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Polizei und Verfassungsschutz: Was bei einer Machtübernahme durch Rechtsextreme droht

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Würde die AfD ein Bundesland regieren, hätte sie eine Reihe von Möglichkeiten, den Sicherheitsapparat in ihrem Sinne neu auszurichten. Doch

Zwei Polizist:innen, zu sehen sind ihre Rückennummern, die mit "ST" für Sachsen-Anhalt beginnen.
stehen dem nicht hilflos gegenüber. Wir haben mit dem Rechtswissenschaftler Markus Thiel darüber gesprochen, welche Gefahren eine potenzielle Machtübernahme birgt und was man dagegen tun kann.

Zwei Polizist:innen, zu sehen sind ihre Rückennummern, die mit "ST" für Sachsen-Anhalt beginnen.
Wie würde die AfD mit der Polizei umgehen, wenn sie an der Macht wäre? – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / dts Nachrichtenagentur

Von 41 auf 42, dann auf 43 Prozent. So entwickelten sich die Umfrageergebnisse für die AfD in den jüngsten drei Befragungen zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt. Dort können die Menschen am 6. September wählen, wer ihre Gesetze machen soll und wer über den Landeshaushalt entscheidet.

Den sachsen-anhaltischen Landesverband der AfD stuft der dortige Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung ein. Viele haben die Sorge, dass Menschen aus dieser Partei die nächste Landesregierung stellen könnten.

Dass es so kommt, ist noch nicht entschieden. Viel wird davon abhängen, wie Menschen am Wahltag wirklich abstimmen, denn Umfragen vor den Wahlen sind immer mit Unsicherheiten behaftet. Es wird auch darauf ankommen, welche anderen Parteien es über die Fünfprozenthürde in den Landtag schaffen, vor allem bei Grünen und BSW ist der Einzug ins Parlament unsicher.

Doch auch wenn es in Sachsen-Anhalt vielleicht noch eine Mehrheit ohne Rechtsextremist:innen geben kann, drängt eine Frage: Wie schnell geht es, ein Bundesland zu einem autoritären Überwachungsstaat umzubauen und Polizei und Verfassungsschutz zu willfährigen Gehilfen autoritärer Macht zu machen? Und welche Schutzmechanismen gibt es dagegen?

Der Spitzenkandidat der sachsen-anhaltischen AfD hat angekündigt, bis zu 200 Beamt:innen austauschen zu wollen. Gerade in einer Alleinregierung wären die Minister:innen-Posten einer Regierung schnell mit den eigenen Leuten besetzt. Doch bei vielen Positionen im Verwaltungs-Unterbau stehen der Beamtenstatus und strenge Kündigungsfristen vor einem umfassenden Austausch.

Hohes Drangsalierungspotenzial

„In den meisten Bundesländern gibt es an den Spitzen etwa der Polizeipräsidien nur noch wenige politische Beamte“, sagt Markus Thiel. Thiel ist Professor für Öffentliches Recht mit Schwerpunkt Polizeirecht an der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster. Politische Beamte, das sind solche, die eine Regierung ohne reguläres Einstellungsverfahren einsetzen und auch schneller wieder loswerden kann. In Sachsen-Anhalt sind die politischen Beamten im Landesbeamtengesetz aufgezählt. Es sind nur wenige Stellen: die Staatssekretär:innen, Präsident:in und Vizepräsident:in des Landesverwaltungsamtes, die Leitung des Presse- und Informationsamts sowie die Leitung des Landesverfassungsschutzes.

Den Chef des Verfassungsschutzes auszutauschen, ist für eine Regierung also verhältnismäßig einfach. In Sachsen-Anhalt besetzt diese Position seit 14 Jahren Jochen Hollmann. Ginge es nach der AfD, wäre er wohl nicht mehr lange im Amt. Denn in seiner Amtszeit, im Jahr 2023, stufte der Landesverfassungsschutz den Landesverband der AfD als gesichert rechtsextremistisch ein. Brandenburgs ehemaliger Verfassungsschutzpräsident Jörg Müller nannte die AfD-Übernahme des Landesgeheimdiensts ein „Worst-Case-Szenario“ für alle Verfassungsschützer in Deutschland.

Schwieriger wird es, das Personal der Polizei auszutauschen. Der Leiter der Landespolizei ist in Sachsen-Anhalt – wie in den meisten anderen Ländern – kein politischer Beamter. Doch ein direkter Austausch ist – gerade bei Personal unterhalb der Spitzenebene – nicht die einzige Option. „Bei Führungs- und Leitungspositionen kann man mittel- und langfristig gezielt Beschäftigte befördern. Es können auch Versetzungen vorgenommen oder Disziplinarverfahren eingeleitet werden“, sagt Thiel.

All das könnten die Betroffenen zwar vor Verwaltungsgerichten anfechten. Aber das dauert, selbst wenn die Justiz unabhängig bliebe. „Das heißt, man kann aus den Ministerien solche Personalentscheidungen nach und nach so steuern, dass zunehmend regimetreue Beamtinnen und Beamten an den wichtigen Stellen tätig werden“, so Thiel. Er sieht hier auch ein hohes „Drangsalierungspotenzial“.

Möglich sei zudem, dass sich Beamt:innen freiwillig aus dem Dienst verabschieden, weil sie die Arbeit unter einer autoritären Regierung schlichtweg nicht mehr ertragen. Das führe dann eventuell zu einer „weiteren Ausdünnung demokratischer Kräfte“.

Hinschauen und Wegschauen

Und wie viel Einfluss hat die Regierung – auch ohne Austausch von Personal – auf die Arbeit der Polizei? Klar ist: Die Polizei muss ermitteln, wenn sie von einer möglichen Straftat erfährt. Das nennt man Legalitätsprinzip. Aber wo die Polizei genau hinschaut und mit wie viel Engagement sie bestimmte Straftaten verfolgt, ist ein anderes Thema. Eine autoritäre Regierung könnte also bestimmte Schwerpunkte für die Polizeiarbeit ausrufen. Oder andere Schwerpunkte einstellen.

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Dass eine Straftat gar nicht mehr verfolgt wird, geht also nicht. Zumindest, wenn man nicht „alle rechtsstaatlichen Grundsätze über Bord werfen wollte“, sagt Thiel. Aber für ihn ist es denkbar, dass etwa politische Straftaten aus dem rechten Spektrum nicht mehr mit demselben Nachdruck verfolgt werden könnten. Und wenn es um Vorwürfe gegen Regierungsmitglieder oder auch Mitarbeiter geht, gebe es Stellschrauben. „Zum Beispiel die Frage, ob man Aussagegenehmigungen für Beamtinnen und Beamte erteilt oder nicht“, so Thiel.

Ein weiteres Thema sind präventive Angebote. Heute beispielsweise beteiligen sich die Polizei und der Verfassungsschutz an Aussteigerprogrammen für Rechtsextremist:innen. In Sachsen-Anhalt gibt es beispielsweise seit 2014 das Programm „EXTRA“ für Menschen aus der rechtsextremistischen Szene und frühere „Reichsbürger und Selbstverwalter“, das der Landesverfassungsschutz anbietet.

Solche Programme könnten eingestellt werden, ebenso die Förderung für nicht-staatliche Angebote. Schon jetzt sind Demokratieinitiativen wegen des Umbaus von Förderprogrammen wie „Demokratie Leben!“ stark unter Druck.

„Das Problem ist nicht mehr kleinzureden“

Thiel war lange kein Freund des Arguments, dass man schon bei aktuellen Gesetzen für Sicherheitsbehörden darauf achten solle, potenziellen künftigen autoritären Regierung den Werkzeugkasten nicht schon fertig zu übergeben. Etwa beim Polizeigesetz in Sachsen-Anhalt, das noch in diesem März ausgeweitet wurde. Es gibt der Landespolizei unter anderem die Befugnis, Big-Data-Analysen durchzuführen und präventiv Kennzeichen zu erfassen.

„Ich bin seit jeher ein Verfechter davon, dass man die Regelungen, die als praktisch notwendig erscheinen und die man verfassungsrechtlich zulässig treffen kann, auch trifft“, sagt Thiel. Dass die Befugnisse in falsche Hände geraten können, hielt er immer für ein sehr hypothetisches Argument. „Weil ich immer der Auffassung gewesen bin, dass wir eigentlich hinreichende demokratische Kontrollinstanzen und Verfahren haben.“

Doch diese Einschätzung hat sich für den Polizeirechtler geändert: „Ich will ganz offen gestehen, dass ich das inzwischen ein bisschen anders sehe.“ Die Entwicklungen in den USA und anderen Staaten, in denen ein autoritärer Umbau im Gange ist, würden zeigen, dass das als Problem „nicht mehr kleinzureden ist“.

Ganz von neuen Befugnissen Abstand nehmen würde er jedoch nicht, sondern sich stattdessen mehr auf Schutzvorkehrungen konzentrieren. Polizeibefugnisse könnten außerdem auch gegen diejenigen helfen, die eine Demokratie angreifen wollen.

Eine Landespolizei ist keine Insel

Ein ganz praktisches Problem ist, dass Landespolizeien auf Daten von Bund und anderen Ländern zugreifen können. In Berlin etwa hatten dazu berechtigte Polizist:innen im Jahr 2020 Zugriff auf fast 40 übergreifende Datenbestände, darunter auch die DNA-Analysedatei, die Rechtsextremismusdatei oder das Ausländerzentralregister.

