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JourBlog

Das Journalismus-Metablog – Kuratiert vom DFJV

Tag: 12. Mai 2023

Basta: Deutschland sucht den Super-Playback-Star.

Daniel Sallhoff12. Mai 2023

Viermal Nein: “So schlecht singt Dieter Bohlen“, titelt “Bild”-Showchefin Tanja May und bezieht sich dabei auf eine Original-Aufnahme aus

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Video-Tipp: Das “ZDF Magazin Royale” wird im wahrsten Sinne des Wortes Royale.

Daniel Sallhoff12. Mai 2023

Video-Tipp: Das “ZDF Magazin Royale” macht dem “Royale” in seinem Namen alle Ehre – und reist nach England anlässlich der

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“Handelsblatt”: Reichelt und Springer verpflichten “die wohl bekanntesten deutschen Strafrechtler”.

Daniel Sallhoff12. Mai 2023

Choose your fighter: Ex-“Bild”-Chefredakteur Julian Reichelt und Springer verpflichten für ihren Rechtsstreit laut einer “Handelsblatt”-Recherche “die wohl bekanntesten deutschen Strafrechtler”.

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Der “Spiegel” darf mehrere Passagen in Roshani-Text über Ex-“Magazin”-Chef Canonica nicht mehr verbreiten.

Daniel Sallhoff12. Mai 2023

#MeToo: Der “Spiegel” darf neun Passagen in einem Text der Journalistin Anuschka Roshani über Ex-“Magazin”-Chefredakteur Finn Canonica nicht länger verbreiten,

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“So nicht”: Tom Buhrow kritisiert Fifa-Chef Gianni Infantino für stockende Verhandlungen zur Frauen-WM.

Daniel Sallhoff12. Mai 2023

Frauen-WM-Fehde: “Leider kann man im Augenblick gar nicht richtig von Verhandlungen im eigentlichen Sinne sprechen”, kritisiert WDR-Intendant Tom Buhrow in

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Zahl des Tages: Netflix will die Kosten in diesem Jahr um 300 Mio Dollar senken.

Daniel Sallhoff12. Mai 2023

Zahl des Tages: Rund 300 Mio Dollar will Netflix in diesem Jahr einsparen, um die Rentabilität zu erhöhen, berichtet das

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Dominique Hoffmann wechselt vom SWR zum WDR als neue Produktions- und Technik-Direktorin.

Daniel Sallhoff12. Mai 2023

WDR: Der Rundfunkrat wählt Dominique Hoffmann einstimmig zur neuen Leiterin der Direktion Produktion und Technik des Senders. Ihr Vorgänger Wolfgang

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#Fairheizen: CDU verbrennt sich die Finger bei Datensammel-Aktion

Markus Reuter12. Mai 2023

Per Online-Formular sammelt die CDU gerade E-Mail-Adressen und Postleitzahlen von Menschen, die etwas gegen die Klimapolitik der Ampel haben –

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KW 19: Die Woche, als das EU-Parlament beim AI Act Hoffnung machte

Sebastian Meineck12. Mai 2023

Die 19. Kalenderwoche geht zu Ende. Wir haben 13 neue Texte mit insgesamt 127.702 Zeichen veröffentlicht. Willkommen zum netzpolitischen

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MFE erhöht Anteil an ProSiebenSat.1 auf mehr als ein Viertel, Medienaufsicht leitet Prüfverfahren ein.

Daniel Sallhoff12. Mai 2023

Stockt auf: Die italienische Medien­holding Media for Europe von Silvio Berlusconi erhöht ihren Anteil an ProSiebenSat.1 von 22,7 auf

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Demo gegen Überwachung: „Wir können die Welle brechen“

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Gerade werden deutschlandweit Polizeigesetze hart verschärft. Kollege KI zieht ein, die Überwachung ist künftig automatisiert. Dagegen stellt sich eine Demo

Zwei Männer auf einer Bühne.
Samstag in Berlin. Im Interview erzählen zwei Mitorganisatoren, warum sich die Teilnahme lohnt.

Zwei Männer auf einer Bühne.
Kämpfen gegen KI-gestützte Überwachung: Sebastian Marg und Tom Jennissen von der Digitalen Gesellschaft. – CC-BY 4.0: Jan Fels

Im Bund und in den Ländern wird gerade massiv KI-gestützte Überwachungsinfrastruktur aufgebaut. Doch es formiert sich zivilgesellschaftlicher Widerstand. Tom Jennissen und Sebastian Marg arbeiten für die Digitale Gesellschaft, einen der Bündnispartner der Initiative „Sicherheit ohne Überwachung“. Gemeinsam mit beispielsweise der Roten Hilfe und dem Komitee für Grundrechte und Demokratie veranstalten sie am Samstag in Berlin (ab 14 Uhr Warschauer Straße/Marchlewskistraße) eine Demonstration gegen den Ausbau der Polizei-Befugnisse. Im Interview erzählen Jennissen und Marg, wogegen sich die Demonstration konkret wendet, warum uns das alle angeht und ob sich Widerstand überhaupt noch lohnt.

netzpolitik.org: Laut Initiativen-Website wehrt ihr euch gegen die „ausufernden Überwachungsbefugnisse“. Was ist damit gemeint?

Jennissen: Der konkrete Anlass ist das Sicherheitspaket 2.0. Das soll dem BKA, der Bundespolizei, der Staatsanwaltschaft, dem Zoll, sowie dem BAMF umfangreiche neue digitale Befugnisse zuweisen. Dazu gehören der biometrische Abgleich mit Daten aus dem Internet und die umfassende Datenanalyse, also der Einsatz einer Software, wie sie Palantir anbietet. Dazu müssten gigantische Referenzdatenbanken erstellt werden. Außerdem sollen personenbezogene Daten auch zum Training von KIs verwendet werden.

Es ist ein frontaler Angriff auf die Grundrechte, zusammen gedacht so etwas wie die Atombombe unter den Ermittlungsmaßnahmen. Der Bundesrat will dennoch noch weiter gehen und dazu auch noch Echtzeit-Fernidentifizierung mit reinnehmen. Und parallel durchläuft ja gerade das Gesetz zur IP-Vorratsdatenspeicherung das Parlament.

„Das Aus für die Anonymität“

Marg: Dazu kommen die Polizeigesetznovellen in den Ländern, mit denen gerade ebenfalls massiv digitale Überwachungsbefugnisse ausgebaut werden. Einige sind schon durch, andere noch in Arbeit.

netzpolitik.org: Und warum ist das ein Problem?

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Jennissen: Weil das extrem invasive Maßnahmen sind. Sollte denen tatsächlich erlaubt werden, das gesamte Internet als Fahndungsdatenbank zu verwenden, dann wäre das das Aus für die Anonymität. Dann kann man sich nicht mehr im öffentlichen Raum bewegen, ohne Gefahr zu laufen, auf einem Foto zu landen, das von der Polizei als Fahndungsmittel genutzt wird. Das ist krass dystopisch.

Und bei der automatisierten Datenanalyse sollen sämtliche Daten zusammengeführt werden. Darunter Daten aus Asservaten beispielsweise, den rund 500.000 Mobiltelefonen, die die Polizei aus irgendwelchen Gründen mal einkassiert hat.

„Eine Chance, das zu verhindern“

netzpolitik.org: Und warum begehrt ihr jetzt dagegen auf – bringt das was?

Jennissen: Es ist nicht so, dass zivilgesellschaftlicher Widerstand nichts bringen würde. Wir haben zum Beispiel im Jahr 2020 die Vorratsdatenspeicherung weitgehend verhindern können. Der neue Anlauf jetzt ist schon deutlich abgespeckt im Vergleich zu dem, der vor 20 Jahren auf dem Tisch lag. Zum Teil werden die Überwachungsmaßnahmen auch von Gerichten kassiert, und die hätten vielleicht anders geurteilt, wenn es den Widerstand, die Aufmerksamkeit nicht gegeben hätte.

Wir wollen eine Diskussion zum Thema in Gang bringen. Bislang werden vor allem die Pressemitteilungen der Bundesregierung abgeschrieben. Welchen Sinn die Maßnahmen haben und welche Ausmaße, darüber gibt es noch keine gesellschaftliche Diskussion. Wenn es mal ein Bewusstsein dafür gibt, was da auf uns zukommt, dann gibt es auch eine Chance, das zu verhindern. Und wenn wir es nicht verhindern können, müssen die Gerichte später zumindest nicht im luftleeren Raum darüber entscheiden.

netzpolitik.org: Ist die Demo in Berlin, weil hier die Bundesregierung sitzt, oder spielt es auch eine Rolle, was in Berlin als Bundesland gerade passiert?

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„Die Kämpfe aus verschiedenen Bundesländern zusammenführen“

Jennissen: In Berlin gab es im vergangenen Jahr ein in ziemlich großer Eile durchgepeitschtes neues Sicherheitsgesetz. Da stehen viele neue Befugnisse drin. KI-gestützte Videoüberwachung zum Beispiel. Das wird auf jeden Fall thematisiert. Unsere Vernetzung soll die Kämpfe aus verschiedenen Bundesländern zusammenführen.

netzpolitik.org: Habt ihr Hoffnung, die Welle aufzuhalten?

Jennissen: Ob diese Bundesregierung noch umzustimmen ist, das wird sich zeigen. Realistisch ist, dass wir einige Spitzen rausnehmen. Aber mittelfristig glaube ich schon, dass wir die Welle brechen können.

netzpolitik.org: Die Vernetzung läuft unter dem Slogan „Sicherheit ohne Überwachung“. Wie wollt ihr denn dann Sicherheit herstellen?

