amazon Ring.

Bekommen weitere Menschen die Aufnahmen zu Gesicht?

In den Nutzungsbedingungen von Meta steht, dass die Interaktionen mit seinen KI-Assistenten sowohl automatisiert als auch „manuell“ von Menschen überprüft werden könnten. Meta lagert diese Prüfungen an Subunternehmen aus. Die schwedische Zeitung Svenska Dagbladet sprach im Frühjahr mit Mitarbeiter*innen eines solchen Unternehmens in Kenia. Sie berichten, dass sie im Rahmen ihrer Arbeit Aufnahmen sichten müssen, die Menschen nackt, auf der Toilette oder beim Sex zeigten. In den USA läuft deswegen schon eine Sammelklage gegen Meta.

Was tun Datenschutzbehörden in der EU?

Zuständig für den Datenschutz von Meta ist die irische Datenschutzaufsicht DPC, denn dort hat der Konzern seinen EU-Sitz.

Doch auch jenseits von Irland bringen sich Aufsichtsbehörden derzeit in Stellung. Die französische Behörde CNIL hat im Mai eine Warnung vor den Brillen ausgesprochen. Sie stellten ein „erhebliches Risiko“ für die Normalisierung von Überwachung dar und könnten „zu einem tiefgreifenden Wandel unserer Gesellschaften führen“.

Auch der Europäische Datenschutzausschuss (EDPD) hat eine Arbeitsgruppe zum Thema eingerichtet. Ein Bericht soll diesen Sommer erscheinen. Nach den Veröffentlichungen in Schweden haben sich auch Abgeordnete des EU-Parlaments eingeschaltet und fordern Aufklärung.

Der Knackpunkt aus Sicht der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist die Frage, ob die kleine LED an der Brille den Anforderungen eines Hinweises genügt. Denn laut DSGVO darf nur gefilmt werden, wer erkennbar darauf hingewiesen wurde und zustimmt („notice and consent“), egal ob das in der U‑Bahn oder auf einem Konzert geschieht. Verbraucherschützer*innen warnen, eine solche Einwilligung sei im Fall von Smart Glasses realistischerweise gar nicht möglich.

Darf man eine andere Person ohne deren Zustimmung einfach so filmen?

Andere ohne deren Zustimmung auf der Straße einfach zu filmen, ist in Deutschland nicht prinzipiell verboten, kann aber eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts darstellen. Das lässt sich zivilrechtlich verfolgen.

Ähnlich ist es mit dem „Recht am eigenen Bild“ laut Kunsturhebergesetz: Aufnahmen, auf denen eine andere Person erkennbar ist, darf man nur veröffentlichen, wenn diese ausdrücklich zustimmt. Ausnahmen gelten für Personen der Zeitgeschichte, auf Großveranstaltungen oder wenn jemand auf einem Landschaftsbild nur im Hintergrund als Beiwerk auftaucht. Ein Livestream mit der Brille in der Innenstadt, bei einer Wanderung oder einem Festival ist immer ein Verstoß gegen das Gesetz, wenn dort Menschen ungefragt ins Netz gestreamt werden. Allerdings können Betroffene nur zivilrechtlich dagegen vorgehen und zum Beispiel auf Unterlassung oder Schadensersatz klagen.

Es gibt also einen Unterschied zwischen dem eigentlichen Filmen und der Veröffentlichung. Allerdings kann auch schon das reine Filmen ein Verstoß sein – gegen die Datenschutzgrundverordnung der EU.

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Diese Deepfakes sollen künftig strafbar sein

Mit dem Handy oder mit einer Überwachungsbrille gefilmt: Wo ist der Unterschied?

Aus rechtlicher Sicht macht es in Deutschland keinen Unterschied, womit gefilmt wird. Entscheidend ist, wo eine Aufnahme entsteht und wie sie weiterverwendet wird.

Aber: Eine Handykamera wird von Umstehenden meist klar als Kamera wahrgenommen. Sie bekommen mit, dass gefilmt wird, und können sich wegducken, ausweichen oder die filmende Person ansprechen. Eine in eine Brille eingebaute Kamera ist für viele nicht zu erkennen. Nutzer*innen können damit filmen und andere sogar identifizieren, ohne dass Menschen in ihrer Umgebung eine Chance hätten, das zu merken oder dem zu widersprechen.

Geht es um den Datenschutz, ist das ein relevanter Unterschied, weil die DSGVO nach der Zustimmung verlangt, bevor andere gefilmt werden dürfen.

Darf man andere nackt in der Sauna oder am FKK-Strand filmen?

Derzeit sind solche heimlichen Voyeursaufnahmen zwar verboten, aber nicht strafbar. Das zeigte ein Fall aus Leipzig. Die dortige Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen einen Mann eingestellt, der zwei Frauen heimlich in der Sauna filmte. Die Begründung: Bei einer Sauna handele es sich nicht um einen vor Blicken besonders geschützten Raum – das wäre aber die Voraussetzung für eine Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen laut Strafgesetzbuch.

Das Bundesjustizministerium plant, dies zu ändern. Im Entwurf für das neue Gesetz gegen digitale Gewalt ist vorgesehen, das heimliche Filmen als eigenen Tatbestand ins Strafgesetzbuch aufzunehmen. Derzeit läuft die Konsultation der Verbände, bevor das Gesetz im Bundestag diskutiert wird.

Was, wenn ich im Bikini am Badesee gefilmt werde?

Betroffene haben im Fall von heimlichen Bikiniaufnahmen noch weniger Handhabe als bei Nacktaufnahmen. Sogenannte „Rizzfluencer“ nutzen das aus. Sie filmen Frauen mit Hilfe von Smart Glasses heimlich am See, in der Kneipe oder auf der Straße und veröffentlichen das Material im Netz für Reichweite.

Betroffene können in so einem Fall nur auf eigene Faust vor Gericht ziehen und wegen Verstoßes gegen das Persönlichkeitsrecht klagen. Doch dieser Privatklageweg ist teuer und anstrengend, kritisieren Fachleute.

Das geplante Gesetz gegen digitale Gewalt könnte das womöglich ändern. Laut Entwurf soll auch strafbar werden, das Gesäß oder die weibliche Brust „in sexuell bestimmter Weise“ zu filmen. Doch die Formulierung steht in der Kritik, weil sie vage ausfällt. Fachleute fürchten, dass sie Betroffenen nicht helfen wird.

Wie nennt man Menschen, die diese Brillen benutzen?

Es haben sich verschiedene Bezeichnungen für die Nutzer:innen solcher Brillen eingebürgert. Bei dem Versuch von Google in den 2010er-Jahren, eine solche Brille einzuführen, etablierte sich der Name „Glasshole“ – eine Kombination aus dem Produkt „Google Glass“ und „Asshole“ (Arschloch). Der abfällige Name geht darauf zurück, dass Menschen das Produkt als invasiv und die Nutzer:innen es als übergriffig empfanden.

Im Zusammenhang mit Metas Überwachungsbrille ist derzeit von „Pervert Glasses“ die Rede, die Nutzer:innen wurden in Wired als „Meta Creeps“ und weiterhin auch als „Glassholes“ bezeichnet.

Wie viele der Brillen sind schon im Umlauf?

Das Unternehmen EssilorLuxoticca, das die Brillen für Meta herstellt, spricht von mehr als sieben Millionen weltweit verkauften Exemplaren im vergangenen Jahr. In diesem Jahr sollen es zehn Millionen werden. Wie viele davon in Europa verkauft wurden, gibt das Unternehmen nicht bekannt.

Noch dominiert Meta diesen Markt. Doch weitere Tech-Konzerne wie Apple und OpenAI haben bereits eigene Modelle angekündigt.


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EuGH-Urteil: Frankreich darf Pornoseiten zu Alterskontrollen zwingen

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Darf Frankreich im nationalen Recht festlegen, dass Pornoseiten das Alter ihrer Nutzer*innen prüfen müssen? Zwei Anbieter aus Tschechien klagten dagegen,

Screenshot zeigt Logo und URL von XVideos
Europäische Gerichtshof formulierte Bedingungen.

Screenshot zeigt Logo und URL von XVideos
Der Betreiber von XVideos hat gegen die französischen Alterskontrollen geklagt. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Pond5 Images

Frankreich darf Anbieter von Pornoseiten unter bestimmten Umständen dazu verpflichten, das Alter ihrer Nutzer*innen zu überprüfen – auch wenn diese ihren Sitz in einem anderen EU-Staat haben. So urteilte heute der Europäische Gerichtshof (EuGH).

Frankreich verpflichtet alle Anbieter von pornografischen Inhalten im Netz seit Juni 2025 zu harten Alterskontrollen. Ein einfacher Klick, dass man über 18 ist, reicht seitdem nicht aus. Plattformen müssen das Alter ihrer Nutzer*innen über einen Drittanbieter verlässlich prüfen lassen. Das betrifft auch die weltweit populärsten Seiten PornHub, XHamster und XVideos.

Zwei der Unternehmen zogen dagegen vor Gericht: Die tschechischen Firmen WebGroup Czech Republic und NKL Associates betreiben die Seiten XVideos und XNXX. Sie gehören seit Jahren zu den meistbesuchten Pornoseiten weltweit.

Sie argumentierten, Frankreichs Regeln verstießen gegen das „Herkunftslandprinzip“, festgehalten in der E‑Commerce-Richtlinie. Diese sieht vor, dass Anbieter in der EU in dem Staat reguliert werden, in dem sie ihren Firmensitz haben – im Falle der beiden Unternehmen sollte also tschechisches Recht gelten, nicht französisches.

Der Europäische Gerichtshof wies das in seinem heutigen Urteil zurück. Demnach gelte zwar das Prinzip, dass Anbieter in der EU in dem Land reguliert werden, in dem sie ihren Firmensitz haben. Allerdings seien unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen davon möglich, etwa wenn es um den Jugendschutz geht.

Damit das erlaubt sei, müsse Frankreich allerdings zunächst das Herkunftsland bitten, selbst aktiv zu werden, und anschließend sowohl dieses Land als auch die EU-Kommission über seine Pläne verständigen.

Auswirkungen auf nationales Social-Media-Verbot

Der Gerichtshof hat dabei nicht geprüft, ob diese Voraussetzungen im Fall von Frankreich gegeben waren oder ob harte Alterskontrollen tatsächlich die einzige wirksame Methode darstellen, um Kinder vor Pornografie zu schützen. Das muss jetzt der französische Staatsrat tun, der den Fall vor den EuGH gebracht hat.

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Die Entscheidung könnte jedoch indirekte Auswirkungen auf die Debatte um ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche haben, die derzeit vehement in der EU geführt wird. Frankreich ist eines der Länder in der EU, die ein solches Verbot vorbereiten.

„Das Urteil macht deutlich, dass Altersbeschränkungen für soziale Medien ebenfalls gegen den Grundsatz des Herkunftslandes verstoßen würden“, sagt Simeon de Brouwer vom europäischen Dachverband European Digital Rights. Mitgliedstaaten, die solche nationalen Verbote einführen wollten, müssten demnach ebenfalls nachweisen, dass das Verbot notwendig sei und dass die Maßnahmen im Herkunftsland einer Plattform nicht ausreichten.

Das dürfte im Fall eines Social-Media-Verbots schwerer sein als bei nationalen Altersbeschränkungen für Pornoplattformen, weil es im Fall von Social-Media-Plattformen durchaus Alternativen gibt, etwa die Plattformen für alle Nutzer*innen sicherer zu machen.

Unabhängig von dem Fall stehen die beiden klagenden Porno-Plattformen auch auf dem Prüfstand in der EU. Die EU-Kommission hat vor einem Jahr Verfahren gegen XNXX und XVideos eingeleitet, ebenso gegen Konkurrenten Pornhub und Stripchat. Auch hier geht es um Jugendschutz und Alterskontrollen: Sie sollen Minderjährige unzureichend vor schädlichen Inhalten schützen – ein Verstoß gegen das Gesetz für digitale Dienste (DSA). Das bestätigte die Kommission im März in einer vorläufigen Feststellung.

Das DSA sieht keine Pflicht für Alterskontrollen vor. Er verpflichtet Anbieter aber zu Maßnahmen, um Minderjährige vor Inhalten wie Pornografie zu schützen. Die Plattformen können sich nun zu der Feststellung äußern. Stellt die Kommission abschließend einen Verstoß fest, droht ihnen eine Strafe in Höhe von bis zu 6 Prozent des Jahresumsatzes.


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Das dürfte im Fall eines Social-Media-Verbots schwerer sein als bei nationalen Altersbeschränkungen für Pornoplattformen, weil es im Fall von Social-Media-Plattformen durchaus Alternativen gibt, etwa die Plattformen für alle Nutzer*innen sicherer zu machen.

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Das DSA sieht keine Pflicht für Alterskontrollen vor. Er verpflichtet Anbieter aber zu Maßnahmen, um Minderjährige vor Inhalten wie Pornografie zu schützen. Die Plattformen können sich nun zu der Feststellung äußern. Stellt die Kommission abschließend einen Verstoß fest, droht ihnen eine Strafe in Höhe von bis zu 6 Prozent des Jahresumsatzes.


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Medizinregistergesetz: „Ein lebenslanges, unverhältnismäßiges Risiko“

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Im Gesundheitsausschuss des Bundestages musste die Regierung massive Kritik für ihren Entwurf des Medizinregistergesetzes einstecken. Er beschränke den Datenschutz, beschneide

Ein zweifarbig geteiltes Herz, das Blitze durchziehen.
Widerspruchsrecht und gefährde die Grundrechte der Patient:innen. Zuspruch gab es für einen Änderungsantrag der Grünen.

Ein zweifarbig geteiltes Herz, das Blitze durchziehen.
Im Gesundheitsausschuss wurde der Gesetzentwurf der Regierung auf Herz und Nieren geprüft. Und es blitzte Kritik auf. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Danielle-Claude Bélanger

In rund 350 verschiedenen Datenbanken lagern Gesundheitsdaten aus Deutschland. Zu den größten dieser sogenannten Medizinregister zählen das „Deutsche Herzschrittmacher-Register“ mit den Daten von mehr als einer Million Patient:innen oder das „TraumaRegister DGU“, das Daten von über 100.000 Personen enthält.

Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will diese Daten für Forschende zugänglich machen. Dafür soll es einheitliche Vorgaben und Qualitätsstandards geben, das steht im Regierungsentwurf des Medizinregistergesetzes, der derzeit im Bundestag verhandelt wird. Ein neues Zentrum für Medizinregister (ZMR) soll die Register auf Datenschutz und Datenqualität prüfen. Qualifizierte Register werden dann in einem Verzeichnis aufgeführt, dürfen zu einem festgelegten Zweck kooperieren und auch anlassbezogen Daten zusammenführen.

In einer Anhörung des Gesundheitsausschusses am vergangenen Mittwoch äußerten verschiedene Verbände und Fachleute deutliche Kritik an den Regierungsplänen: Der Entwurf verstoße gegen europäisches Recht, es drohe die Gefahr einer Reidentifizierung von Personen und die Widerspruchsmöglichkeiten der Patient:innen seien unzureichend. Abhilfe könne teilweise ein Änderungsantrag der Grünen schaffen, für den sich einige der Sachverständigen aussprachen.

Regelungen zum Datenschutz seien „mangelhaft“

Am deutlichsten fiel die Kritik von Thilo Weichert vom Netzwerk Datenschutz Expertise aus. Er bescheinigte dem Regierungsentwurf, „gegen Europarecht sowie nationales Verfassungsrecht“ zu verstoßen. Als Grund führte der ehemalige Landesdatenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein an, dass die Regierung zentrale grundrechtliche Vorgaben und deren Konkretisierung in der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) missachte. Der Entwurf sei daher „mangelhaft“.

