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JourBlog

Das Journalismus-Metablog – Kuratiert vom DFJV

Autor: Fritz Ramisch

Meistgeklickter Kopf gestern nach Jesper Doub war Ines Imdahl.

Fritz Ramisch26. April 2024

Meistgeklickter Kopf gestern nach Jesper Doub war Ines Imdahl. Die Diplom Psychologin verrät im turi2-Interview, welche harten Social-Media-Regeln sie

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Alphabet steigert Werbeumsatz deutlich.

Fritz Ramisch26. April 2024

Werbung lohnt: Google-Mutter Alphabet hat ihren Umsatz im vergangenen Quartal um 15 Prozent auf 80,5 Mrd Dollar gesteigert. Der

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Basta: Niemand will beim Kacken Tindern.

Fritz Ramisch25. April 2024

Swipe & Wipe: 41 % der Deutschen nehmen aus Langeweile ihr Handy mit aufs Klo, ergibt eine Studie von

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Meinungsforscher Civey rettet sich aus eigener Kraft.

Fritz Ramisch25. April 2024

Meinungsübernahme: Die Geschäftsführung von Meinungsforscher Civey übernimmt die Mehrheit, um einer drohenden Insolvenz entgegenzuwirken. Gründer und Geschäftsführer Janina Mütze

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Zitat: Die erste weibliche “Tagesschau”-Sprecherin Dagmar Berghoff spricht über Vorbehalte gegenüber Frauen zu Beginn ihrer Karriere.

Fritz Ramisch25. April 2024

“Ich war der Ansicht: Ich muss den Job sehr gut machen, sonst ist er für andere Frauen auf Jahre verloren.

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Italienische Rundfunkanstalt RAI plant 24-stündigen Protest gegen politische Einflussnahme.

Fritz Ramisch25. April 2024

RAIvolution: Der italienische Rundfunk RAI plant im Mai einen 24-stündigen Streik, um gegen politische Einflussnahme zu protestieren. Die Gewerkschaft

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Zahl des Tages: Deutschlandticket wurde seit Einführung von rund 20 Mio Menschen genutzt.

Fritz Ramisch25. April 2024

Zahl des Tages: Rund 20 Mio Menschen haben das Deutschland­ticket seit Einführung im Mai 2023 genutzt, sagt eine Studie

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Flixtrain plant deutlichen Ausbau seiner Fernzug-Kapazitäten.

Fritz Ramisch25. April 2024

Flixpansion: Bahn-Konkurrent Flixtrain plant einen deutlichen Ausbau seiner Fernzug-Kapazitäten. Das Unternehmen hat angekündigt, sein Angebot bis diesen Sommer um

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Edda Kraft, ehemalige Geschäftsführerin von RBB Media, verklagt den RBB.

Fritz Ramisch25. April 2024

Kraftakt: Die ehemalige Geschäftsführerin von RBB Media Edda Kraft geht juristisch gegen ihre Kündigung vor, meldet epd Medien. Kraft

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Video-Tipp: Rapper Future und Regisseur Taika Waititi erfinden in Whodka-Werbung den Handshake neu.

Fritz Ramisch25. April 2024

Wodkowboy: Luxusmarken-Konzern Moët Hennessy Louis Vuitton bewirbt mit einem witzigen Videospot seinen neuen, 150 Dollar teuren Flaggschiff-Wodka Belvedere 10.

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KW 50: Die Woche, als der Social-Media-Bann in Australien begann

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Die 50. Kalenderwoche geht zu Ende. Wir haben 13 neue Texte mit insgesamt 118.351 Zeichen veröffentlicht. Willkommen zum netzpolitischen

.

Liebe Leser*innen,

die meiste Zeit bin ich froh, dass ich kein Teenager mehr bin. Aber gerade in dieser Woche wäre es spannend – nur für kurze Zeit – wieder 15 Jahre alt zu sein, und zwar in Australien. Um aus nächster Nähe den Trubel zu erleben, der ausbricht, wenn der Staat mir und meinen Mitschüler*innen die Accounts auf sozialen Medien verbieten will.

Seit dem 10. Dezember sind in Australien Menschen unter 16 Jahren auf vielen populären Diensten nicht mehr erwünscht. Unter anderem Instagram, TikTok, Twitch, Reddit und YouTube haben die Aufgabe, ihre Accounts zu sperren. Was nicht hinter einer Login-Schranke steckt, lässt sich zwar weiter abrufen, etwa jugendfreie YouTube-Videos. Aber Teilhabe wie Abos und Likes, Interaktion in der Community oder gar eigene Uploads fallen weg.

Wenn ich wieder 15 wäre, hätte ich wohl versucht, mich vorzubereiten. Ich hätte einen möglichst Taschengeld-freundlichen VPN-Dienst gesucht, den ich einsetzen kann, sobald mich meine Lieblingsplattform rauskickt. Oder ich hätte irgendwie versucht, mein Gesicht älter aussehen zu lassen, um eine sogenannte Künstliche Intelligenz zu überlisten, die mein Alter schätzen soll.