Marg: Wir verwenden einen Sicherheitsbegriff, der Sicherheit von der sozialen Perspektive aus denkt. Es geht um die Sicherheit von Wohnraum oder gesellschaftlicher Teilhabe beispielsweise.


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Gerade werden deutschlandweit Polizeigesetze hart verschärft. Kollege KI zieht ein, die Überwachung ist künftig automatisiert. Dagegen stellt sich eine Demo

Zwei Männer auf einer Bühne.
Samstag in Berlin. Im Interview erzählen zwei Mitorganisatoren, warum sich die Teilnahme lohnt.

Zwei Männer auf einer Bühne.
Kämpfen gegen KI-gestützte Überwachung: Sebastian Marg und Tom Jennissen von der Digitalen Gesellschaft. – CC-BY 4.0: Jan Fels

Im Bund und in den Ländern wird gerade massiv KI-gestützte Überwachungsinfrastruktur aufgebaut. Doch es formiert sich zivilgesellschaftlicher Widerstand. Tom Jennissen und Sebastian Marg arbeiten für die Digitale Gesellschaft, einen der Bündnispartner der Initiative „Sicherheit ohne Überwachung“. Gemeinsam mit beispielsweise der Roten Hilfe und dem Komitee für Grundrechte und Demokratie veranstalten sie am Samstag in Berlin (ab 14 Uhr Warschauer Straße/Marchlewskistraße) eine Demonstration gegen den Ausbau der Polizei-Befugnisse. Im Interview erzählen Jennissen und Marg, wogegen sich die Demonstration konkret wendet, warum uns das alle angeht und ob sich Widerstand überhaupt noch lohnt.

netzpolitik.org: Laut Initiativen-Website wehrt ihr euch gegen die „ausufernden Überwachungsbefugnisse“. Was ist damit gemeint?

Jennissen: Der konkrete Anlass ist das Sicherheitspaket 2.0. Das soll dem BKA, der Bundespolizei, der Staatsanwaltschaft, dem Zoll, sowie dem BAMF umfangreiche neue digitale Befugnisse zuweisen. Dazu gehören der biometrische Abgleich mit Daten aus dem Internet und die umfassende Datenanalyse, also der Einsatz einer Software, wie sie Palantir anbietet. Dazu müssten gigantische Referenzdatenbanken erstellt werden. Außerdem sollen personenbezogene Daten auch zum Training von KIs verwendet werden.

Es ist ein frontaler Angriff auf die Grundrechte, zusammen gedacht so etwas wie die Atombombe unter den Ermittlungsmaßnahmen. Der Bundesrat will dennoch noch weiter gehen und dazu auch noch Echtzeit-Fernidentifizierung mit reinnehmen. Und parallel durchläuft ja gerade das Gesetz zur IP-Vorratsdatenspeicherung das Parlament.

„Das Aus für die Anonymität“

Marg: Dazu kommen die Polizeigesetznovellen in den Ländern, mit denen gerade ebenfalls massiv digitale Überwachungsbefugnisse ausgebaut werden. Einige sind schon durch, andere noch in Arbeit.

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Und bei der automatisierten Datenanalyse sollen sämtliche Daten zusammengeführt werden. Darunter Daten aus Asservaten beispielsweise, den rund 500.000 Mobiltelefonen, die die Polizei aus irgendwelchen Gründen mal einkassiert hat.

„Eine Chance, das zu verhindern“

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Wir wollen eine Diskussion zum Thema in Gang bringen. Bislang werden vor allem die Pressemitteilungen der Bundesregierung abgeschrieben. Welchen Sinn die Maßnahmen haben und welche Ausmaße, darüber gibt es noch keine gesellschaftliche Diskussion. Wenn es mal ein Bewusstsein dafür gibt, was da auf uns zukommt, dann gibt es auch eine Chance, das zu verhindern. Und wenn wir es nicht verhindern können, müssen die Gerichte später zumindest nicht im luftleeren Raum darüber entscheiden.

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Jennissen: Ob diese Bundesregierung noch umzustimmen ist, das wird sich zeigen. Realistisch ist, dass wir einige Spitzen rausnehmen. Aber mittelfristig glaube ich schon, dass wir die Welle brechen können.

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Marg: Wir verwenden einen Sicherheitsbegriff, der Sicherheit von der sozialen Perspektive aus denkt. Es geht um die Sicherheit von Wohnraum oder gesellschaftlicher Teilhabe beispielsweise.


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Databroker-Deals der Polizei: Opposition fordert Aufklärung in acht Bundesländern

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In Mecklenburg-Vorpommern hat sich das LKA kommerzielle Handy-Standortdaten beschafft. In mehreren Bundesländern will sich die Polizei nicht zu Databroker-Deals äußern.

Der Umriss einer Gestalt mit Schlapphut und Mantel stellt einen Datenhändler dar. Vor sich hat er einen Einkaufskorb mit roten Stecknadeln, die Standortddaten darstellen. Eine Deutschlandkarte zeigt die Umrisse der Bundesländer.
Porträt von Gollaleh Ahmadi
Porträt von Christina Kampmann
Porträt von Florian Siekmann
Porträt von Constanze Oehlrich
Porträt von Niels-Olaf Lüders
Porträt von Deniz Celik
Porträt von Bernd Rudolph
Recherchen von netzpolitik.org und Bayerischem Rundfunk verlangen Abgeordnete jetzt Transparenz.

Der Umriss einer Gestalt mit Schlapphut und Mantel stellt einen Datenhändler dar. Vor sich hat er einen Einkaufskorb mit roten Stecknadeln, die Standortddaten darstellen. Eine Deutschlandkarte zeigt die Umrisse der Bundesländer.
Angeblich nur zu Werbezwecken erhobene Handy-Standortdaten dürften ein verlockendes Angebot für Ermittler*innen sein (Symbolbild). – Nebel: Vecteezy; Korb und Figur: Pixabay; gemeinfrei-ähnlich; Montage: netzpolitik.org

In mindestens acht Bundesländern macht die Opposition Druck auf die Landesregierung und fordert Aufklärung über mögliche Databroker-Deals mit der Polizei. Der Anlass sind Recherchen von netzpolitik.org und Bayerischem Rundfunk.

Zunächst hatte das Landeskriminalamt Meckenburg-Vorpommern eingeräumt, sich Handy-Standortdaten der Werbe-Industrie beschafft zu haben. Mithilfe solcher Daten lassen sich detaillierte Bewegungsprofile von Nutzer*innen erstellen. Fachleute sehen dafür keine konkrete Rechtsgrundlage. Die Datenschutzbehörde von Mecklenburg-Vorpommern hat sich eingeschaltet.

In Brandenburg hat sich die Polizei Daten von beispielsweise Wirtschaftsauskunfteien besorgt. In neun weiteren Bundesländern wollte sich die Polizei nicht über mögliche Databroker-Deals äußern. Vielerorts hat sich deshalb die Opposition eingeschaltet.

Wenn Überwachungskapitalismus und Überwachungsstaat zusammenwachsen

So fordert die innenpolitische Sprecherin der SPD in Nordrhein-Westfalen, Christina Kampmann, die Regierung müsse „umgehend gegenüber dem Landtag offenlegen, ob die NRW-Sicherheitsbehörden solche Datensätze nutzen — und auf welcher rechtlichen Grundlage“. Der innenpolitische Sprecher der Grünen in Bayern, Florian Siekmann, sagt: „Ein Einkauf solcher in der Regel rechtswidrig verkaufter Daten auf dem Graumarkt wäre ein Skandal“.

Der innenpolitische Sprecher der Linksfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, Niklas Schrader, sagt: „Dass Berlin und andere Bundesländer keine Auskunft über den Einsatz solcher Daten geben, ist inakzeptabel und weckt Misstrauen.“

Auch in den Medien zieht die Recherche Kreise. Zahlreiche Zeitungen haben eine Meldung der Deutschen Presse-Agentur übernommen. Der Deutsche Journalistenverband (DJV) sieht Journalist*innen durch mögliches Standort-Tracking der Polizei in Gefahr. „Wo sich ein Reporter aufhält und welche Stationen er in den letzten Stunden angesteuert hat, geht die Polizei nichts an“, sagt Bundesvorsitzender Mika Beuster. Der DJV fordert, deutsche Polizeibehörden sollten „keine Standortdaten kommerzieller Databroker“ verwenden.

In welchen Bundesländern sind Databroker-Deals jetzt Thema? Wir haben uns bei demokratischen Oppositionsparteien erkundigt. Die Übersicht.

  • Berlin: „Rechtsstaat darf sich keine Abkürzungen kaufen“
  • NRW: Regulierung „bislang völlig unzureichend“
  • Bayern: „Mauern lässt nichts Gutes ahnen“
  • M‑V: „Erwarten vom Innenminister Aufklärung“
  • Brandenburg: „Egal in welchen Fällen rechtswidrig“
  • Hamburg: „Inakzeptabel“, dass LKA keine Auskunft gibt
  • Baden-Württemberg: Parlamentarische Anfrage geplant
  • Sachsen: „Keine Hintertüren, um Grundrechte zu umgehen“
  • Niedersachsen, Thüringen, Saarland: Funkstille

Berlin: „Rechtsstaat darf sich keine Abkürzungen kaufen“

Porträt von Gollaleh Ahmadi
Gollaleh Ahmadi, Sprecherin für Sicherheitspolitik und Datenschutz der Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Funke Foto Services

⚫️🔴 Das sagt die schwarz-rote Regierung: Nichts. Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport verweist auf das LKA, das sich „aus Geheimschutzgründen“ nicht äußern will. Wir wissen nicht, ob die Berliner Polizei Datenhändler nutzt.