Die DSGVO sieht vor, dass Betroffene bei jeder sie betreffenden Datenverarbeitung informiert werden müssen. Die Bundesregierung will die Betreiber von Medizinregister jedoch nur dazu verpflichten, allgemein und einmalig über die Zwecke ihrer Datenbank zu informieren. Die Betroffenen könnten so nicht nachvollziehen, was mit ihren Daten passiert, so Weichert: „Ich bin sehr skeptisch, dass diese Regelung dann vor dem Europäischen Gerichtshof oder auch vorm Bundesverfassungsgericht standhält.“

Außerdem seien die Schutzvorkehrungen für die Register unzureichend, was für die Betroffenen „ein lebenslanges, unverhältnismäßiges Risiko“ bedeute. Dass das Gesetz eine Speicherdauer der Gesundheitsdaten von bis zu 100 Jahren vorsehe, vergrößere dieses Problem noch, sagte Weichert. Angesichts einer solchen Zeitspanne könne die Regierung nicht ernsthaft von einer Löschfrist sprechen.

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Das Risiko der Reidentifizierung

Auch die Bundesärztekammer kritisiert in ihrer Stellungnahme den unzureichenden Datenschutz.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Daten qualifizierter Medizinregister miteinander verknüpft werden können. Die Betreiber sollen dafür registerübergreifende Pseudonyme auf Grundlage des unveränderbaren Teils der Krankenversichertennummer von Versicherten (KVNR) erstellen. Damit aber lägen den Registerbetreibern faktisch sowohl die identifizierenden Klardaten der Betroffenen als auch die pseudonymisierten Daten vor. Medizinregister sollten jedoch grundsätzlich nur mit pseudonymisierten Daten arbeiten, so die Forderung der Bundesärztekammer. Außerdem sollte die Registerarchitektur konsequent dem Grundsatz der Datenminimierung folgen.

Auch Thilo Weichert warnte vor der Gefahr der Reidentifizierung. Der Entwurf trage dazu bei, dass die Krankenversichertennummer zu einem „Kennzeichen von allgemeiner Bedeutung“ für den Gesundheitsbereich werde. Damit erhöhe sich das Risiko der Reidentifizierung massiv. Es bedürfe dann nur noch „eines geringen Zusatzwissens“, so Weichert in der Anhörung, um festzustellen, zu wem ein Datensatz gehört.

Bei der Krankenversichertennummer handele es sich gemäß der DSGVO zudem um eine „nationale Kennziffer“. Eine solche Ziffer ist aber nur dann zulässig, wenn der Persönlichkeitsschutz der Betroffenen gewahrt bleibt, erklärte Weichert. Garantien dafür sehe der Gesetzentwurf nicht vor.

Widerspruchsrechte stärken

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe unterstrich, dass der Datenschutz insbesondere für vulnerable Gruppen wichtig ist. „Wir haben Menschen, die HIV-infiziert sind, unter unseren Mitgliedern. Da ist natürlich der Datenschutz ein ganz großes Thema“, sagte Siiri Ann Doka vom Dachverband, der bundesweit mehr als einhundert Selbsthilfeverbände behinderter und chronisch kranker Menschen vertritt.

Die BAG Selbsthilfe sehe sich in einem Zwiespalt, sagte Doka. Einerseits begrüße ihr Verband es, wenn Medizinregister eingerichtet werden. Andererseits gebe es „erhebliche Risiken für die Daten der Patienten“. Dieses Spannungsverhältnis ließe sich auflösen, wenn Patient:innen stärker eingebunden werden. Alle stehen vor der gleichen Frage: „Will ich die Forschung fördern und im Grunde anderen auch Hilfestellung für ihre Erkrankung geben? Oder muss ich mich auf den Schutz meiner Daten konzentrieren?“

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Forderung nach einer unabhängigen Vertrauensstelle

Der Verband greift damit einen Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf. Er sieht vor, eine unabhängige Vertrauensstelle beim Robert Koch-Institut einzurichten. Sie soll unter anderem Pseudonymisierungsverfahren vereinheitlichen und Widersprüche von Patient:innen entgegennehmen.

Auch die Bundesdatenschutzbeauftragte stellt sich hinter diesen Vorschlag. Die Vertrauensstelle könne „einen wesentlichen Beitrag zu einer einheitlichen und transparenten Registerlandschaft leisten“ und zugleich die Betroffenenrechte stärken, schreibt Louisa Specht-Riemenschneider in ihrer Stellungnahme. Allerdings betont sie, dass dann geklärt werden müsse, wie die Vertrauensstelle finanziell und personell ausgestattet wäre.

Das hier mit Blick auf den Regierungsentwurf grundsätzlich Klärungsbedarf besteht, hat die Anhörung ebenfalls gezeigt. Denn für das neue Zentrum für Medizinregister sieht das Gesetz bislang gerade einmal vier Personen vor. „Wie wollen Sie so die notwendige fachliche Kompetenz zusammenbekommen“, fragte der sichtlich entgeisterte Thilo Weichert am Mittwoch, „um die zahlreichen Aufgaben zu erfüllen, die ein solches Zentrum wahrnehmen muss?“

Auch diese Frage sollte der Bundestag noch klären, bevor er im Plenum über den Gesetzentwurf abstimmt.


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Im Gesundheitsausschuss des Bundestages musste die Regierung massive Kritik für ihren Entwurf des Medizinregistergesetzes einstecken. Er beschränke den Datenschutz, beschneide

Ein zweifarbig geteiltes Herz, das Blitze durchziehen.
Widerspruchsrecht und gefährde die Grundrechte der Patient:innen. Zuspruch gab es für einen Änderungsantrag der Grünen.

Ein zweifarbig geteiltes Herz, das Blitze durchziehen.
Im Gesundheitsausschuss wurde der Gesetzentwurf der Regierung auf Herz und Nieren geprüft. Und es blitzte Kritik auf. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Danielle-Claude Bélanger

In rund 350 verschiedenen Datenbanken lagern Gesundheitsdaten aus Deutschland. Zu den größten dieser sogenannten Medizinregister zählen das „Deutsche Herzschrittmacher-Register“ mit den Daten von mehr als einer Million Patient:innen oder das „TraumaRegister DGU“, das Daten von über 100.000 Personen enthält.

Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will diese Daten für Forschende zugänglich machen. Dafür soll es einheitliche Vorgaben und Qualitätsstandards geben, das steht im Regierungsentwurf des Medizinregistergesetzes, der derzeit im Bundestag verhandelt wird. Ein neues Zentrum für Medizinregister (ZMR) soll die Register auf Datenschutz und Datenqualität prüfen. Qualifizierte Register werden dann in einem Verzeichnis aufgeführt, dürfen zu einem festgelegten Zweck kooperieren und auch anlassbezogen Daten zusammenführen.

In einer Anhörung des Gesundheitsausschusses am vergangenen Mittwoch äußerten verschiedene Verbände und Fachleute deutliche Kritik an den Regierungsplänen: Der Entwurf verstoße gegen europäisches Recht, es drohe die Gefahr einer Reidentifizierung von Personen und die Widerspruchsmöglichkeiten der Patient:innen seien unzureichend. Abhilfe könne teilweise ein Änderungsantrag der Grünen schaffen, für den sich einige der Sachverständigen aussprachen.

Regelungen zum Datenschutz seien „mangelhaft“

Am deutlichsten fiel die Kritik von Thilo Weichert vom Netzwerk Datenschutz Expertise aus. Er bescheinigte dem Regierungsentwurf, „gegen Europarecht sowie nationales Verfassungsrecht“ zu verstoßen. Als Grund führte der ehemalige Landesdatenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein an, dass die Regierung zentrale grundrechtliche Vorgaben und deren Konkretisierung in der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) missachte. Der Entwurf sei daher „mangelhaft“.

Die DSGVO sieht vor, dass Betroffene bei jeder sie betreffenden Datenverarbeitung informiert werden müssen. Die Bundesregierung will die Betreiber von Medizinregister jedoch nur dazu verpflichten, allgemein und einmalig über die Zwecke ihrer Datenbank zu informieren. Die Betroffenen könnten so nicht nachvollziehen, was mit ihren Daten passiert, so Weichert: „Ich bin sehr skeptisch, dass diese Regelung dann vor dem Europäischen Gerichtshof oder auch vorm Bundesverfassungsgericht standhält.“

Außerdem seien die Schutzvorkehrungen für die Register unzureichend, was für die Betroffenen „ein lebenslanges, unverhältnismäßiges Risiko“ bedeute. Dass das Gesetz eine Speicherdauer der Gesundheitsdaten von bis zu 100 Jahren vorsehe, vergrößere dieses Problem noch, sagte Weichert. Angesichts einer solchen Zeitspanne könne die Regierung nicht ernsthaft von einer Löschfrist sprechen.

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Das Risiko der Reidentifizierung

Auch die Bundesärztekammer kritisiert in ihrer Stellungnahme den unzureichenden Datenschutz.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Daten qualifizierter Medizinregister miteinander verknüpft werden können. Die Betreiber sollen dafür registerübergreifende Pseudonyme auf Grundlage des unveränderbaren Teils der Krankenversichertennummer von Versicherten (KVNR) erstellen. Damit aber lägen den Registerbetreibern faktisch sowohl die identifizierenden Klardaten der Betroffenen als auch die pseudonymisierten Daten vor. Medizinregister sollten jedoch grundsätzlich nur mit pseudonymisierten Daten arbeiten, so die Forderung der Bundesärztekammer. Außerdem sollte die Registerarchitektur konsequent dem Grundsatz der Datenminimierung folgen.

Auch Thilo Weichert warnte vor der Gefahr der Reidentifizierung. Der Entwurf trage dazu bei, dass die Krankenversichertennummer zu einem „Kennzeichen von allgemeiner Bedeutung“ für den Gesundheitsbereich werde. Damit erhöhe sich das Risiko der Reidentifizierung massiv. Es bedürfe dann nur noch „eines geringen Zusatzwissens“, so Weichert in der Anhörung, um festzustellen, zu wem ein Datensatz gehört.

Bei der Krankenversichertennummer handele es sich gemäß der DSGVO zudem um eine „nationale Kennziffer“. Eine solche Ziffer ist aber nur dann zulässig, wenn der Persönlichkeitsschutz der Betroffenen gewahrt bleibt, erklärte Weichert. Garantien dafür sehe der Gesetzentwurf nicht vor.

Widerspruchsrechte stärken

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe unterstrich, dass der Datenschutz insbesondere für vulnerable Gruppen wichtig ist. „Wir haben Menschen, die HIV-infiziert sind, unter unseren Mitgliedern. Da ist natürlich der Datenschutz ein ganz großes Thema“, sagte Siiri Ann Doka vom Dachverband, der bundesweit mehr als einhundert Selbsthilfeverbände behinderter und chronisch kranker Menschen vertritt.

Die BAG Selbsthilfe sehe sich in einem Zwiespalt, sagte Doka. Einerseits begrüße ihr Verband es, wenn Medizinregister eingerichtet werden. Andererseits gebe es „erhebliche Risiken für die Daten der Patienten“. Dieses Spannungsverhältnis ließe sich auflösen, wenn Patient:innen stärker eingebunden werden. Alle stehen vor der gleichen Frage: „Will ich die Forschung fördern und im Grunde anderen auch Hilfestellung für ihre Erkrankung geben? Oder muss ich mich auf den Schutz meiner Daten konzentrieren?“

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Forderung nach einer unabhängigen Vertrauensstelle

Der Verband greift damit einen Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf. Er sieht vor, eine unabhängige Vertrauensstelle beim Robert Koch-Institut einzurichten. Sie soll unter anderem Pseudonymisierungsverfahren vereinheitlichen und Widersprüche von Patient:innen entgegennehmen.

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Das hier mit Blick auf den Regierungsentwurf grundsätzlich Klärungsbedarf besteht, hat die Anhörung ebenfalls gezeigt. Denn für das neue Zentrum für Medizinregister sieht das Gesetz bislang gerade einmal vier Personen vor. „Wie wollen Sie so die notwendige fachliche Kompetenz zusammenbekommen“, fragte der sichtlich entgeisterte Thilo Weichert am Mittwoch, „um die zahlreichen Aufgaben zu erfüllen, die ein solches Zentrum wahrnehmen muss?“

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Degitalisierung: Montage

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Ähnlich wie in Propagandafilmen wird heute daran geforscht, wie sich Werbebotschaften gut in KI-Suchen integrieren lassen. Mit Blick auf Google

Filmrollen
sich die Frage, ob es da nicht einen harten Schnitt braucht.

Filmrollen
Der Film als Montage. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Denise Jans

Für das Verständnis der heutigen Degitalisierung hilft es, einmal etwa 100 Jahre in die Vergangenheit zu schauen. In den 1920er-Jahren war der Film speziell in Russland bzw. der Ende 1922 gegründeten Sowjetunion eine ganz neue Art, die Bevölkerung zu prägen und zu beeinflussen. Regisseure wie Sergei Eisenstein oder Dsiga Wertow nutzen für die Propaganda im Sinne des Kommunismus im Film auch Methoden der Montage, also des Filmschnitts.

Eisenstein und Wertow brachten eindrucksvolle Filme hervor wie Panzerkreuzer Potemkin, Oktober oder Der Mann mit der Kamera. Propagandistische geprägte Filme, die die Errungenschaften der damals noch jungen Sowjetunion einerseits mittels opulenter Bilder, aber auch entsprechend sorgsam aneinandergereihten Filmsequenzen zum Ausdruck brachten.

1921 führte ein gewisser Lew Wladimirowitsch Kuleschow Experimente des Filmschnitts durch, bei denen er den an sich neutral erscheinenden Gesichtsausdruck eines Schauspielers mit unterschiedlichen Zwischensequenzen kombinierte. Als Kuleschow die Zuschauenden dann befragte, was der Schauspieler in diesem Moment zum Ausdruck brachte, zeigte sich, dass sich die Bedeutung sehr stark veränderte, je nachdem, welche Sequenzen miteinander kombiniert wurden. Derselbe, eigentlich neutrale Gesichtsausdruck wurde in Kombination mit einer Zwischensequenz von einer Speise als Hunger interpretiert, in Kombination mit einer Zwischensequenz, die eine Frau zeigte, als Begierde oder Zuneigung.

Dieser Effekt wurde in der Filmtheorie fortan als Kuleschow-Effekt bezeichnet und bezeichnet die Fähigkeit des Gehirns, zwei aufeinanderfolgende, eigentlich unzusammenhängende Bilder zu einer neuen Bedeutung zu verknüpfen. Getrennte Einzelteile in einem neuen Ganzen können also eine ganz andere Bedeutung haben, so schien es damals schon.

Der Kuleschow-Effekt wurde in den Jahren darauf immer wieder wissenschaftlich untersucht. Je nach Studiendesign belegten die meisten Studien, wenn auch nicht alle, dass ein gewisser Effekt der Beeinflussung, speziell emotional, ausgenutzt werden kann.

Informationstorwächter

Harter Sprung ins Jahr 2026. Film ist nicht mehr die interessanteste Form der Informationsvermittlung und Ziel des Versuches einer möglichen Einflussnahme. Inzwischen gibt es sogenannte künstliche Intelligenz, im Speziellen generative KI in Form von Chatbots und damit in Zusammenhang stehende Anwendungen.

Es scheint zumindest aus Sicht von Unternehmen weiter logisch, dass dialogische Mechaniken von Chatbots überall Anwendung finden müssen, um im Trend zu bleiben. Also auch, dass ein scheinbar so banales Problem wie das Finden von Informationen über eine Suchmaschine wie Google oder Bing auch so schnell wie möglich mit möglichst viel KI und „Informationsagenten“ angereichert werden muss.

Zur Hausmesse I/O verkündete Google Mitte Mai folglich einen KI Modus für die Suche, eines der Kernprodukte des Unternehmens. Größte Änderung: Die zehn blauen Links, die – wenn auch mit leichten Abwandlungen – immer Kern der Google-Suche waren, sind verschwunden. Stattdessen eine Eingabemaske für einen Chatbot, der dynamisch aus der Anfrage verschiedene Widgets befüllt, und „Informationsagenten“, die rund um die Uhr das Web überwachen können. Dazu agentisches Coding, „persönliche Intelligenz“ und so weiter und so fort.