Allein wäre ich damit nicht gewesen, wie die australische ABC News berichtet. Die von der Redaktion gesammelten Fälle zeigen, wie Australien den Social-Media-Banns verstolpert. „Mein 13-jähriger Sohn hat die Altersüberprüfung per Gesichtsscan bestanden, indem er seine Zähne versteckt und sein Gesicht verzogen hat“, berichtet demnach ein Elternteil. „Das System schätzte sein Alter auf über 30 Jahre.“ Andere Jugendliche wiederum waren laut ABC News überrascht, dass sie sich zunächst weiterhin problemlos einloggen konnten.

Jugendlichen wird auch ein politischer Raum genommen

Kurzfristig ist das unterhaltsam, aber auf Dauer dürfte der australische Social-Media-Bann keine Lachnummer sein. Wenn sich die Fälle häufen, in denen Teenager*innen durch die Maschen des Verbots schlüpfen, dann dürfte die australische Regierung den Druck auf die Plattformen erhöhen. Und die Plattformen dürften wiederum den Druck auf Nutzer*innen erhöhen – etwa durch noch mehr und noch strengere Alterskontrollen.

Auch die Inhalte auf den Plattformen dürften sich mit der Zeit ändern. Wenn Jugendliche kein zuverlässiges Publikum mehr sind, dann werden sich australische Creator*innen wohl anderen Zielgruppen zuwenden. Das bedeutet nicht nur: weniger Quatsch-Content für Jugendliche – dem würde ich weniger nachtrauern. Es bedeutet auch: weniger hochwertige Inhalte für junge Menschen, weniger Vorbilder, weniger politische Bildung. Der Ausschluss aus politischen Diskursen ist auch einer der Gründe, warum die Plattform Reddit jetzt die australische Regierung verklagt.

Ist der Social-Media-Bann aktiv, können viele Plattformen ihre bisherigen Mühen aufgeben, sicherere Räume für Jugendliche zu schaffen, schließlich dürfen sie offiziell nicht mehr dort sein. Kann sein, dass manche Erwachsene nun sagen: Hurra, jetzt legen die Kinder endlich ihre Handys weg und spielen wieder mit Hula-Hoop-Reifen auf der Straße!

Als ob.

Die meisten werden sich einfach andere Orte im Netz suchen. Gesunde Communitys müssten sich dort aber erst noch aufbauen. Gerade für Kinder und Jugendliche ohne engen Freundeskreis an ihrem Wohnort ist das schwierig. Nicht alle haben gute Freund*innen im direkten Umfeld. Aus allerlei Gründen können Kinder und Jugendliche dort, wo sie leben, Ablehnung erfahren. Zum Beispiel weil sie queer sind oder neurodivergent, Sprachbarrieren haben oder eine chronische Krankheit.

An dieser Stelle erinnere ich mich an mein Interview mit der US-amerikanischen TikTok-Creatorin Amelia Som. Sie erzählte mir vor drei Jahren:

In meinem Fall war das eine Community von queeren People of Color, die sich für Tabletop-Spiele wie ‚Dungeons and Dragons‘ interessieren. Ich habe in meinem Leben noch nicht so viele queere, Schwarze Nerds getroffen wie auf TikTok. Wenn man in Oklahoma lebt, ist es schwer, solche Kontakte zu knüpfen.

Mir hätte es als junger Teenager auch sehr geholfen, wenn ich zumindest in sozialen Medien Gleichgesinnte gefunden hätte – oder gar eine lebendige Community mit Menschen wie mir. Soziale Medien waren aber damals noch nicht so weit wie heute. In meinem Fall hat es letztlich auch ohne soziale Medien noch gut geklappt mit der Suche nach Gemeinschaft. Australischen Jugendliche wiederum wird ab dieser Woche etwas weggenommen, das bisher zu ihrem Leben gehört hat.

Haltet zusammen
Sebastian


Trugbild: Raue Storys für glatte Zeiten

Die Sehnsucht nach dem Heroischen ist groß, gerade auch im Silicon Valley. Tech-Unternehmer hängen in ihren Fantasien allzu gerne ruhmreichen Königen und mächtigen Imperien nach. Dabei wird der Ruf nach Stärke immer dort laut, wo die Komplexe am größten sind. Von Vincent Först –
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Nach Risikoprüfung des Einsatzes von Palantir-Software in der Schweiz bekam der US-Konzern eine Absage, trotz jahrelanger Hofierung von Behörden und Armee. Den Eidgenossen sind die Risiken zu groß. Da drängt sich die Frage auf, warum die Palantir-Software für deutsche Polizeien gut genug sein soll. Innenminister Dobrindt wird sie beantworten müssen. Von Constanze –
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Social-Media-Bann in Australien startet: Ein dunkler Tag für den Jugendschutz im Netz

Kein TikTok, kein YouTube und kein Instagram für Menschen unter 16 Jahren: Mit dem Social-Media-Bann betritt Australien netzpolitisches Neuland mit weltweiter Signalwirkung. Jugendlichen ist damit kein Stück geholfen. Ein Kommentar. Von Sebastian Meineck –
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Die Schufa möchte transparenter werden. Nach jahrelanger Kritik wie dem Vorwurf von manipulativen Geschäftspraktiken soll ein neuer, nachvollziehbarer Score die gewünschte Durchsicht für Nutzer*innen bringen.
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Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
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Die 50. Kalenderwoche geht zu Ende. Wir haben 13 neue Texte mit insgesamt 118.351 Zeichen veröffentlicht. Willkommen zum netzpolitischen

.