Wenn nun in einem Bundesland Rechtsextreme die Kontrolle übernehmen, Personal in der Polizei austauschen und missbräuchlich auf derartige Informationen zugreifen, um etwa politische Gegner:innen zu identifizieren und zu verfolgen, ist das ein mit aktuellen Mitteln kaum beherrschbares Problem. „Dann wäre natürlich denkbar, dass ein solches Land auch Informationen an Parteiorganisationen in anderen Ländern weitergibt“, sagt Thiel.

Ein Land aus den Informationsverbünden auszuschließen, ist bislang nicht vorgesehen. Thiel kann sich das aber vorstellen, in engen Grenzen. In einem Gastbeitrag für Verfassungsblog schreibt er, dass man beispielsweise das BKA-Gesetz darum ergänzen könnte, „bestimmte teilnahmeberechtigte Behörden für einen begrenzten, jeweils verlängerbaren Zeitraum vom Zugriff auf das Verbundsystem auszuschließen“ – als letztes Mittel, unter strikten sachlichen Voraussetzungen und nach einem strengen Verfahren.

Ähnlich wie bei der Polizei gibt es gemeinsame Datensammlungen auch beim Verfassungsschutz. Hier hat der Bundesverfassungsschutz eine zentrale Funktion für das „Nachrichtendienstliche Informationssystem“ NADIS, in dem Bundes- und Landesverfassungsschutzämter Informationen teilen. Im kürzlich vorgestellten Entwurf für eine Neuregelung des Bundesverfassungsschutzgesetzes ist von möglichen Schutzvorkehrungen gegen einzelne Landesämter jedoch nichts zu sehen.

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In Sachsen-Anhalt ist die Gefahr, dass eine potenzielle rechtsradikale Regierung Verfassungsschutz-Informationen missbrauchen könnte, inzwischen sehr konkret. Thiel sagt: „Ich denke, dass wir uns überlegen sollten, wie wir mit diesen Fragen umgehen und sie nicht erst dann angehen, wenn es soweit ist.“ Er würde eine zeitlich begrenzte und streng kontrollierte Einschränkung des Informationsaustausches für einen „gangbaren Weg“ halten.

„Härtere Gangart von Seiten des Bundes“

Aber bei all den Szenarien: Was könnte man dagegen tun? Landesrechtlich sieht Thiel keine großen Chancen. „Alles was man jetzt gesetzlich regelt, kann von einem Parlament mit den entsprechenden Mehrheiten problemlos geändert werden“, so der Polizeirechtler. Das heißt: Gesetze sind schnell andere. Und selbst wenn sie verfassungswidrig sind, dauert es vor Gerichten lange, sie wieder korrigieren zu lassen.

Er glaubt, dass es Schutzvorkehrungen vor allem „im tatsächlichen Bereich“ braucht. Eine Stärkung der Justiz, eine gute personelle Ausstattung für Verwaltungsgerichte und interne Kontrollstellen bei der Polizei. All das kann auch angegriffen werden, das ist klar. Wenn alles schiefgeht, bliebe am Ende vor allem eine „härtere Gangart von Seiten des Bundes“. Was heißt das?

Das hat GdP-Vize Sven Hüber in der aktuellen Ausgabe des Mitgliedermagazins unter dem Titel „Steht ein Elefant im Raum“ beschrieben. In seinem Text erinnert er an Artikel 91 des Grundgesetzes. Der besagt, dass die Bundesregierung Landespolizeien ihren Weisungen unterstellen und die Bundespolizei einsetzen kann, wenn ein Land Gefahren für die freiheitlich-demokratische Grundordnung nicht selbst bekämpfen kann oder will. Laut Hüber sei das vorstellbar, wenn „eine Landesregierung die verfassungsmäßige Ordnung untergräbt oder die sie tragende Partei verboten wird“.

Für seinen Beitrag, in dem er Polizist:innen dazu aufruft, die AfD weder zu wählen, zu unterstützen oder Mitglied zu sein, bekam Hüber eine Menge Gegenwind. Mehrere GdP-Mitglieder und der Landesverband NRW distanzierten sich, Bild und andere gruben in der DDR-Vergangenheit Hübers.

Der Ausgabe des Mitgliedermagazins beigelegt war auch ein How-To zur Remonstration in Scheckkartengröße. Denn für Beamt:innen – nicht nur bei der Polizei – gibt es das Recht zu remonstrieren. Das heißt, sie dürfen – oder müssen sogar – ihre Bedenken äußern, wenn sie annehmen, dass eine Anweisung unrechtmäßig ist. Zwei Ebenen von Vorgesetzten müssen sie durchlaufen, bevor sie bei der Ausführung von Anweisungen von ihrer persönlichen Verantwortung für die Rechtmäßigkeit befreit sind. Doch wenn die Anweisung die Würde des Menschen verletzt oder die Beamt*innen sich bei der Ausführung offensichtlich strafbar machen oder eine Ordnungswidrigkeit begehen, bleiben sie in jedem Fall haftbar. „Aber auch dann kann es problematisch sein, eine Anweisung zu verweigern, weil die Remonstrierenden mit disziplinarischen Maßnahmen rechnen müssen“, so Thiel. „Denn wenn am Ende der Vorgesetzte sagt ‚Es wird so gemacht, wie ich es gesagt habe’, sind die Möglichkeiten als Beamtin oder Beamter begrenzt.“ Wie auch bei anderen Optionen: Der Weg über die Gerichte existiert, dauert aber im Ernstfall viel zu lange.

Wie relevant Remonstrationen in der Praxis sind, ist schwer einzuschätzen. Auswertbare Zahlen dazu und aussagekräftige Auswertungen etwaiger Effekte fehlen.

Ein Diskurs über den Schutz der Demokratie

„Unsere gesamte Rechts- und Verfassungsordnung ist darauf angelegt, dass alle sich an die Regeln halten“, sagt Thiel. Wie verletzlich derartige Systeme sind, zeigt sich auch, wenn sich in der EU Mitgliedstaaten nicht an vereinbarte Regeln halten. Zwar gibt es Sanktionsmechanismen wie Vertragsverletzungsverfahren. Doch bei der früheren Orban-Regierung in Ungarn beispielsweise führten zahlreiche dieser Verfahren nicht dazu, dass die Regierung ihren Kurs änderte.

Thiel sagt: „Wir brauchen einen öffentlichen Diskurs darüber, wie wir unsere Demokratie schützen können.“ Dass ein solcher nicht leicht zu führen sein wird, ist dem Polizeirechtler klar. Die Kluft zwischen denen, die zur AfD neigen, und denen mit einer klaren Gegnerschaft sei groß, so Thiel. „Ich fürchte, dass leider ein nicht geringer Anteil der Bevölkerung die Notwendigkeit eines Diskurses überhaupt nicht anerkennt. Und das macht es natürlich unglaublich schwierig“, sagt er. In den verbleibenden drei Wochen, die im schlimmsten Fall bis zum Ernstfall bleiben, wird das nicht gelingen. Doch das solle nicht dazu führen, dass Bund und andere Länder das Thema gar nicht angehen.

Eine Gelegenheit zur Auseinandersetzung mit der Bedrohung hätte es etwa bei der letzten Innenministerkonferenz im Juni gegeben. „Letzte Innenministerkonferenz ohne AfD?“ titelte dazu etwa der Tagesspiegel. Doch auf die Liste der öffentlichen Beschlüsse hat das Thema es nicht geschafft. Es helfe nicht, „ein Schreckgespenst an die Wand zu malen“, sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt.


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Zwei Polizist:innen, zu sehen sind ihre Rückennummern, die mit "ST" für Sachsen-Anhalt beginnen.
stehen dem nicht hilflos gegenüber. Wir haben mit dem Rechtswissenschaftler Markus Thiel darüber gesprochen, welche Gefahren eine potenzielle Machtübernahme birgt und was man dagegen tun kann.

Zwei Polizist:innen, zu sehen sind ihre Rückennummern, die mit "ST" für Sachsen-Anhalt beginnen.
Wie würde die AfD mit der Polizei umgehen, wenn sie an der Macht wäre? – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / dts Nachrichtenagentur

Von 41 auf 42, dann auf 43 Prozent. So entwickelten sich die Umfrageergebnisse für die AfD in den jüngsten drei Befragungen zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt. Dort können die Menschen am 6. September wählen, wer ihre Gesetze machen soll und wer über den Landeshaushalt entscheidet.

Den sachsen-anhaltischen Landesverband der AfD stuft der dortige Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung ein. Viele haben die Sorge, dass Menschen aus dieser Partei die nächste Landesregierung stellen könnten.

Dass es so kommt, ist noch nicht entschieden. Viel wird davon abhängen, wie Menschen am Wahltag wirklich abstimmen, denn Umfragen vor den Wahlen sind immer mit Unsicherheiten behaftet. Es wird auch darauf ankommen, welche anderen Parteien es über die Fünfprozenthürde in den Landtag schaffen, vor allem bei Grünen und BSW ist der Einzug ins Parlament unsicher.

Doch auch wenn es in Sachsen-Anhalt vielleicht noch eine Mehrheit ohne Rechtsextremist:innen geben kann, drängt eine Frage: Wie schnell geht es, ein Bundesland zu einem autoritären Überwachungsstaat umzubauen und Polizei und Verfassungsschutz zu willfährigen Gehilfen autoritärer Macht zu machen? Und welche Schutzmechanismen gibt es dagegen?