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Wie der Designer Matthias Ott als Reaktion auf die Ankündigung bereits schrieb, ist der radikale Produktwandel aus Sicht von Google durchaus bemerkenswert. Schließlich war Googles eigentliches Kernversprechen immer, eine schnörkellose Suchmaschine zu sein, die schnell Inhalte findet. Kurze Suche und schon bist du auf der richtigen Webseite. So zumindest seit den ersten Versionen von Google ab 1997. Mit der Zeit kamen zwar zunehmend weitere Zusatzfunktionen dazu, am Ende war Google aber immer noch eine Liste von Links, teils mit Werbung und Widgets angereichert, aber immer sehr darauf fokussiert, Absprungpunkt zu anderen Angeboten zu sein.

Googles neue KI-Suche hingegen ist vollkommen anders: Sie hält User mehr oder weniger vollständig in Googles Anwendung und extrahiert Informationen von anderen Webseiten, um sie dann in der Suchanwendung immer tiefer zu integrieren. Andere Webseiten besuchen? Eigentlich gar nicht mehr notwendig. Quellen von Informationen? Nur noch sehr dezent im Hintergrund.

Nun muss der Vollständigkeit halber erwähnt werden, dass Google schon länger zentraler Informationstorwächter für den Zugang zu Informationen war. Der Marktanteil der Google-Suche in Deutschland war über die letzten Jahre konstant bei 80 bis weit über 90 Prozent. Der Zugang zu Informationen im Internet lief schon länger nicht vollständig neutral, sondern eher durch eine bestimmte Vorauswahl geprägt ab. Methoden der Suchmaschinenoptimierung haben historisch gesehen oftmals Inhalte in der Suche Googles bevorzugt, die nicht unbedingt inhaltlich besser geeignet waren, sondern trickreicher Inhalte präsentiert haben. Googles PageRank-Algorithmus trug mit Netzwerkeffekten ebenso dazu bei, dass sich optimierte Webseiten gegenseitig nach oben zogen.

Experimente der Beeinflussung

Eigentlich ist Googles besonders immersiver KI-Modus aber nun eine Gefahr für das eigene Geschäftsmodell. Unternehmen konnten bisher mit Google Ads beziehungsweise ehemals AdWords auf eine möglichst gute Platzierung zu bestimmten Suchbegriffen bieten und zahlen dafür entsprechende Provisionen.

Klassische Suchergebnisse mit Seiten, bei denen sich Unternehmen eine bessere Position kaufen können, treten aber jetzt in den Hintergrund. Wer sollte aber noch für einen Klick auf eine Webseite zahlen, wenn es den gar nicht mehr braucht? Das bedeutet auch, dass mit dem neuen Informationsmedium „Chatbot“ auch neue Formen der Werbeplatzierung gefunden werden müssen für das Zeitalter von Large-Language-Modellen.

Ähnlich wie sowjetische Filmregisseure in den 1920ern, die Methoden zur Ausgestaltung des Mediums Film im propagandistischen Sinne suchten, wird nun auch im Kontext von LLMs an Methoden geforscht, wie eine bestimmte Botschaft von zahlenden Werbekunden gut integriert werden kann. Werbeanzeigen im Zeitalter der KI-Suche sehen dabei noch nahtloser integriert aus als bisher. Googles eigenes Vermarktungsmodell von Auktionen für Werbeplätze könnte dabei zu einer sehr paradoxen Situation führen, dass Nutzende der Suche für dieselbe Suche ganz unterschiedliche Produkte und Anbieter untergejubelt bekommen, je nachdem, wie die Werbeauktion gerade ausging – in Echtzeit. Darüber hinaus ist es auch fraglich, ob die Grenzen von Werbung und echten Inhalten innerhalb der KI-Suche überhaupt noch so klar definierbar sind, wenn alles eine „Wall of Text“ in einer Konversation wird.

Im letzten Jahrhundert gab es Techniken der Montage im Film, die eine gewisse dramaturgische und emotional beabsichtigte Wirkung bezwecken sollten, etwa die Assoziation von politischen Gegnern mit negativen Gefühlen wie den Zaren bei Panzerkreuzer Potemkin. Leider sind die möglichen Einflussnahmen im KI-Zeitalter noch vielschichtiger. KI-Suchen montieren in Kombination mit Werbung ganz individuell auf bestimmte Zielgruppen spezialisiert ganz neue Zwischensequenzen in die Suche nach Informationen. Dabei wird – ähnlich wie bei Kuleschow – etwas ganz Neues, das weitaus mehr ist als die einzelnen Teile.

Suchen nach eher mit Freiheit assoziierten Begriffen? Vielleicht platziert sich da eine bestimmte politische Partei oder ihr nahestehende Organisationen mit in den Werbeauktionen. Suche nach dem neutral betrachtet besten Produkt? Gar nicht so einfach, wenn bestimmte Produkte schon mundfertig mit allen Vorteilen aufbereitet werden.

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Googles Marktmacht und Reichweite werden hier zu einem differenziert einstellbaren, global skalierbaren Beeinflussungsinstrument, dem sich zu entziehen einen Aufwand bedeuten wird, den sich eher nur digital sehr mündige Bürger*innen werden gönnen können.

Grenzen der Verantwortungsdiffusion

Bisher schien Google sich nicht wirklich um die Konsequenzen seiner KI-Funktionen zu scheren.

Doch Folgen von mehr KI in Suchmaschinen gibt es bereits: Googles KI-Zusammenfassungen „Übersicht mit KI“ zu Suchbegriffen, die in gewisser Weise bereits eine Art Mini-KI-Modus auf der herkömmlichen Google-Suchseite waren, hatten durch die Extraktion von fremden Inhalten auf anderen Seiten bereits Auswirkungen auf die Besuche auf beispielsweise Seiten von Medienhäusern. Zero-Klick-Suchen haben in der letzten Zeit stark zugenommen. Kleine und unabhängige Publikationen oder Blogs verlieren an Traffic, und das könnte letztendlich zu einer verringerten Medien- und Meinungsvielfalt führen, wie AlgorithmWatch inzwischen genauer untersucht und was auch auf der letzten re:publica diskutiert wurde. Aspekte, die zumindest gerade in Diskussion und unter Beobachtung stehen.

An der bisherigen Verantwortungsdiffusion der Folgen von Googles KI-Gebaren im Umgang mit dem Informationszugang vieler, die immer noch mit der Fußnote „KI-Antworten können Fehler enthalten“ versehen wird, wurde aber in dieser Woche zumindest teilweise gerüttelt. Das Landgericht München I urteilte in einem Eilverfahren, dass Google in der „Übersicht mit KI“ nicht weiterhin unwahre Tatsachenbehauptungen über zwei Münchner Verlage verbreiten kann.

Bemerkenswert ist auch die Begründung des Gerichts: Aus Sicht durchschnittlicher Nutzer wirke die Übersicht mit KI wie eine direkte Information von Google, weil hier aus Inhalten Dritter ein zusammenhängender Fließtext erzeugt wird. Die bisherige, eher eingeschränkte Haftung von Suchmaschinen für Drittinhalte sei daher auf dieses generative Format nicht übertragbar, urteilte die Kammer. Weiter führt das Gericht aus, dass in der „Übersicht mit KI“ Äußerungen enthalten sind, die in den Suchergebnissen gar nicht getroffen werden. Schlecht für halluzinierende LLMs.

Damit könne sich Google hier nicht aus der Verantwortung für Falschaussagen stehlen. Wie sich das Urteil weiterentwickeln wird, wenn das Verfahren durch weitere Instanzen getragen wird, muss sich noch zeigen.

Es stimmt aber zumindest gelinde optimistisch, weil immerhin erkannt wird, dass die Konsequenzen und Intentionen einer Neukomposition von Inhalten im 21. Jahrhundert wieder neu betrachtet und ausgehandelt werden müssen. Die Frage ist aber, ob es hier nicht doch eher einen harten Schnitt braucht. Ähnlich wie bei Kuleschow erkennen wir also allmählich, dass Informationsverarbeitung in dieser Zeit mittels KI etwas ganz Neues erschaffen kann, was eigentlich gar nicht in den ursprünglichen Inhalten enthalten ist. Und dabei muss es sich nicht nur um Halluzinationen einer KI handeln.


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Ähnlich wie in Propagandafilmen wird heute daran geforscht, wie sich Werbebotschaften gut in KI-Suchen integrieren lassen. Mit Blick auf Google

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sich die Frage, ob es da nicht einen harten Schnitt braucht.

Filmrollen
Der Film als Montage. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Denise Jans

Für das Verständnis der heutigen Degitalisierung hilft es, einmal etwa 100 Jahre in die Vergangenheit zu schauen. In den 1920er-Jahren war der Film speziell in Russland bzw. der Ende 1922 gegründeten Sowjetunion eine ganz neue Art, die Bevölkerung zu prägen und zu beeinflussen. Regisseure wie Sergei Eisenstein oder Dsiga Wertow nutzen für die Propaganda im Sinne des Kommunismus im Film auch Methoden der Montage, also des Filmschnitts.

Eisenstein und Wertow brachten eindrucksvolle Filme hervor wie Panzerkreuzer Potemkin, Oktober oder Der Mann mit der Kamera. Propagandistische geprägte Filme, die die Errungenschaften der damals noch jungen Sowjetunion einerseits mittels opulenter Bilder, aber auch entsprechend sorgsam aneinandergereihten Filmsequenzen zum Ausdruck brachten.

1921 führte ein gewisser Lew Wladimirowitsch Kuleschow Experimente des Filmschnitts durch, bei denen er den an sich neutral erscheinenden Gesichtsausdruck eines Schauspielers mit unterschiedlichen Zwischensequenzen kombinierte. Als Kuleschow die Zuschauenden dann befragte, was der Schauspieler in diesem Moment zum Ausdruck brachte, zeigte sich, dass sich die Bedeutung sehr stark veränderte, je nachdem, welche Sequenzen miteinander kombiniert wurden. Derselbe, eigentlich neutrale Gesichtsausdruck wurde in Kombination mit einer Zwischensequenz von einer Speise als Hunger interpretiert, in Kombination mit einer Zwischensequenz, die eine Frau zeigte, als Begierde oder Zuneigung.

Dieser Effekt wurde in der Filmtheorie fortan als Kuleschow-Effekt bezeichnet und bezeichnet die Fähigkeit des Gehirns, zwei aufeinanderfolgende, eigentlich unzusammenhängende Bilder zu einer neuen Bedeutung zu verknüpfen. Getrennte Einzelteile in einem neuen Ganzen können also eine ganz andere Bedeutung haben, so schien es damals schon.

Der Kuleschow-Effekt wurde in den Jahren darauf immer wieder wissenschaftlich untersucht. Je nach Studiendesign belegten die meisten Studien, wenn auch nicht alle, dass ein gewisser Effekt der Beeinflussung, speziell emotional, ausgenutzt werden kann.

Informationstorwächter

Harter Sprung ins Jahr 2026. Film ist nicht mehr die interessanteste Form der Informationsvermittlung und Ziel des Versuches einer möglichen Einflussnahme. Inzwischen gibt es sogenannte künstliche Intelligenz, im Speziellen generative KI in Form von Chatbots und damit in Zusammenhang stehende Anwendungen.

Es scheint zumindest aus Sicht von Unternehmen weiter logisch, dass dialogische Mechaniken von Chatbots überall Anwendung finden müssen, um im Trend zu bleiben. Also auch, dass ein scheinbar so banales Problem wie das Finden von Informationen über eine Suchmaschine wie Google oder Bing auch so schnell wie möglich mit möglichst viel KI und „Informationsagenten“ angereichert werden muss.

Zur Hausmesse I/O verkündete Google Mitte Mai folglich einen KI Modus für die Suche, eines der Kernprodukte des Unternehmens. Größte Änderung: Die zehn blauen Links, die – wenn auch mit leichten Abwandlungen – immer Kern der Google-Suche waren, sind verschwunden. Stattdessen eine Eingabemaske für einen Chatbot, der dynamisch aus der Anfrage verschiedene Widgets befüllt, und „Informationsagenten“, die rund um die Uhr das Web überwachen können. Dazu agentisches Coding, „persönliche Intelligenz“ und so weiter und so fort.

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Wie der Designer Matthias Ott als Reaktion auf die Ankündigung bereits schrieb, ist der radikale Produktwandel aus Sicht von Google durchaus bemerkenswert. Schließlich war Googles eigentliches Kernversprechen immer, eine schnörkellose Suchmaschine zu sein, die schnell Inhalte findet. Kurze Suche und schon bist du auf der richtigen Webseite. So zumindest seit den ersten Versionen von Google ab 1997. Mit der Zeit kamen zwar zunehmend weitere Zusatzfunktionen dazu, am Ende war Google aber immer noch eine Liste von Links, teils mit Werbung und Widgets angereichert, aber immer sehr darauf fokussiert, Absprungpunkt zu anderen Angeboten zu sein.

Googles neue KI-Suche hingegen ist vollkommen anders: Sie hält User mehr oder weniger vollständig in Googles Anwendung und extrahiert Informationen von anderen Webseiten, um sie dann in der Suchanwendung immer tiefer zu integrieren. Andere Webseiten besuchen? Eigentlich gar nicht mehr notwendig. Quellen von Informationen? Nur noch sehr dezent im Hintergrund.

Nun muss der Vollständigkeit halber erwähnt werden, dass Google schon länger zentraler Informationstorwächter für den Zugang zu Informationen war. Der Marktanteil der Google-Suche in Deutschland war über die letzten Jahre konstant bei 80 bis weit über 90 Prozent. Der Zugang zu Informationen im Internet lief schon länger nicht vollständig neutral, sondern eher durch eine bestimmte Vorauswahl geprägt ab. Methoden der Suchmaschinenoptimierung haben historisch gesehen oftmals Inhalte in der Suche Googles bevorzugt, die nicht unbedingt inhaltlich besser geeignet waren, sondern trickreicher Inhalte präsentiert haben. Googles PageRank-Algorithmus trug mit Netzwerkeffekten ebenso dazu bei, dass sich optimierte Webseiten gegenseitig nach oben zogen.

Experimente der Beeinflussung

Eigentlich ist Googles besonders immersiver KI-Modus aber nun eine Gefahr für das eigene Geschäftsmodell. Unternehmen konnten bisher mit Google Ads beziehungsweise ehemals AdWords auf eine möglichst gute Platzierung zu bestimmten Suchbegriffen bieten und zahlen dafür entsprechende Provisionen.

Klassische Suchergebnisse mit Seiten, bei denen sich Unternehmen eine bessere Position kaufen können, treten aber jetzt in den Hintergrund. Wer sollte aber noch für einen Klick auf eine Webseite zahlen, wenn es den gar nicht mehr braucht? Das bedeutet auch, dass mit dem neuen Informationsmedium „Chatbot“ auch neue Formen der Werbeplatzierung gefunden werden müssen für das Zeitalter von Large-Language-Modellen.

Ähnlich wie sowjetische Filmregisseure in den 1920ern, die Methoden zur Ausgestaltung des Mediums Film im propagandistischen Sinne suchten, wird nun auch im Kontext von LLMs an Methoden geforscht, wie eine bestimmte Botschaft von zahlenden Werbekunden gut integriert werden kann. Werbeanzeigen im Zeitalter der KI-Suche sehen dabei noch nahtloser integriert aus als bisher. Googles eigenes Vermarktungsmodell von Auktionen für Werbeplätze könnte dabei zu einer sehr paradoxen Situation führen, dass Nutzende der Suche für dieselbe Suche ganz unterschiedliche Produkte und Anbieter untergejubelt bekommen, je nachdem, wie die Werbeauktion gerade ausging – in Echtzeit. Darüber hinaus ist es auch fraglich, ob die Grenzen von Werbung und echten Inhalten innerhalb der KI-Suche überhaupt noch so klar definierbar sind, wenn alles eine „Wall of Text“ in einer Konversation wird.

Im letzten Jahrhundert gab es Techniken der Montage im Film, die eine gewisse dramaturgische und emotional beabsichtigte Wirkung bezwecken sollten, etwa die Assoziation von politischen Gegnern mit negativen Gefühlen wie den Zaren bei Panzerkreuzer Potemkin. Leider sind die möglichen Einflussnahmen im KI-Zeitalter noch vielschichtiger. KI-Suchen montieren in Kombination mit Werbung ganz individuell auf bestimmte Zielgruppen spezialisiert ganz neue Zwischensequenzen in die Suche nach Informationen. Dabei wird – ähnlich wie bei Kuleschow – etwas ganz Neues, das weitaus mehr ist als die einzelnen Teile.