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die meiste Zeit bin ich froh, dass ich kein Teenager mehr bin. Aber gerade in dieser Woche wäre es spannend – nur für kurze Zeit – wieder 15 Jahre alt zu sein, und zwar in Australien. Um aus nächster Nähe den Trubel zu erleben, der ausbricht, wenn der Staat mir und meinen Mitschüler*innen die Accounts auf sozialen Medien verbieten will.

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Allein wäre ich damit nicht gewesen, wie die australische ABC News berichtet. Die von der Redaktion gesammelten Fälle zeigen, wie Australien den Social-Media-Banns verstolpert. „Mein 13-jähriger Sohn hat die Altersüberprüfung per Gesichtsscan bestanden, indem er seine Zähne versteckt und sein Gesicht verzogen hat“, berichtet demnach ein Elternteil. „Das System schätzte sein Alter auf über 30 Jahre.“ Andere Jugendliche wiederum waren laut ABC News überrascht, dass sie sich zunächst weiterhin problemlos einloggen konnten.

Jugendlichen wird auch ein politischer Raum genommen

Kurzfristig ist das unterhaltsam, aber auf Dauer dürfte der australische Social-Media-Bann keine Lachnummer sein. Wenn sich die Fälle häufen, in denen Teenager*innen durch die Maschen des Verbots schlüpfen, dann dürfte die australische Regierung den Druck auf die Plattformen erhöhen. Und die Plattformen dürften wiederum den Druck auf Nutzer*innen erhöhen – etwa durch noch mehr und noch strengere Alterskontrollen.

Auch die Inhalte auf den Plattformen dürften sich mit der Zeit ändern. Wenn Jugendliche kein zuverlässiges Publikum mehr sind, dann werden sich australische Creator*innen wohl anderen Zielgruppen zuwenden. Das bedeutet nicht nur: weniger Quatsch-Content für Jugendliche – dem würde ich weniger nachtrauern. Es bedeutet auch: weniger hochwertige Inhalte für junge Menschen, weniger Vorbilder, weniger politische Bildung. Der Ausschluss aus politischen Diskursen ist auch einer der Gründe, warum die Plattform Reddit jetzt die australische Regierung verklagt.

Ist der Social-Media-Bann aktiv, können viele Plattformen ihre bisherigen Mühen aufgeben, sicherere Räume für Jugendliche zu schaffen, schließlich dürfen sie offiziell nicht mehr dort sein. Kann sein, dass manche Erwachsene nun sagen: Hurra, jetzt legen die Kinder endlich ihre Handys weg und spielen wieder mit Hula-Hoop-Reifen auf der Straße!

Als ob.

Die meisten werden sich einfach andere Orte im Netz suchen. Gesunde Communitys müssten sich dort aber erst noch aufbauen. Gerade für Kinder und Jugendliche ohne engen Freundeskreis an ihrem Wohnort ist das schwierig. Nicht alle haben gute Freund*innen im direkten Umfeld. Aus allerlei Gründen können Kinder und Jugendliche dort, wo sie leben, Ablehnung erfahren. Zum Beispiel weil sie queer sind oder neurodivergent, Sprachbarrieren haben oder eine chronische Krankheit.

An dieser Stelle erinnere ich mich an mein Interview mit der US-amerikanischen TikTok-Creatorin Amelia Som. Sie erzählte mir vor drei Jahren:

In meinem Fall war das eine Community von queeren People of Color, die sich für Tabletop-Spiele wie ‚Dungeons and Dragons‘ interessieren. Ich habe in meinem Leben noch nicht so viele queere, Schwarze Nerds getroffen wie auf TikTok. Wenn man in Oklahoma lebt, ist es schwer, solche Kontakte zu knüpfen.

Mir hätte es als junger Teenager auch sehr geholfen, wenn ich zumindest in sozialen Medien Gleichgesinnte gefunden hätte – oder gar eine lebendige Community mit Menschen wie mir. Soziale Medien waren aber damals noch nicht so weit wie heute. In meinem Fall hat es letztlich auch ohne soziale Medien noch gut geklappt mit der Suche nach Gemeinschaft. Australischen Jugendliche wiederum wird ab dieser Woche etwas weggenommen, das bisher zu ihrem Leben gehört hat.