🟢 Das sagen die Grünen: „Die Vorwürfe sind zu gravierend, um sie unbeantwortet im Raum stehen zu lassen“, sagt Gollaleh Ahmadi, Sprecherin für Sicherheitspolitik und Datenschutz der Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus und stellvertretende Vorsitzende des Innenausschusses. Vertrauen in Sicherheitsbehörden entstehe „durch Rechtsstaatlichkeit und Transparenz nicht durch Schweigen und Schwärzungen.“ Ahmadi fordert „vollständige Aufklärung“.

Sollten Behörden über kommerzielle Daten „Informationen erhalten, die sie auf regulärem Weg nicht erheben dürften“, sei das „nicht akzeptabel“, sagt die Abgeordnete. „Der Rechtsstaat darf sich keine Abkürzungen kaufen.“ Aus „gutem Grunde“ unterliege die Abfrage von Standortdaten strengen Voraussetzungen und einem Richtervorbehalt. „Wenn staatliche Behörden versuchen würden, diese Hürden durch den Kauf kommerziell gehandelter Daten zu umgehen, wäre das ein erheblicher Schlag für unseren Rechtsstaat.“

🟣 Das sagt die Linke: Es sei „inakzeptabel“ und wecke „Misstrauen“, dass Berlin und andere Bundesländer keine Auskunft über den Einsatz solcher Daten geben, sagt der Sprecher der Linken für für Innenpolitik, Niklas Schrader. Es sei „in höchstem Maße besorgniserregend“, dass sich Polizeibehörden offenbar ohne Rechtsgrundlage Daten von Databrokern beschaffen.

„Absolut widersinnig ist es, dass mit dieser Praxis durch den Staat ein Geschäft gefördert wird, welches die innere Sicherheit gefährdet“, sagt Schrader weiter. Die Fraktion wolle über eine parlamentarische Anfrage nachhaken. Zur Gefahr des Datenhandels für die nationale Sicherheit hatten netzpolitik.org und BR mehrere Recherchen veröffentlicht.


NRW: Regulierung „bislang völlig unzureichend“

Porträt von Christina Kampmann
Christina Kampmann, innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag von Nordrhein-Westfalen. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Sven Simon

⚫️🟢 Das sagt die schwarz-grüne Regierung: Nichts. Eine Presseanfrage an das Innenministerium blieb bis zur Frist unbeantwortet. Wir wissen nicht, ob die Polizei in Nordrhein-Westfalen Datenhändler nutzt.

🔴 Das sagt die SPD: „Der Handel mit Standortdaten, Bewegungsprofilen und anderen sensiblen Informationen birgt erhebliche Risiken für Grundrechte und Privatsphäre“, warnt Christina Kampmann, innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag von Nordrhein-Westfalen.

„Wenn staatliche Stellen solche Daten ankaufen, stärken sie einen Schattenmarkt, dessen Regulierung aus unserer Sicht bislang völlig unzureichend ist.“ Die Landesregierung müsse „offenlegen, ob die NRW-Sicherheitsbehörden solche Datensätze nutzen — und auf welcher rechtlichen Grundlage.“

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🟡 Das sagt die FDP: „Sollten kommerziell gehandelte Daten ohne gesetzliche Grundlage rechtswidrig genutzt worden sein, wäre das ein erheblicher rechtsstaatlicher Vorgang, der von der Landesregierung nunmehr unverzüglich aufgeklärt werden muss“, sagt Marcel Hafke, Sprecher für Inneres der FPD-Fraktion in Nordrhein-Westfalen. Die FDP werde das Thema im Parlament aufgreifen.

Zwar würden Sicherheitsbehörden moderne Instrumente für Ermittlungen brauchen, so Hafke. „Aber sie dürfen sich keine Daten über den Umweg kommerzieller Datenhändler beschaffen, wenn ihnen der direkte Zugriff aus guten verfassungsrechtlichen Gründen gesetzlich verwehrt wäre.“


Bayern: „Mauern lässt nichts Gutes ahnen“

Porträt von Florian Siekmann
Florian Siekmann, innenpolitischer Sprecher der Grünen im bayerischen Landtag. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Rolf Poss

⚫️🟠 Das sagt die schwarz-orange Regierung: Nichts. Das Innenministerium verweist auf das LKA Bayern, das keine Auskunft erteilen will, um die „Arbeitsfähigkeit“ der Polizei nicht zu gefährden. Wir wissen nicht, ob die Polizei in Bayern Datenhändler nutzt.

🟢 Das sagen die Grünen: „CSU-Innenminister Hermann muss umgehend erklären, ob die Bayerische Polizei Standortdaten von Bürgerinnen eingekauft hat und zu welchem Zweck genau“, fordert Florian Siekmann, innenpolitischer Sprecher der Grünen im bayerischen Landtag. Aufklärung und Transparenz seien das Gebot der Stunde. „Das Mauern gegenüber der Presse und uns allen lässt nichts Gutes ahnen.“

Ein Einkauf sensibler Standortdaten auf dem „Graumarkt“ wäre ein „Skandal“, so Siekmann weiter. „Ich werde zur nächsten Plenarsitzung eine parlamentarische Anfrage an den Minister richten und erwarte eine eindeutige Antwort.“

🔴 Das sagt die SPD: „Wir sprechen mehr und mehr von Datensouveränität“, sagt Horst Arnold aus dem Rechtsausschuss des bayerischen Landtags, „und jetzt soll durch einen Kauf von Bewegungsprofilen offenbar egal von wem und zu welchem Preis die ganze Rechtsordnung ohne Kontrollmöglichkeit auf den Kopf gestellt werden. Das geht nicht.“

Auch Arnold wolle eine parlamentarische Anfrage stellen. Würde sie unbeantwortet bleiben, wäre das „nicht nur intransparent, sondern tatsächlich eine konkrete Kontrollverweigerung der Polizei gegenüber dem Gesetzgeber und damit auch demokratiewidrig.“


M‑V: „Erwarten vom Innenminister Aufklärung“

Porträt von Constanze Oehlrich
Constanze Oehlrich, Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der grünen Fraktion im Landtag – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / BildFunkMV

🔴🟣 Das sagt die rot-rote Regierung: Nachdem die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern mitgeteilt hatte, sich Handy-Standortdaten beschafft zu haben, erklärt das Innenministerium: „Das LKA geht von einem rechtlich getragenen Vorgehen aus.“ Mehr will das Ministerium nicht sagen, solange die Datenschutzbehörde den Fall prüft.

🟢 Das sagen die Grünen: „Wir halten die Nutzung kommerzieller Standortdaten durch die Polizei für rechtswidrig“, sagt Constanze Oehlrich, Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der grünen Fraktion im Landtag. Es gebe hohe rechtliche Hürden für den Zugriff auf Standortdaten; sie dürften nicht durch Einkauf kommerzieller Daten umgangen werden. „Wir erwarten vom Innenminister Aufklärung über das Ausmaß dieser Praxis. Deshalb haben wir für die kommende Sitzung des Innenausschusses einen Bericht beantragt.“

Weiter schreibt Oehlrich: „Der Handel mit Standortdaten gefährdet die Privatsphäre und Sicherheit aller“. Der Rechtsstaat dürfe kein Kunde von Datenhändlern werden, die sich um Datenschutz nicht scheren. „Wenn der Staat Daten kauft, die ohne Wissen der Betroffenen gesammelt wurden, wird er selbst zum Komplizen fragwürdiger Datenhändler.“

⚫️ Das sagt die CDU: Nichts. Eine Presseanfrage blieb bis zur Frist unbeantwortet.


Brandenburg: „Egal in welchen Fällen rechtswidrig“

Porträt von Niels-Olaf Lüders
Niels-Olaf Lüders, Vorsitzender der BSW-Fraktion im Brandenburger Landtag – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / dts Nachrichtenagentur

⚫️🔴 Das sagt die schwarz-rote Regierung: Das Innenministerium verweist auf die Polizei. Das LKA Brandenburg hatte zunächst vage eingeräumt, Databroker zu nutzen. Später stellte die Behörde klar, „bisher“ keine kommerziellen Standortdaten beschafft zu haben, sondern Daten von „kommerziellen Plattformen wie beispielsweise von Wirtschaftsauskunfteien“.

🟪 Das sagt das BSW: „Wir gehen davon aus, dass der Rückgriff auf Databroker durch die Polizei egal in welchen Fällen rechtswidrig ist“, sagt Niels-Olaf Lüders, Vorsitzender der BSW-Fraktion im Brandenburger Landtag. Es gebe dafür keine Ermächtigung im Polizeigesetz. „Innenminister Redmann ist hier aufgefordert, für Aufklärung und eine sofortige Beendigung dieser Praxis zu sorgen.“

Das BSW habe das Thema bei einer Sitzung im Ausschuss für Inneres und Kommunales ansprechen wollen; die Koalition habe das abgelehnt. „Wir werden dazu weiter nachfragen.“


Hamburg: „Inakzeptabel“, dass LKA keine Auskunft gibt

Porträt von Deniz Celik
Deniz Celik, Vizepräsident der Hamburgischen Bürgerschaft und Sprecher für Innenpolitik – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Funke Foto Services

🔴🟢 Das sagt die rot-grüne Regierung: Nichts –„um den Erfolg der polizeilichen Arbeit nicht zu gefährden“. Wir wissen nicht, ob die Polizei in Hamburg Datenhändler nutzt.