Suchen nach eher mit Freiheit assoziierten Begriffen? Vielleicht platziert sich da eine bestimmte politische Partei oder ihr nahestehende Organisationen mit in den Werbeauktionen. Suche nach dem neutral betrachtet besten Produkt? Gar nicht so einfach, wenn bestimmte Produkte schon mundfertig mit allen Vorteilen aufbereitet werden.

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Googles Marktmacht und Reichweite werden hier zu einem differenziert einstellbaren, global skalierbaren Beeinflussungsinstrument, dem sich zu entziehen einen Aufwand bedeuten wird, den sich eher nur digital sehr mündige Bürger*innen werden gönnen können.

Grenzen der Verantwortungsdiffusion

Bisher schien Google sich nicht wirklich um die Konsequenzen seiner KI-Funktionen zu scheren.

Doch Folgen von mehr KI in Suchmaschinen gibt es bereits: Googles KI-Zusammenfassungen „Übersicht mit KI“ zu Suchbegriffen, die in gewisser Weise bereits eine Art Mini-KI-Modus auf der herkömmlichen Google-Suchseite waren, hatten durch die Extraktion von fremden Inhalten auf anderen Seiten bereits Auswirkungen auf die Besuche auf beispielsweise Seiten von Medienhäusern. Zero-Klick-Suchen haben in der letzten Zeit stark zugenommen. Kleine und unabhängige Publikationen oder Blogs verlieren an Traffic, und das könnte letztendlich zu einer verringerten Medien- und Meinungsvielfalt führen, wie AlgorithmWatch inzwischen genauer untersucht und was auch auf der letzten re:publica diskutiert wurde. Aspekte, die zumindest gerade in Diskussion und unter Beobachtung stehen.

An der bisherigen Verantwortungsdiffusion der Folgen von Googles KI-Gebaren im Umgang mit dem Informationszugang vieler, die immer noch mit der Fußnote „KI-Antworten können Fehler enthalten“ versehen wird, wurde aber in dieser Woche zumindest teilweise gerüttelt. Das Landgericht München I urteilte in einem Eilverfahren, dass Google in der „Übersicht mit KI“ nicht weiterhin unwahre Tatsachenbehauptungen über zwei Münchner Verlage verbreiten kann.

Bemerkenswert ist auch die Begründung des Gerichts: Aus Sicht durchschnittlicher Nutzer wirke die Übersicht mit KI wie eine direkte Information von Google, weil hier aus Inhalten Dritter ein zusammenhängender Fließtext erzeugt wird. Die bisherige, eher eingeschränkte Haftung von Suchmaschinen für Drittinhalte sei daher auf dieses generative Format nicht übertragbar, urteilte die Kammer. Weiter führt das Gericht aus, dass in der „Übersicht mit KI“ Äußerungen enthalten sind, die in den Suchergebnissen gar nicht getroffen werden. Schlecht für halluzinierende LLMs.

Damit könne sich Google hier nicht aus der Verantwortung für Falschaussagen stehlen. Wie sich das Urteil weiterentwickeln wird, wenn das Verfahren durch weitere Instanzen getragen wird, muss sich noch zeigen.

Es stimmt aber zumindest gelinde optimistisch, weil immerhin erkannt wird, dass die Konsequenzen und Intentionen einer Neukomposition von Inhalten im 21. Jahrhundert wieder neu betrachtet und ausgehandelt werden müssen. Die Frage ist aber, ob es hier nicht doch eher einen harten Schnitt braucht. Ähnlich wie bei Kuleschow erkennen wir also allmählich, dass Informationsverarbeitung in dieser Zeit mittels KI etwas ganz Neues erschaffen kann, was eigentlich gar nicht in den ursprünglichen Inhalten enthalten ist. Und dabei muss es sich nicht nur um Halluzinationen einer KI handeln.


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KW 24: Die Woche, in der wir gegen Überwachung auf die Straße gehen

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Die 24. Kalenderwoche geht zu Ende. Wir haben 16 neue Texte mit insgesamt 154.423 Zeichen veröffentlicht. Willkommen zum netzpolitischen

.

– : Fraktal, generiert mit MandelBrowser von Tomasz Śmigielski

Liebe Leser*innen,

wenn diese E‑Mail in eurem Postfach landet, bin ich mit Kollege Denis bei der Anti-Überwachungsdemo in Berlin. Wir begleiten die Vorbereitungen und dann den Zug bis nach Kreuzberg, wo künftig KI-Kameras analysieren sollen, wer (nicht) artig ist.

Die Demo ist eine Reaktion auf die ausufernde Polizeigesetzgebung. Deutschland steht vor einer Zeitenwende. Die hiesigen Polizeien sollen künftig zahlreiche KI-gestützte High-Tech-Überwachungstools nutzen dürfen. Neben den Verhaltensanalyse-Kameras beispielsweise Gesichtserkennung oder automatisierte Datenanalyse. Es ist eine neue Dimension von Überwachung, die hier aufgemacht wird.

Künftig muss man es sich dann zweimal überlegen, ob man eine Anti-Überwachungsdemo besucht. Denn irgendjemand stellt sicher ein Foto von der Menge online – und Gesichtersuchmaschinen, wie sie die Polizei nutzen soll, können dich dann darauf finden. Sie finden das peinliche Teamfoto deines Arbeitgebers und Fotos aus deinem Sportverein. Alle Bilder und Sprachaufnahmen, die frei im Netz auffindbar sind, können dann zur Identifikation von Menschen genutzt werden. Zudem soll kommerzielle Überwachungssoftware auch mit deinen Selfies trainiert werden dürfen.

Und die Datenanalyse nach Palantir-Art, die nun auch Bundesbehörden zugänglich gemacht werden soll, führt dann diese und all die anderen, bereits bestehenden Überwachungstechnologien zusammen. Sie verknüpft potenziell Fotos aus dem Internet mit Videos aus Überwachungskameras, mit Nachrichten aus per Cellebrite oder Staatstrojaner geknackten Telefonen, mit Telefonnummern und ihren Standorten, wie sie per Funkzellenabfrage oder IMSI-Catcher gewonnen werden, mit Website-Besuchen, die per Vorratsdatenspeicherung festgehalten werden. Gesundheits- oder Steuerdaten? Auf Knopfdruck hinzufügbar.

Zum Glück gibt es zahlreiche Menschen, die gegen den Ausbau der Überwachung aufbegehren. Ein paar ganz handfest, so wie mein neuer Bekannter „Baumbart“, viele mehr symbolisch, mit politischem Protest. In gleich vier Städten sind Anti-Überwachungsdemos geplant. Heute nicht nur in Berlin, sondern auch in Kiel, kommenden Samstag folgen dann Dresden und Hamburg. Mit etwas Glück ist das der Auftakt zu einem Protestsommer, der Überwachungspläne sprengt. Am Montag berichten wir euch auf jeden Fall mal, was in Berlin so los war.

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Martin


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Vorreiter, Verwaltung und politischer Rückhalt: Wie Open Source in die Schulen kommt

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Schulbildung macht mündig, Open-Source-Software ebenfalls. Ob aber an den mehr als 30.000 deutschen Schulen Open Source eingesetzt wird, hängt

Bildschirme in einem Computerraum, die alle einen einen lächelnden Cartoon-Pinguin mit Entenfüßen und einem Entenschnabel zeigen
Ein Mensch im grünen Pulli steht vor einem Monitor in einem Computerraum, im Hintergrund sind weitere Monitore
Ein Mensch mit Bart und Sakko vor einem Bildschirm, der ein Stadttor zeigt.
Eine Person mit langen Haaren steht vor einer Treppe in einem Schulgebäude
Eine Person bedient einen Computer, der Bildschirm zeigt ein Terminal.
von drei Faktoren ab. Das zeigen erfolgreiche Beispiele in Lübeck und im Harz.

Bildschirme in einem Computerraum, die alle einen einen lächelnden Cartoon-Pinguin mit Entenfüßen und einem Entenschnabel zeigen
So sieht Open Source an Schulen aus: Tux, das offizielle Maskottchen des freien Linux-Kernels. – Alle Rechte vorbehalten: Marcel Roth

Das Katharineum ist ein altes Backsteingebäude mitten in der Lübecker Altstadt. An der Eingangstür des Gymnasiums: das Schild für ein Handyverbot. Und an den Wänden im Foyer steht eine Reihe silberfarbener Einsen und Nullen – der Binärcode für das Schulmotto „Trau dich.“

Der stellvertretende Schulleiter am Katharineum ist Frank Poetzsch-Heffter. Er ist Lehrer für Mathe, Geographie und Informatik. Und Poetzsch-Heffter ist Open-Source-Fan. Für ihn ist klar, welches Betriebssystem auf den Rechnern im Gymnasium läuft. „Die Schüler sollen auf Linux arbeiten. Damit können sie sehen, dass es andere Betriebssysteme gibt und dass sie Software auch zu Hause installieren können, die hier in der Schule läuft“, sagt Poetzsch-Heffter.

Vor 25 Jahren hat er die Schulkonferenz an der Lübecker Schule von der Open-Source-Idee überzeugt. Damals seien alle froh gewesen, dass sich jemand diesem „Digitalen“ annahmen, sagt Poetzsch-Heffter. Seit 20 Jahren haben alle Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler eine schuleigene E‑Mail-Adresse. An den meisten anderen Schulen in Lübeck gilt das erst seit fünf Jahren.

Erfolgsbedingungen 1: Vorreiter

Am Katharineum war das eine jahrelange Arbeit für Poetzsch-Heffter: Internetanschluss organisieren, WLAN, Server, Switches, Drucker und Computer einrichten und pflegen. Die Zahl der Nutzenden ist dabei größer als in kleinen Unternehmen: 860 Schülerinnen und Schüler und 70 Lehrkräfte hat das Katharineum. Informatik wird hier in der fünften und siebten Klasse unterrichtet. Es gibt 120 Laptops als Klassensätze und 30 Arbeitsplätze im Computerraum. Sie alle müssen pünktlich ab 8 Uhr einsatzbereit sein. Kein Update soll den Unterricht ausbremsen. Um all das kümmert sich Poetzsch-Heffter nicht allein.

Der Computerraum ist in einem Gebäudeteil aus dem 13. Jahrhundert untergebracht. Die Rechner dort haben die Schülerinnen und Schüler der Computer-AG konzipiert, zusammengebaut und eingerichtet.

Die zeigen sich begeistert. „Ich finde Open-Source wichtig, weil man damit eine Art Unabhängigkeit hat“, sagt eine Schülerin, „Die Software, die wir verwenden, ist frei, oft kostenlos und ohne Werbung – das passt wie die Faust aufs Auge für eine Schule.“

Ein Mensch im grünen Pulli steht vor einem Monitor in einem Computerraum, im Hintergrund sind weitere Monitore
Von Open Source überzeugt: Frank Poetzsch-Heffter.

Wie viele Schulen Open Source so ganzheitlich nutzen wie das Lübecker Katharineum, weiß niemand: Kein einziges deutsches Bildungsministerium, kein Landkreistag, kein Städte- und Gemeindebund erhebt entsprechende Zahlen.

Bei IT an Schulen zeigt sich der deutsche Bildungsföderalismus: Lehrkräfte sind beim jeweiligen Bundesland angestellt, das ihnen auch Dienstgeräte geben kann. Wie gut und sinnvoll die digitale Ausstattung der Schulen ist, hängt maßgeblich von der Finanzkraft der Schulträger ab. Manche Länder haben den Breitbandanschluss für Schulen finanziert und stellen auch Lernplattformen zur Verfügung. Alles, was im Schulgebäude passiert, ist jedoch Aufgabe der Schulträger: Gemeinden, Landkreise oder eben kreisfreie Städte kümmern sich um die Geräte von Schülern, Hausmeistern, Sekretariatskräften und sozialpädagogischem Personal.

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Ob an ihren Schulen dann auch Open Source eingesetzt wird, hängt dann aber stark von Vorreitern wie Frank Poetzsch-Heffter ab.

Erfolgsbedingungen 2: Stadtverwaltung und IT-Dienstleister

In Lübeck hat die Stadtverwaltung eine eigenständige IT-Abteilung nur für ihre Schulen. Tobias Stahl, der sie leitet, hat acht Mitarbeitende. Sie planen und konzipieren die IT; die Stadtwerke Lübeck betreibt sie. Tobias Stahl ist ausgebildeter Informatiker. Er ist selbst Open-Source-Fan und sagt, seine Netzinfrastruktur basiert zu großen Teilen auf Linux. Das sei einfacher zu händeln.

Aber von den insgesamt 56 Schulen, die Stahl betreut, haben sich nur drei für Open Source entschieden. In den meisten Schulen stehen Windows-Rechner: „Wir haben noch nicht die lübeckweit funktionierende Open-Source-Lösung, die auf dem gleichen Niveau funktioniert, wie es die Lehrkräfte der anderen Schulen erwarten.“ Support gibt es deshalb nur für Schulen, die auf Windows setzen.

Ein Mensch mit Bart und Sakko vor einem Bildschirm, der ein Stadttor zeigt.
Tobias Stahl leitet eine IT-Abteilung eigens für Schulen bei der Lübecker Stadtverwaltung.

Für Tobias Stahl ist das Katharineum das kleine gallische Dorf, die Open-Source-Ausnahme. Er muss sich um IT in Konzerngröße kümmern: um 35.000 Nutzer, 8.000 iPads, mehr als 5.000 Windows-Laptops, PCs und interaktive Displays. Ihr Betrieb ist mit Windows teurer als mit Linux, vermutet der IT-Mann: „Über den Daumen gepeilt kann es sein, dass wir auf ein Viertel der laufenden Betriebskosten kommen, wenn man einen reinen Linux-Client mit einem Windows-Client vergleicht.“

Dabei kann Stahl nicht einmal auf alle Clients – Endgeräte – in seinem Netz zugreifen. Weil die Lehrkräfte als Angestellte des Landes Schleswig-Holstein von dort ihre Geräte bekommen. Mit denen müssen sie sowohl ins Netz der Landesverwaltung kommen als auch in das Netz, das Lübeck betreibt. Schleswig-Holsteins Landesregierung rühmt sich derzeit zwar für Open Source – aber für die Geräte der Lehrkräfte gilt das nicht. Auf ihnen läuft Windows oder Apples Betriebssystem MacOS. „Pragmatisch, aber aufgeschlossen“, nennt Schleswig-Holsteins Bildungsministerium diesen Umgang mit Open Source.

Ob des Katharineum in Lübeck auch zukünftig Open Source bleibt, steht für Frank Poetzsch-Heffter nicht fest: „Ich bin jetzt 60 Jahre alt. Schafft es der Schulträger bis zu meinem Ruhestand nicht, ein Linux-System zentral für Schulen anzubieten, dann läuft es vermutlich nicht mehr lange.“

Poetzsch-Heffter glaubt, Schulen würden von sich aus kaum sagen, dass sie gern Linux hätten. Land und Schulträger müssten es anbieten. Für ihn ist klar: Mit dem Rückenwind von Stadtverwaltung und IT-Dienstleister hat Open Source weitaus größere Chancen an den Schulen.

Erfolgsbedingung 3: Politische Rückendeckung

300 Kilometer südlich in Sachsen-Anhalt setzt der Landkreis Harz für seine Schulen komplett auf Open Source. Die Schul-IT dort leitet Martina Müller. Sie hat sechs Mitarbeitende. Mit einem Dienstleister betreuen sie rund 11.000 Geräte für 17.000 Nutzer – und das in 33 Schulen an 43 Standorten.

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Eine Person mit langen Haaren steht vor einer Treppe in einem Schulgebäude
Martina Müller leitet die Schul-IT im Landkreis Harz.

Die Schüler haben eine E‑Mail-Adresse und einen Cloud-Speicher, der es ihnen ermöglicht, von überall auf ihre Arbeit zuzugreifen. Die Laptop-Klassensätze bestehen aus gebrauchten Business-Laptops.