Der Spitzenkandidat der sachsen-anhaltischen AfD hat angekündigt, bis zu 200 Beamt:innen austauschen zu wollen. Gerade in einer Alleinregierung wären die Minister:innen-Posten einer Regierung schnell mit den eigenen Leuten besetzt. Doch bei vielen Positionen im Verwaltungs-Unterbau stehen der Beamtenstatus und strenge Kündigungsfristen vor einem umfassenden Austausch.

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„In den meisten Bundesländern gibt es an den Spitzen etwa der Polizeipräsidien nur noch wenige politische Beamte“, sagt Markus Thiel. Thiel ist Professor für Öffentliches Recht mit Schwerpunkt Polizeirecht an der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster. Politische Beamte, das sind solche, die eine Regierung ohne reguläres Einstellungsverfahren einsetzen und auch schneller wieder loswerden kann. In Sachsen-Anhalt sind die politischen Beamten im Landesbeamtengesetz aufgezählt. Es sind nur wenige Stellen: die Staatssekretär:innen, Präsident:in und Vizepräsident:in des Landesverwaltungsamtes, die Leitung des Presse- und Informationsamts sowie die Leitung des Landesverfassungsschutzes.

Den Chef des Verfassungsschutzes auszutauschen, ist für eine Regierung also verhältnismäßig einfach. In Sachsen-Anhalt besetzt diese Position seit 14 Jahren Jochen Hollmann. Ginge es nach der AfD, wäre er wohl nicht mehr lange im Amt. Denn in seiner Amtszeit, im Jahr 2023, stufte der Landesverfassungsschutz den Landesverband der AfD als gesichert rechtsextremistisch ein. Brandenburgs ehemaliger Verfassungsschutzpräsident Jörg Müller nannte die AfD-Übernahme des Landesgeheimdiensts ein „Worst-Case-Szenario“ für alle Verfassungsschützer in Deutschland.

Schwieriger wird es, das Personal der Polizei auszutauschen. Der Leiter der Landespolizei ist in Sachsen-Anhalt – wie in den meisten anderen Ländern – kein politischer Beamter. Doch ein direkter Austausch ist – gerade bei Personal unterhalb der Spitzenebene – nicht die einzige Option. „Bei Führungs- und Leitungspositionen kann man mittel- und langfristig gezielt Beschäftigte befördern. Es können auch Versetzungen vorgenommen oder Disziplinarverfahren eingeleitet werden“, sagt Thiel.

All das könnten die Betroffenen zwar vor Verwaltungsgerichten anfechten. Aber das dauert, selbst wenn die Justiz unabhängig bliebe. „Das heißt, man kann aus den Ministerien solche Personalentscheidungen nach und nach so steuern, dass zunehmend regimetreue Beamtinnen und Beamten an den wichtigen Stellen tätig werden“, so Thiel. Er sieht hier auch ein hohes „Drangsalierungspotenzial“.

Möglich sei zudem, dass sich Beamt:innen freiwillig aus dem Dienst verabschieden, weil sie die Arbeit unter einer autoritären Regierung schlichtweg nicht mehr ertragen. Das führe dann eventuell zu einer „weiteren Ausdünnung demokratischer Kräfte“.

Hinschauen und Wegschauen

Und wie viel Einfluss hat die Regierung – auch ohne Austausch von Personal – auf die Arbeit der Polizei? Klar ist: Die Polizei muss ermitteln, wenn sie von einer möglichen Straftat erfährt. Das nennt man Legalitätsprinzip. Aber wo die Polizei genau hinschaut und mit wie viel Engagement sie bestimmte Straftaten verfolgt, ist ein anderes Thema. Eine autoritäre Regierung könnte also bestimmte Schwerpunkte für die Polizeiarbeit ausrufen. Oder andere Schwerpunkte einstellen.

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Dass eine Straftat gar nicht mehr verfolgt wird, geht also nicht. Zumindest, wenn man nicht „alle rechtsstaatlichen Grundsätze über Bord werfen wollte“, sagt Thiel. Aber für ihn ist es denkbar, dass etwa politische Straftaten aus dem rechten Spektrum nicht mehr mit demselben Nachdruck verfolgt werden könnten. Und wenn es um Vorwürfe gegen Regierungsmitglieder oder auch Mitarbeiter geht, gebe es Stellschrauben. „Zum Beispiel die Frage, ob man Aussagegenehmigungen für Beamtinnen und Beamte erteilt oder nicht“, so Thiel.

Ein weiteres Thema sind präventive Angebote. Heute beispielsweise beteiligen sich die Polizei und der Verfassungsschutz an Aussteigerprogrammen für Rechtsextremist:innen. In Sachsen-Anhalt gibt es beispielsweise seit 2014 das Programm „EXTRA“ für Menschen aus der rechtsextremistischen Szene und frühere „Reichsbürger und Selbstverwalter“, das der Landesverfassungsschutz anbietet.

Solche Programme könnten eingestellt werden, ebenso die Förderung für nicht-staatliche Angebote. Schon jetzt sind Demokratieinitiativen wegen des Umbaus von Förderprogrammen wie „Demokratie Leben!“ stark unter Druck.

„Das Problem ist nicht mehr kleinzureden“

Thiel war lange kein Freund des Arguments, dass man schon bei aktuellen Gesetzen für Sicherheitsbehörden darauf achten solle, potenziellen künftigen autoritären Regierung den Werkzeugkasten nicht schon fertig zu übergeben. Etwa beim Polizeigesetz in Sachsen-Anhalt, das noch in diesem März ausgeweitet wurde. Es gibt der Landespolizei unter anderem die Befugnis, Big-Data-Analysen durchzuführen und präventiv Kennzeichen zu erfassen.

„Ich bin seit jeher ein Verfechter davon, dass man die Regelungen, die als praktisch notwendig erscheinen und die man verfassungsrechtlich zulässig treffen kann, auch trifft“, sagt Thiel. Dass die Befugnisse in falsche Hände geraten können, hielt er immer für ein sehr hypothetisches Argument. „Weil ich immer der Auffassung gewesen bin, dass wir eigentlich hinreichende demokratische Kontrollinstanzen und Verfahren haben.“

Doch diese Einschätzung hat sich für den Polizeirechtler geändert: „Ich will ganz offen gestehen, dass ich das inzwischen ein bisschen anders sehe.“ Die Entwicklungen in den USA und anderen Staaten, in denen ein autoritärer Umbau im Gange ist, würden zeigen, dass das als Problem „nicht mehr kleinzureden ist“.

Ganz von neuen Befugnissen Abstand nehmen würde er jedoch nicht, sondern sich stattdessen mehr auf Schutzvorkehrungen konzentrieren. Polizeibefugnisse könnten außerdem auch gegen diejenigen helfen, die eine Demokratie angreifen wollen.

Eine Landespolizei ist keine Insel

Ein ganz praktisches Problem ist, dass Landespolizeien auf Daten von Bund und anderen Ländern zugreifen können. In Berlin etwa hatten dazu berechtigte Polizist:innen im Jahr 2020 Zugriff auf fast 40 übergreifende Datenbestände, darunter auch die DNA-Analysedatei, die Rechtsextremismusdatei oder das Ausländerzentralregister.

Wenn nun in einem Bundesland Rechtsextreme die Kontrolle übernehmen, Personal in der Polizei austauschen und missbräuchlich auf derartige Informationen zugreifen, um etwa politische Gegner:innen zu identifizieren und zu verfolgen, ist das ein mit aktuellen Mitteln kaum beherrschbares Problem. „Dann wäre natürlich denkbar, dass ein solches Land auch Informationen an Parteiorganisationen in anderen Ländern weitergibt“, sagt Thiel.

Ein Land aus den Informationsverbünden auszuschließen, ist bislang nicht vorgesehen. Thiel kann sich das aber vorstellen, in engen Grenzen. In einem Gastbeitrag für Verfassungsblog schreibt er, dass man beispielsweise das BKA-Gesetz darum ergänzen könnte, „bestimmte teilnahmeberechtigte Behörden für einen begrenzten, jeweils verlängerbaren Zeitraum vom Zugriff auf das Verbundsystem auszuschließen“ – als letztes Mittel, unter strikten sachlichen Voraussetzungen und nach einem strengen Verfahren.

Ähnlich wie bei der Polizei gibt es gemeinsame Datensammlungen auch beim Verfassungsschutz. Hier hat der Bundesverfassungsschutz eine zentrale Funktion für das „Nachrichtendienstliche Informationssystem“ NADIS, in dem Bundes- und Landesverfassungsschutzämter Informationen teilen. Im kürzlich vorgestellten Entwurf für eine Neuregelung des Bundesverfassungsschutzgesetzes ist von möglichen Schutzvorkehrungen gegen einzelne Landesämter jedoch nichts zu sehen.

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In Sachsen-Anhalt ist die Gefahr, dass eine potenzielle rechtsradikale Regierung Verfassungsschutz-Informationen missbrauchen könnte, inzwischen sehr konkret. Thiel sagt: „Ich denke, dass wir uns überlegen sollten, wie wir mit diesen Fragen umgehen und sie nicht erst dann angehen, wenn es soweit ist.“ Er würde eine zeitlich begrenzte und streng kontrollierte Einschränkung des Informationsaustausches für einen „gangbaren Weg“ halten.

