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Das Journalismus-Metablog – Kuratiert vom DFJV

Tag: 25. Februar 2024

Lese-Tipp: Warum wir in Zukunft weniger über Bildschirme kommunizieren.

Daniel Sallhoff25. Februar 2024

Lese-Tipp: “Screens werden verschw­inden”, sagt Kommunikations­forscherin Zizi Papacharissi im “taz”-Interview “intuitivere Wege” der Kommunikation über Medien voraus. Wichtiger würden in

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Berlinale distanziert sich von Instagram-Postings und stellt Strafanzeige gegen Unbekannt.

Daniel Sallhoff25. Februar 2024

Antisemitismus-Vorwürfe: Die Berlinale steht in der Kritik wegen antisemi­tischen Vorfällen. U.a. haben Instagram-Posts des offiziellen Accounts Berlinale.Panorama mit

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Baerbock muss Ukraine-Besuch wegen Drohnenalarm abbrechen.

Daniel Sallhoff25. Februar 2024

Ukraine: Außenmini­sterin Annalena Baerbock musste ihren Besuch in der Stadt Mykolajiw vorzeitig beenden. Sicherheits-Personal hatte eine russische Aufklä­rungs­drohne gesichtet, woraufhin

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Google-Chef Sundar Pichai plädiert für weltweites KI-Regelwerk.

Daniel Sallhoff25. Februar 2024

KI-Kontrolle: Alphabet-CEO Sundar Pichai spricht sich im “Süddeutsche”-Interview für internationale Regeln für Künstliche Intelligenz aus: “Wir sollten über ein transatlantisches

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Basta: Im “Tatort” gibt es zu wenig Gärtner als Mörder.

Daniel Sallhoff25. Februar 2024

Chef ist Mord: Die ARD reagiert auf Kritik von Arbeit­geber­präsident Rainer Dulger, Unternehmer seien öfter Mörder im “Tatort” als

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KW 08/24: Hör- und Gucktipps zum Wochenende

Lorenz Meyer25. Februar 2024

Hurra, Wochenende – und damit mehr Zeit zum Hören und Sehen! In unserer Wochenendausgabe präsentieren wir Euch eine Auswahl empfehlenswerter

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X Rolls Out Audio And Video Calling Features To All Members

Thomas Gigold25. Februar 2024

X first rolled out audio and video calls to its Premium members on iPhones in October of 2023. After the

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turi2 Sonder-Newsletter: Jürgen Geuter, Alena Buyx, Timo Lokoschat.

Markus Trantow25. Februar 2024

Das war die Themenwoche KI bei turi2. Populär und Polarisierend: KI lebt von mystischen Lobhude­leien, trans­portiert Stigma­tisierungen und verschlech­tert Jobs,

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Breakpoint: Wer in der Demokratie schläft

n Carla Siepmannn25. Februar 2024

Dass rechtsradikale Inhalte und Personen in sozialen Medien enormen Anklang erfahren, ist zutiefst beunruhigend. Da ist es nachvollziehbar, dass technische

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Digital Fights: Digital Roots: Wir wollen ein Netz für alle

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Tech-Konzerne wollen, dass wir über ihre Plattformen kommunizieren, unsere Daten in ihren Clouds speichern und am besten nie wieder von

loskommen. Wir kämpfen für ein Netz, das nicht von den großen Unternehmen dominiert wird, sondern in dem Nutzer:innen mitgestalten und -bestimmen.

Google bietet uns seine Dienste kostenlos an und lässt uns unbemerkt mit unseren Daten zahlen. Wer bei Metas Social-Media-Portalen Reichweite bekommt und wer untergeht, bestimmen undurchsichtige Empfehlungssysteme. Tech-Konzerne wenden Unsummen dafür auf, gesetzliche Regulierung in ihrem Sinne mit Lobbyarbeit zu beeinflussen.

Doch es gibt Alternativen zu den großen monopolistischen Strukturen – für den privaten Chat unter Freund:innen, die Datenspeicherung auf Arbeit oder auch für die Infrastruktur unseres Staates. Wir machen diese Lösungen sichtbar und geben auch denen eine Stimme, die keine millionenschweren Lobbyabteilungen hinter sich haben.

Dafür brauchen wir deine Unterstützung.