Müller sagt, an drei Pilotschulen wurden drei verschiedene Open-Source-Systeme ausprobiert: „Linux-Muster“, „Puavo“ von „Opensys“. „Nach einem Jahr haben wir uns mit Lehrkräften und Schülern zusammengesetzt und uns für eine Lösung entscheiden.“ Am Ende hat sich der Landkreis Harz einen Vertrag mit für „Puavo“ abgeschlossen. Für alle Schülergeräte, den Benutzerkonten, Cloud‑, Videokonferenz‑, Datensicherung- und E‑Mail-Lösungen zahlt er pro Jahr derzeit 700.000 Euro. „Im industriellen Umfeld ist das ein Spottpreis“, sagt Frederik Kramer, Wirtschaftsinformatiker an der Hochschule Harz.

Eine Person bedient einen Computer, der Bildschirm zeigt ein Terminal.
Bildungsalltag am Katharineum: Ein Schüler richtet einen Server ein.

Während der Pilotprojekte hat Müller die Kosten gegenübergestellt. “Und zwar die korrekten Microsoft-Lizenzen, nicht die Lizenzen von eBay für 1,99 Euro!” Damit hätten Schulen tatsächlich gearbeitet. “Ohne Benutzerverwaltung, ohne Management. Das reinste Chaos.” Für den Landrat vom Landkreis hat Martina Müller dann einen Ordner vorbereitet. “Ich bin super aufgeregt zu unserem Landrat gegangen. Der wollte den Ordner überhaupt nicht sehen.” Er habe nur gefragt, ob es funktioniere, ob die Schulen zufrieden seien und ob es günstiger sei als das, was wir bisher machen. “Und als ich bei allen drei Punkten genickt habe, hatte ich sein Okay.”

Das ist zwar noch keine aktive politische Rückendeckung, die bewusst und mit mehr Ressourcen einen Wandel an deutschen Schulen anstrebt. Bis es soweit ist, braucht es aber zumindest solche Offenheit und das Vertrauen – in die Open Source Community und in einzelne engagierte Menschen.


Einen Überblick über Open Source an Schulen zubekommen, ist schwer. An einer noch laufenden Online-Umfrage zur Infrastruktur an Schulen haben bislang mehr als 300 Menschen teilgenommen. Sie sind naturgemäß Open Source interessiert, berichten aber trotzdem, dass an den meisten Schulen Windows eingesetzt wird. Weitere Ergebnisse:

  • Setzen Schulen Open Source ein, geht das überwiegend auf die Initiative einzelner Lehrkräften zurück.
  • Als Gründe für den Open Source Einsatz werden vor allem die günstigeren Kosten angegeben.
  • Viele glauben, dass Vorbehalte bei Lehrkräften und Schulleitungen den Open Source Einsatz hemmen.
  • Damit Open Source funktioniere, braucht es die Rückendeckung von Schulleitungen und Schulträgern.

Interessierte können hier an der Umfrage teilnehmen.


Marcel Roth ist Redakteur und Reporter bei MDR Sachsen-Anhalt. Für seine Recherche wurde er vom Nina Grunenberg Recherchestipendium gefördert. Es wurde ermöglicht durch den Nina Grunenberg Recherche Grant, den Schöpflin Stiftung, Wübben Stiftung Bildung und ZEIT Bucerius Stiftung finanzieren. Das Netzwerk Recherche ist Kooperationspartner und unterstützt die Autor:innen über ein Mentor:innenprogramm in der Recherche.


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Schulbildung macht mündig, Open-Source-Software ebenfalls. Ob aber an den mehr als 30.000 deutschen Schulen Open Source eingesetzt wird, hängt

Bildschirme in einem Computerraum, die alle einen einen lächelnden Cartoon-Pinguin mit Entenfüßen und einem Entenschnabel zeigen
Ein Mensch im grünen Pulli steht vor einem Monitor in einem Computerraum, im Hintergrund sind weitere Monitore
Ein Mensch mit Bart und Sakko vor einem Bildschirm, der ein Stadttor zeigt.
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Eine Person bedient einen Computer, der Bildschirm zeigt ein Terminal.
von drei Faktoren ab. Das zeigen erfolgreiche Beispiele in Lübeck und im Harz.

Bildschirme in einem Computerraum, die alle einen einen lächelnden Cartoon-Pinguin mit Entenfüßen und einem Entenschnabel zeigen
So sieht Open Source an Schulen aus: Tux, das offizielle Maskottchen des freien Linux-Kernels. – Alle Rechte vorbehalten: Marcel Roth

Das Katharineum ist ein altes Backsteingebäude mitten in der Lübecker Altstadt. An der Eingangstür des Gymnasiums: das Schild für ein Handyverbot. Und an den Wänden im Foyer steht eine Reihe silberfarbener Einsen und Nullen – der Binärcode für das Schulmotto „Trau dich.“

Der stellvertretende Schulleiter am Katharineum ist Frank Poetzsch-Heffter. Er ist Lehrer für Mathe, Geographie und Informatik. Und Poetzsch-Heffter ist Open-Source-Fan. Für ihn ist klar, welches Betriebssystem auf den Rechnern im Gymnasium läuft. „Die Schüler sollen auf Linux arbeiten. Damit können sie sehen, dass es andere Betriebssysteme gibt und dass sie Software auch zu Hause installieren können, die hier in der Schule läuft“, sagt Poetzsch-Heffter.

Vor 25 Jahren hat er die Schulkonferenz an der Lübecker Schule von der Open-Source-Idee überzeugt. Damals seien alle froh gewesen, dass sich jemand diesem „Digitalen“ annahmen, sagt Poetzsch-Heffter. Seit 20 Jahren haben alle Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler eine schuleigene E‑Mail-Adresse. An den meisten anderen Schulen in Lübeck gilt das erst seit fünf Jahren.

Erfolgsbedingungen 1: Vorreiter

Am Katharineum war das eine jahrelange Arbeit für Poetzsch-Heffter: Internetanschluss organisieren, WLAN, Server, Switches, Drucker und Computer einrichten und pflegen. Die Zahl der Nutzenden ist dabei größer als in kleinen Unternehmen: 860 Schülerinnen und Schüler und 70 Lehrkräfte hat das Katharineum. Informatik wird hier in der fünften und siebten Klasse unterrichtet. Es gibt 120 Laptops als Klassensätze und 30 Arbeitsplätze im Computerraum. Sie alle müssen pünktlich ab 8 Uhr einsatzbereit sein. Kein Update soll den Unterricht ausbremsen. Um all das kümmert sich Poetzsch-Heffter nicht allein.

Der Computerraum ist in einem Gebäudeteil aus dem 13. Jahrhundert untergebracht. Die Rechner dort haben die Schülerinnen und Schüler der Computer-AG konzipiert, zusammengebaut und eingerichtet.

Die zeigen sich begeistert. „Ich finde Open-Source wichtig, weil man damit eine Art Unabhängigkeit hat“, sagt eine Schülerin, „Die Software, die wir verwenden, ist frei, oft kostenlos und ohne Werbung – das passt wie die Faust aufs Auge für eine Schule.“

Ein Mensch im grünen Pulli steht vor einem Monitor in einem Computerraum, im Hintergrund sind weitere Monitore
Von Open Source überzeugt: Frank Poetzsch-Heffter.

Wie viele Schulen Open Source so ganzheitlich nutzen wie das Lübecker Katharineum, weiß niemand: Kein einziges deutsches Bildungsministerium, kein Landkreistag, kein Städte- und Gemeindebund erhebt entsprechende Zahlen.

Bei IT an Schulen zeigt sich der deutsche Bildungsföderalismus: Lehrkräfte sind beim jeweiligen Bundesland angestellt, das ihnen auch Dienstgeräte geben kann. Wie gut und sinnvoll die digitale Ausstattung der Schulen ist, hängt maßgeblich von der Finanzkraft der Schulträger ab. Manche Länder haben den Breitbandanschluss für Schulen finanziert und stellen auch Lernplattformen zur Verfügung. Alles, was im Schulgebäude passiert, ist jedoch Aufgabe der Schulträger: Gemeinden, Landkreise oder eben kreisfreie Städte kümmern sich um die Geräte von Schülern, Hausmeistern, Sekretariatskräften und sozialpädagogischem Personal.

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Ob an ihren Schulen dann auch Open Source eingesetzt wird, hängt dann aber stark von Vorreitern wie Frank Poetzsch-Heffter ab.

Erfolgsbedingungen 2: Stadtverwaltung und IT-Dienstleister

In Lübeck hat die Stadtverwaltung eine eigenständige IT-Abteilung nur für ihre Schulen. Tobias Stahl, der sie leitet, hat acht Mitarbeitende. Sie planen und konzipieren die IT; die Stadtwerke Lübeck betreibt sie. Tobias Stahl ist ausgebildeter Informatiker. Er ist selbst Open-Source-Fan und sagt, seine Netzinfrastruktur basiert zu großen Teilen auf Linux. Das sei einfacher zu händeln.

Aber von den insgesamt 56 Schulen, die Stahl betreut, haben sich nur drei für Open Source entschieden. In den meisten Schulen stehen Windows-Rechner: „Wir haben noch nicht die lübeckweit funktionierende Open-Source-Lösung, die auf dem gleichen Niveau funktioniert, wie es die Lehrkräfte der anderen Schulen erwarten.“ Support gibt es deshalb nur für Schulen, die auf Windows setzen.

Ein Mensch mit Bart und Sakko vor einem Bildschirm, der ein Stadttor zeigt.
Tobias Stahl leitet eine IT-Abteilung eigens für Schulen bei der Lübecker Stadtverwaltung.

Für Tobias Stahl ist das Katharineum das kleine gallische Dorf, die Open-Source-Ausnahme. Er muss sich um IT in Konzerngröße kümmern: um 35.000 Nutzer, 8.000 iPads, mehr als 5.000 Windows-Laptops, PCs und interaktive Displays. Ihr Betrieb ist mit Windows teurer als mit Linux, vermutet der IT-Mann: „Über den Daumen gepeilt kann es sein, dass wir auf ein Viertel der laufenden Betriebskosten kommen, wenn man einen reinen Linux-Client mit einem Windows-Client vergleicht.“

Dabei kann Stahl nicht einmal auf alle Clients – Endgeräte – in seinem Netz zugreifen. Weil die Lehrkräfte als Angestellte des Landes Schleswig-Holstein von dort ihre Geräte bekommen. Mit denen müssen sie sowohl ins Netz der Landesverwaltung kommen als auch in das Netz, das Lübeck betreibt. Schleswig-Holsteins Landesregierung rühmt sich derzeit zwar für Open Source – aber für die Geräte der Lehrkräfte gilt das nicht. Auf ihnen läuft Windows oder Apples Betriebssystem MacOS. „Pragmatisch, aber aufgeschlossen“, nennt Schleswig-Holsteins Bildungsministerium diesen Umgang mit Open Source.

Ob des Katharineum in Lübeck auch zukünftig Open Source bleibt, steht für Frank Poetzsch-Heffter nicht fest: „Ich bin jetzt 60 Jahre alt. Schafft es der Schulträger bis zu meinem Ruhestand nicht, ein Linux-System zentral für Schulen anzubieten, dann läuft es vermutlich nicht mehr lange.“

Poetzsch-Heffter glaubt, Schulen würden von sich aus kaum sagen, dass sie gern Linux hätten. Land und Schulträger müssten es anbieten. Für ihn ist klar: Mit dem Rückenwind von Stadtverwaltung und IT-Dienstleister hat Open Source weitaus größere Chancen an den Schulen.

Erfolgsbedingung 3: Politische Rückendeckung

300 Kilometer südlich in Sachsen-Anhalt setzt der Landkreis Harz für seine Schulen komplett auf Open Source. Die Schul-IT dort leitet Martina Müller. Sie hat sechs Mitarbeitende. Mit einem Dienstleister betreuen sie rund 11.000 Geräte für 17.000 Nutzer – und das in 33 Schulen an 43 Standorten.

Alles netzpolitisch Relevante

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Eine Person mit langen Haaren steht vor einer Treppe in einem Schulgebäude
Martina Müller leitet die Schul-IT im Landkreis Harz.

Die Schüler haben eine E‑Mail-Adresse und einen Cloud-Speicher, der es ihnen ermöglicht, von überall auf ihre Arbeit zuzugreifen. Die Laptop-Klassensätze bestehen aus gebrauchten Business-Laptops.

Müller sagt, an drei Pilotschulen wurden drei verschiedene Open-Source-Systeme ausprobiert: „Linux-Muster“, „Puavo“ von „Opensys“. „Nach einem Jahr haben wir uns mit Lehrkräften und Schülern zusammengesetzt und uns für eine Lösung entscheiden.“ Am Ende hat sich der Landkreis Harz einen Vertrag mit für „Puavo“ abgeschlossen. Für alle Schülergeräte, den Benutzerkonten, Cloud‑, Videokonferenz‑, Datensicherung- und E‑Mail-Lösungen zahlt er pro Jahr derzeit 700.000 Euro. „Im industriellen Umfeld ist das ein Spottpreis“, sagt Frederik Kramer, Wirtschaftsinformatiker an der Hochschule Harz.

Eine Person bedient einen Computer, der Bildschirm zeigt ein Terminal.
Bildungsalltag am Katharineum: Ein Schüler richtet einen Server ein.

Während der Pilotprojekte hat Müller die Kosten gegenübergestellt. “Und zwar die korrekten Microsoft-Lizenzen, nicht die Lizenzen von eBay für 1,99 Euro!” Damit hätten Schulen tatsächlich gearbeitet. “Ohne Benutzerverwaltung, ohne Management. Das reinste Chaos.” Für den Landrat vom Landkreis hat Martina Müller dann einen Ordner vorbereitet. “Ich bin super aufgeregt zu unserem Landrat gegangen. Der wollte den Ordner überhaupt nicht sehen.” Er habe nur gefragt, ob es funktioniere, ob die Schulen zufrieden seien und ob es günstiger sei als das, was wir bisher machen. “Und als ich bei allen drei Punkten genickt habe, hatte ich sein Okay.”

Das ist zwar noch keine aktive politische Rückendeckung, die bewusst und mit mehr Ressourcen einen Wandel an deutschen Schulen anstrebt. Bis es soweit ist, braucht es aber zumindest solche Offenheit und das Vertrauen – in die Open Source Community und in einzelne engagierte Menschen.


Einen Überblick über Open Source an Schulen zubekommen, ist schwer. An einer noch laufenden Online-Umfrage zur Infrastruktur an Schulen haben bislang mehr als 300 Menschen teilgenommen. Sie sind naturgemäß Open Source interessiert, berichten aber trotzdem, dass an den meisten Schulen Windows eingesetzt wird. Weitere Ergebnisse:

  • Setzen Schulen Open Source ein, geht das überwiegend auf die Initiative einzelner Lehrkräften zurück.
  • Als Gründe für den Open Source Einsatz werden vor allem die günstigeren Kosten angegeben.
  • Viele glauben, dass Vorbehalte bei Lehrkräften und Schulleitungen den Open Source Einsatz hemmen.
  • Damit Open Source funktioniere, braucht es die Rückendeckung von Schulleitungen und Schulträgern.

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Marcel Roth ist Redakteur und Reporter bei MDR Sachsen-Anhalt. Für seine Recherche wurde er vom Nina Grunenberg Recherchestipendium gefördert. Es wurde ermöglicht durch den Nina Grunenberg Recherche Grant, den Schöpflin Stiftung, Wübben Stiftung Bildung und ZEIT Bucerius Stiftung finanzieren. Das Netzwerk Recherche ist Kooperationspartner und unterstützt die Autor:innen über ein Mentor:innenprogramm in der Recherche.


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Tracking, Datenanalyse und KI: Wie unsichtbare Arbeiter:innen den Fußball steuern

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Hinter den Kulissen des kommerziellen Fußballs prägen zunehmend Tracking und der Einsatz künstlicher Intelligenz das Spiel – auch bei der

Ein goldener Pokal auf grünem Rasen, im Hintergrund ein Spieler mit Ball
Fußball-WM. Die Grundlage dafür liefern Datenarbeiter:innen, deren Beitrag zu den digitalen Wertschöpfungsketten verborgen bleibt.