„Härtere Gangart von Seiten des Bundes“

Aber bei all den Szenarien: Was könnte man dagegen tun? Landesrechtlich sieht Thiel keine großen Chancen. „Alles was man jetzt gesetzlich regelt, kann von einem Parlament mit den entsprechenden Mehrheiten problemlos geändert werden“, so der Polizeirechtler. Das heißt: Gesetze sind schnell andere. Und selbst wenn sie verfassungswidrig sind, dauert es vor Gerichten lange, sie wieder korrigieren zu lassen.

Er glaubt, dass es Schutzvorkehrungen vor allem „im tatsächlichen Bereich“ braucht. Eine Stärkung der Justiz, eine gute personelle Ausstattung für Verwaltungsgerichte und interne Kontrollstellen bei der Polizei. All das kann auch angegriffen werden, das ist klar. Wenn alles schiefgeht, bliebe am Ende vor allem eine „härtere Gangart von Seiten des Bundes“. Was heißt das?

Das hat GdP-Vize Sven Hüber in der aktuellen Ausgabe des Mitgliedermagazins unter dem Titel „Steht ein Elefant im Raum“ beschrieben. In seinem Text erinnert er an Artikel 91 des Grundgesetzes. Der besagt, dass die Bundesregierung Landespolizeien ihren Weisungen unterstellen und die Bundespolizei einsetzen kann, wenn ein Land Gefahren für die freiheitlich-demokratische Grundordnung nicht selbst bekämpfen kann oder will. Laut Hüber sei das vorstellbar, wenn „eine Landesregierung die verfassungsmäßige Ordnung untergräbt oder die sie tragende Partei verboten wird“.

Für seinen Beitrag, in dem er Polizist:innen dazu aufruft, die AfD weder zu wählen, zu unterstützen oder Mitglied zu sein, bekam Hüber eine Menge Gegenwind. Mehrere GdP-Mitglieder und der Landesverband NRW distanzierten sich, Bild und andere gruben in der DDR-Vergangenheit Hübers.

Der Ausgabe des Mitgliedermagazins beigelegt war auch ein How-To zur Remonstration in Scheckkartengröße. Denn für Beamt:innen – nicht nur bei der Polizei – gibt es das Recht zu remonstrieren. Das heißt, sie dürfen – oder müssen sogar – ihre Bedenken äußern, wenn sie annehmen, dass eine Anweisung unrechtmäßig ist. Zwei Ebenen von Vorgesetzten müssen sie durchlaufen, bevor sie bei der Ausführung von Anweisungen von ihrer persönlichen Verantwortung für die Rechtmäßigkeit befreit sind. Doch wenn die Anweisung die Würde des Menschen verletzt oder die Beamt*innen sich bei der Ausführung offensichtlich strafbar machen oder eine Ordnungswidrigkeit begehen, bleiben sie in jedem Fall haftbar. „Aber auch dann kann es problematisch sein, eine Anweisung zu verweigern, weil die Remonstrierenden mit disziplinarischen Maßnahmen rechnen müssen“, so Thiel. „Denn wenn am Ende der Vorgesetzte sagt ‚Es wird so gemacht, wie ich es gesagt habe’, sind die Möglichkeiten als Beamtin oder Beamter begrenzt.“ Wie auch bei anderen Optionen: Der Weg über die Gerichte existiert, dauert aber im Ernstfall viel zu lange.

Wie relevant Remonstrationen in der Praxis sind, ist schwer einzuschätzen. Auswertbare Zahlen dazu und aussagekräftige Auswertungen etwaiger Effekte fehlen.

Ein Diskurs über den Schutz der Demokratie

„Unsere gesamte Rechts- und Verfassungsordnung ist darauf angelegt, dass alle sich an die Regeln halten“, sagt Thiel. Wie verletzlich derartige Systeme sind, zeigt sich auch, wenn sich in der EU Mitgliedstaaten nicht an vereinbarte Regeln halten. Zwar gibt es Sanktionsmechanismen wie Vertragsverletzungsverfahren. Doch bei der früheren Orban-Regierung in Ungarn beispielsweise führten zahlreiche dieser Verfahren nicht dazu, dass die Regierung ihren Kurs änderte.

Thiel sagt: „Wir brauchen einen öffentlichen Diskurs darüber, wie wir unsere Demokratie schützen können.“ Dass ein solcher nicht leicht zu führen sein wird, ist dem Polizeirechtler klar. Die Kluft zwischen denen, die zur AfD neigen, und denen mit einer klaren Gegnerschaft sei groß, so Thiel. „Ich fürchte, dass leider ein nicht geringer Anteil der Bevölkerung die Notwendigkeit eines Diskurses überhaupt nicht anerkennt. Und das macht es natürlich unglaublich schwierig“, sagt er. In den verbleibenden drei Wochen, die im schlimmsten Fall bis zum Ernstfall bleiben, wird das nicht gelingen. Doch das solle nicht dazu führen, dass Bund und andere Länder das Thema gar nicht angehen.

Eine Gelegenheit zur Auseinandersetzung mit der Bedrohung hätte es etwa bei der letzten Innenministerkonferenz im Juni gegeben. „Letzte Innenministerkonferenz ohne AfD?“ titelte dazu etwa der Tagesspiegel. Doch auf die Liste der öffentlichen Beschlüsse hat das Thema es nicht geschafft. Es helfe nicht, „ein Schreckgespenst an die Wand zu malen“, sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt.


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Protest: Künstler verwirrt KI-Überwachung mit Hypnose-Shirt

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Ein Künstler zeigt mit einem besonderen Hemd, wie automatische Videoüberwachung ausgetrickst werden kann. Es geht ihm dabei weniger um den

Mann mit kurzärmligem Hemd mit grün-rotem Muster und dunklen Shorts steht vor dem U-Bahnhof Kottbusser Tor in Berlin
an sich, als um grundsätzliche Kritik an der invasiven und intransparenten Technologie.

Mann mit kurzärmligem Hemd mit grün-rotem Muster und dunklen Shorts steht vor dem U-Bahnhof Kottbusser Tor in Berlin
Laut dem Künstler kann das T-Shirt Erkennungssoftware verwirren. – Alle Rechte vorbehalten: Simon Weckert

Der Künstler Simon Weckert hat nach eigener Aussage Kleidungsstücke entworfen, die zumindest beim Objekterkennungssystem YOLO dazu führten, dass die Träger:innen nicht automatisch als Personen erkannt werden.

Auf den ersten Blick wirke das „Digital Camouflage“ genannte Outfit wie „Kleidung mit einem abstrakten, fast hypnotischen Muster“, schreibt der Künstler auf seiner Webseite. Tatsächlich sei der Stoff jedoch so konzipiert, dass er die Objekterkennungsalgorithmen verwirre, die in Überwachungs‑, Sicherheits- und autonomen Systemen zum Einsatz kommen würden. Der Künstler verweist bei seinem Projekt auch auf die KI-Videoanalyse am Berliner Kottbusser Tor. Ob die Kleidung bei diesem spezifischen Erkennungssystem genauso funktioniert wie in seiner Testumgebung, ist allerdings nicht bekannt.

Techniken, die Gesichts- und Objekterkennung zumindest vorübergehend austricksten, wurden in den letzten Jahren immer wieder erfunden und präsentiert. So stellte beispielsweise Adam Harvey 2019 auf dem Chaos Communication Congress Schminkformen vor, die Gesichtserkennung in die Irre führten. Auch der Sicherheitsforscher Bill Swearingen hatte zuletzt sogenannte „Adverserial Pattern“ entwickelt, die Erkennungssysteme verwirren.

Überwachungssysteme lernen schnell

Kritiker:innen solcher Abwehr-Konzepte führen an, dass diese Techniken nur sehr kurz funktionierten und die Nutzer:innen in falscher Sicherheit wiegen würden. Denn die Unternehmen hinter Überwachungssystemen lernen ihre Software schnell auf die Ausweichmuster an und verbessern so die Technik. Das zeigte sich auch während der Corona-Pandemie, wo die Systeme erst Schwierigkeiten hatten, Maskenträger zu erkennen, dann aber immer besser darin wurden.

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Letztlich handelt es sich um ein Katz- und Mausspiel – wirkliche Abwehr von invasiven Überwachungstechniken wie der Gesichts- und Verhaltenserkennung wird letztlich nur über den politischen Weg und Gesetze funktionieren, die diese Techniken verbieten oder drastisch einschränken.

Dass sein Kunstwerk keine Lösung für das Problem der Überwachung ist, ist dem Künstler selbst auch klar: „Das Werk ist kein Mittel, um sich der Polizei zu entziehen, und es ist kein Versprechen auf Anonymität“, schreibt er selbst. Es sei ein Testbild für uns alle. „Wenn ein Überwachungssystem durch ein Stück Stoff außer Kraft gesetzt werden kann, wie viel Vertrauen sollten wir dann in es setzen, bevor wir es auf den öffentlichen Raum loslassen?“

Weckert fällt schon seit Jahren mit Kunst auf, die das Digitale ins Zentrum stellt. Im Jahr 2020 lief er mit einem Handkarren und 99 Telefonen langsam eine Straße entlang und simulierte so auf Google Maps einen Stau, den es gar nicht gab.