Haltet zusammen
Sebastian


Trugbild: Raue Storys für glatte Zeiten

Die Sehnsucht nach dem Heroischen ist groß, gerade auch im Silicon Valley. Tech-Unternehmer hängen in ihren Fantasien allzu gerne ruhmreichen Königen und mächtigen Imperien nach. Dabei wird der Ruf nach Stärke immer dort laut, wo die Komplexe am größten sind. Von Vincent Först –
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Schweiz: Palantir-Software hat verheerende Risiken

Nach Risikoprüfung des Einsatzes von Palantir-Software in der Schweiz bekam der US-Konzern eine Absage, trotz jahrelanger Hofierung von Behörden und Armee. Den Eidgenossen sind die Risiken zu groß. Da drängt sich die Frage auf, warum die Palantir-Software für deutsche Polizeien gut genug sein soll. Innenminister Dobrindt wird sie beantworten müssen. Von Constanze –
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Social-Media-Bann in Australien startet: Ein dunkler Tag für den Jugendschutz im Netz

Kein TikTok, kein YouTube und kein Instagram für Menschen unter 16 Jahren: Mit dem Social-Media-Bann betritt Australien netzpolitisches Neuland mit weltweiter Signalwirkung. Jugendlichen ist damit kein Stück geholfen. Ein Kommentar. Von Sebastian Meineck –
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Neuer Schufa-Score: Auskunftei verspricht mehr Transparenz

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Die EU-Staaten fordern ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, das weit über die alten Gesetze hinausgeht. Das geht aus einem EU-Dokument hervor, das wir veröffentlichen. Praktisch alle Internet-Dienste sollen Daten ihrer Nutzer anlasslos speichern, auch Messenger wie WhatsApp und Signal. Von Andre Meister –
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Databroker verhökern die Standortdaten von Millionen Menschen in Frankreich. Neue Recherchen zeigen: Mit den angeblich nur zu Werbezwecken erhobenen Daten lässt sich dort sogar Personal von Geheimdiensten und Militär ausspionieren – inklusive Entourage des französischen Präsidenten. Von Sebastian Meineck, Ingo Dachwitz –
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Frühere Behörden-Domains: Ein gefährliches Glücksspiel

Wenn Behörden nicht mehr benötigte Domains aufgeben, kann das zu Problemen führen: Die vormals staatlich genutzten Adressen sind attraktiv und lassen sich für Desinformation nutzen. Einheitliche Regeln für den Umgang mit den Domains hat der Bund nicht. Auch ein Überblick fehlt. Von Anna Biselli –
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Beleidigter Bundeskanzler: Wie viel „Arschloch“ darfs denn sein?

Friedrich Merz hat laut Medienrecherchen in hunderten Fällen mutmaßliche Beleidigungen strafrechtlich verfolgen lassen. Geht es dabei um die Bekämpfung von Hass im Netz oder schränken die Verfahren die freie Meinungsäußerung ein? Von Markus Reuter –
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Digitale Skelette: „Wir brauchen Transparenz, wo in Gerichtsverfahren KI eingesetzt wird“

Digitale Modelle von Skeletten werden neuerdings in Strafverfahren genutzt. Warum ist das etwas anderes als ein Fingerabdruck? Und warum ist es nicht ratsam, derartige Beweismethoden für eine Anklage zu nutzen? Darüber sprechen wir im Interview mit zwei Fachleuten. Von Anna Biselli –
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DNS-Massenüberwachung: „Das war dringend notwendig, diese neue Idee einer Schleppnetzfahndung im Internet abzuwenden“

Die anlasslose Massenüberwachung der DNS-Anfragen aller Kunden von Vodafone ist vorerst abgewendet. Der Netzbetreiber wehrte sich dagegen erfolgreich mit einer Verfassungsbeschwerde. Klaus Landefeld von Branchenverband eco bewertet die Methode als „völlig ungeeignet“. Er hofft, dass sie dauerhaft verboten wird. Von Constanze –
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Digital Fights: Digital Lights: Wir kämpfen gegen Handydurchsuchungen bei Geflüchteten

Ausländerbehörden durchsuchen die Handys von Menschen, die abgeschoben werden sollen und dürfen dabei tief in deren Privatsphäre blicken. Dabei verwenden sie Werkzeuge, die sonst bei der Polizei zum Einsatz kommen. Wir recherchieren seit Jahren zu diesen Befugnissen und sorgen dafür, dass sie öffentlich diskutiert werden. Die Frage dahinter: Wie viele Grundrechte darf der Staat aushebeln? Von netzpolitik.org –
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FinTech und Datenschutz: PayPal sammelt die sexuellen Vorlieben von Kunden

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#303 Off the Record: Über digitale Kämpfe und digitale Gipfel

Kurz vor Jahresende schauen wir immer wieder auf den Spendenbalken, der anzeigt, wie viel Geld wir noch für unsere Arbeit brauchen. Fio erzählt, was hinter der diesjährigen Jahresend-Kampagne steckt und Daniel berichtet von seinem Ausflug in die Digitalgipfel-Welt. Von Anna Biselli –
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Kurz vor Jahresende schauen wir immer wieder auf den Spendenbalken, der anzeigt, wie viel Geld wir noch für unsere Arbeit

Im Hintergrund ein Berggipfel, im Vordergrund Daniel und Anna im Podcast-Raum
. Fio erzählt, was hinter der diesjährigen Jahresend-Kampagne steckt und Daniel berichtet von seinem Ausflug in die Digitalgipfel-Welt.