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Digitale Skelette: „Wir brauchen Transparenz, wo in Gerichtsverfahren KI eingesetzt wird“

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Digitale Modelle von Skeletten werden neuerdings in Strafverfahren genutzt. Warum ist das etwas anderes als ein Fingerabdruck? Und warum ist

Ein Skelett, dass die Hand nachdenklich wirkend ans Kinn hält
Porträt von Anne Zettelmeier
Foto von Dominik Brodowski
nicht ratsam, derartige Beweismethoden für eine Anklage zu nutzen? Darüber sprechen wir im Interview mit zwei Fachleuten.

Ein Skelett, dass die Hand nachdenklich wirkend ans Kinn hält
Wem gehört dieses Skelett? – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Mathew Schwartz

Dass Fingerabdrücke oder DNA-Spuren in Strafverfahren als Beweise herangezogen werden, ist weit verbreitet. Aber mittlerweile halten zunehmend neue Technologien in die Gerichtssäle Einzug. Ein Beispiel: 3D-Modelle von mutmaßlichen Täter:innen werden automatisiert mit Videoaufnahmen vom Tatort abgeglichen. So soll bestimmt werden, ob auf dem Video die vermutete Person zu sehen ist – ganz ohne Gesicht.

Auch im sogenannten Budapest-Komplex spielt das eine Rolle. In einem aktuellen Prozess werden einem Beschuldigten Angriffe auf Neonazis, darunter versuchter Mord, vorgeworfen. Die Anklage stützt sich auch auf eine Analyse mittels Skelett-Modell und den Abgleich mit Tatort-Videos.

Wir haben dazu mit Anne Zettelmeier und Prof. Dr. Dominik Brodowski von der Universität des Saarlandes gesprochen. Sie forschen zum Einsatz von Technologien im Justizwesen und warnen davor, KI-gestützte Ergebnisse als alleinige Beweismittel zu nutzen.

Sie forschen im von der Daimler und Benz Stiftung geförderten Ladenburger-Kolleg „Technologische Intelligenz zur Transformation, Automatisierung und Nutzerorientierung des Justizsystems (TITAN)“ und warnen davor, KI-gestützte Ergebnisse als alleinige Beweismittel zu nutzen.

Porträt von Anne Zettelmeier
Anne Zettelmeier - Alle Rechte vorbehalten Daimler und Benz Stiftung / Gerald Schiling

netzpolitik.org: Wie funktioniert eine Analyse mit digitalen Skeletten und wo kommt dabei eine KI zum Einsatz?

Zettelmeier: Um ein Skelettmodell einer Person zu erstellen, werden Marker an die Person angebracht – entweder händisch an bestimmten Körperstellen oder durch die automatisierte Erkennung bestimmter Punkte am Skelett.

Beim Einsatz in Strafverfahren geht es um den Vergleich zwischen dem erstellten digitalen Skelettmodell und einem Tatort-Video. Bei diesem Abgleich soll eine KI eingesetzt werden, um die beiden Täter-Skelett-Modelle zu vergleichen. Das Programm nennt dann am Ende eine Prozentzahl, mit welcher Wahrscheinlichkeit die Personen übereinstimmen und ein Verdächtiger die Person auf einem Tatort-Video ist.

netzpolitik.org: Mit welcher Software kann man das machen?

Brodowski: Mit Produkten, die auf dem Markt erhältlich sind und zur Modellierung von Bewegungsabläufen oder auch zur Identifikation von entsprechenden Markern dienen.

Allerdings sind diese Produkte teils für ganz andere Zwecke geschaffen worden, beispielsweise für die Filmindustrie, um verstorbene Schauspieler mit Bewegungen wieder zum Leben zu erwecken. In Kinofilmen geht es im Gegensatz zu Strafverfahren aber nicht um die Rekonstruktion einer materiellen Wahrheit. Da gelten ganz andere Zielrichtungen und Genauigkeitsmaßstäbe.

Biomechanische Gutachten und Computer-Simulation

netzpolitik.org: Ist der Ansatz, 3D-Modelle in Strafverfahren für eine Beweisführung zu nutzen, komplett neu?

Foto von Dominik Brodowski
Prof. Dr. Dominik Brodowski - Alle Rechte vorbehalten Jörg Pütz

Brodowski: Dass Skelettmodelle für die Beweisführung genutzt werden, ist noch relativ neu. Der Literatur zufolge wurde das allerdings bereits in anderen Verfahren eingesetzt, um Beschuldigte zu be- oder entlasten.