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Mann mit kurzärmligem Hemd mit grün-rotem Muster und dunklen Shorts steht vor dem U-Bahnhof Kottbusser Tor in Berlin
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Auf den ersten Blick wirke das „Digital Camouflage“ genannte Outfit wie „Kleidung mit einem abstrakten, fast hypnotischen Muster“, schreibt der Künstler auf seiner Webseite. Tatsächlich sei der Stoff jedoch so konzipiert, dass er die Objekterkennungsalgorithmen verwirre, die in Überwachungs‑, Sicherheits- und autonomen Systemen zum Einsatz kommen würden. Der Künstler verweist bei seinem Projekt auch auf die KI-Videoanalyse am Berliner Kottbusser Tor. Ob die Kleidung bei diesem spezifischen Erkennungssystem genauso funktioniert wie in seiner Testumgebung, ist allerdings nicht bekannt.

Techniken, die Gesichts- und Objekterkennung zumindest vorübergehend austricksten, wurden in den letzten Jahren immer wieder erfunden und präsentiert. So stellte beispielsweise Adam Harvey 2019 auf dem Chaos Communication Congress Schminkformen vor, die Gesichtserkennung in die Irre führten. Auch der Sicherheitsforscher Bill Swearingen hatte zuletzt sogenannte „Adverserial Pattern“ entwickelt, die Erkennungssysteme verwirren.

Überwachungssysteme lernen schnell

Kritiker:innen solcher Abwehr-Konzepte führen an, dass diese Techniken nur sehr kurz funktionierten und die Nutzer:innen in falscher Sicherheit wiegen würden. Denn die Unternehmen hinter Überwachungssystemen lernen ihre Software schnell auf die Ausweichmuster an und verbessern so die Technik. Das zeigte sich auch während der Corona-Pandemie, wo die Systeme erst Schwierigkeiten hatten, Maskenträger zu erkennen, dann aber immer besser darin wurden.

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Weckert fällt schon seit Jahren mit Kunst auf, die das Digitale ins Zentrum stellt. Im Jahr 2020 lief er mit einem Handkarren und 99 Telefonen langsam eine Straße entlang und simulierte so auf Google Maps einen Stau, den es gar nicht gab.


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Bezahlkarten für Geflüchtete: „Hoffentlich geht diesmal alles gut“

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Immer mehr Asylbewerber*innen müssen zum Bezahlen spezielle, stark funktionsbeschränkte Karten benutzen. Wir haben eine Betroffene bei einem Einkauf begleitet. Ihr

Eine Schale Trauben auf einem Kassenband.
zeigt, wie kompliziert und oft demütigend das Leben mit diesen Karten ist.

Eine Schale Trauben auf einem Kassenband.
Mit der Bezahlkarte wird schon der Kauf von ein paar Trauben zum Abenteuer (Symbolbild). – CC-BY-NC-SA 4.0: netzpolitik.org

Inga steht in einer Supermarktschlange und wartet darauf, dass sie abkassiert wird. Was für andere ein ganz gewöhnlicher Moment ist, ist für sie ein Abenteuer. Ein Erlebnis mit ungewissem Ausgang. Eine Herausforderung. In der Schlange vor der Kasse steht Inga unter Druck.

Diese Geschichte handelt eigentlich nur von einer jungen Frau, die ihrem Kind Trauben kaufen möchte. Aber gleichzeitig ist es auch eine Art Gruselgeschichte, denn es geht darin zentral um Angst. Die junge Frau, von der dieser Text handelt, nennen wir sie Inga, hat viele Ängste. Und wer in ihrer Lage wäre, hätte diese Ängste wohl auch.

Inga hat Angst um ihre Sicherheit. Wenn sie in ihrer ostdeutschen Kleinstadt unterwegs ist, passiere es immer wieder, dass ihr Menschen gemeine Dinge zurufen, sagt sie. Rassistische Beschimpfungen oder „Geh zurück nach Hause“. Inga lebt mit ihrem Kind in einem Container-Camp für Geflüchtete. Vor den Mitarbeiter*innen des Camps hat sie ebenfalls Angst. Denn was ist, wenn diese vor der Einwanderungsbehörde negativ über sie sprechen – gefährdet das dann ihr Asylverfahren?

Was ist, wenn die Karte streikt?

Inga lebt – das ist der Anlass dieses Textes – mit einer Bezahlkarte. Die verursacht bei ihr weitere Ängste. Was ist, wenn sie es nicht schafft, das Geld von der Bezahlkarte herunter zu bekommen – und deshalb ihr Deutschlandticket oder ihren Handyvertrag nicht bezahlen kann? Und was ist, wenn die Bezahlkarte im entscheidenden Moment streikt?

Die Karte habe schon öfters nicht funktioniert. „Ich weiß vorher nie, ob sie geht oder nicht“, sagt Inga. Das merkt sie erst an der Kasse. Es sei schon mehrfach vorgekommen, dass sie ein Geschäft unverrichteter Dinge habe verlassen müssen. „Das war demütigend“, sagt sie.

Die Frage nach der Funktionsfähigkeit der Karte bedrückt sie gerade ganz akut. Denn Inga möchte jetzt im Supermarkt mit der Bezahlkarte Trauben für ihre Tochter kaufen. „Hoffentlich geht diesmal alles gut“, hat sie vor Betreten des Geschäftes gesagt.

Ein sehr restriktives Bezahlinstrument

Immer mehr Städte und Landkreise setzen auf Bezahlkarten, wenn es darum geht, Asylbewerber*innen die ihnen zustehenden Leistungen zukommen zu lassen. Berlin hat das Zahlungsmittel vergangene Woche eingeführt. Damit werden Bezahlkarten nun in allen Bundesländern genutzt. Laut der Initiative Nein zur Bezahlkarte verursacht das System bei den Kommunen, die die Karten ausgeben, hohen Aufwand. Zudem seien auch die Kosten für die kommunalen Kassen erheblich.

Eingeführt wurden die Karten mit dem Argument, dass man damit verhindern könne, dass Geflüchtete Geld in die Heimat transferieren. Deshalb sind damit Überweisungen nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich und oft können monatlich nur maximal 50 Euro abgehoben werden.

Gegen Ausweiskontrollen im Netz.

Wir kämpfen für ein offenes Internet. Mit deiner Unterstützung.

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Für die Menschen, die damit leben müssen, ist das ein ernstes Problem. „Bargeld ist so wichtig“, sagt Inga. Sie braucht es beispielsweise, um damit auf Kleinanzeigen einen Kinderwagen zu kaufen, oder um in Geschäften zu bezahlen, die die Bezahlkarte nicht akzeptieren. Das sind, so Inga, die Tafeln, ein Laden für günstige Kleidung und auch einige Apotheken. Auch die Kita-Gebühren muss sie bar bezahlen oder mal ein Eis für ihr Kind. „Kleine Dinge mit großem Gewicht“, sagt Inga dazu. Der Afroshop und der türkische Supermarkt, die sie gerne besucht, würden die Karte zwar akzeptieren, aber einen saftigen Aufpreis dafür nehmen, dass sie damit einkaufen darf.

Und auch Überweisungen sind für Inga eigentlich ein elementarer Bestandteil des Alltags in Deutschland. Das Deutschland-Ticket bezahlen, einen Handy-Vertrag abschließen, Dinge online kaufen – für so etwas muss man Geld überweisen – oder abbuchen lassen können. Eigentlich sollte auch das mit den Karten gehen, aber in der Praxis gibt es immer wieder Probleme. Überweisungen und Abbuchungen müssen teils manuell freigeschaltet werden, das ist ein hoher Verwaltungsaufwand. Für Inga ist das quasi nicht nutzbar. Es gibt zwar eine App zur Karte und darin einen Button, auf dem „Transfer“, also „Überweisung“ steht, doch wenn Inga den drückt, wird sie einfach nur ausgeloggt.

Eine mittlere Odyssee

Inga hat oft versucht, ein Konto zu eröffnen – zunächst bei der Sparkasse im Ort. Die weigerte sich angeblich mit dem Verweis darauf, dass Inga ja bereits die Bezahlkarte habe. Die Sparkasse in einer anderen Stadt habe sich ebenfalls geweigert, für sie ein Konto zu eröffnen, weil Inga nicht dort lebt. Doch eigentlich hat jede Person Anspruch auf ein sogenanntes Basiskonto, die sich rechtmäßig in der EU aufhält.

Letztlich fand Inga eine Bank, die ihr ein Konto gab. Rund acht Euro koste sie das im Monat. Um Geld auf dieses Konto zu transferieren und davon dann ihr Deutschlandticket und ihren Handyvertrag zu zahlen, muss Inga eine mittlere Odyssee absolvieren.

Zunächst fährt sie mit dem Bus zu einem Supermarkt oder einer Drogerie – irgendein Geschäft, von dem sie weiß, dass es ihre Karte akzeptiert. Dort kauft sie Gutscheine. Manchmal muss sie sich, so erzählt Inga, vor den Angestellten rechtfertigen. Sie würden wissen wollen, wofür sie die Gutscheine braucht. Manche würden sich auch weigern, ihr welche zu verkaufen. Dann muss sie ein anderes Geschäft suchen oder zu einem anderen Zeitpunkt wiederkommen.

Mit den Gutscheinen steigt Inga in den Zug nach Berlin. Dort gibt es zu bestimmten Terminen Gutscheintausch-Events. Solidarische Menschen, die keine Bezahlkarte nutzen müssen, tauschen die Gutscheine gegen Bargeld. Das Bargeld bringt Inga dann zu ihrer Bank. Sie zahlt es am Schalter ein, um dann über das Konto ihre finanziellen Verpflichtungen zu decken.