Im Hintergrund ein Berggipfel, im Vordergrund Daniel und Anna im Podcast-Raum
Wir reden über mehrere Gipfel, die zu erklimmen sind. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Hintergrund: Jake Blucker
https://netzpolitik.org/wp-upload/2025/12/OTR-25-12-1.mp3

Heute könnt ihr Lucas Fiola alias Fio kennenlernen, der seit einigen Wochen unsere Social-Media-Arbeit aufmöbelt. Schon kurz nach dem Ankommen stand für ihn unsere Jahresend-Kampagne an und die beschäftigt sich mit alten digitalen Kämpfen und neuen Wortspielen. Außerdem sprechen wir mit Fio über das richtige Leben auf den falschen Social-Media-Plattformen.

Daniel nimmt euch im Thema des Monats mit zu seinem Besuch auf dem Digitalgipfel, der diesmal „Gipfel zur Europäischen Digitalen Souveränität“ hieß. Dazu haben wir ein paar mittelgute Zug-Metaphern aufs Gleis gesetzt und am Ende noch über Berlin und seine Vor- und Nachteile diskutiert.


In dieser Folge: Anna Biselli, Daniel Leisegang und Lucas Fiola.
Produktion: Serafin Dinges.
Titelmusik: Trummerschlunk.


Hier ist die MP3 zum Download. Wie gewohnt gibt es den Podcast auch im offenen ogg-Format. Ein maschinell erstelltes Transkript gibt es im txt-Format.


Unseren Podcast könnt ihr auf vielen Wegen hören. Der einfachste: in dem Player hier auf der Seite auf Play drücken. Ihr findet uns aber ebenso bei Apple Podcasts, Spotify und Deezer oder mit dem Podcatcher eures Vertrauens, die URL lautet dann netzpolitik.org/podcast.


Wir freuen uns auch über Kritik, Lob, Ideen und Fragen entweder hier in den Kommentaren oder per E-Mail an podcast@netzpolitik.org.


Links und Infos

Hausmitteilungen

  • Das 39C3-Programm

Thema des Monats: Gipfel zur Europäischen Digitalen Souveränität

  • Der Text von Esther und Daniel zu ihrem Besuch auf dem Gipfel
  • Daniel kommentiert bei Phoenix den Digitalgipfel

Aus dem Maschinenraum

  • Unsere Jahresend-Kampagne „Digital Fights!“
  • Alle Möglichkeiten zum Spenden für netzpolitik.org

Blattkritik

  • Die Berichterstattung zum Digitalen Omnibus
  • Unsere Texte zum neuen MAD-Gesetz
  • Recherche zu den Problemen, wenn Behörden alte Domains vergessen

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Kurz vor Jahresende schauen wir immer wieder auf den Spendenbalken, der anzeigt, wie viel Geld wir noch für unsere Arbeit

Im Hintergrund ein Berggipfel, im Vordergrund Daniel und Anna im Podcast-Raum
. Fio erzählt, was hinter der diesjährigen Jahresend-Kampagne steckt und Daniel berichtet von seinem Ausflug in die Digitalgipfel-Welt.

Im Hintergrund ein Berggipfel, im Vordergrund Daniel und Anna im Podcast-Raum
Wir reden über mehrere Gipfel, die zu erklimmen sind. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Hintergrund: Jake Blucker
https://netzpolitik.org/wp-upload/2025/12/OTR-25-12-1.mp3

Heute könnt ihr Lucas Fiola alias Fio kennenlernen, der seit einigen Wochen unsere Social-Media-Arbeit aufmöbelt. Schon kurz nach dem Ankommen stand für ihn unsere Jahresend-Kampagne an und die beschäftigt sich mit alten digitalen Kämpfen und neuen Wortspielen. Außerdem sprechen wir mit Fio über das richtige Leben auf den falschen Social-Media-Plattformen.

Daniel nimmt euch im Thema des Monats mit zu seinem Besuch auf dem Digitalgipfel, der diesmal „Gipfel zur Europäischen Digitalen Souveränität“ hieß. Dazu haben wir ein paar mittelgute Zug-Metaphern aufs Gleis gesetzt und am Ende noch über Berlin und seine Vor- und Nachteile diskutiert.


In dieser Folge: Anna Biselli, Daniel Leisegang und Lucas Fiola.
Produktion: Serafin Dinges.
Titelmusik: Trummerschlunk.


Hier ist die MP3 zum Download. Wie gewohnt gibt es den Podcast auch im offenen ogg-Format. Ein maschinell erstelltes Transkript gibt es im txt-Format.


Unseren Podcast könnt ihr auf vielen Wegen hören. Der einfachste: in dem Player hier auf der Seite auf Play drücken. Ihr findet uns aber ebenso bei Apple Podcasts, Spotify und Deezer oder mit dem Podcatcher eures Vertrauens, die URL lautet dann netzpolitik.org/podcast.