Ein goldener Pokal auf grünem Rasen, im Hintergrund ein Spieler mit Ball
Auch bei der diesjährigen Fußball-WM der Männer wird immer weniger dem Zufall überlassen. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Fauzan Saari

Die Fußball-WM 2026 der Männer, die heute beginnt, gilt als das Turnier der Sportgeschichte, das bislang am stärksten von Daten getrieben ist. Zu den eingesetzten Werkzeugen gehören KI-gestützte Abseitserkennung, mit Sensoren bestückte Bälle, 3D-Scans der insgesamt 1.248 Spieler sowie KI-Assistenten für jede Nationalmannschaft. Und auch im sonstigen Fußballgeschehen spielen Echtzeit-Tracking, datenbasierte Rekrutierungsmodelle und taktische Dashboards eine wachsende Rolle.

Die Diskussion über diese Technologien beschränkt sich jedoch meist auf die Abseitslinie, den Videobeweis oder Live-Statistiken. Kaum jemand fragt danach, wer unter welchen Bedingungen die dafür notwendigen Daten erzeugt. Dabei stehen hinter jedem einzelnen dieser Datenpunkte unsichtbare Arbeiter:innen.

Die stille Daten-Revolution

Sogenannte künstliche Intelligenz ist auf Daten angewiesen und damit auf menschliche Arbeit, die diese Daten erstellt und prüft. Und der Fußball ist von dieser Arbeit schon weit länger abhängig, als der aktuelle KI-Hype es vermuten lässt.

Bereits 2012 kaufte der FC Arsenal, einer der großen englischen Klubs, eine kleine Datenanalyse-Firma, die er daraufhin in eine interne Abteilung für Datenwissenschaft umwandelte. Die detaillierten Videoanalysen dieser Firma haben Datenarbeiter:innen in Kambodscha und Laos erstellt. Sie bilden nur einer der äußeren Schichten jener Arbeitskräfte, die sich von der Öffentlichkeit weitgehend unbeachtet seit über zehn Jahren rund um das Spielfeld bilden.

Dem Fußballspiel am nächsten stehen die vereinsinternen Tech-Arbeiter:innen. Die Analyst:innen und Data Scientists stellen die Klubs direkt an. Sie arbeiten eng mit den Trainerstäben zusammen.

Die Vereine organisieren deren Arbeit recht unterschiedlich. Die Abteilungen tragen jeweils verschiedene Namen, sind an unterschiedlichen Stellen der Vereine angesiedelt, die Verträge der Fachleute variieren und sie sind mal promovierte Physiker:innen, mal Mathematiker:innen oder auch Menschen, die Vereine aus großen Technologiekonzernen abgeworben haben. Und oftmals halten die Klubs ihre internen Strukturen geheim.

Auch in Deutschland prägt die Datennutzung das moderne Scouting, also die Suche nach talentiertem Nachwuchs, immer stärker. Einer Studie aus dem Jahr 2023 zufolge nutzte etwa jeder zehnte Profiklub ein solches Datenscouting. Heute dürfte dieser Anteil deutlich höher sein.

Millionen Datenpunkte in jedem Spiel

Hinter den Kulissen erfolgt die Auswertung dann wie in einem datengetriebenen Unternehmen: Bei einem Bundesligisten werden Millionen Datenpunkte während eines Spiels erfasst, dann in einer skalierbaren Snowflake-Architektur gespeichert, über Datenpipelines aufbereitet und in Echtzeit analysiert.

Jenseits der Klubs gibt es unterschiedliche Datenanbieter. Einige von ihnen erheben die offiziellen Ereignisdaten, also das strukturierte Protokoll jeder Aktion am Ball. Sie halten auch die Rechte, diese Daten an Medien und Wettanbieter weiterzugeben.

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Andere Anbieter haben sich auf das Tracking spezialisiert. Dafür nutzen sie Kameras in den Stadien, die die Position jedes einzelnen Spielers festhalten. Eine der bekanntesten deutschen Firmen auf dem Markt ist Impect, die von ehemaligen Profi-Spielern in Köln gegründet wurde. Impect hat eine eigene Kennzahl namens „Packing“ eingeführt, die seit der Europameisterschaft 2016 in Umlauf ist. Sie bezieht mehrere Spieleigenschaften eines Fußballspielers ein und beschreibt so seine Effizienz auf dem Feld. Auf Impects Daten setzt inzwischen auch die deutsche Nationalmannschaft.

Das Ökosystem des Trackings und der Prognosen

All diese Firmen bewegen sich in einem größeren Ökosystem. Es gibt Hersteller tragbarer Sensoren, die erfassen, wie viel und intensiv sich Spieler:innen bewegen; Videoplattformen, die Spiele aufzeichnen und verschlagworten; Scouting-Datenbanken, die die Klubs bei der Suche nach dem nächsten Neuzugang helfen; Beratungsfirmen, die Spielerleistungen aus Daten modellieren; Unternehmen, die der Wettindustrie entstammen und Prognosen verkaufen; Systeme zum Athletenmanagement, die das Verletzungsrisiko einzelner Spieler vorhersagen sollen.

In all diesen Unternehmen sind die Menschen, die die Arbeit verrichten, meist fest angestellt, oft durch Vertraulichkeitsvereinbarungen gebunden und an wenigen Standorten konzentriert.

In den vergangenen Jahren ist das Marktumfeld enger geworden. Die Branche hat sich konsolidiert – durch Übernahmewellen, Private-Equity-Kapital und Geld von den Finanzmärkten. Heute kontrolliert eine kleine Zahl von Unternehmen die Daten, von denen die Mehrheit der Klubs abhängt.

Unsichtbare Arbeiter:innen hinter den Tribünen

Noch weiter weg von der Öffentlichkeit arbeiten die Datenarbeiter:innen, die annotieren, was auf dem Platz geschieht. Sie schauen die Spiele und übersetzen – im Wettlauf mit der Live-Übertragung – jeden Pass, jeden Zweikampf und jeden Torschuss in strukturierte Daten.

Diese Arbeit konzentriert sich in Städten mit niedrigeren Löhnen. Über hundert Beschäftigte annotieren Spiele aus einem einzigen Büro im ukrainischen Ternopil; eine ähnlich große Belegschaft tut dies in Kairo. Ein großer Teil der Live-Daten erheben Menschen, die von Spiel zu Spiel angeheuert und pro Einsatz bezahlt werden.

Impect, dessen Daten die deutsche Nationalmannschaft nutzt, lässt die Spiele seit Jahren von einem Team in der philippinischen Hauptstadt Manila, einem Niedriglohnstandort, in Daten übersetzen. Seit Herbst vergangenen Jahres gehört die Firma einem australischen Konzern.

In seinem Buch „Expected Goals“ beschreibt der britische Journalist Rory Smith, wie neue Datenarbeiter:innen in Manila das Handwerk an einem einzigen Spiel erlernen: dem 7:1, mit dem Deutschland Brasilien im Halbfinale der WM 2014 zerlegte. Obwohl die brasilianische Mannschaft häufiger aufs gegnerische Tor schoss und mehr Ballkontakte als die deutsche Mannschaft hatte, verlor es das Spiel haushoch.

An diesem Widerspruch erlernen die Datenarbeiter:innen, welche weiteren Faktoren sie berücksichtigen müssen, wenn sie Spiele anschauen und Daten annotieren.

Geografische Ungleichheiten

Das Beispiel Manila zeigt exemplarisch, dass die Wertschöpfungskette auch geografisch ungleich verteilt ist. Die hochwertige Analyse konzentriert sich in einer Handvoll reicher Zentren. Die Annotation ballt sich derweil in Städten Osteuropas, Afrikas und Südostasiens.

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Doch es wäre voreilig, die Ligen im globalen Süden als rückständig zu betrachten. Der brasilianische Fußball etwa baut eigene Strukturen auf, in denen Firmen in Echtzeit Spiele für ihre Kunden auswerten und sich die Klubs gegenseitig Analyst:innen abwerben.

Investoren, die mehrere Klubs in verschiedenen Ländern besitzen, lassen zunehmend Daten und Personal wie Spieler intern zirkulieren. So teilen sich etwa RB Leipzig und das brasilianische Red Bull Bragantino Scouting-Werkzeuge und Fußballspieler im Red-Bull-Netzwerk.

Die Magie des Fußballs bleibt

Die mehrschichtige, verborgene Arbeit hinter den Tribünen prägt, wie die Vereine heute den Fußball steuern und wie wir ihn sehen: die Grafiken der Übertragung, die Siegwahrscheinlichkeit in Prozent auf dem Bildschirm, die Entscheidungen über Spielzeit und Taktik, der Neuzugang, den ein Klub verpflichtet.

Die diesjährige Weltmeisterschaft wird die Datenauswertung und den KI-Einsatz auf die größtmögliche Bühne hieven. Hunderte Millionen Menschen werden die Spiele verfolgen und die eingeblendeten Zahlen kommentieren.

Die Arbeiter:innen, die der Live-Übertragung hinterherjagen und in Daten übertragen, die Anbieter, die diese Daten an Dritte verkaufen, die Analyst:innen, die Berichte schreiben und mit den Trainerstäben verhandeln – sie alle werden nicht auf dem Bildschirm auftauchen. Und doch gäbe es dieses ganze Spektakel ohne sie nicht.

Forschende, Journalist:innen und auch die Fans sollten diese Arbeitskräfte ernstnehmen und ihren Beitrag zum Sport verstehen: wer diese Menschen sind, wo sie arbeiten, wie viel sie verdienen und welche Mitsprache sie bei den Technologien haben, von denen sie abhängen.

Trotz alledem ergibt sich der Fußball – anders als etwa der Baseball – nie ganz den Zahlen. Er bleibt magisch und unvorhersehbar. Wir, die das Spiel lieben, wissen das nur zu gut.

Rafael Grohmann ist Assistant Professor für Medienwissenschaft an der University of Toronto, Leiter des Forschungslabors DigiLabour und Visiting Research Fellow am Zentrum für Medien‑, Kommunikations- und Informationsforschung (ZeMKI) der Universität Bremen. In dem Forschungsprojekt „Tech-Arbeiter:innen im Fußball“ (Tech Workers in Football), gefördert vom Creative Labour and Critical Futures der University of Toronto, analysiert der Sozial- und Medienwissenschaftler die Arbeitskräfte hinter den Datenwertschöpfungsketten des Fußballs.


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Hinter den Kulissen des kommerziellen Fußballs prägen zunehmend Tracking und der Einsatz künstlicher Intelligenz das Spiel – auch bei der

Ein goldener Pokal auf grünem Rasen, im Hintergrund ein Spieler mit Ball
Fußball-WM. Die Grundlage dafür liefern Datenarbeiter:innen, deren Beitrag zu den digitalen Wertschöpfungsketten verborgen bleibt.

Ein goldener Pokal auf grünem Rasen, im Hintergrund ein Spieler mit Ball
Auch bei der diesjährigen Fußball-WM der Männer wird immer weniger dem Zufall überlassen. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Fauzan Saari

Die Fußball-WM 2026 der Männer, die heute beginnt, gilt als das Turnier der Sportgeschichte, das bislang am stärksten von Daten getrieben ist. Zu den eingesetzten Werkzeugen gehören KI-gestützte Abseitserkennung, mit Sensoren bestückte Bälle, 3D-Scans der insgesamt 1.248 Spieler sowie KI-Assistenten für jede Nationalmannschaft. Und auch im sonstigen Fußballgeschehen spielen Echtzeit-Tracking, datenbasierte Rekrutierungsmodelle und taktische Dashboards eine wachsende Rolle.

Die Diskussion über diese Technologien beschränkt sich jedoch meist auf die Abseitslinie, den Videobeweis oder Live-Statistiken. Kaum jemand fragt danach, wer unter welchen Bedingungen die dafür notwendigen Daten erzeugt. Dabei stehen hinter jedem einzelnen dieser Datenpunkte unsichtbare Arbeiter:innen.

Die stille Daten-Revolution

Sogenannte künstliche Intelligenz ist auf Daten angewiesen und damit auf menschliche Arbeit, die diese Daten erstellt und prüft. Und der Fußball ist von dieser Arbeit schon weit länger abhängig, als der aktuelle KI-Hype es vermuten lässt.

Bereits 2012 kaufte der FC Arsenal, einer der großen englischen Klubs, eine kleine Datenanalyse-Firma, die er daraufhin in eine interne Abteilung für Datenwissenschaft umwandelte. Die detaillierten Videoanalysen dieser Firma haben Datenarbeiter:innen in Kambodscha und Laos erstellt. Sie bilden nur einer der äußeren Schichten jener Arbeitskräfte, die sich von der Öffentlichkeit weitgehend unbeachtet seit über zehn Jahren rund um das Spielfeld bilden.

Dem Fußballspiel am nächsten stehen die vereinsinternen Tech-Arbeiter:innen. Die Analyst:innen und Data Scientists stellen die Klubs direkt an. Sie arbeiten eng mit den Trainerstäben zusammen.

Die Vereine organisieren deren Arbeit recht unterschiedlich. Die Abteilungen tragen jeweils verschiedene Namen, sind an unterschiedlichen Stellen der Vereine angesiedelt, die Verträge der Fachleute variieren und sie sind mal promovierte Physiker:innen, mal Mathematiker:innen oder auch Menschen, die Vereine aus großen Technologiekonzernen abgeworben haben. Und oftmals halten die Klubs ihre internen Strukturen geheim.

Auch in Deutschland prägt die Datennutzung das moderne Scouting, also die Suche nach talentiertem Nachwuchs, immer stärker. Einer Studie aus dem Jahr 2023 zufolge nutzte etwa jeder zehnte Profiklub ein solches Datenscouting. Heute dürfte dieser Anteil deutlich höher sein.

Millionen Datenpunkte in jedem Spiel

Hinter den Kulissen erfolgt die Auswertung dann wie in einem datengetriebenen Unternehmen: Bei einem Bundesligisten werden Millionen Datenpunkte während eines Spiels erfasst, dann in einer skalierbaren Snowflake-Architektur gespeichert, über Datenpipelines aufbereitet und in Echtzeit analysiert.

Jenseits der Klubs gibt es unterschiedliche Datenanbieter. Einige von ihnen erheben die offiziellen Ereignisdaten, also das strukturierte Protokoll jeder Aktion am Ball. Sie halten auch die Rechte, diese Daten an Medien und Wettanbieter weiterzugeben.

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Das Ökosystem des Trackings und der Prognosen

All diese Firmen bewegen sich in einem größeren Ökosystem. Es gibt Hersteller tragbarer Sensoren, die erfassen, wie viel und intensiv sich Spieler:innen bewegen; Videoplattformen, die Spiele aufzeichnen und verschlagworten; Scouting-Datenbanken, die die Klubs bei der Suche nach dem nächsten Neuzugang helfen; Beratungsfirmen, die Spielerleistungen aus Daten modellieren; Unternehmen, die der Wettindustrie entstammen und Prognosen verkaufen; Systeme zum Athletenmanagement, die das Verletzungsrisiko einzelner Spieler vorhersagen sollen.

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Unsichtbare Arbeiter:innen hinter den Tribünen

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Die Magie des Fußballs bleibt

Die mehrschichtige, verborgene Arbeit hinter den Tribünen prägt, wie die Vereine heute den Fußball steuern und wie wir ihn sehen: die Grafiken der Übertragung, die Siegwahrscheinlichkeit in Prozent auf dem Bildschirm, die Entscheidungen über Spielzeit und Taktik, der Neuzugang, den ein Klub verpflichtet.

Die diesjährige Weltmeisterschaft wird die Datenauswertung und den KI-Einsatz auf die größtmögliche Bühne hieven. Hunderte Millionen Menschen werden die Spiele verfolgen und die eingeblendeten Zahlen kommentieren.

Die Arbeiter:innen, die der Live-Übertragung hinterherjagen und in Daten übertragen, die Anbieter, die diese Daten an Dritte verkaufen, die Analyst:innen, die Berichte schreiben und mit den Trainerstäben verhandeln – sie alle werden nicht auf dem Bildschirm auftauchen. Und doch gäbe es dieses ganze Spektakel ohne sie nicht.