Bereits etablierter sind von Gutachtern erstellte Expertisen. Ein eindrückliches Beispiel hierfür ist der sogenannte Badewannen-Mord, bei dem sich im Nachhinein herausgestellt hat, dass es gar kein Mord war.

Ein Mann wurde dafür verurteilt und saß 13 Jahre lang unschuldig in Haft, bis ein Wiederaufnahmeverfahren nachgewiesen hat, dass er als Täter nicht in Betracht kommt. Dafür hat man unter anderem in einem biomechanischen Gutachten und per Computersimulationen untersucht, wie die Mechanik des menschlichen Körpers mit dem vermuteten Geschehen in Einklang zu bringen ist.

netzpolitik.org: Worin besteht der Unterschied, ob ich ein Verfahren zur Be- oder Entlastung nutze?

Zettelmeier: Gerade das ist eine wichtige Differenzierung. Es kann auf der einen Seite natürlich zur Entlastung beitragen, wenn Körperbau und Bewegungen einer Person gar nicht zu denen eines Menschen auf einer Aufnahme passen. Um solche Modell-Analysen aber zur Belastung von Verdächtigen zu nutzen, muss man sich sehr sicher sein – beispielsweise wenn ein KI-Modell zum Ergebnis kommt, dass es sich bei einer Person auf einem Video wahrscheinlich um den Tatverdächtigen handelt.

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Eine Anklage oder am Ende sogar eine Verurteilung allein auf die Ergebnisse eines solchen Modells zu stützen, wäre ein Problem, weil diese Methode nicht ausreichend wissenschaftlich fundiert und untersucht ist. Wenn jemand falsch verurteilt wird und dann wie im Badewannen-Fall viele Jahre unschuldig in Haft sitzt, hat das schwerwiegende Folgen.

Brodowski: Für eine Verurteilung muss ein Gericht von der Schuld des Beschuldigten überzeugt sein und diese subjektive Überzeugung muss sich auch auf eine objektiv hohe Wahrscheinlichkeit stützen. Umgekehrt ist es aber so, dass bereits begründete Zweifel an der Schuld zwingend zum Freispruch zu führen haben. Dann greift der In-dubio-pro-reo-Grundsatz.

Das heißt, wenn wir nun anhand einer solchen Methodik Zweifel an einer Täterschaft eines Beschuldigten säen können, funktioniert das. Aber um als alleiniges Beweismittel dafür auszureichen, dass eine Person am Tatort war, braucht man eine ausgesprochen hohe Sicherheit hinter dieser Methodik. Die sehe ich zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht.

Es braucht mehr Untersuchungen unter Realbedingungen

netzpolitik.org: Was bräuchte es denn dafür, dass solche Skelett-Analysen für eine Beweisführung vor Gericht genutzt werden könnten?

Brodowski: Mehr Untersuchungen zur Zuverlässigkeit der Methode, gerade unter Realbedingungen. Es ist ein Unterschied, ob man solche Analysen in einem Labor unter Idealbedingungen mit genügend Vergleichsmaterial durchführt oder ob man verrauschte Handyvideos und Schwarz-weiß-Aufnahmen einer Überwachungskamera nutzt.

Menschen bewegen sich auch im Laufe der Zeit unterschiedlich. Die Knochen bleiben dieselben, aber der Bewegungsapparat verändert sich im Laufe eines Tages, im Laufe von mehreren Monaten. Auch in Stresssituationen können sich Bewegungsmuster verändern. All diese Faktoren und ihre Auswirkungen müssen untersucht werden. Ich sehe da noch großen Forschungsbedarf.

Dazu kommt noch eine andere Problematik, die beim Einsatz von KI auftritt: Die Berechnungen und die Ergebnisse sind nicht gut nachvollziehbar. Das ist die sogenannte Blackbox-Problematik und Ansätze mit Explainable Artificial Intelligence und ähnlichem haben noch keinen durchschlagenden Erfolg gebracht.

Wenn wir nicht wissen, wie nun eine solche Blackbox von einem Ausgangsdatensatz zum Ergebnis kommt, müssen wir das immer mit Vorsicht genießen.