Wir freuen uns auch über Kritik, Lob, Ideen und Fragen entweder hier in den Kommentaren oder per E-Mail an podcast@netzpolitik.org.


Links und Infos

Hausmitteilungen

  • Das 39C3-Programm

Thema des Monats: Gipfel zur Europäischen Digitalen Souveränität

  • Der Text von Esther und Daniel zu ihrem Besuch auf dem Gipfel
  • Daniel kommentiert bei Phoenix den Digitalgipfel

Aus dem Maschinenraum

  • Unsere Jahresend-Kampagne „Digital Fights!“
  • Alle Möglichkeiten zum Spenden für netzpolitik.org

Blattkritik

  • Die Berichterstattung zum Digitalen Omnibus
  • Unsere Texte zum neuen MAD-Gesetz
  • Recherche zu den Problemen, wenn Behörden alte Domains vergessen

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FinTech und Datenschutz: PayPal sammelt die sexuellen Vorlieben von Kunden

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PayPal ist im Frühjahr ins Werbegeschäft eingestiegen. Der Finanzdienstleister hortet umfangreiche persönliche Informationen über Menschen, die ihn nutzen, und stellt

Schauspieler Will Ferrell steht auf einem Flohmakrt vor einem Jungen und hält eine Actionfigur in der Hand.
Daten Werbetreibenden zur Verfügung. Ein juristisches Gutachten zeigt nun, dass das illegal ist.

Schauspieler Will Ferrell steht auf einem Flohmakrt vor einem Jungen und hält eine Actionfigur in der Hand.
Schauspieler Will Ferrell nutzt PayPal angeblich sogar auf dem Flohmarkt – weil er seine Daten bei dem Unternehmen sicher verwahrt glaubt, so eine Werbekampagne. – Alle Rechte vorbehalten Screenshot aus PayPal-Werbevideo

Mit Paypal kann man jetzt auch in Geschäften zahlen – und sogar auf dem Flohmarkt, wie Schauspieler Will Ferrell in einer Werbekampagne zeigt. In der deutschen Version sagt er zu einem kleinen Jungen, der ihn beim Kauf einer Actionfigur über den Tisch zieht: „Wenigstens meine Daten sind sicher vor euch Abzockern.“ Doch die Aussage ist nicht wahr.

Die Finanztransaktionsplattform PayPal positioniert sich in einer Werbekampagne als Alternative zum Bargeld. Dabei gibt es einen drastischen Unterschied zwischen beiden Zahlungsmitteln. Bargeld wird zwar auch getrackt, aber die Daten, die Paypal erhebt – und an Werbetreibende verkauft – sind viel umfassender als nur die Info, welche Summe von wo nach wo wandert.

Das Netzwerk Datenschutzexpertise hat die Datenschutzpraxis von Paypal im Rahmen eines juristischen Gutachtens untersucht und kommt zu einem vernichtenden Ergebnis. Das Unternehmen erfasst, was du zu welchem Preis kaufst, von welchem Unternehmen du es erwirbst, und wohin du es liefern lässt. Es speichert Standortdaten, die Liste der Apps auf deinem Telefon, welches Gerät und welchen Browser du benutzt und welche Websites du besuchst.

PayPal speichert teils sogar die sexuelle Orientierung

Das Unternehmen erlaubt sich laut Datenschutzerklärung auch, deinen Fingerabdruck zu erfassen, dein Einkommen, deine Telefon- und Steuernummer, deinen Beruf, dein Alter, dein Geschlecht, deine Kreditwürdigkeit und deine finanzielle Situation. In dem Datensatz, den der Konzern über dich anlegt, sind – so die Datenschutzerklärung – womöglich auch religiöse Überzeugungen, politische oder philosophische Ansichten, Behinderungen und die sexuelle Orientierung vermerkt, sowie „Daten aus den von Ihnen verknüpften Drittkonten“.

PayPal kann laut dem Gutachten extrem sensible Informationen sammeln, weil auch Zahlungen an Gesundheitseinrichtungen oder Anwält*innen, sowie Spenden an politische Parteien und religiöse Institutionen über die Plattform abgewickelt werden. PayPal speichert die Daten, so lange das Konto existiert und zehn Jahre darüber hinaus.

Seit dem Frühjahr ist PayPal auch im Werbe-Business

Paypal ist im Internet das populärste Zahlungsmittel. Im Frühjahr 2025 – kurz vor dem Start der Webekampagne mit Will Ferrell – ist der Konzern auch ins Werbegeschäft eingestiegen. Er nutzt dabei Zahlungsdaten, um Werbung zu personalisieren.

Das Netzwerk Datenschutzexpertise schreibt in seinem Gutachten: „Die hohe Aussagekraft der Finanztransaktionsdaten begründet ein hohes Nutzungs- und auch ein hohes Missbrauchspotenzial“. So sei damit beispielsweise manipulative Werbung möglich und auch eine diskriminierende Preisgestaltung.

Dabei muss Zahlungsverkehr in Deutschland und Europa eigentlich anonym ablaufen. Ausnahmen von der Regel sind nur erlaubt, wenn sie eindeutig nötig und gut begründet sind.