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🟣 Das sagt die Linke: „Die Nutzung von kommerziell gehandelten Handy-Standortdaten durch die Polizei ist ein massiver Angriff auf die Grundrechte“, sagt Deniz Celik, Vizepräsident der Hamburgischen Bürgerschaft und Sprecher für Innenpolitik. „Bewegungsprofile aus der Werbeindustrie dürfen nicht zur Hintertür staatlicher Überwachung werden.“

Es sei „inakzeptabel“, dass das LKA Hamburg keine Auskunft geben will. „Wir werden mit einer schriftlichen kleinen Anfrage den Senat dazu befragen, ob und in welchem Umfang solche Daten in Hamburg benutzt werden und erwarten eine vollständige Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit“.

⚫️ Das sagt die CDU: Nichts. Eine Presseanfrage blieb bis zur Frist unbeantwortet.


Baden-Württemberg: Anfrage im Parlament geplant

⚫️🟢 Das sagt die schwarz-grüne Regierung: Nichts. Eine Presseanfrage an das Innenministerium blieb bis zur Frist unbeantwortet. Wir wissen nicht, ob die Polizei in Baden-Württemberg Datenhändler nutzt.

🔴 Das sagt die SPD: Wenig. Die SPD-Fraktion im Landtag werde der Sache zunächst in Form einer Anfrage nachgehen, schreibt deren Pressesprecher.


Sachsen: „Keine Hintertüren, um Grundrechte zu umgehen“

Porträt von Bernd Rudolph
Bernd Rudolph, Sprecher für Inneres und Digitalisierung der BSW-Fraktion im sächsischen Landtag – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / dts Nachrichtenagentur

⚫️🔴 Das sagt die schwarz-rote Regierung: Nichts Brauchbares. Die Polizei nutze „verfügbare Daten, die rechtmäßig erhoben werden“. Wir wissen nicht, ob die sächsische Polizei Datenhändler nutzt.

🟪 Das sagt das BSW: Für den Rückgriff auf Datenhändler brauche die Polizei „eine eindeutige und verfassungsfeste Rechtsgrundlage“, schreibt Bernd Rudolph, Sprecher für Inneres und Digitalisierung der BSW-Fraktion im sächsischen Landtag. Zwar dürfe moderne Technik die Arbeit der Polizei unterstützen. „Aber es darf keine Hintertüren geben, um Grundrechte, Richtervorbehalte oder gesetzliche Schutzvorschriften zu umgehen.“

Weiter sagt Rudolph: „Dass das LKA Sachsen hierzu keine Auskunft geben möchte, trägt nicht zur Vertrauensbildung bei.“ Gerade bei sensiblen Fragen des Datenschutzes und der digitalen Überwachung sei Transparenz wichtig. Seine Fraktion hat hierzu bereits eine kleine Anfrage gestellt (Drs 8/7222). Korrektur, 9. Juni, 15:10 Uhr: Das BSW hat nur eine kleine Anfrage gestellt, nicht zwei, wie zunächst berichtet.

🟢 Das sagen die Grünen: „Ein solches Vorgehen wäre rechtswidrig“, schreibt Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher, mit Blick auf mögliche Databroker-Deals der Polizei. Da sich die Behörden auf Presseanfragen nicht äußern, „wird sich der Innenminister unseren Fragen zu diesem Vorfall in der nächsten Innenausschusssitzung stellen müssen.“

🟣 Das sagt die Linke: Nichts. Eine Presseanfrage blieb bis zur Frist unbeantwortet.


Niedersachsen, Thüringen, Saarland: Funkstille

In fünf Bundesländern hatte die Polizei Databroker-Deals auf Anfrage verneint: Schleswig-Holstein, Bremen, Sachsen-Anhalt, Hessen und Rheinland-Pfalz. Deshalb haben wir dort nicht weiter gegraben.

Bisher nicht erwähnt wurden Niedersachsen, Thüringen und das Saarland. Auch dort hatte die Polizei Transparenz zu möglichen Databroker-Deals verweigert. Aber die Fraktionen der angefragten Oppositionsparteien haben uns nicht geantwortet.

In Niedersachsen und dem Saarland ist unter anderem die CDU in der Opposition; in Thüringen die Linke. Interessierte können sich beispielsweise per E‑Mail an ihre Abgeordneten wenden.


netzpolitik.org und Bayerischer Rundfunk recherchieren weiter zur Nutzung von Werbedaten durch Polizeibehörden. Für Hinweise sind die Redakteure Ingo Dachwitz und Sebastian Meineck dankbar. Hier ist eine Übersicht der bisherigen Recherchen.


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Decide filter: Returning post, everything seems orderly :Databroker-Deals der Polizei: Opposition fordert Aufklärung in acht Bundesländern

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In Mecklenburg-Vorpommern hat sich das LKA kommerzielle Handy-Standortdaten beschafft. In mehreren Bundesländern will sich die Polizei nicht zu Databroker-Deals äußern.

Der Umriss einer Gestalt mit Schlapphut und Mantel stellt einen Datenhändler dar. Vor sich hat er einen Einkaufskorb mit roten Stecknadeln, die Standortddaten darstellen. Eine Deutschlandkarte zeigt die Umrisse der Bundesländer.
Porträt von Gollaleh Ahmadi
Porträt von Christina Kampmann
Porträt von Florian Siekmann
Porträt von Constanze Oehlrich
Porträt von Niels-Olaf Lüders
Porträt von Deniz Celik
Porträt von Bernd Rudolph
Recherchen von netzpolitik.org und Bayerischem Rundfunk verlangen Abgeordnete jetzt Transparenz.

Der Umriss einer Gestalt mit Schlapphut und Mantel stellt einen Datenhändler dar. Vor sich hat er einen Einkaufskorb mit roten Stecknadeln, die Standortddaten darstellen. Eine Deutschlandkarte zeigt die Umrisse der Bundesländer.
Angeblich nur zu Werbezwecken erhobene Handy-Standortdaten dürften ein verlockendes Angebot für Ermittler*innen sein (Symbolbild). – Nebel: Vecteezy; Korb und Figur: Pixabay; gemeinfrei-ähnlich; Montage: netzpolitik.org

In mindestens acht Bundesländern macht die Opposition Druck auf die Landesregierung und fordert Aufklärung über mögliche Databroker-Deals mit der Polizei. Der Anlass sind Recherchen von netzpolitik.org und Bayerischem Rundfunk.

Zunächst hatte das Landeskriminalamt Meckenburg-Vorpommern eingeräumt, sich Handy-Standortdaten der Werbe-Industrie beschafft zu haben. Mithilfe solcher Daten lassen sich detaillierte Bewegungsprofile von Nutzer*innen erstellen. Fachleute sehen dafür keine konkrete Rechtsgrundlage. Die Datenschutzbehörde von Mecklenburg-Vorpommern hat sich eingeschaltet.

In Brandenburg hat sich die Polizei Daten von beispielsweise Wirtschaftsauskunfteien besorgt. In neun weiteren Bundesländern wollte sich die Polizei nicht über mögliche Databroker-Deals äußern. Vielerorts hat sich deshalb die Opposition eingeschaltet.

Wenn Überwachungskapitalismus und Überwachungsstaat zusammenwachsen

So fordert die innenpolitische Sprecherin der SPD in Nordrhein-Westfalen, Christina Kampmann, die Regierung müsse „umgehend gegenüber dem Landtag offenlegen, ob die NRW-Sicherheitsbehörden solche Datensätze nutzen — und auf welcher rechtlichen Grundlage“. Der innenpolitische Sprecher der Grünen in Bayern, Florian Siekmann, sagt: „Ein Einkauf solcher in der Regel rechtswidrig verkaufter Daten auf dem Graumarkt wäre ein Skandal“.

Der innenpolitische Sprecher der Linksfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, Niklas Schrader, sagt: „Dass Berlin und andere Bundesländer keine Auskunft über den Einsatz solcher Daten geben, ist inakzeptabel und weckt Misstrauen.“

Auch in den Medien zieht die Recherche Kreise. Zahlreiche Zeitungen haben eine Meldung der Deutschen Presse-Agentur übernommen. Der Deutsche Journalistenverband (DJV) sieht Journalist*innen durch mögliches Standort-Tracking der Polizei in Gefahr. „Wo sich ein Reporter aufhält und welche Stationen er in den letzten Stunden angesteuert hat, geht die Polizei nichts an“, sagt Bundesvorsitzender Mika Beuster. Der DJV fordert, deutsche Polizeibehörden sollten „keine Standortdaten kommerzieller Databroker“ verwenden.

In welchen Bundesländern sind Databroker-Deals jetzt Thema? Wir haben uns bei demokratischen Oppositionsparteien erkundigt. Die Übersicht.

  • Berlin: „Rechtsstaat darf sich keine Abkürzungen kaufen“
  • NRW: Regulierung „bislang völlig unzureichend“
  • Bayern: „Mauern lässt nichts Gutes ahnen“
  • M‑V: „Erwarten vom Innenminister Aufklärung“
  • Brandenburg: „Egal in welchen Fällen rechtswidrig“
  • Hamburg: „Inakzeptabel“, dass LKA keine Auskunft gibt
  • Baden-Württemberg: Parlamentarische Anfrage geplant
  • Sachsen: „Keine Hintertüren, um Grundrechte zu umgehen“
  • Niedersachsen, Thüringen, Saarland: Funkstille

Berlin: „Rechtsstaat darf sich keine Abkürzungen kaufen“

Porträt von Gollaleh Ahmadi
Gollaleh Ahmadi, Sprecherin für Sicherheitspolitik und Datenschutz der Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Funke Foto Services

⚫️🔴 Das sagt die schwarz-rote Regierung: Nichts. Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport verweist auf das LKA, das sich „aus Geheimschutzgründen“ nicht äußern will. Wir wissen nicht, ob die Berliner Polizei Datenhändler nutzt.