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Verteidiger:innen müssen sich bei digitalen Beweismitteln weiterbilden

netzpolitik.org: Welche Auswirkungen hat es denn auf die Verteidigung und die Richter:innen in Strafverfahren, wenn Ergebnisse eines KI-Modells in Strafverfahren einfließen und nicht klar nachvollziehbar ist, wie diese zustande kommen?

Zettelmeier: Im Zweifel kann das zu einem sogenannten Automation Bias führen. Das bedeutet, dass man sich zu sehr auf die generierten Ergebnisse verlässt und beruft.

Es gibt zum Beispiel in Spanien das VioGén-System, das nach Anzeigen von Frauen wegen Gewalt das Risiko berechnen soll, erneut Gewalt zu erfahren. Basierend auf dem Risiko kann es dann richterliche Anordnungen zum Beispiel für ein Näherungsverbot der früheren Täter geben. Dort gibt es auch die Kritik, dass sich die Richter zu stark auf das generierte Ergebnis berufen und es nicht mehr zu einer eigenständigen Überprüfung kommt.

Brodowski: Umso wichtiger ist deshalb, dass man Transparenz herstellt, wann und an welcher Stelle in Verfahren Künstliche Intelligenz eingesetzt wird. Es darf etwa nicht passieren, dass ein Sachverständiger sehr überzeugt im Gerichtssaal auftritt und dort sein schriftliches Gutachten präsentiert und man nur in Fußnoten herausfindet, dass bei bestimmten Auswerteschritten KI eingesetzt wurde.

Das entspricht auch nicht den Anforderungen, die aus der EU-KI-Verordnung folgen. Diese verlangt ein hohes Maß an Transparenz, um einem solchen Automation Bias entgegenwirken zu können.

Eine gute Verteidigung wird solchen Ansätzen nachgehen und versuchen, Zweifel an der Methodik zu säen. Das verlangt jedoch viel von der Strafverteidigung, die sich deswegen auch im Bereich solcher digitaler Beweismittel zunehmend professionalisieren muss. Während in der Vergangenheit der Fokus der Verteidigung häufig auf der Glaubwürdigkeit von Zeugenaussagen gelegen hat, muss sie sich zukünftig immer mehr auch auf die Aussagekraft von solchen digitalen Beweismitteln fokussieren und hier Fachkompetenz hinzuziehen.


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Digitale Modelle von Skeletten werden neuerdings in Strafverfahren genutzt. Warum ist das etwas anderes als ein Fingerabdruck? Und warum ist

Ein Skelett, dass die Hand nachdenklich wirkend ans Kinn hält
Porträt von Anne Zettelmeier
Foto von Dominik Brodowski
nicht ratsam, derartige Beweismethoden für eine Anklage zu nutzen? Darüber sprechen wir im Interview mit zwei Fachleuten.

Ein Skelett, dass die Hand nachdenklich wirkend ans Kinn hält
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Dass Fingerabdrücke oder DNA-Spuren in Strafverfahren als Beweise herangezogen werden, ist weit verbreitet. Aber mittlerweile halten zunehmend neue Technologien in die Gerichtssäle Einzug. Ein Beispiel: 3D-Modelle von mutmaßlichen Täter:innen werden automatisiert mit Videoaufnahmen vom Tatort abgeglichen. So soll bestimmt werden, ob auf dem Video die vermutete Person zu sehen ist – ganz ohne Gesicht.

Auch im sogenannten Budapest-Komplex spielt das eine Rolle. In einem aktuellen Prozess werden einem Beschuldigten Angriffe auf Neonazis, darunter versuchter Mord, vorgeworfen. Die Anklage stützt sich auch auf eine Analyse mittels Skelett-Modell und den Abgleich mit Tatort-Videos.

Wir haben dazu mit Anne Zettelmeier und Prof. Dr. Dominik Brodowski von der Universität des Saarlandes gesprochen. Sie forschen zum Einsatz von Technologien im Justizwesen und warnen davor, KI-gestützte Ergebnisse als alleinige Beweismittel zu nutzen.

Sie forschen im von der Daimler und Benz Stiftung geförderten Ladenburger-Kolleg „Technologische Intelligenz zur Transformation, Automatisierung und Nutzerorientierung des Justizsystems (TITAN)“ und warnen davor, KI-gestützte Ergebnisse als alleinige Beweismittel zu nutzen.