„Das ist wie ein Job“

Problematisch sei auch, dass es für jede geflüchtete Person pro Event meist nur 50 Euro Bargeld gäbe. Denn sehr viele Geflüchtete wollen den Service nutzen, doch die Zahl der Menschen, die ihre Gutscheine gegen Bargeld tauscht, ist noch vergleichsweise gering. Das heißt, Inga muss ziemlich oft nach Berlin. „Das ist wie ein Job. Dabei wollte ich mich doch eigentlich auf das Deutsch-Lernen fokussieren“, sagt sie. Sie spricht meist Englisch, auf Deutsch fühlt sie sich noch unsicher.

In ihrem Heimatland war Inga Ärztin, sagt sie. Sie hofft, dass sie auch in Deutschland bald wieder arbeiten kann. Pflegerin würde ihr schon reichen. Hauptsache etwas tun statt dieser quälenden Langeweile im Camp. Sie sagt, die Unsicherheit, die das Asylverfahren mit sich bringt, sei schwer zu ertragen.

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Und verhindert die Karte denn nun die sogenannten Rücküberweisungen in die Heimat? Inga lacht. Dafür müsse ja erst einmal Geld übrig bleiben am Ende des Monats. Etwa 750 Euro stehen einer Person mit Kind monatlich zu. Mehr als 50 Euro bleibe auch bei größter Sparsamkeit nicht übrig, sagt Inga.

Die Supermarkt-Kassiererin als Endgegner

Inga hat noch eine weitere Angst. Sie fürchtet eine spezielle Supermarkt-Kassiererin. Die ist blond und tätowiert. Inga sagt, die Kassiererin habe sie auf dem Kieker. Wenn sie bei ihr etwas bezahlen wolle, schaue diese immer extragründlich in ihren Kinderwagen. Inga glaubt, die Kassiererin hält sie für eine Diebin. Häufig drehe sie wieder um, wenn sie durch die Scheiben sieht, dass diese Frau an der Kasse sitzt.

Gerade ist nur eine Kasse geöffnet. Und an der sitzt genau diese Kassiererin. Vor der Tür zögert Inga kurz. Aber sie möchte ihr Kind gesund ernähren und dazu gehört eben auch frisches Obst. Vor allem Trauben liebt es, erzählt Inga. Also gibt sie sich einen Ruck und betritt den Markt.

Als Inga ihr Guthaben prüft, zeigt die App, mit der die Bezahlkarte verknüpft ist, 0,00 Euro. Ein Fehler. Inga kennt das schon. Sie schließt die App und öffnet sie nochmal. Dann steht die Anzeige bei etwas über zwei Euro. Mehr hat sie für diesen Monat nicht.

Der Moment der Entscheidung

Die Trauben sind zum Glück günstiger, die 500-Gramm-Schale kostet 1,79 Euro. Inga stellt die Plastikbox auf das Kassenband neben sich. Die Kassiererin arbeitet die Kunden ruppig ab. Inga rückt vorwärts und ist dann dran. Die Kassiererin scannt, ruft den Preis auf und beachtet Inga sonst nicht weiter.

Inga sagt „mit Karte“, hebt ihre Geldbörse auf Höhe des Kartenzahlgeräts und zückt erst dann die Plastikscheibe. Inga hält die Karte an das Gerät und will schon weggehen, da ruft die Kassiererin: „Halt!“ Inga zuckt zusammen. Die Kassiererin sagt: „Das arbeitet noch.“ Sie zeigt auf den sich drehenden Kreis auf dem Gerät. Inga hält die Luft an.

Die Zahlung geht diesmal durch. Der Kreis verschwindet, die Bestätigung erscheint. Die Kassiererin sagt: „Das war’s.“ Inga verlässt eilig den Markt.


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Immer mehr Asylbewerber*innen müssen zum Bezahlen spezielle, stark funktionsbeschränkte Karten benutzen. Wir haben eine Betroffene bei einem Einkauf begleitet. Ihr

Eine Schale Trauben auf einem Kassenband.
zeigt, wie kompliziert und oft demütigend das Leben mit diesen Karten ist.

Eine Schale Trauben auf einem Kassenband.
Mit der Bezahlkarte wird schon der Kauf von ein paar Trauben zum Abenteuer (Symbolbild). – CC-BY-NC-SA 4.0: netzpolitik.org

Inga steht in einer Supermarktschlange und wartet darauf, dass sie abkassiert wird. Was für andere ein ganz gewöhnlicher Moment ist, ist für sie ein Abenteuer. Ein Erlebnis mit ungewissem Ausgang. Eine Herausforderung. In der Schlange vor der Kasse steht Inga unter Druck.

Diese Geschichte handelt eigentlich nur von einer jungen Frau, die ihrem Kind Trauben kaufen möchte. Aber gleichzeitig ist es auch eine Art Gruselgeschichte, denn es geht darin zentral um Angst. Die junge Frau, von der dieser Text handelt, nennen wir sie Inga, hat viele Ängste. Und wer in ihrer Lage wäre, hätte diese Ängste wohl auch.

Inga hat Angst um ihre Sicherheit. Wenn sie in ihrer ostdeutschen Kleinstadt unterwegs ist, passiere es immer wieder, dass ihr Menschen gemeine Dinge zurufen, sagt sie. Rassistische Beschimpfungen oder „Geh zurück nach Hause“. Inga lebt mit ihrem Kind in einem Container-Camp für Geflüchtete. Vor den Mitarbeiter*innen des Camps hat sie ebenfalls Angst. Denn was ist, wenn diese vor der Einwanderungsbehörde negativ über sie sprechen – gefährdet das dann ihr Asylverfahren?

Was ist, wenn die Karte streikt?

Inga lebt – das ist der Anlass dieses Textes – mit einer Bezahlkarte. Die verursacht bei ihr weitere Ängste. Was ist, wenn sie es nicht schafft, das Geld von der Bezahlkarte herunter zu bekommen – und deshalb ihr Deutschlandticket oder ihren Handyvertrag nicht bezahlen kann? Und was ist, wenn die Bezahlkarte im entscheidenden Moment streikt?

Die Karte habe schon öfters nicht funktioniert. „Ich weiß vorher nie, ob sie geht oder nicht“, sagt Inga. Das merkt sie erst an der Kasse. Es sei schon mehrfach vorgekommen, dass sie ein Geschäft unverrichteter Dinge habe verlassen müssen. „Das war demütigend“, sagt sie.

Die Frage nach der Funktionsfähigkeit der Karte bedrückt sie gerade ganz akut. Denn Inga möchte jetzt im Supermarkt mit der Bezahlkarte Trauben für ihre Tochter kaufen. „Hoffentlich geht diesmal alles gut“, hat sie vor Betreten des Geschäftes gesagt.

Ein sehr restriktives Bezahlinstrument

Immer mehr Städte und Landkreise setzen auf Bezahlkarten, wenn es darum geht, Asylbewerber*innen die ihnen zustehenden Leistungen zukommen zu lassen. Berlin hat das Zahlungsmittel vergangene Woche eingeführt. Damit werden Bezahlkarten nun in allen Bundesländern genutzt. Laut der Initiative Nein zur Bezahlkarte verursacht das System bei den Kommunen, die die Karten ausgeben, hohen Aufwand. Zudem seien auch die Kosten für die kommunalen Kassen erheblich.

Eingeführt wurden die Karten mit dem Argument, dass man damit verhindern könne, dass Geflüchtete Geld in die Heimat transferieren. Deshalb sind damit Überweisungen nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich und oft können monatlich nur maximal 50 Euro abgehoben werden.

Gegen Ausweiskontrollen im Netz.

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Für die Menschen, die damit leben müssen, ist das ein ernstes Problem. „Bargeld ist so wichtig“, sagt Inga. Sie braucht es beispielsweise, um damit auf Kleinanzeigen einen Kinderwagen zu kaufen, oder um in Geschäften zu bezahlen, die die Bezahlkarte nicht akzeptieren. Das sind, so Inga, die Tafeln, ein Laden für günstige Kleidung und auch einige Apotheken. Auch die Kita-Gebühren muss sie bar bezahlen oder mal ein Eis für ihr Kind. „Kleine Dinge mit großem Gewicht“, sagt Inga dazu. Der Afroshop und der türkische Supermarkt, die sie gerne besucht, würden die Karte zwar akzeptieren, aber einen saftigen Aufpreis dafür nehmen, dass sie damit einkaufen darf.

Und auch Überweisungen sind für Inga eigentlich ein elementarer Bestandteil des Alltags in Deutschland. Das Deutschland-Ticket bezahlen, einen Handy-Vertrag abschließen, Dinge online kaufen – für so etwas muss man Geld überweisen – oder abbuchen lassen können. Eigentlich sollte auch das mit den Karten gehen, aber in der Praxis gibt es immer wieder Probleme. Überweisungen und Abbuchungen müssen teils manuell freigeschaltet werden, das ist ein hoher Verwaltungsaufwand. Für Inga ist das quasi nicht nutzbar. Es gibt zwar eine App zur Karte und darin einen Button, auf dem „Transfer“, also „Überweisung“ steht, doch wenn Inga den drückt, wird sie einfach nur ausgeloggt.