🟢 Das sagen die Grünen: „Die Vorwürfe sind zu gravierend, um sie unbeantwortet im Raum stehen zu lassen“, sagt Gollaleh Ahmadi, Sprecherin für Sicherheitspolitik und Datenschutz der Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus und stellvertretende Vorsitzende des Innenausschusses. Vertrauen in Sicherheitsbehörden entstehe „durch Rechtsstaatlichkeit und Transparenz nicht durch Schweigen und Schwärzungen.“ Ahmadi fordert „vollständige Aufklärung“.

Sollten Behörden über kommerzielle Daten „Informationen erhalten, die sie auf regulärem Weg nicht erheben dürften“, sei das „nicht akzeptabel“, sagt die Abgeordnete. „Der Rechtsstaat darf sich keine Abkürzungen kaufen.“ Aus „gutem Grunde“ unterliege die Abfrage von Standortdaten strengen Voraussetzungen und einem Richtervorbehalt. „Wenn staatliche Behörden versuchen würden, diese Hürden durch den Kauf kommerziell gehandelter Daten zu umgehen, wäre das ein erheblicher Schlag für unseren Rechtsstaat.“

🟣 Das sagt die Linke: Es sei „inakzeptabel“ und wecke „Misstrauen“, dass Berlin und andere Bundesländer keine Auskunft über den Einsatz solcher Daten geben, sagt der Sprecher der Linken für für Innenpolitik, Niklas Schrader. Es sei „in höchstem Maße besorgniserregend“, dass sich Polizeibehörden offenbar ohne Rechtsgrundlage Daten von Databrokern beschaffen.

„Absolut widersinnig ist es, dass mit dieser Praxis durch den Staat ein Geschäft gefördert wird, welches die innere Sicherheit gefährdet“, sagt Schrader weiter. Die Fraktion wolle über eine parlamentarische Anfrage nachhaken. Zur Gefahr des Datenhandels für die nationale Sicherheit hatten netzpolitik.org und BR mehrere Recherchen veröffentlicht.


NRW: Regulierung „bislang völlig unzureichend“

Porträt von Christina Kampmann
Christina Kampmann, innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag von Nordrhein-Westfalen. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Sven Simon

⚫️🟢 Das sagt die schwarz-grüne Regierung: Nichts. Eine Presseanfrage an das Innenministerium blieb bis zur Frist unbeantwortet. Wir wissen nicht, ob die Polizei in Nordrhein-Westfalen Datenhändler nutzt.

🔴 Das sagt die SPD: „Der Handel mit Standortdaten, Bewegungsprofilen und anderen sensiblen Informationen birgt erhebliche Risiken für Grundrechte und Privatsphäre“, warnt Christina Kampmann, innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag von Nordrhein-Westfalen.

„Wenn staatliche Stellen solche Daten ankaufen, stärken sie einen Schattenmarkt, dessen Regulierung aus unserer Sicht bislang völlig unzureichend ist.“ Die Landesregierung müsse „offenlegen, ob die NRW-Sicherheitsbehörden solche Datensätze nutzen — und auf welcher rechtlichen Grundlage.“

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🟡 Das sagt die FDP: „Sollten kommerziell gehandelte Daten ohne gesetzliche Grundlage rechtswidrig genutzt worden sein, wäre das ein erheblicher rechtsstaatlicher Vorgang, der von der Landesregierung nunmehr unverzüglich aufgeklärt werden muss“, sagt Marcel Hafke, Sprecher für Inneres der FPD-Fraktion in Nordrhein-Westfalen. Die FDP werde das Thema im Parlament aufgreifen.

Zwar würden Sicherheitsbehörden moderne Instrumente für Ermittlungen brauchen, so Hafke. „Aber sie dürfen sich keine Daten über den Umweg kommerzieller Datenhändler beschaffen, wenn ihnen der direkte Zugriff aus guten verfassungsrechtlichen Gründen gesetzlich verwehrt wäre.“


Bayern: „Mauern lässt nichts Gutes ahnen“

Porträt von Florian Siekmann
Florian Siekmann, innenpolitischer Sprecher der Grünen im bayerischen Landtag. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Rolf Poss

⚫️🟠 Das sagt die schwarz-orange Regierung: Nichts. Das Innenministerium verweist auf das LKA Bayern, das keine Auskunft erteilen will, um die „Arbeitsfähigkeit“ der Polizei nicht zu gefährden. Wir wissen nicht, ob die Polizei in Bayern Datenhändler nutzt.

🟢 Das sagen die Grünen: „CSU-Innenminister Hermann muss umgehend erklären, ob die Bayerische Polizei Standortdaten von Bürgerinnen eingekauft hat und zu welchem Zweck genau“, fordert Florian Siekmann, innenpolitischer Sprecher der Grünen im bayerischen Landtag. Aufklärung und Transparenz seien das Gebot der Stunde. „Das Mauern gegenüber der Presse und uns allen lässt nichts Gutes ahnen.“

Ein Einkauf sensibler Standortdaten auf dem „Graumarkt“ wäre ein „Skandal“, so Siekmann weiter. „Ich werde zur nächsten Plenarsitzung eine parlamentarische Anfrage an den Minister richten und erwarte eine eindeutige Antwort.“

🔴 Das sagt die SPD: „Wir sprechen mehr und mehr von Datensouveränität“, sagt Horst Arnold aus dem Rechtsausschuss des bayerischen Landtags, „und jetzt soll durch einen Kauf von Bewegungsprofilen offenbar egal von wem und zu welchem Preis die ganze Rechtsordnung ohne Kontrollmöglichkeit auf den Kopf gestellt werden. Das geht nicht.“

Auch Arnold wolle eine parlamentarische Anfrage stellen. Würde sie unbeantwortet bleiben, wäre das „nicht nur intransparent, sondern tatsächlich eine konkrete Kontrollverweigerung der Polizei gegenüber dem Gesetzgeber und damit auch demokratiewidrig.“


M‑V: „Erwarten vom Innenminister Aufklärung“

Porträt von Constanze Oehlrich
Constanze Oehlrich, Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der grünen Fraktion im Landtag – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / BildFunkMV

🔴🟣 Das sagt die rot-rote Regierung: Nachdem die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern mitgeteilt hatte, sich Handy-Standortdaten beschafft zu haben, erklärt das Innenministerium: „Das LKA geht von einem rechtlich getragenen Vorgehen aus.“ Mehr will das Ministerium nicht sagen, solange die Datenschutzbehörde den Fall prüft.

🟢 Das sagen die Grünen: „Wir halten die Nutzung kommerzieller Standortdaten durch die Polizei für rechtswidrig“, sagt Constanze Oehlrich, Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der grünen Fraktion im Landtag. Es gebe hohe rechtliche Hürden für den Zugriff auf Standortdaten; sie dürften nicht durch Einkauf kommerzieller Daten umgangen werden. „Wir erwarten vom Innenminister Aufklärung über das Ausmaß dieser Praxis. Deshalb haben wir für die kommende Sitzung des Innenausschusses einen Bericht beantragt.“

Weiter schreibt Oehlrich: „Der Handel mit Standortdaten gefährdet die Privatsphäre und Sicherheit aller“. Der Rechtsstaat dürfe kein Kunde von Datenhändlern werden, die sich um Datenschutz nicht scheren. „Wenn der Staat Daten kauft, die ohne Wissen der Betroffenen gesammelt wurden, wird er selbst zum Komplizen fragwürdiger Datenhändler.“

⚫️ Das sagt die CDU: Nichts. Eine Presseanfrage blieb bis zur Frist unbeantwortet.


Brandenburg: „Egal in welchen Fällen rechtswidrig“

Porträt von Niels-Olaf Lüders
Niels-Olaf Lüders, Vorsitzender der BSW-Fraktion im Brandenburger Landtag – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / dts Nachrichtenagentur

⚫️🔴 Das sagt die schwarz-rote Regierung: Das Innenministerium verweist auf die Polizei. Das LKA Brandenburg hatte zunächst vage eingeräumt, Databroker zu nutzen. Später stellte die Behörde klar, „bisher“ keine kommerziellen Standortdaten beschafft zu haben, sondern Daten von „kommerziellen Plattformen wie beispielsweise von Wirtschaftsauskunfteien“.

🟪 Das sagt das BSW: „Wir gehen davon aus, dass der Rückgriff auf Databroker durch die Polizei egal in welchen Fällen rechtswidrig ist“, sagt Niels-Olaf Lüders, Vorsitzender der BSW-Fraktion im Brandenburger Landtag. Es gebe dafür keine Ermächtigung im Polizeigesetz. „Innenminister Redmann ist hier aufgefordert, für Aufklärung und eine sofortige Beendigung dieser Praxis zu sorgen.“

Das BSW habe das Thema bei einer Sitzung im Ausschuss für Inneres und Kommunales ansprechen wollen; die Koalition habe das abgelehnt. „Wir werden dazu weiter nachfragen.“


Hamburg: „Inakzeptabel“, dass LKA keine Auskunft gibt

Porträt von Deniz Celik
Deniz Celik, Vizepräsident der Hamburgischen Bürgerschaft und Sprecher für Innenpolitik – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Funke Foto Services

🔴🟢 Das sagt die rot-grüne Regierung: Nichts –„um den Erfolg der polizeilichen Arbeit nicht zu gefährden“. Wir wissen nicht, ob die Polizei in Hamburg Datenhändler nutzt.