Porträt von Anne Zettelmeier
Anne Zettelmeier - Alle Rechte vorbehalten Daimler und Benz Stiftung / Gerald Schiling

netzpolitik.org: Wie funktioniert eine Analyse mit digitalen Skeletten und wo kommt dabei eine KI zum Einsatz?

Zettelmeier: Um ein Skelettmodell einer Person zu erstellen, werden Marker an die Person angebracht – entweder händisch an bestimmten Körperstellen oder durch die automatisierte Erkennung bestimmter Punkte am Skelett.

Beim Einsatz in Strafverfahren geht es um den Vergleich zwischen dem erstellten digitalen Skelettmodell und einem Tatort-Video. Bei diesem Abgleich soll eine KI eingesetzt werden, um die beiden Täter-Skelett-Modelle zu vergleichen. Das Programm nennt dann am Ende eine Prozentzahl, mit welcher Wahrscheinlichkeit die Personen übereinstimmen und ein Verdächtiger die Person auf einem Tatort-Video ist.

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Brodowski: Mit Produkten, die auf dem Markt erhältlich sind und zur Modellierung von Bewegungsabläufen oder auch zur Identifikation von entsprechenden Markern dienen.

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Biomechanische Gutachten und Computer-Simulation

netzpolitik.org: Ist der Ansatz, 3D-Modelle in Strafverfahren für eine Beweisführung zu nutzen, komplett neu?

Foto von Dominik Brodowski
Prof. Dr. Dominik Brodowski - Alle Rechte vorbehalten Jörg Pütz

Brodowski: Dass Skelettmodelle für die Beweisführung genutzt werden, ist noch relativ neu. Der Literatur zufolge wurde das allerdings bereits in anderen Verfahren eingesetzt, um Beschuldigte zu be- oder entlasten.

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Ein Mann wurde dafür verurteilt und saß 13 Jahre lang unschuldig in Haft, bis ein Wiederaufnahmeverfahren nachgewiesen hat, dass er als Täter nicht in Betracht kommt. Dafür hat man unter anderem in einem biomechanischen Gutachten und per Computersimulationen untersucht, wie die Mechanik des menschlichen Körpers mit dem vermuteten Geschehen in Einklang zu bringen ist.

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Zettelmeier: Gerade das ist eine wichtige Differenzierung. Es kann auf der einen Seite natürlich zur Entlastung beitragen, wenn Körperbau und Bewegungen einer Person gar nicht zu denen eines Menschen auf einer Aufnahme passen. Um solche Modell-Analysen aber zur Belastung von Verdächtigen zu nutzen, muss man sich sehr sicher sein – beispielsweise wenn ein KI-Modell zum Ergebnis kommt, dass es sich bei einer Person auf einem Video wahrscheinlich um den Tatverdächtigen handelt.

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Brodowski: Für eine Verurteilung muss ein Gericht von der Schuld des Beschuldigten überzeugt sein und diese subjektive Überzeugung muss sich auch auf eine objektiv hohe Wahrscheinlichkeit stützen. Umgekehrt ist es aber so, dass bereits begründete Zweifel an der Schuld zwingend zum Freispruch zu führen haben. Dann greift der In-dubio-pro-reo-Grundsatz.

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Es braucht mehr Untersuchungen unter Realbedingungen

netzpolitik.org: Was bräuchte es denn dafür, dass solche Skelett-Analysen für eine Beweisführung vor Gericht genutzt werden könnten?

Brodowski: Mehr Untersuchungen zur Zuverlässigkeit der Methode, gerade unter Realbedingungen. Es ist ein Unterschied, ob man solche Analysen in einem Labor unter Idealbedingungen mit genügend Vergleichsmaterial durchführt oder ob man verrauschte Handyvideos und Schwarz-weiß-Aufnahmen einer Überwachungskamera nutzt.

Menschen bewegen sich auch im Laufe der Zeit unterschiedlich. Die Knochen bleiben dieselben, aber der Bewegungsapparat verändert sich im Laufe eines Tages, im Laufe von mehreren Monaten. Auch in Stresssituationen können sich Bewegungsmuster verändern. All diese Faktoren und ihre Auswirkungen müssen untersucht werden. Ich sehe da noch großen Forschungsbedarf.