Eine mittlere Odyssee

Inga hat oft versucht, ein Konto zu eröffnen – zunächst bei der Sparkasse im Ort. Die weigerte sich angeblich mit dem Verweis darauf, dass Inga ja bereits die Bezahlkarte habe. Die Sparkasse in einer anderen Stadt habe sich ebenfalls geweigert, für sie ein Konto zu eröffnen, weil Inga nicht dort lebt. Doch eigentlich hat jede Person Anspruch auf ein sogenanntes Basiskonto, die sich rechtmäßig in der EU aufhält.

Letztlich fand Inga eine Bank, die ihr ein Konto gab. Rund acht Euro koste sie das im Monat. Um Geld auf dieses Konto zu transferieren und davon dann ihr Deutschlandticket und ihren Handyvertrag zu zahlen, muss Inga eine mittlere Odyssee absolvieren.

Zunächst fährt sie mit dem Bus zu einem Supermarkt oder einer Drogerie – irgendein Geschäft, von dem sie weiß, dass es ihre Karte akzeptiert. Dort kauft sie Gutscheine. Manchmal muss sie sich, so erzählt Inga, vor den Angestellten rechtfertigen. Sie würden wissen wollen, wofür sie die Gutscheine braucht. Manche würden sich auch weigern, ihr welche zu verkaufen. Dann muss sie ein anderes Geschäft suchen oder zu einem anderen Zeitpunkt wiederkommen.

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Problematisch sei auch, dass es für jede geflüchtete Person pro Event meist nur 50 Euro Bargeld gäbe. Denn sehr viele Geflüchtete wollen den Service nutzen, doch die Zahl der Menschen, die ihre Gutscheine gegen Bargeld tauscht, ist noch vergleichsweise gering. Das heißt, Inga muss ziemlich oft nach Berlin. „Das ist wie ein Job. Dabei wollte ich mich doch eigentlich auf das Deutsch-Lernen fokussieren“, sagt sie. Sie spricht meist Englisch, auf Deutsch fühlt sie sich noch unsicher.

In ihrem Heimatland war Inga Ärztin, sagt sie. Sie hofft, dass sie auch in Deutschland bald wieder arbeiten kann. Pflegerin würde ihr schon reichen. Hauptsache etwas tun statt dieser quälenden Langeweile im Camp. Sie sagt, die Unsicherheit, die das Asylverfahren mit sich bringt, sei schwer zu ertragen.

Alles netzpolitisch Relevante

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Und verhindert die Karte denn nun die sogenannten Rücküberweisungen in die Heimat? Inga lacht. Dafür müsse ja erst einmal Geld übrig bleiben am Ende des Monats. Etwa 750 Euro stehen einer Person mit Kind monatlich zu. Mehr als 50 Euro bleibe auch bei größter Sparsamkeit nicht übrig, sagt Inga.

Die Supermarkt-Kassiererin als Endgegner

Inga hat noch eine weitere Angst. Sie fürchtet eine spezielle Supermarkt-Kassiererin. Die ist blond und tätowiert. Inga sagt, die Kassiererin habe sie auf dem Kieker. Wenn sie bei ihr etwas bezahlen wolle, schaue diese immer extragründlich in ihren Kinderwagen. Inga glaubt, die Kassiererin hält sie für eine Diebin. Häufig drehe sie wieder um, wenn sie durch die Scheiben sieht, dass diese Frau an der Kasse sitzt.

Gerade ist nur eine Kasse geöffnet. Und an der sitzt genau diese Kassiererin. Vor der Tür zögert Inga kurz. Aber sie möchte ihr Kind gesund ernähren und dazu gehört eben auch frisches Obst. Vor allem Trauben liebt es, erzählt Inga. Also gibt sie sich einen Ruck und betritt den Markt.

Als Inga ihr Guthaben prüft, zeigt die App, mit der die Bezahlkarte verknüpft ist, 0,00 Euro. Ein Fehler. Inga kennt das schon. Sie schließt die App und öffnet sie nochmal. Dann steht die Anzeige bei etwas über zwei Euro. Mehr hat sie für diesen Monat nicht.

Der Moment der Entscheidung

Die Trauben sind zum Glück günstiger, die 500-Gramm-Schale kostet 1,79 Euro. Inga stellt die Plastikbox auf das Kassenband neben sich. Die Kassiererin arbeitet die Kunden ruppig ab. Inga rückt vorwärts und ist dann dran. Die Kassiererin scannt, ruft den Preis auf und beachtet Inga sonst nicht weiter.

Inga sagt „mit Karte“, hebt ihre Geldbörse auf Höhe des Kartenzahlgeräts und zückt erst dann die Plastikscheibe. Inga hält die Karte an das Gerät und will schon weggehen, da ruft die Kassiererin: „Halt!“ Inga zuckt zusammen. Die Kassiererin sagt: „Das arbeitet noch.“ Sie zeigt auf den sich drehenden Kreis auf dem Gerät. Inga hält die Luft an.

Die Zahlung geht diesmal durch. Der Kreis verschwindet, die Bestätigung erscheint. Die Kassiererin sagt: „Das war’s.“ Inga verlässt eilig den Markt.


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Verhaltenserkennung in Mannheim: 10.000 Filme für ein Hallelujah

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Sie kloppen sich nach Regieanweisungen: 2.000 Filme hat die Mannheimer Polizei bereits produziert, um eine Software zur Verhaltenserkennung zu

Beispielbild Verhaltenserkennung
. Künftig sollen es 10.000 Filmszenen werden, obwohl noch immer keine Belege vorliegen, was solche Software bringt. Ein Kommentar.

Beispielbild Verhaltenserkennung
Ist es ein Molotow-Cocktail? Verhaltenserkennung ist für Software schwieriger als für Menschen. – Bild: Picturepest, Lizenz CC-BY 2.0, Bearbeitung: netzpolitik.org

Es wird noch immer getestet: Seit nunmehr acht Jahren versucht die Mannheimer Polizei, eine Software dazu zu bringen, Gefahrensituationen oder unerwünschtes oder gefährliches Verhalten verlässlich zu erkennen. Sie soll automatisiert melden, wenn sich jemand im Überwachungsbereich „auffällig“ benimmt oder etwas auf eine Straftat hindeutet.

Der Mannheimer Morgen berichtet aktuell, dass mittlerweile 2.000 Filme produziert wurden, für die Polizisten Szenen auffälligen Verhaltens nachgestellt haben, um sie in die Software einzuspeisen. „In Mannheim prügeln sich Polizisten nach Drehbuch“, schreibt die Zeitung.

Doch das ist noch längst nicht das Ende der Fahnenstange. Geplant sei eine Verfünffachung der Anzahl der inszenierten Szenen, in denen sich die polizeilichen Amateur-Stuntmen gegenseitig treten oder absichtlich hinfallen. Künftig sollen es 10.000 Filme werden, zitiert die Zeitung einen Polizeioberrat.

Vielleicht sollte die Polizei ein paar Sitzplätze dazu bauen und Theaterkarten verkaufen, um die hohen Kosten für polizeiliche Fachkräfte aufzufangen, die für diese 10.000 inszenierten Show-Einlagen Kriminelle oder Hilfesuchende mimen. Die Frage, ob die Beamten wirklich nichts Besseres zu tun haben, drängt sich förmlich auf.

Hinzu kommt: Ob eine auf diese Weise von Polizisten erzeugte Szene die Dynamik einer wirklichen Schlägerei so gut simulieren kann, dass sie bei einer Softwareanalyse echter Ereignisse verlässliche Ergebnisse bringt, steht auf einem anderen Blatt. Denn Mannheim ist nicht Hollywood, Polizisten sind eben keine Stuntmen.

In „KI-Videoschutz“ umbenannt

Aber das Projekt, das in Baden-Württemberg einst „smarte Videoüberwachung“ hieß und nun euphemistisch in „KI-Videoschutz“ umbenannt wurde, läuft und läuft. Handfeste Belege über Wirksamkeit, Fehlerquoten und Verlässlichkeit der Software oder gar unabhängige Evaluationen gibt es nicht, dafür mediale Lobpreisungen der Polizei.

Das Projekt findet Nachahmer: In mehreren anderen Bundesländern versucht man sich mittlerweile auch an Verhaltenserkennungstests, etwa in Berlin oder in Hamburg, wo sich die Polizei praktischerweise selbst evaluiert.

Ergebnisse des Mannheimer Langzeit-Pilotprojekts sind bisher nicht öffentlich nachlesbar. Laut Polizei gab es jeden Tag Fehlalarme, aber mehr als die vage Angabe, dass man eine tägliche Fehlerquote „noch im unteren zweistelligen Bereich“ verbessern wolle, ist über die Ergebnisse der Software nicht zu erfahren. Ob also zehn oder zwanzig Prozent der Ergebnisse falschen Alarm liefern und ob diese Zahlen signifikant verbessert werden konnten, bleibt das Geheimnis der Projektbetreiber.

Der Mannheimer Morgen berichtet von einer Anekdote, die ein Polizist erzählt: eine erfolgreiche Detektion einer alarmierenden Situation trotz starker Verdeckung, in diesem Fall durch ein Gebüsch. Doch die Fehleranfälligkeit von Verhaltenserkennung ist typischerweise hoch, wenn Verdeckungen, stark gefüllte Orte oder auch wechselnde Lichtsituationen entstehen, wie sie in öffentlichen Räumen vorkommen. Laut Polizei habe die Software trotz Teilverdeckung angeschlagen und alarmiert. Doch war das ein Einzelfall oder konnte die Erkennungsleistung bei Verdeckungen mit den Jahren tatsächlich verbessert werden?