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🟣 Das sagt die Linke: „Die Nutzung von kommerziell gehandelten Handy-Standortdaten durch die Polizei ist ein massiver Angriff auf die Grundrechte“, sagt Deniz Celik, Vizepräsident der Hamburgischen Bürgerschaft und Sprecher für Innenpolitik. „Bewegungsprofile aus der Werbeindustrie dürfen nicht zur Hintertür staatlicher Überwachung werden.“

Es sei „inakzeptabel“, dass das LKA Hamburg keine Auskunft geben will. „Wir werden mit einer schriftlichen kleinen Anfrage den Senat dazu befragen, ob und in welchem Umfang solche Daten in Hamburg benutzt werden und erwarten eine vollständige Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit“.

⚫️ Das sagt die CDU: Nichts. Eine Presseanfrage blieb bis zur Frist unbeantwortet.


Baden-Württemberg: Anfrage im Parlament geplant

⚫️🟢 Das sagt die schwarz-grüne Regierung: Nichts. Eine Presseanfrage an das Innenministerium blieb bis zur Frist unbeantwortet. Wir wissen nicht, ob die Polizei in Baden-Württemberg Datenhändler nutzt.

🔴 Das sagt die SPD: Wenig. Die SPD-Fraktion im Landtag werde der Sache zunächst in Form einer Anfrage nachgehen, schreibt deren Pressesprecher.


Sachsen: „Keine Hintertüren, um Grundrechte zu umgehen“

Porträt von Bernd Rudolph
Bernd Rudolph, Sprecher für Inneres und Digitalisierung der BSW-Fraktion im sächsischen Landtag – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / dts Nachrichtenagentur

⚫️🔴 Das sagt die schwarz-rote Regierung: Nichts Brauchbares. Die Polizei nutze „verfügbare Daten, die rechtmäßig erhoben werden“. Wir wissen nicht, ob die sächsische Polizei Datenhändler nutzt.

🟪 Das sagt das BSW: Für den Rückgriff auf Datenhändler brauche die Polizei „eine eindeutige und verfassungsfeste Rechtsgrundlage“, schreibt Bernd Rudolph, Sprecher für Inneres und Digitalisierung der BSW-Fraktion im sächsischen Landtag. Zwar dürfe moderne Technik die Arbeit der Polizei unterstützen. „Aber es darf keine Hintertüren geben, um Grundrechte, Richtervorbehalte oder gesetzliche Schutzvorschriften zu umgehen.“

Weiter sagt Rudolph: „Dass das LKA Sachsen hierzu keine Auskunft geben möchte, trägt nicht zur Vertrauensbildung bei.“ Gerade bei sensiblen Fragen des Datenschutzes und der digitalen Überwachung sei Transparenz wichtig. Seine Fraktion hat hierzu bereits eine kleine Anfrage gestellt (Drs 8/7222). Korrektur, 9. Juni, 15:10 Uhr: Das BSW hat nur eine kleine Anfrage gestellt, nicht zwei, wie zunächst berichtet.

🟢 Das sagen die Grünen: „Ein solches Vorgehen wäre rechtswidrig“, schreibt Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher, mit Blick auf mögliche Databroker-Deals der Polizei. Da sich die Behörden auf Presseanfragen nicht äußern, „wird sich der Innenminister unseren Fragen zu diesem Vorfall in der nächsten Innenausschusssitzung stellen müssen.“

🟣 Das sagt die Linke: Nichts. Eine Presseanfrage blieb bis zur Frist unbeantwortet.


Niedersachsen, Thüringen, Saarland: Funkstille

In fünf Bundesländern hatte die Polizei Databroker-Deals auf Anfrage verneint: Schleswig-Holstein, Bremen, Sachsen-Anhalt, Hessen und Rheinland-Pfalz. Deshalb haben wir dort nicht weiter gegraben.

Bisher nicht erwähnt wurden Niedersachsen, Thüringen und das Saarland. Auch dort hatte die Polizei Transparenz zu möglichen Databroker-Deals verweigert. Aber die Fraktionen der angefragten Oppositionsparteien haben uns nicht geantwortet.

In Niedersachsen und dem Saarland ist unter anderem die CDU in der Opposition; in Thüringen die Linke. Interessierte können sich beispielsweise per E‑Mail an ihre Abgeordneten wenden.


netzpolitik.org und Bayerischer Rundfunk recherchieren weiter zur Nutzung von Werbedaten durch Polizeibehörden. Für Hinweise sind die Redakteure Ingo Dachwitz und Sebastian Meineck dankbar. Hier ist eine Übersicht der bisherigen Recherchen.


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Widerstand gegen Kameras: Mit Kaugummis, Laserpointern und Brecheisen

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Menschen wehren sich nicht nur mit Petitionen und Demos gegen den Ausbau des Überwachungsapparats, sondern auch ganz handfest. Wir zeigen

Eine gelbe Figur hält eine abgetrennte Kamera, im Hintergrund fährt eine Berliner U-Bahn.
Geschichte des Widerstands gegen Videoüberwachung sowie die Rechtslage, wenn Kameras das Licht ausgeht. Und wir haben mit einem Menschen gesprochen, der für seine Attacken vor Gericht stand.

Eine gelbe Figur hält eine abgetrennte Kamera, im Hintergrund fährt eine Berliner U-Bahn.
Widerstand gegen Videoüberwachung hat viele Gesichter. – Hintergrund: Soroush Karimi, Kamera: Scott Webb, beide gemeinfrei-ähnlich bei unsplash.com, vermummte Figur: unbekannt, Bearbeitung: netzpolitik.org

Baumbart hat fünf Mal zugeschlagen. Die Waffen, die er nutzte, waren Kaugummis. Fünf Stück. Airwaves Menthol und Eukalyptus, gut durchgekaut. Den ersten platzierte er am 16. April 2024 gegen 23 Uhr 34 auf der Kuppel einer Domkamera im Erfurter Hauptbahnhof. „Es war einfach eine kindische Idee. Ich war am Kaugummikauen und da mein Arm sehr lang ist … dann hab ich einfach Zack das abgeklebt. Ich wollte wissen, was dann passiert“, sagt Baumbart, der eigentlich anders heißt, aber hier so genannt werden möchte, um seine Identität zu schützen.

Als nichts passiert, klebt er acht Monate später den nächsten Kaugummi auf eine andere Kamera. Und zwei Wochen darauf den nächsten, zehn Tage darauf den nächsten, am Tag darauf den nächsten. Insgesamt fünf Mal wurde eine Kamera von ihm mit Kaugummi beklebt. „Die hingen da oft tagelang“, erinnert er sich.

Etwa ein Jahr ist das her, es hatte Baumbart einfach gereicht. Er fährt viel Bahn und ist deshalb immer wieder im Bahnhof unterwegs. Die Kameras dort sind ihm schon oft negativ aufgefallen. „Das ist nicht gut, dass immer mehr davon installiert werden“, sagt er, und dass er sich dabei auch um die freiheitliche Gesellschaft und um die Demokratie sorge.

Die Zahl der Kameras wächst, die KI-Analyse der Aufnahmen – mittels Verhaltensscanner oder Echtzeit-Gesichtserkennung – steht vor der Einführung als Standard-Feature. Viele sorgen sich, was solche Tools in den Händen autoritärer Kräfte anrichten können. Einige Initiativen stellen sich politisch gegen Videoüberwachung und die KI-Analyse der Aufnahmen, beispielsweise in Köln, Thüringen, Schleswig-Holstein, Berlin, zudem gibt es eine bundesweite Vernetzung.

Und auch mit der direkten Aktion befindet sich Baumbart in vielfacher Gesellschaft. Der physische Widerstand gegen Videoüberwachung ist ein internationales Phänomen. Dieser Artikel zeigt, zu welchen Mitteln soziale Bewegungen in der Vergangenheit gegriffen haben und und wo hierzulande der juristische Unterschied zwischen Sprengen und Verhüllen liegt.

Lasso, Stange, Feuerlöscher

Die ältesten uns vorliegenden Zeugnisse handfester Attacken auf Überwachungs-Kameras stammen aus Griechenland. Dort wurde, oft im Rahmen von Demonstrationen, eine Kombination aus einem sehr langen Stab und einer Seilschlinge benutzt, um Kameras mit menschlicher Zugkraft von ihrem Mast zu holen. Videos davon stammen von 2004, 2005, 2007 und 2008. Von 2013 ist ein Video, das zeigt, wie Menschen in Berlin Kameras zerstören. Ihre Werkzeuge: eine Art Lasso, eine lange Stange, ein farbgefüllter Feuerlöscher und ein Nothammer.

Protestierende in Hongkong haben 2019 mehrere Kameramasten gefällt, Regenschirme direkt vor Kameras gehängt und Laserpointer gegen Kameras eingesetzt, um automatisierte Gesichtserkennung zu erschweren. Die Lichtstrahlen können Kameras sogar zerstören, indem sie den Sensorchip überfordern, je nachdem aus welchem Abstand und Winkel sowie mit welcher Leistung und Dauer der Strahl einwirkt.

In Folge der Proteste wurden zahlreiche Menschen wegen des Besitzes von Laserpointern festgenommen. Es hieß, die seien als Waffe einsetzbar.