Dazu kommt noch eine andere Problematik, die beim Einsatz von KI auftritt: Die Berechnungen und die Ergebnisse sind nicht gut nachvollziehbar. Das ist die sogenannte Blackbox-Problematik und Ansätze mit Explainable Artificial Intelligence und ähnlichem haben noch keinen durchschlagenden Erfolg gebracht.

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Verteidiger:innen müssen sich bei digitalen Beweismitteln weiterbilden

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Zettelmeier: Im Zweifel kann das zu einem sogenannten Automation Bias führen. Das bedeutet, dass man sich zu sehr auf die generierten Ergebnisse verlässt und beruft.

Es gibt zum Beispiel in Spanien das VioGén-System, das nach Anzeigen von Frauen wegen Gewalt das Risiko berechnen soll, erneut Gewalt zu erfahren. Basierend auf dem Risiko kann es dann richterliche Anordnungen zum Beispiel für ein Näherungsverbot der früheren Täter geben. Dort gibt es auch die Kritik, dass sich die Richter zu stark auf das generierte Ergebnis berufen und es nicht mehr zu einer eigenständigen Überprüfung kommt.

Brodowski: Umso wichtiger ist deshalb, dass man Transparenz herstellt, wann und an welcher Stelle in Verfahren Künstliche Intelligenz eingesetzt wird. Es darf etwa nicht passieren, dass ein Sachverständiger sehr überzeugt im Gerichtssaal auftritt und dort sein schriftliches Gutachten präsentiert und man nur in Fußnoten herausfindet, dass bei bestimmten Auswerteschritten KI eingesetzt wurde.

Das entspricht auch nicht den Anforderungen, die aus der EU-KI-Verordnung folgen. Diese verlangt ein hohes Maß an Transparenz, um einem solchen Automation Bias entgegenwirken zu können.

Eine gute Verteidigung wird solchen Ansätzen nachgehen und versuchen, Zweifel an der Methodik zu säen. Das verlangt jedoch viel von der Strafverteidigung, die sich deswegen auch im Bereich solcher digitaler Beweismittel zunehmend professionalisieren muss. Während in der Vergangenheit der Fokus der Verteidigung häufig auf der Glaubwürdigkeit von Zeugenaussagen gelegen hat, muss sie sich zukünftig immer mehr auch auf die Aussagekraft von solchen digitalen Beweismitteln fokussieren und hier Fachkompetenz hinzuziehen.


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Digital Fights: Digital Knights: Wir kämpfen gegen die Überwachung mit Palantir

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Die Software von Palantir soll auf Knopfdruck den Wildwuchs von Polizei-Datenbanken durchforsten. Damit die Polizei schon heute weiß, was du

Vogelperspektive aus einer Überwachungskamera in einen tristen Verhörraum: Constanze Kurz sitzen am Tisch mit Blick in eine Kamera.
tun wirst. Doch der Einsatz von Palantir-Software verletzt Grund- und Freiheitsrechte. Und er lässt die Rede von der anzustrebenden digitalen Souveränität endgültig unglaubwürdig werden.

Vogelperspektive aus einer Überwachungskamera in einen tristen Verhörraum: Constanze Kurz sitzen am Tisch mit Blick in eine Kamera.
Wir lassen uns nicht einschüchtern. – CC-BY-NC-SA 4.0 netzpolitik.org

Der Hersteller Palantir gilt vielen als konkurrenzlos. Seine Software soll verstreute, heterogene und teilweise unstrukturierte Daten zusammenbringen, die der Polizei in großer Fülle vorliegen.

Dass dabei weitgehender Zugang zu Daten gewährt werden muss, ist eine technische Notwendigkeit und betrifft unausweichlich zahlreiche personenbezogene Datensätze. Millionen Datenhäppchen über Menschen, die mit der Polizei irgendwann Kontakt hatten, fließen in diese Schattendatenbanken hinein. Diskriminierte Gruppen sind besonders betroffen und selbst Berufsgeheimnisträger:innen wie Anwälte, Medienschaffende oder Ärztinnen werden nicht verschont und können mitgerastert werden.

Dessen ungeachtet ist Palantir-Software schon jetzt in Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen im Einsatz. Andere Länder ziehen nach. Und das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei scharren ebenfalls mit den Hufen.

Als leser:innenfinanziertes Medium halten wir dagegen! Wir kämpfen gegen die dunklen Instrumente der Überwachung und Kontrolle – und für die Grund- und Freiheitsrechte aller.

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