PayPal speichert sensible Daten ohne explizite Einwilligung

Laut des Gutachtens informiert PayPal seine Kund*innen nicht hinreichend darüber, wofür, an wen und auf welcher Rechtsgrundlage Daten weitergegeben werden und speichert die Daten unerlaubt lange. Zudem geht das Unternehmen davon aus, dass Menschen mit der Nutzung des Dienstes in die Datenverarbeitung einwilligen. Dabei muss diese Einwilligung – spätestens, wenn es um sensitive Daten, Marketing- und Werbezwecke oder die Weitergabe von Daten geht – tatsächlich bewusst, informiert, genau definiert und unabhängig von der Verfügbarkeit des Dienstes gegeben werden, um rechtmäßig zu sein. Die Kund*innen müssen wissen, wozu sie da eigentlich zustimmen.

Der Konzern bietet Unternehmen die personenbezogenen Informationen laut dem Gutachten in aggregierter Form an. Die Firmen können dann über PayPal auf Webseiten, Apps und Smart-TVs Werbung platzieren, die angeblich die Zielgruppe sehr genau erreicht. Auch der direkte Verkauf der Daten an Werbefirmen war zumindest mal geplant. Über die aktuelle Umsetzung dieses Projekts in Europa ist dem Netzwerk Datenschutzexpertise nichts bekannt.

Einen Teil der Informationen sammelt PayPal angeblich, um betrügerische Kontozugriffe zu verhindern. Im August 2025 waren die Anmeldedaten zu 15 Millionen PayPal-Konten im Darknet aufgetaucht, woraufhin die Zahl der Betrugsversuche massiv in die Höhe ging.

Die Liste der Datenempfänger umfasst 600 Unternehmen

PayPal behält sich vor, die erfassten Daten weiterzugeben, beispielsweise an Behörden, andere Finanzinstitute, Inkassobüros, Auftragsverarbeiter und Partnerunternehmen. Eine Liste mit möglichen Datenempfängern umfasst 600 Firmen aus vielen Staaten der Welt.

Die Datenschutzerklärung, die 7.000 Wörter umfasst, lässt „nicht erkennen, mit welchen Daten auf welcher Rechtsgrundlage welche Zwecke verfolgt werden“, so das Netzwerk Datenschutzanalyse. Problematisch sei, dass sowohl die Kategorien der Daten als auch die Arten der Verarbeitung nur beispielhaft und nicht abschließend aufgeführt werden.

Auch die AGB seien ausgesprochen nutzerunfreundlich. Sie umfassen 17 Dokumente, wobei für Kund*innen nicht ersichtlich sei, welche für sie relevant sind. Hinzu kommen 20.000 Wörter Nutzungsbedingungen ohne Inhaltsverzeichnis. Mit der Eröffnung eines Kontos erklären sich Nutzer*innen mit all diesen Bedingungen einverstanden.

So widerspricht man der Datennutzung zu Werbezwecken

Die Nutzung der Daten zu Werbezwecken ist in PayPal-Konten voreingestellt. Wer das abschalten möchte, muss auf der Website erst auf „Daten und Datenschutz“ und dann auf „personalisierte Angebote und Werbung“ klicken. Dort lässt sich ein Regler zwischen einem grauen und einem schwarzen Feld hin- und herbewegen. Welche die datenschutzfreundliche Option ist, wird nicht erklärt. Der mögliche Opt-Out steht im Widerspruch zur Datenschutzgrundverordnung, wonach die Voreinstellung eine möglichst geringe Datenverarbeitung („Privacy by Default“) vorsehen muss.

Als besonders problematisch sieht das Netzwerk Datenschutzexpertise, dass die personenbezogenen Daten auch nach außerhalb der EU übermittelt werden. Der Hauptsitz von PayPal ist in den USA, dort sind die Daten deutlich schlechter geschützt als in Europa. Zudem ist das Unternehmen gezwungen, Daten an US-Behörden herauszugeben, wenn diese sie anfordern.

Die Datenschutzexpert*innen sehen ihre Analyse der Datenschutzpraxis von PayPal nur als exemplarischen Fall. „Es ist zu vermuten, dass die bei PayPal festgestellten Mängel in ähnlicher Form bei anderen Unternehmen in diesem Bereich bestehen“, schreiben sie. BigTech-Unternehmen würden zunehmend versuchen, auf Finanztransaktionsdaten zuzugreifen, um diese mit Daten aus anderen Anwendungen zu kombinieren und kommerziell zu nutzen. Deshalb fordern die Datenschutz-Expert*innen, die Nutzung von Finanzdaten für Werbezwecke generell zu verbieten.