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Trennschleifer, Brecheisen, Fiat Punto

Von April 2020 bis Mai 2021 zählt eine Publikation aus dem anarchistischen Spektrum 62 Angriffe auf Überwachungskameras, in deren Rahmen zahlreiche Kameras zerstört wurden. Die meisten der Attacken wurden in Frankreich registriert. Der Publikation nach wurden zu dieser Zeit Kameras mit Feuerwerk attackiert, mit Seilen, Steinen, Trennschleifern, Brecheisen und Hämmern, einem Schleifgerät, einer Bügelsäge, einer Kreissäge, einer Kettensäge, einer Luftdruckwaffe, einem Gewehr, einem Fiat Punto, einem Vorderkipper, einem Einkaufswagen voll brennender Textilien und mehrfach mit brennenden Kraftfahrzeugen.

Die Kameras seien angezündet, mit Farbe bedeckt, zerschlagen, abgesägt und mit Verkehrshütchen verdeckt worden. Angriffe hätten sich auch gegen Masten, Verkabelung und Hersteller der Kameras gerichtet. Aktivist*innen aus Toulouse haben sich beispielsweise auf Verkabelung spezialisiert.

Aktuell gibt es in den USA viele Menschen die Kameras von Flock zerstören, mit zum Beispiel Vorschlaghammer oder Feststellzange. Die Flock-Kameras können Nummernschilder auslesen und werden zum Aufbau eines Überwachungsnetzwerks genutzt.

Videos von gekauten Kaugummis

Nicht lange, nachdem er den letzten der fünf Kaugummis auf eine Kamera im Erfurter Hauptbahnhof geklebt hat, fährt Baumbart mit der Bahn dorthin. Er sagt, ein Polizist habe sein Abteil betreten, ihn mit Namen angesprochen und aufgefordert, sich auszuweisen. Inzwischen hat er Post bekommen. Einen Strafbefehl über eine Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen wegen Störung einer der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit dienenden Einrichtung oder Anlage. 2.000 Euro soll er zahlen.

Die Staatsanwaltschaft schreibt, sie habe Aufnahmen von ihm während der Tat.

90 Sekunden im Netz:
Pia erklärt Verhaltensscanner

Verhaltensscanner sind KI-Systeme, die Videoaufnahmen daraufhin analysieren, was Menschen gerade tun.

Und die automatisierte Verhaltensanalyse ist nur ein Schritt hin zu einer noch ganzheitlicheren Überwachung.

Die Kameras, die Baumbart attackierte, waren Domkameras, umhüllt mit Kuppeln aus Kunststoff. Die Kameras darunter sind frei beweglich. Baumbart hat mit den Kaugummis nicht die Linsen der Geräte beklebt, sondern nur einen kleinen Bereich ihrer Schutzhüllen. „Hierdurch war die Funktionsfähigkeit der jeweiligen Kamera zumindest gemindert, eine vollständige Videoüberwachung nicht mehr möglich“, schreibt die Staatsanwaltschaft.

Baumbart wehrt sich

Baumbart sieht seine Verantwortung. Er sagt, er wolle nie wieder eine Kamera mit Kaugummi bekleben und für das, was er getan hat, geradestehen. Gerne würde er zum Beispiel Sozialstunden ableisten. Aber nicht: 2.000 Euro an den Staat zahlen. Ihm fehlt der Sinn darin, der pädagogische Moment. Er beschließt, sich gegen die Forderung zu wehren, nimmt sich eine Anwältin und zieht vor Gericht. Wie sein Kampf ausgeht, steht ganz am Schluss dieses Textes. Die Bandbreite der potenziellen Strafmaße ist jedenfalls enorm, das zeigt eine Strafgesetzbuch- und Urteils-Lesung mit David Werdermann, Jurist bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte.

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Störung öffentlicher Anlagen ist strafbewehrt mit bis zu fünf Jahren Haft. Alternativ hätte die Staatsanwaltschaft Baumbart auch wegen Sachbeschädigung anklagen können. Dafür drohen maximal zwei Jahre Haft. Deutsche Richter*innen urteilen auch bei temporären Einschränkungen von Kameras nach dem Sachbeschädigungs-Paragrafen. Eine Geschwindigkeitsüberwachungs-Anlage mit Reflektoren blenden: Sachbeschädigung, so das OLG München. Beschmieren eines Blitzers mit Senf: Sachbeschädigung, so das OLG Stuttgart.

„Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel“

Eine gemeinschädliche Sachbeschädigung, die vom Strafmaß mit drei Jahren zwischen der einfachen Sachbeschädigung und der Störung öffentlicher Anlagen liegt, ist hier nicht anwendbar. Dafür müsste jedermensch einen unmittelbaren Nutzen aus dem beschädigten Gegenstand ziehen können – wie bei einer Parkbank etwa. Eine Strafe wegen Zerstörung von Bauwerken mit bis zu fünf Jahren Haft ist denkbar, so Werdermann, wenn mensch einen ganzen Kameramast umlegt.

Die gleiche Höchststrafe gibt es auch für „Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel“. Die Kamera könne dabei als Arbeitsmittel der Polizei gelten. Der Paragraf zieht allerdings nur, wenn der Wert des zerstörten Gegenstandes mindestens 1.500 Euro beträgt. Wenn Feuer im Spiel ist, steht der Vorwurf der Brandstiftung im Raum. Nicht unter ein Jahr Haft, bis zu 10 Jahre. In minderschweren Fällen drohen ein halbes Jahr bis fünf Jahre Gefängnis. Für die Verurteilung nach dem Brandstiftungsparagrafen muss das Feuer allerdings „gemeingefährlich“ sein. Das gälte bei Kameras an einem Wohnhaus, an einem freistehenden Mast eher nicht.

Freiheitsstrafen von ebenfalls nicht unter einem Jahr drohen bei dem Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion. Auch die ist allerdings nur dann justiziabel, wenn dabei Personen oder Gegenstände im Wert von über 1.500 Euro gefährdet werden. Parallel sind auch immer noch zivilrechtliche Ansprüche denkbar, wenn ein Mensch fremdes Eigentum beschädigt.

Tuch, Plakat, Luftballons

Auf der anderen Seite könnten Personen straffrei davonkommen, wenn sie die temporäre Funktionseinschränkung noch sanfter angingen als Baumbart mit seinen Kaugummis. Ein Tuch über die Kamera werfen, sich mit einem großen Plakat oder einem Strauß Luftballons direkt davorstellen, „da fehlt vermutlich die zur Verurteilung nötige Einwirkung auf die Sachsubstanz“, sagt Werdermann.

Auch in Baumbarts Fall steht die Anklage auf wackeligen Füßen. Laut Werdermann kann eine Störung von Anlagen, die der öffentlichen Sicherheit dienen, gar nicht vorliegen, weil die Deutsche Bahn ein privatwirtschaftliches Unternehmen ist. Das betreibe seine Kameras im Rahmen des Hausrechts, nicht auf Basis der Gesetzgebung zur öffentlichen Sicherheit.

Der zuständige Richter hat Baumbarts Verfahren nach der mündlichen Verhandlung eingestellt. Bedingung: Baumbart muss 900 Euro zahlen statt 2.000. Und nicht an den Staat, sondern an einen Verein, der benachteiligte Kinder und Jugendliche unterstützt, mit Gratis-Urlauben beispielsweise. Diese Strafe nimmt Baumbart gerne an.


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Menschen wehren sich nicht nur mit Petitionen und Demos gegen den Ausbau des Überwachungsapparats, sondern auch ganz handfest. Wir zeigen

Eine gelbe Figur hält eine abgetrennte Kamera, im Hintergrund fährt eine Berliner U-Bahn.
Geschichte des Widerstands gegen Videoüberwachung sowie die Rechtslage, wenn Kameras das Licht ausgeht. Und wir haben mit einem Menschen gesprochen, der für seine Attacken vor Gericht stand.

Eine gelbe Figur hält eine abgetrennte Kamera, im Hintergrund fährt eine Berliner U-Bahn.
Widerstand gegen Videoüberwachung hat viele Gesichter. – Hintergrund: Soroush Karimi, Kamera: Scott Webb, beide gemeinfrei-ähnlich bei unsplash.com, vermummte Figur: unbekannt, Bearbeitung: netzpolitik.org

Baumbart hat fünf Mal zugeschlagen. Die Waffen, die er nutzte, waren Kaugummis. Fünf Stück. Airwaves Menthol und Eukalyptus, gut durchgekaut. Den ersten platzierte er am 16. April 2024 gegen 23 Uhr 34 auf der Kuppel einer Domkamera im Erfurter Hauptbahnhof. „Es war einfach eine kindische Idee. Ich war am Kaugummikauen und da mein Arm sehr lang ist … dann hab ich einfach Zack das abgeklebt. Ich wollte wissen, was dann passiert“, sagt Baumbart, der eigentlich anders heißt, aber hier so genannt werden möchte, um seine Identität zu schützen.

Als nichts passiert, klebt er acht Monate später den nächsten Kaugummi auf eine andere Kamera. Und zwei Wochen darauf den nächsten, zehn Tage darauf den nächsten, am Tag darauf den nächsten. Insgesamt fünf Mal wurde eine Kamera von ihm mit Kaugummi beklebt. „Die hingen da oft tagelang“, erinnert er sich.

Etwa ein Jahr ist das her, es hatte Baumbart einfach gereicht. Er fährt viel Bahn und ist deshalb immer wieder im Bahnhof unterwegs. Die Kameras dort sind ihm schon oft negativ aufgefallen. „Das ist nicht gut, dass immer mehr davon installiert werden“, sagt er, und dass er sich dabei auch um die freiheitliche Gesellschaft und um die Demokratie sorge.