Forschende, Journalist:innen und auch die Fans sollten diese Arbeitskräfte ernstnehmen und ihren Beitrag zum Sport verstehen: wer diese Menschen sind, wo sie arbeiten, wie viel sie verdienen und welche Mitsprache sie bei den Technologien haben, von denen sie abhängen.

Trotz alledem ergibt sich der Fußball – anders als etwa der Baseball – nie ganz den Zahlen. Er bleibt magisch und unvorhersehbar. Wir, die das Spiel lieben, wissen das nur zu gut.

Rafael Grohmann ist Assistant Professor für Medienwissenschaft an der University of Toronto, Leiter des Forschungslabors DigiLabour und Visiting Research Fellow am Zentrum für Medien‑, Kommunikations- und Informationsforschung (ZeMKI) der Universität Bremen. In dem Forschungsprojekt „Tech-Arbeiter:innen im Fußball“ (Tech Workers in Football), gefördert vom Creative Labour and Critical Futures der University of Toronto, analysiert der Sozial- und Medienwissenschaftler die Arbeitskräfte hinter den Datenwertschöpfungsketten des Fußballs.


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Widerstand gegen Kameras: Mit Kaugummis, Laserpointern und Brecheisen

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Menschen wehren sich nicht nur mit Petitionen und Demos gegen den Ausbau des Überwachungsapparats, sondern auch ganz handfest. Wir zeigen

Eine gelbe Figur hält eine abgetrennte Kamera, im Hintergrund fährt eine Berliner U-Bahn.
Geschichte des Widerstands gegen Videoüberwachung sowie die Rechtslage, wenn Kameras das Licht ausgeht. Und wir haben mit einem Menschen gesprochen, der für seine Attacken vor Gericht stand.

Eine gelbe Figur hält eine abgetrennte Kamera, im Hintergrund fährt eine Berliner U-Bahn.
Widerstand gegen Videoüberwachung hat viele Gesichter. – Hintergrund: Soroush Karimi, Kamera: Scott Webb, beide gemeinfrei-ähnlich bei unsplash.com, vermummte Figur: unbekannt, Bearbeitung: netzpolitik.org

Baumbart hat fünf Mal zugeschlagen. Die Waffen, die er nutzte, waren Kaugummis. Fünf Stück. Airwaves Menthol und Eukalyptus, gut durchgekaut. Den ersten platzierte er am 16. April 2024 gegen 23 Uhr 34 auf der Kuppel einer Domkamera im Erfurter Hauptbahnhof. „Es war einfach eine kindische Idee. Ich war am Kaugummikauen und da mein Arm sehr lang ist … dann hab ich einfach Zack das abgeklebt. Ich wollte wissen, was dann passiert“, sagt Baumbart, der eigentlich anders heißt, aber hier so genannt werden möchte, um seine Identität zu schützen.

Als nichts passiert, klebt er acht Monate später den nächsten Kaugummi auf eine andere Kamera. Und zwei Wochen darauf den nächsten, zehn Tage darauf den nächsten, am Tag darauf den nächsten. Insgesamt fünf Mal wurde eine Kamera von ihm mit Kaugummi beklebt. „Die hingen da oft tagelang“, erinnert er sich.

Etwa ein Jahr ist das her, es hatte Baumbart einfach gereicht. Er fährt viel Bahn und ist deshalb immer wieder im Bahnhof unterwegs. Die Kameras dort sind ihm schon oft negativ aufgefallen. „Das ist nicht gut, dass immer mehr davon installiert werden“, sagt er, und dass er sich dabei auch um die freiheitliche Gesellschaft und um die Demokratie sorge.

Die Zahl der Kameras wächst, die KI-Analyse der Aufnahmen – mittels Verhaltensscanner oder Echtzeit-Gesichtserkennung – steht vor der Einführung als Standard-Feature. Viele sorgen sich, was solche Tools in den Händen autoritärer Kräfte anrichten können. Einige Initiativen stellen sich politisch gegen Videoüberwachung und die KI-Analyse der Aufnahmen, beispielsweise in Köln, Thüringen, Schleswig-Holstein, Berlin, zudem gibt es eine bundesweite Vernetzung.

Und auch mit der direkten Aktion befindet sich Baumbart in vielfacher Gesellschaft. Der physische Widerstand gegen Videoüberwachung ist ein internationales Phänomen. Dieser Artikel zeigt, zu welchen Mitteln soziale Bewegungen in der Vergangenheit gegriffen haben und und wo hierzulande der juristische Unterschied zwischen Sprengen und Verhüllen liegt.

Lasso, Stange, Feuerlöscher

Die ältesten uns vorliegenden Zeugnisse handfester Attacken auf Überwachungs-Kameras stammen aus Griechenland. Dort wurde, oft im Rahmen von Demonstrationen, eine Kombination aus einem sehr langen Stab und einer Seilschlinge benutzt, um Kameras mit menschlicher Zugkraft von ihrem Mast zu holen. Videos davon stammen von 2004, 2005, 2007 und 2008. Von 2013 ist ein Video, das zeigt, wie Menschen in Berlin Kameras zerstören. Ihre Werkzeuge: eine Art Lasso, eine lange Stange, ein farbgefüllter Feuerlöscher und ein Nothammer.

Protestierende in Hongkong haben 2019 mehrere Kameramasten gefällt, Regenschirme direkt vor Kameras gehängt und Laserpointer gegen Kameras eingesetzt, um automatisierte Gesichtserkennung zu erschweren. Die Lichtstrahlen können Kameras sogar zerstören, indem sie den Sensorchip überfordern, je nachdem aus welchem Abstand und Winkel sowie mit welcher Leistung und Dauer der Strahl einwirkt.

In Folge der Proteste wurden zahlreiche Menschen wegen des Besitzes von Laserpointern festgenommen. Es hieß, die seien als Waffe einsetzbar.

Trennschleifer, Brecheisen, Fiat Punto

Von April 2020 bis Mai 2021 zählt eine Publikation aus dem anarchistischen Spektrum 62 Angriffe auf Überwachungskameras, in deren Rahmen zahlreiche Kameras zerstört wurden. Die meisten der Attacken wurden in Frankreich registriert. Der Publikation nach wurden zu dieser Zeit Kameras mit Feuerwerk attackiert, mit Seilen, Steinen, Trennschleifern, Brecheisen und Hämmern, einem Schleifgerät, einer Bügelsäge, einer Kreissäge, einer Kettensäge, einer Luftdruckwaffe, einem Gewehr, einem Fiat Punto, einem Vorderkipper, einem Einkaufswagen voll brennender Textilien und mehrfach mit brennenden Kraftfahrzeugen.

Die Kameras seien angezündet, mit Farbe bedeckt, zerschlagen, abgesägt und mit Verkehrshütchen verdeckt worden. Angriffe hätten sich auch gegen Masten, Verkabelung und Hersteller der Kameras gerichtet. Aktivist*innen aus Toulouse haben sich beispielsweise auf Verkabelung spezialisiert.

Aktuell gibt es in den USA viele Menschen die Kameras von Flock zerstören, mit zum Beispiel Vorschlaghammer oder Feststellzange. Die Flock-Kameras können Nummernschilder auslesen und werden zum Aufbau eines Überwachungsnetzwerks genutzt.

Videos von gekauten Kaugummis

Nicht lange, nachdem er den letzten der fünf Kaugummis auf eine Kamera im Erfurter Hauptbahnhof geklebt hat, fährt Baumbart mit der Bahn dorthin. Er sagt, ein Polizist habe sein Abteil betreten, ihn mit Namen angesprochen und aufgefordert, sich auszuweisen. Inzwischen hat er Post bekommen. Einen Strafbefehl über eine Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen wegen Störung einer der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit dienenden Einrichtung oder Anlage. 2.000 Euro soll er zahlen.

Die Staatsanwaltschaft schreibt, sie habe Aufnahmen von ihm während der Tat.

90 Sekunden im Netz:
Pia erklärt Verhaltensscanner

Verhaltensscanner sind KI-Systeme, die Videoaufnahmen daraufhin analysieren, was Menschen gerade tun.

Und die automatisierte Verhaltensanalyse ist nur ein Schritt hin zu einer noch ganzheitlicheren Überwachung.

Die Kameras, die Baumbart attackierte, waren Domkameras, umhüllt mit Kuppeln aus Kunststoff. Die Kameras darunter sind frei beweglich. Baumbart hat mit den Kaugummis nicht die Linsen der Geräte beklebt, sondern nur einen kleinen Bereich ihrer Schutzhüllen. „Hierdurch war die Funktionsfähigkeit der jeweiligen Kamera zumindest gemindert, eine vollständige Videoüberwachung nicht mehr möglich“, schreibt die Staatsanwaltschaft.

Baumbart wehrt sich

Baumbart sieht seine Verantwortung. Er sagt, er wolle nie wieder eine Kamera mit Kaugummi bekleben und für das, was er getan hat, geradestehen. Gerne würde er zum Beispiel Sozialstunden ableisten. Aber nicht: 2.000 Euro an den Staat zahlen. Ihm fehlt der Sinn darin, der pädagogische Moment. Er beschließt, sich gegen die Forderung zu wehren, nimmt sich eine Anwältin und zieht vor Gericht. Wie sein Kampf ausgeht, steht ganz am Schluss dieses Textes. Die Bandbreite der potenziellen Strafmaße ist jedenfalls enorm, das zeigt eine Strafgesetzbuch- und Urteils-Lesung mit David Werdermann, Jurist bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte.

Störung öffentlicher Anlagen ist strafbewehrt mit bis zu fünf Jahren Haft. Alternativ hätte die Staatsanwaltschaft Baumbart auch wegen Sachbeschädigung anklagen können. Dafür drohen maximal zwei Jahre Haft. Deutsche Richter*innen urteilen auch bei temporären Einschränkungen von Kameras nach dem Sachbeschädigungs-Paragrafen. Eine Geschwindigkeitsüberwachungs-Anlage mit Reflektoren blenden: Sachbeschädigung, so das OLG München. Beschmieren eines Blitzers mit Senf: Sachbeschädigung, so das OLG Stuttgart.

„Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel“

Eine gemeinschädliche Sachbeschädigung, die vom Strafmaß mit drei Jahren zwischen der einfachen Sachbeschädigung und der Störung öffentlicher Anlagen liegt, ist hier nicht anwendbar. Dafür müsste jedermensch einen unmittelbaren Nutzen aus dem beschädigten Gegenstand ziehen können – wie bei einer Parkbank etwa. Eine Strafe wegen Zerstörung von Bauwerken mit bis zu fünf Jahren Haft ist denkbar, so Werdermann, wenn mensch einen ganzen Kameramast umlegt.

Die gleiche Höchststrafe gibt es auch für „Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel“. Die Kamera könne dabei als Arbeitsmittel der Polizei gelten. Der Paragraf zieht allerdings nur, wenn der Wert des zerstörten Gegenstandes mindestens 1.500 Euro beträgt. Wenn Feuer im Spiel ist, steht der Vorwurf der Brandstiftung im Raum. Nicht unter ein Jahr Haft, bis zu 10 Jahre. In minderschweren Fällen drohen ein halbes Jahr bis fünf Jahre Gefängnis. Für die Verurteilung nach dem Brandstiftungsparagrafen muss das Feuer allerdings „gemeingefährlich“ sein. Das gälte bei Kameras an einem Wohnhaus, an einem freistehenden Mast eher nicht.

Freiheitsstrafen von ebenfalls nicht unter einem Jahr drohen bei dem Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion. Auch die ist allerdings nur dann justiziabel, wenn dabei Personen oder Gegenstände im Wert von über 1.500 Euro gefährdet werden. Parallel sind auch immer noch zivilrechtliche Ansprüche denkbar, wenn ein Mensch fremdes Eigentum beschädigt.

Tuch, Plakat, Luftballons

Auf der anderen Seite könnten Personen straffrei davonkommen, wenn sie die temporäre Funktionseinschränkung noch sanfter angingen als Baumbart mit seinen Kaugummis. Ein Tuch über die Kamera werfen, sich mit einem großen Plakat oder einem Strauß Luftballons direkt davorstellen, „da fehlt vermutlich die zur Verurteilung nötige Einwirkung auf die Sachsubstanz“, sagt Werdermann.

Auch in Baumbarts Fall steht die Anklage auf wackeligen Füßen. Laut Werdermann kann eine Störung von Anlagen, die der öffentlichen Sicherheit dienen, gar nicht vorliegen, weil die Deutsche Bahn ein privatwirtschaftliches Unternehmen ist. Das betreibe seine Kameras im Rahmen des Hausrechts, nicht auf Basis der Gesetzgebung zur öffentlichen Sicherheit.

Der zuständige Richter hat Baumbarts Verfahren nach der mündlichen Verhandlung eingestellt. Bedingung: Baumbart muss 900 Euro zahlen statt 2.000. Und nicht an den Staat, sondern an einen Verein, der benachteiligte Kinder und Jugendliche unterstützt, mit Gratis-Urlauben beispielsweise. Diese Strafe nimmt Baumbart gerne an.


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Geschichte des Widerstands gegen Videoüberwachung sowie die Rechtslage, wenn Kameras das Licht ausgeht. Und wir haben mit einem Menschen gesprochen, der für seine Attacken vor Gericht stand.

Eine gelbe Figur hält eine abgetrennte Kamera, im Hintergrund fährt eine Berliner U-Bahn.
Widerstand gegen Videoüberwachung hat viele Gesichter. – Hintergrund: Soroush Karimi, Kamera: Scott Webb, beide gemeinfrei-ähnlich bei unsplash.com, vermummte Figur: unbekannt, Bearbeitung: netzpolitik.org

Baumbart hat fünf Mal zugeschlagen. Die Waffen, die er nutzte, waren Kaugummis. Fünf Stück. Airwaves Menthol und Eukalyptus, gut durchgekaut. Den ersten platzierte er am 16. April 2024 gegen 23 Uhr 34 auf der Kuppel einer Domkamera im Erfurter Hauptbahnhof. „Es war einfach eine kindische Idee. Ich war am Kaugummikauen und da mein Arm sehr lang ist … dann hab ich einfach Zack das abgeklebt. Ich wollte wissen, was dann passiert“, sagt Baumbart, der eigentlich anders heißt, aber hier so genannt werden möchte, um seine Identität zu schützen.

Als nichts passiert, klebt er acht Monate später den nächsten Kaugummi auf eine andere Kamera. Und zwei Wochen darauf den nächsten, zehn Tage darauf den nächsten, am Tag darauf den nächsten. Insgesamt fünf Mal wurde eine Kamera von ihm mit Kaugummi beklebt. „Die hingen da oft tagelang“, erinnert er sich.

Etwa ein Jahr ist das her, es hatte Baumbart einfach gereicht. Er fährt viel Bahn und ist deshalb immer wieder im Bahnhof unterwegs. Die Kameras dort sind ihm schon oft negativ aufgefallen. „Das ist nicht gut, dass immer mehr davon installiert werden“, sagt er, und dass er sich dabei auch um die freiheitliche Gesellschaft und um die Demokratie sorge.

Die Zahl der Kameras wächst, die KI-Analyse der Aufnahmen – mittels Verhaltensscanner oder Echtzeit-Gesichtserkennung – steht vor der Einführung als Standard-Feature. Viele sorgen sich, was solche Tools in den Händen autoritärer Kräfte anrichten können. Einige Initiativen stellen sich politisch gegen Videoüberwachung und die KI-Analyse der Aufnahmen, beispielsweise in Köln, Thüringen, Schleswig-Holstein, Berlin, zudem gibt es eine bundesweite Vernetzung.

Und auch mit der direkten Aktion befindet sich Baumbart in vielfacher Gesellschaft. Der physische Widerstand gegen Videoüberwachung ist ein internationales Phänomen. Dieser Artikel zeigt, zu welchen Mitteln soziale Bewegungen in der Vergangenheit gegriffen haben und und wo hierzulande der juristische Unterschied zwischen Sprengen und Verhüllen liegt.