Das Mannheimer Polizeipräsidium antwortet nicht auf Nachfragen von netzpolitik.org dazu, wie erfolgreich die Software bei Verdeckungen oder wechselnden Belichtungen ist. Auch die Frage, wie viele Alarme durch die Software es insgesamt im Jahr 2025 gab, bleibt unbeantwortet.

Welches auffällige Verhalten führt zu einer Alarmierung?

Mannheim hat in der Innenstadt erst 68, jetzt insgesamt 72 Kameras installiert, um fünf Gebiete zu überwachen. Auf 76 Kameras soll diese Anzahl noch anwachsen. Betroffen sind der Bahnhofsvorplatz, der Marktplatz, die Shopping-Passage der Breiten Straßen sowie der Parade- und der Alte Messplatz.

Das sind Orte mit erhöhter Kriminalitätsbelastung, vor allem durch Rauschgiftdelikte und Straßenkriminalität. Da eine anlasslose dauerhafte Videoüberwachung stark in Grundrechte von ganz unverdächtigen Passanten eingreift, braucht es eine gute Begründung und eine dezidierte Rechtsgrundlage. Weil die Grundrechtsbelastung bei einer stetigen automatisierten Verhaltenserkennung nochmals steigt, schuf der Gesetzgeber dafür eine eigene gesetzliche Regelung.

Keine Straftaten, aber Kamera-Überwachung

Heute haben 59 der Kameras eine Verbindung zu der Software, die rund um die Uhr Aktivitäten auswertet und bei Alarm an einen Video-Sachbearbeiter im Mannheimer Polizeipräsidium weiterreicht. Nach zwei Stunden werden die Beamtinnen und Beamten an den Bildschirmen ausgetauscht. Ist nach Dienstende kein Video-Sachbearbeiter zur Stelle, werden die von der Software detektierten Szenen, die einen Alarm auslösen, an einen Einsatzleiter gemeldet.

Welches auffällige Verhalten zu einer Alarmierung führt, dazu macht das Mannheimer Polizeipräsidium auf Nachfrage von netzpolitik.org keine Angaben. Die Frage nach den 17 definierten Aktivitätsmustern, die auch der Mannheimer Morgen erwähnt und die Grundlage der 10.000 Filmszenen sein dürften, bleibt unbeantwortet. Das bedürfe erst der „Abklärung“, schreibt das Polizeipräsidium auf erneute Nachfrage. Unbeantwortet bleibt auch die Frage, in welchem Zeitraum die 10.000 Szenen von den polizeilichen Schauspielern eingespielt werden sollen.

Strategischer Technologiepartner des Projekts ist das Fraunhofer IOSB (Optronik, Systemtechnik und Bildauswertung) aus Karlsruhe. Jahrelang testet die Polizei nun deren Software, um sicher zu unterscheiden, ob es sich um eine „polizeilich relevante Situation“ wie eine Rangelei oder aber um einen Tanz oder eine Umarmung handelt. Ursprünglich war der Test auf fünf Jahre angelegt, aus dem Probebetrieb kam die „Experimentalsoftware“ offenbar bis heute nicht heraus.

Von Anfang an gab es auch keine Angaben, mit welcher Zuverlässigkeit und welcher Fehlerrate die Erkennung eigentlich als erfolgreich gelten kann. Es heißt bis heute auf der Projekt-Website des IOSB, dass sich das „erst im Verlauf des Projekts erweisen“ werde. Wie viele Fehlalarme oder Falschbewertungen aktuell in dem Pilotprojekt zu verzeichnen sind, beantwortet das Mannheimer Polizeipräsidium auf Nachfrage von netzpolitik.org nicht.

Weiter schauspielernde Polizisten

Neben den Schauspielstunden für die angepeilten 10.000 Szenen ist politisch übrigens bereits der weitere Ausbau der Dauerbeobachtung abgemacht: Der Koalitionsvertrag von Grünen und CDU sieht vor, die „intelligente Videoüberwachung nach Vorbild des Mannheimer Modellprojekts“ noch auszuweiten. Man wolle zum einen „an zwei weiteren Standorten pilotieren“, als wären acht Jahre Test nicht genug.

Zum anderen plant Grün-Schwarz neben der Live-Beobachtung durch automatisierte Verhaltenserkennung nun auch die „biometrische Fernidentifikation“. Künftig sollen also Gesichter der Vorbeilaufenden gescannt und erkennungstechnisch erfasst und abgeglichen werden. Im Dauertest Mannheim wird hingegen bisher keine Gesichtserkennung verwendet. Für die geplante biometrische Auswertung muss wegen der erheblichen Grundrechtseingriffe selbstverständlich wieder eine Gesetzesgrundlage her, die noch zu schaffen wäre.

Bis dahin sollen Trupps schauspielernder Polizisten weiterhin als Kriminellen-Doubles unzählige Filme aufzeichnen, „mit Bodenmatte, uniformiertem Begleitpersonal und mehrseitigem Drehbuch mit genauen Bewegungsanweisungen“. Ob ihre Bemühungen und das Filmmaterial jedoch dazu beitragen, das erwünschte Ziel zu erreichen, nämlich die Polizei zu entlasten, ist offen.

Statt wie einst geplant 2023 soll das Projekt nun Ende 2026 bilanziert werden. Auch andere Bundesländer dürften sich für die Ergebnisse interessieren, schon weil sie gesetzliche Befugnisse für Verhaltensscanner in Landespolizeigesetzen bereits geschaffen haben oder dies vorhaben.

„Abgerechnet wird zum Schluss“, sagte der damalige Mannheimer Polizeipräsident und wollte die Software nicht voreilig loben. Doch dass auch die Öffentlichkeit diese Abrechnung bekommt und hinreichend informiert wird, bleibt bislang nur zu hoffen. Bei früheren polizeilichen Überwachungstests, etwa am Bahnhof Südkreuz, gab es im Nachgang Berichte und Zahlen, um eine öffentliche und auch wissenschaftliche Bewertung zu ermöglichen. Darauf warten Interessierte in Mannheim auch nach Jahren noch.


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Es wird noch immer getestet: Seit nunmehr acht Jahren versucht die Mannheimer Polizei, eine Software dazu zu bringen, Gefahrensituationen oder unerwünschtes oder gefährliches Verhalten verlässlich zu erkennen. Sie soll automatisiert melden, wenn sich jemand im Überwachungsbereich „auffällig“ benimmt oder etwas auf eine Straftat hindeutet.

Der Mannheimer Morgen berichtet aktuell, dass mittlerweile 2.000 Filme produziert wurden, für die Polizisten Szenen auffälligen Verhaltens nachgestellt haben, um sie in die Software einzuspeisen. „In Mannheim prügeln sich Polizisten nach Drehbuch“, schreibt die Zeitung.

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In „KI-Videoschutz“ umbenannt

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Das Projekt findet Nachahmer: In mehreren anderen Bundesländern versucht man sich mittlerweile auch an Verhaltenserkennungstests, etwa in Berlin oder in Hamburg, wo sich die Polizei praktischerweise selbst evaluiert.

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Mannheim hat in der Innenstadt erst 68, jetzt insgesamt 72 Kameras installiert, um fünf Gebiete zu überwachen. Auf 76 Kameras soll diese Anzahl noch anwachsen. Betroffen sind der Bahnhofsvorplatz, der Marktplatz, die Shopping-Passage der Breiten Straßen sowie der Parade- und der Alte Messplatz.

Das sind Orte mit erhöhter Kriminalitätsbelastung, vor allem durch Rauschgiftdelikte und Straßenkriminalität. Da eine anlasslose dauerhafte Videoüberwachung stark in Grundrechte von ganz unverdächtigen Passanten eingreift, braucht es eine gute Begründung und eine dezidierte Rechtsgrundlage. Weil die Grundrechtsbelastung bei einer stetigen automatisierten Verhaltenserkennung nochmals steigt, schuf der Gesetzgeber dafür eine eigene gesetzliche Regelung.

Keine Straftaten, aber Kamera-Überwachung

Heute haben 59 der Kameras eine Verbindung zu der Software, die rund um die Uhr Aktivitäten auswertet und bei Alarm an einen Video-Sachbearbeiter im Mannheimer Polizeipräsidium weiterreicht. Nach zwei Stunden werden die Beamtinnen und Beamten an den Bildschirmen ausgetauscht. Ist nach Dienstende kein Video-Sachbearbeiter zur Stelle, werden die von der Software detektierten Szenen, die einen Alarm auslösen, an einen Einsatzleiter gemeldet.

Welches auffällige Verhalten zu einer Alarmierung führt, dazu macht das Mannheimer Polizeipräsidium auf Nachfrage von netzpolitik.org keine Angaben. Die Frage nach den 17 definierten Aktivitätsmustern, die auch der Mannheimer Morgen erwähnt und die Grundlage der 10.000 Filmszenen sein dürften, bleibt unbeantwortet. Das bedürfe erst der „Abklärung“, schreibt das Polizeipräsidium auf erneute Nachfrage. Unbeantwortet bleibt auch die Frage, in welchem Zeitraum die 10.000 Szenen von den polizeilichen Schauspielern eingespielt werden sollen.

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