Die Zahl der Kameras wächst, die KI-Analyse der Aufnahmen – mittels Verhaltensscanner oder Echtzeit-Gesichtserkennung – steht vor der Einführung als Standard-Feature. Viele sorgen sich, was solche Tools in den Händen autoritärer Kräfte anrichten können. Einige Initiativen stellen sich politisch gegen Videoüberwachung und die KI-Analyse der Aufnahmen, beispielsweise in Köln, Thüringen, Schleswig-Holstein, Berlin, zudem gibt es eine bundesweite Vernetzung.

Und auch mit der direkten Aktion befindet sich Baumbart in vielfacher Gesellschaft. Der physische Widerstand gegen Videoüberwachung ist ein internationales Phänomen. Dieser Artikel zeigt, zu welchen Mitteln soziale Bewegungen in der Vergangenheit gegriffen haben und und wo hierzulande der juristische Unterschied zwischen Sprengen und Verhüllen liegt.

Lasso, Stange, Feuerlöscher

Die ältesten uns vorliegenden Zeugnisse handfester Attacken auf Überwachungs-Kameras stammen aus Griechenland. Dort wurde, oft im Rahmen von Demonstrationen, eine Kombination aus einem sehr langen Stab und einer Seilschlinge benutzt, um Kameras mit menschlicher Zugkraft von ihrem Mast zu holen. Videos davon stammen von 2004, 2005, 2007 und 2008. Von 2013 ist ein Video, das zeigt, wie Menschen in Berlin Kameras zerstören. Ihre Werkzeuge: eine Art Lasso, eine lange Stange, ein farbgefüllter Feuerlöscher und ein Nothammer.

Protestierende in Hongkong haben 2019 mehrere Kameramasten gefällt, Regenschirme direkt vor Kameras gehängt und Laserpointer gegen Kameras eingesetzt, um automatisierte Gesichtserkennung zu erschweren. Die Lichtstrahlen können Kameras sogar zerstören, indem sie den Sensorchip überfordern, je nachdem aus welchem Abstand und Winkel sowie mit welcher Leistung und Dauer der Strahl einwirkt.

In Folge der Proteste wurden zahlreiche Menschen wegen des Besitzes von Laserpointern festgenommen. Es hieß, die seien als Waffe einsetzbar.

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Trennschleifer, Brecheisen, Fiat Punto

Von April 2020 bis Mai 2021 zählt eine Publikation aus dem anarchistischen Spektrum 62 Angriffe auf Überwachungskameras, in deren Rahmen zahlreiche Kameras zerstört wurden. Die meisten der Attacken wurden in Frankreich registriert. Der Publikation nach wurden zu dieser Zeit Kameras mit Feuerwerk attackiert, mit Seilen, Steinen, Trennschleifern, Brecheisen und Hämmern, einem Schleifgerät, einer Bügelsäge, einer Kreissäge, einer Kettensäge, einer Luftdruckwaffe, einem Gewehr, einem Fiat Punto, einem Vorderkipper, einem Einkaufswagen voll brennender Textilien und mehrfach mit brennenden Kraftfahrzeugen.

Die Kameras seien angezündet, mit Farbe bedeckt, zerschlagen, abgesägt und mit Verkehrshütchen verdeckt worden. Angriffe hätten sich auch gegen Masten, Verkabelung und Hersteller der Kameras gerichtet. Aktivist*innen aus Toulouse haben sich beispielsweise auf Verkabelung spezialisiert.

Aktuell gibt es in den USA viele Menschen die Kameras von Flock zerstören, mit zum Beispiel Vorschlaghammer oder Feststellzange. Die Flock-Kameras können Nummernschilder auslesen und werden zum Aufbau eines Überwachungsnetzwerks genutzt.

Videos von gekauten Kaugummis

Nicht lange, nachdem er den letzten der fünf Kaugummis auf eine Kamera im Erfurter Hauptbahnhof geklebt hat, fährt Baumbart mit der Bahn dorthin. Er sagt, ein Polizist habe sein Abteil betreten, ihn mit Namen angesprochen und aufgefordert, sich auszuweisen. Inzwischen hat er Post bekommen. Einen Strafbefehl über eine Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen wegen Störung einer der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit dienenden Einrichtung oder Anlage. 2.000 Euro soll er zahlen.

Die Staatsanwaltschaft schreibt, sie habe Aufnahmen von ihm während der Tat.

90 Sekunden im Netz:
Pia erklärt Verhaltensscanner

Verhaltensscanner sind KI-Systeme, die Videoaufnahmen daraufhin analysieren, was Menschen gerade tun.

Und die automatisierte Verhaltensanalyse ist nur ein Schritt hin zu einer noch ganzheitlicheren Überwachung.

Die Kameras, die Baumbart attackierte, waren Domkameras, umhüllt mit Kuppeln aus Kunststoff. Die Kameras darunter sind frei beweglich. Baumbart hat mit den Kaugummis nicht die Linsen der Geräte beklebt, sondern nur einen kleinen Bereich ihrer Schutzhüllen. „Hierdurch war die Funktionsfähigkeit der jeweiligen Kamera zumindest gemindert, eine vollständige Videoüberwachung nicht mehr möglich“, schreibt die Staatsanwaltschaft.

Baumbart wehrt sich

Baumbart sieht seine Verantwortung. Er sagt, er wolle nie wieder eine Kamera mit Kaugummi bekleben und für das, was er getan hat, geradestehen. Gerne würde er zum Beispiel Sozialstunden ableisten. Aber nicht: 2.000 Euro an den Staat zahlen. Ihm fehlt der Sinn darin, der pädagogische Moment. Er beschließt, sich gegen die Forderung zu wehren, nimmt sich eine Anwältin und zieht vor Gericht. Wie sein Kampf ausgeht, steht ganz am Schluss dieses Textes. Die Bandbreite der potenziellen Strafmaße ist jedenfalls enorm, das zeigt eine Strafgesetzbuch- und Urteils-Lesung mit David Werdermann, Jurist bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte.

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Störung öffentlicher Anlagen ist strafbewehrt mit bis zu fünf Jahren Haft. Alternativ hätte die Staatsanwaltschaft Baumbart auch wegen Sachbeschädigung anklagen können. Dafür drohen maximal zwei Jahre Haft. Deutsche Richter*innen urteilen auch bei temporären Einschränkungen von Kameras nach dem Sachbeschädigungs-Paragrafen. Eine Geschwindigkeitsüberwachungs-Anlage mit Reflektoren blenden: Sachbeschädigung, so das OLG München. Beschmieren eines Blitzers mit Senf: Sachbeschädigung, so das OLG Stuttgart.

„Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel“

Eine gemeinschädliche Sachbeschädigung, die vom Strafmaß mit drei Jahren zwischen der einfachen Sachbeschädigung und der Störung öffentlicher Anlagen liegt, ist hier nicht anwendbar. Dafür müsste jedermensch einen unmittelbaren Nutzen aus dem beschädigten Gegenstand ziehen können – wie bei einer Parkbank etwa. Eine Strafe wegen Zerstörung von Bauwerken mit bis zu fünf Jahren Haft ist denkbar, so Werdermann, wenn mensch einen ganzen Kameramast umlegt.

Die gleiche Höchststrafe gibt es auch für „Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel“. Die Kamera könne dabei als Arbeitsmittel der Polizei gelten. Der Paragraf zieht allerdings nur, wenn der Wert des zerstörten Gegenstandes mindestens 1.500 Euro beträgt. Wenn Feuer im Spiel ist, steht der Vorwurf der Brandstiftung im Raum. Nicht unter ein Jahr Haft, bis zu 10 Jahre. In minderschweren Fällen drohen ein halbes Jahr bis fünf Jahre Gefängnis. Für die Verurteilung nach dem Brandstiftungsparagrafen muss das Feuer allerdings „gemeingefährlich“ sein. Das gälte bei Kameras an einem Wohnhaus, an einem freistehenden Mast eher nicht.

Freiheitsstrafen von ebenfalls nicht unter einem Jahr drohen bei dem Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion. Auch die ist allerdings nur dann justiziabel, wenn dabei Personen oder Gegenstände im Wert von über 1.500 Euro gefährdet werden. Parallel sind auch immer noch zivilrechtliche Ansprüche denkbar, wenn ein Mensch fremdes Eigentum beschädigt.

Tuch, Plakat, Luftballons

Auf der anderen Seite könnten Personen straffrei davonkommen, wenn sie die temporäre Funktionseinschränkung noch sanfter angingen als Baumbart mit seinen Kaugummis. Ein Tuch über die Kamera werfen, sich mit einem großen Plakat oder einem Strauß Luftballons direkt davorstellen, „da fehlt vermutlich die zur Verurteilung nötige Einwirkung auf die Sachsubstanz“, sagt Werdermann.

Auch in Baumbarts Fall steht die Anklage auf wackeligen Füßen. Laut Werdermann kann eine Störung von Anlagen, die der öffentlichen Sicherheit dienen, gar nicht vorliegen, weil die Deutsche Bahn ein privatwirtschaftliches Unternehmen ist. Das betreibe seine Kameras im Rahmen des Hausrechts, nicht auf Basis der Gesetzgebung zur öffentlichen Sicherheit.

Der zuständige Richter hat Baumbarts Verfahren nach der mündlichen Verhandlung eingestellt. Bedingung: Baumbart muss 900 Euro zahlen statt 2.000. Und nicht an den Staat, sondern an einen Verein, der benachteiligte Kinder und Jugendliche unterstützt, mit Gratis-Urlauben beispielsweise. Diese Strafe nimmt Baumbart gerne an.


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