Lasso, Stange, Feuerlöscher

Die ältesten uns vorliegenden Zeugnisse handfester Attacken auf Überwachungs-Kameras stammen aus Griechenland. Dort wurde, oft im Rahmen von Demonstrationen, eine Kombination aus einem sehr langen Stab und einer Seilschlinge benutzt, um Kameras mit menschlicher Zugkraft von ihrem Mast zu holen. Videos davon stammen von 2004, 2005, 2007 und 2008. Von 2013 ist ein Video, das zeigt, wie Menschen in Berlin Kameras zerstören. Ihre Werkzeuge: eine Art Lasso, eine lange Stange, ein farbgefüllter Feuerlöscher und ein Nothammer.

Protestierende in Hongkong haben 2019 mehrere Kameramasten gefällt, Regenschirme direkt vor Kameras gehängt und Laserpointer gegen Kameras eingesetzt, um automatisierte Gesichtserkennung zu erschweren. Die Lichtstrahlen können Kameras sogar zerstören, indem sie den Sensorchip überfordern, je nachdem aus welchem Abstand und Winkel sowie mit welcher Leistung und Dauer der Strahl einwirkt.

In Folge der Proteste wurden zahlreiche Menschen wegen des Besitzes von Laserpointern festgenommen. Es hieß, die seien als Waffe einsetzbar.

Trennschleifer, Brecheisen, Fiat Punto

Von April 2020 bis Mai 2021 zählt eine Publikation aus dem anarchistischen Spektrum 62 Angriffe auf Überwachungskameras, in deren Rahmen zahlreiche Kameras zerstört wurden. Die meisten der Attacken wurden in Frankreich registriert. Der Publikation nach wurden zu dieser Zeit Kameras mit Feuerwerk attackiert, mit Seilen, Steinen, Trennschleifern, Brecheisen und Hämmern, einem Schleifgerät, einer Bügelsäge, einer Kreissäge, einer Kettensäge, einer Luftdruckwaffe, einem Gewehr, einem Fiat Punto, einem Vorderkipper, einem Einkaufswagen voll brennender Textilien und mehrfach mit brennenden Kraftfahrzeugen.

Die Kameras seien angezündet, mit Farbe bedeckt, zerschlagen, abgesägt und mit Verkehrshütchen verdeckt worden. Angriffe hätten sich auch gegen Masten, Verkabelung und Hersteller der Kameras gerichtet. Aktivist*innen aus Toulouse haben sich beispielsweise auf Verkabelung spezialisiert.

Aktuell gibt es in den USA viele Menschen die Kameras von Flock zerstören, mit zum Beispiel Vorschlaghammer oder Feststellzange. Die Flock-Kameras können Nummernschilder auslesen und werden zum Aufbau eines Überwachungsnetzwerks genutzt.

Videos von gekauten Kaugummis

Nicht lange, nachdem er den letzten der fünf Kaugummis auf eine Kamera im Erfurter Hauptbahnhof geklebt hat, fährt Baumbart mit der Bahn dorthin. Er sagt, ein Polizist habe sein Abteil betreten, ihn mit Namen angesprochen und aufgefordert, sich auszuweisen. Inzwischen hat er Post bekommen. Einen Strafbefehl über eine Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen wegen Störung einer der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit dienenden Einrichtung oder Anlage. 2.000 Euro soll er zahlen.

Die Staatsanwaltschaft schreibt, sie habe Aufnahmen von ihm während der Tat.

90 Sekunden im Netz:
Pia erklärt Verhaltensscanner

Verhaltensscanner sind KI-Systeme, die Videoaufnahmen daraufhin analysieren, was Menschen gerade tun.

Und die automatisierte Verhaltensanalyse ist nur ein Schritt hin zu einer noch ganzheitlicheren Überwachung.

Die Kameras, die Baumbart attackierte, waren Domkameras, umhüllt mit Kuppeln aus Kunststoff. Die Kameras darunter sind frei beweglich. Baumbart hat mit den Kaugummis nicht die Linsen der Geräte beklebt, sondern nur einen kleinen Bereich ihrer Schutzhüllen. „Hierdurch war die Funktionsfähigkeit der jeweiligen Kamera zumindest gemindert, eine vollständige Videoüberwachung nicht mehr möglich“, schreibt die Staatsanwaltschaft.

Baumbart wehrt sich

Baumbart sieht seine Verantwortung. Er sagt, er wolle nie wieder eine Kamera mit Kaugummi bekleben und für das, was er getan hat, geradestehen. Gerne würde er zum Beispiel Sozialstunden ableisten. Aber nicht: 2.000 Euro an den Staat zahlen. Ihm fehlt der Sinn darin, der pädagogische Moment. Er beschließt, sich gegen die Forderung zu wehren, nimmt sich eine Anwältin und zieht vor Gericht. Wie sein Kampf ausgeht, steht ganz am Schluss dieses Textes. Die Bandbreite der potenziellen Strafmaße ist jedenfalls enorm, das zeigt eine Strafgesetzbuch- und Urteils-Lesung mit David Werdermann, Jurist bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte.

Störung öffentlicher Anlagen ist strafbewehrt mit bis zu fünf Jahren Haft. Alternativ hätte die Staatsanwaltschaft Baumbart auch wegen Sachbeschädigung anklagen können. Dafür drohen maximal zwei Jahre Haft. Deutsche Richter*innen urteilen auch bei temporären Einschränkungen von Kameras nach dem Sachbeschädigungs-Paragrafen. Eine Geschwindigkeitsüberwachungs-Anlage mit Reflektoren blenden: Sachbeschädigung, so das OLG München. Beschmieren eines Blitzers mit Senf: Sachbeschädigung, so das OLG Stuttgart.

„Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel“

Eine gemeinschädliche Sachbeschädigung, die vom Strafmaß mit drei Jahren zwischen der einfachen Sachbeschädigung und der Störung öffentlicher Anlagen liegt, ist hier nicht anwendbar. Dafür müsste jedermensch einen unmittelbaren Nutzen aus dem beschädigten Gegenstand ziehen können – wie bei einer Parkbank etwa. Eine Strafe wegen Zerstörung von Bauwerken mit bis zu fünf Jahren Haft ist denkbar, so Werdermann, wenn mensch einen ganzen Kameramast umlegt.

Die gleiche Höchststrafe gibt es auch für „Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel“. Die Kamera könne dabei als Arbeitsmittel der Polizei gelten. Der Paragraf zieht allerdings nur, wenn der Wert des zerstörten Gegenstandes mindestens 1.500 Euro beträgt. Wenn Feuer im Spiel ist, steht der Vorwurf der Brandstiftung im Raum. Nicht unter ein Jahr Haft, bis zu 10 Jahre. In minderschweren Fällen drohen ein halbes Jahr bis fünf Jahre Gefängnis. Für die Verurteilung nach dem Brandstiftungsparagrafen muss das Feuer allerdings „gemeingefährlich“ sein. Das gälte bei Kameras an einem Wohnhaus, an einem freistehenden Mast eher nicht.

Freiheitsstrafen von ebenfalls nicht unter einem Jahr drohen bei dem Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion. Auch die ist allerdings nur dann justiziabel, wenn dabei Personen oder Gegenstände im Wert von über 1.500 Euro gefährdet werden. Parallel sind auch immer noch zivilrechtliche Ansprüche denkbar, wenn ein Mensch fremdes Eigentum beschädigt.

Tuch, Plakat, Luftballons

Auf der anderen Seite könnten Personen straffrei davonkommen, wenn sie die temporäre Funktionseinschränkung noch sanfter angingen als Baumbart mit seinen Kaugummis. Ein Tuch über die Kamera werfen, sich mit einem großen Plakat oder einem Strauß Luftballons direkt davorstellen, „da fehlt vermutlich die zur Verurteilung nötige Einwirkung auf die Sachsubstanz“, sagt Werdermann.

Auch in Baumbarts Fall steht die Anklage auf wackeligen Füßen. Laut Werdermann kann eine Störung von Anlagen, die der öffentlichen Sicherheit dienen, gar nicht vorliegen, weil die Deutsche Bahn ein privatwirtschaftliches Unternehmen ist. Das betreibe seine Kameras im Rahmen des Hausrechts, nicht auf Basis der Gesetzgebung zur öffentlichen Sicherheit.

Der zuständige Richter hat Baumbarts Verfahren nach der mündlichen Verhandlung eingestellt. Bedingung: Baumbart muss 900 Euro zahlen statt 2.000. Und nicht an den Staat, sondern an einen Verein, der benachteiligte Kinder und Jugendliche unterstützt, mit Gratis-Urlauben beispielsweise. Diese Strafe nimmt Baumbart gerne an.


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KW 23: Die Woche, als wir die Databroker-Debatte in die Bundesländer holten

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Die 23. Kalenderwoche geht zu Ende. Wir haben 13 neue Texte mit insgesamt 94.018 Zeichen veröffentlicht. Willkommen zum netzpolitischen

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Liebe Leser*innen,

vor einer Woche hatte ich hier im Newsletter eine neue Recherche zu den Databroker Files angekündigt. Am Dienstag kam sie raus: In mindestens zwei Bundesländern hat sich die deutsche Polizei Daten von Databrokern beschafft.

Die Polizei in Brandenburg wollte uns zunächst nicht sagen, was für Daten das waren. Erst im Nachgang teilte sie mit: Sie habe „bisher keine personenbezogenen Standortdaten von Datenhändlern oder anderen kommerziellen Anbietern bezogen“, sondern Daten von „beispielsweise Wirtschaftsauskunfteien“.

Die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern jedoch hat auf Nachfrage verraten: Es waren auch Handy-Standortdaten der Werbe-Industrie. Das ist brisant. Lasst mich kurz mit Leben füllen, was das bedeuten könnte.

Stell dir vor, du bist in Mecklenburg-Vorpommern unterwegs, vielleicht machst du Urlaub. Ostsee, Rügen, Stralsund. 🏖️☀️🧴🌊🐚

Wahrscheinlich hast du dein Handy bei dir und nutzt mehrere Apps, die deine Standortdaten in den Schlund der Datenhändler leiten. Eine Wetter-App, eine Dating-App, irgendein Game. Betroffen sind potenziell alle Handy-Nutzer*innen, die nicht zufällig digitale Selbstverteidigung als Hobby betreiben. Die Apps leiten deine Standortdaten weiter an Datenhändler und von dort könnten sie bei der Polizei landen.

Vielleicht bekommst du nach dem Schwimmen einen komischen Ausschlag und lässt den kurz beim Hautarzt checken. Vielleicht besuchst du auch mal ein Casino, einen illegalen Rave oder ein Bordell – was geht es mich an?

Wegen ihrer Databroker-Deals könnten die Polizei-Beamt*innen allerdings in der Lage sein, dein Bewegungsprofil zu verfolgen. Deine Fahrt von zuhause zur Ostsee – und alle deine Abstecher.

Dürfen die das?!


Darf die Polizei das? Wahrscheinlich nicht. Fachleute halten das für rechtswidrig. Die dortige Datenschutzbehörde hat sich eingeschaltet. Und das ganze ist kein regionales Thema. Auch andere Bundesländer könnten so vorgehen. Wie es im Rest von Deutschland aussieht, wissen wir jedoch nicht. Neun Bundesländer haben unsere Fragen zu möglichen Databroker-Deals nicht beantwortet.

Dieses Schweigen finde nicht nur ich verdächtig. „Das spricht dafür, dass das auch dort zumindest in Erwägung gezogen wird“, sagt etwa der Polizeirechtler Mark Zöller von der Ludwig-Maximilians-Universität München.

Bayern ist eines der neun Bundesländer, die uns Transparenz verweigert haben. Die dortige Opposition ist alarmiert, berichten unsere Recherche-Partner*innen vom Bayerischen Rundfunk.

Florian Siekmann ist innenpolitischer Sprecher der Grünen im Bayerischen Landtag. Er sagt: „das Mauern der Presse und uns gegenüber“ lasse nichts Gutes ahnen. Mit Blick auf Standortdaten sagt er: „Ein Einkauf solcher in der Regel rechtswidrig verkaufter Daten auf dem Graumarkt wäre ein Skandal“. Bayerns Innenminister Joachim Hermann (CSU) müsse umgehend erklären, ob die bayerische Polizei Standortdaten eingekauft habe.

Dafür will Siekmann eine parlamentarische Anfrage stellen. Das will auch der bayerische SPD-Abgeordnete Horst Arnold tun. Er sagt: Würde die Regierung weiter schweigen, wäre das „nicht nur intransparent, sondern tatsächlich eine konkrete Kontrollverweigerung der Polizei gegenüber dem Gesetzgeber und damit auch demokratiewidrig.“

Diese Reaktionen zeigen: Da ist Feuer drin.


Die Databroker-Debatte kommt also nach Deutschland. Und wir bleiben dran.

Seit Februar 2024 recherchieren wir mit dem Bayerischen Rundfunk zu den Databroker Files. Regelmäßig fragen wir uns im Recherche-Team: Was würden wir gerne als nächstes rausfinden? Dabei fiel oft der Satz: Es wäre echt krass, wenn die Polizei in Deutschland solche Daten nutzt. Am Anfang war das nur eine Hypothese. Jetzt haben wir es Schwarz auf Weiß.

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Vor Kurzem haben wir eine E‑Mail an Menschen geschrieben, die uns einmalig gespendet haben. Wir haben sie gefragt, ob sie uns auch regelmäßig spenden möchten, per Dauerspende. Das gibt uns Planbarkeit und Sicherheit. Das lässt uns ruhiger schlafen. Kannst du dir eine Dauerspende vorstellen? Unter diesem Link kannst du einer der Menschen werden, die den Laden hier am Laufen halten. Danke dafür!

Ein schönes Wochenende und bis bald ☀️🧴
Sebastian


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vor einer Woche hatte ich hier im Newsletter eine neue Recherche zu den Databroker Files angekündigt. Am Dienstag kam sie raus: In mindestens zwei Bundesländern hat sich die deutsche Polizei Daten von Databrokern beschafft.

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Die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern jedoch hat auf Nachfrage verraten: Es waren auch Handy-Standortdaten der Werbe-Industrie. Das ist brisant. Lasst mich kurz mit Leben füllen, was das bedeuten könnte.

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Vielleicht bekommst du nach dem Schwimmen einen komischen Ausschlag und lässt den kurz beim Hautarzt checken. Vielleicht besuchst du auch mal ein Casino, einen illegalen Rave oder ein Bordell – was geht es mich an?

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Aus für Cosmo Radio: Die ARD macht schon jetzt die Medienpolitik der AfD

Die Abschaffung des mehrsprachigen Cosmo Radio ist eine demokratische Bankrotterklärung. Wir erleben hier eine öffentlich-rechtliche Medienpolitik, die schon heute vor den Rechtsradikalen kuscht und die braune politische Agenda in vorauseilendem Gehorsam umsetzt. Ein Kommentar. Von Markus Reuter –
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Cloud and AI Development Act: EU-Kommission greift bei US-Cloud-Anbietern kaum durch

Die EU-Kommission hat ein Gesetz vorgestellt, mit dem sich die Mitgliedstaaten in Sachen Cloud und KI-Entwicklung von US-amerikanischen Anbietern unabhängiger machen sollen. Doch das Gesetz bleibt zurückhaltend und lässt vieles offen, kritisieren Fachleute. Von Esther Menhard –
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Smartphones hacken, Gesichter scannen: CDU, SPD und BSW wollen Überwachung in Sachsen ausweiten

Die Polizei in Sachsen soll Menschen umfangreicher überwachen dürfen als je zuvor. BSW, CDU und SPD einigen sich auf die vielfach kritisierte Novelle des Polizeirechts. Entschärft wurde wenig, Opposition und Zivilgesellschaft haben kaum noch Zeit. Wir veröffentlichen den gemeinsamen Ände­rungsantrag der drei Fraktionen.  Von Leonhard Pitz –
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Rechenzentren in der EU: Stromfresser sollen uns souverän machen

Mit einem Paket an Gesetzen will die EU-Kommission digital souveräner werden. Aber das positiv besetzte Label verschleiert eine knallharte Industrie-Agenda: Neue Rechenzentren sollen massig Energie verschlingen. Ein Kommentar. Von Esther Menhard –
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