Laut Heise Online prüft Paypal das Gutachten derzeit. Es lässt sich wie folgt zitieren: „Die Einhaltung der EU-Datenschutzanforderungen ist für uns sowohl für die Entwicklung als auch den Betrieb unserer Produkte von zentraler Bedeutung, um ein qualitativ hochwertiges Erlebnis und Sicherheit im Zahlungsverkehr für unsere Kund:innen sicherzustellen.“


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PayPal ist im Frühjahr ins Werbegeschäft eingestiegen. Der Finanzdienstleister hortet umfangreiche persönliche Informationen über Menschen, die ihn nutzen, und stellt

Schauspieler Will Ferrell steht auf einem Flohmakrt vor einem Jungen und hält eine Actionfigur in der Hand.
Daten Werbetreibenden zur Verfügung. Ein juristisches Gutachten zeigt nun, dass das illegal ist.

Schauspieler Will Ferrell steht auf einem Flohmakrt vor einem Jungen und hält eine Actionfigur in der Hand.
Schauspieler Will Ferrell nutzt PayPal angeblich sogar auf dem Flohmarkt – weil er seine Daten bei dem Unternehmen sicher verwahrt glaubt, so eine Werbekampagne. – Alle Rechte vorbehalten Screenshot aus PayPal-Werbevideo

Mit Paypal kann man jetzt auch in Geschäften zahlen – und sogar auf dem Flohmarkt, wie Schauspieler Will Ferrell in einer Werbekampagne zeigt. In der deutschen Version sagt er zu einem kleinen Jungen, der ihn beim Kauf einer Actionfigur über den Tisch zieht: „Wenigstens meine Daten sind sicher vor euch Abzockern.“ Doch die Aussage ist nicht wahr.

Die Finanztransaktionsplattform PayPal positioniert sich in einer Werbekampagne als Alternative zum Bargeld. Dabei gibt es einen drastischen Unterschied zwischen beiden Zahlungsmitteln. Bargeld wird zwar auch getrackt, aber die Daten, die Paypal erhebt – und an Werbetreibende verkauft – sind viel umfassender als nur die Info, welche Summe von wo nach wo wandert.

Das Netzwerk Datenschutzexpertise hat die Datenschutzpraxis von Paypal im Rahmen eines juristischen Gutachtens untersucht und kommt zu einem vernichtenden Ergebnis. Das Unternehmen erfasst, was du zu welchem Preis kaufst, von welchem Unternehmen du es erwirbst, und wohin du es liefern lässt. Es speichert Standortdaten, die Liste der Apps auf deinem Telefon, welches Gerät und welchen Browser du benutzt und welche Websites du besuchst.

PayPal speichert teils sogar die sexuelle Orientierung

Das Unternehmen erlaubt sich laut Datenschutzerklärung auch, deinen Fingerabdruck zu erfassen, dein Einkommen, deine Telefon- und Steuernummer, deinen Beruf, dein Alter, dein Geschlecht, deine Kreditwürdigkeit und deine finanzielle Situation. In dem Datensatz, den der Konzern über dich anlegt, sind – so die Datenschutzerklärung – womöglich auch religiöse Überzeugungen, politische oder philosophische Ansichten, Behinderungen und die sexuelle Orientierung vermerkt, sowie „Daten aus den von Ihnen verknüpften Drittkonten“.

PayPal kann laut dem Gutachten extrem sensible Informationen sammeln, weil auch Zahlungen an Gesundheitseinrichtungen oder Anwält*innen, sowie Spenden an politische Parteien und religiöse Institutionen über die Plattform abgewickelt werden. PayPal speichert die Daten, so lange das Konto existiert und zehn Jahre darüber hinaus.

Seit dem Frühjahr ist PayPal auch im Werbe-Business

Paypal ist im Internet das populärste Zahlungsmittel. Im Frühjahr 2025 – kurz vor dem Start der Webekampagne mit Will Ferrell – ist der Konzern auch ins Werbegeschäft eingestiegen. Er nutzt dabei Zahlungsdaten, um Werbung zu personalisieren.

Das Netzwerk Datenschutzexpertise schreibt in seinem Gutachten: „Die hohe Aussagekraft der Finanztransaktionsdaten begründet ein hohes Nutzungs- und auch ein hohes Missbrauchspotenzial“. So sei damit beispielsweise manipulative Werbung möglich und auch eine diskriminierende Preisgestaltung.

Dabei muss Zahlungsverkehr in Deutschland und Europa eigentlich anonym ablaufen. Ausnahmen von der Regel sind nur erlaubt, wenn sie eindeutig nötig und gut begründet sind.

PayPal speichert sensible Daten ohne explizite Einwilligung

Laut des Gutachtens informiert PayPal seine Kund*innen nicht hinreichend darüber, wofür, an wen und auf welcher Rechtsgrundlage Daten weitergegeben werden und speichert die Daten unerlaubt lange. Zudem geht das Unternehmen davon aus, dass Menschen mit der Nutzung des Dienstes in die Datenverarbeitung einwilligen. Dabei muss diese Einwilligung – spätestens, wenn es um sensitive Daten, Marketing- und Werbezwecke oder die Weitergabe von Daten geht – tatsächlich bewusst, informiert, genau definiert und unabhängig von der Verfügbarkeit des Dienstes gegeben werden, um rechtmäßig zu sein. Die Kund*innen müssen wissen, wozu sie da eigentlich zustimmen.

Der Konzern bietet Unternehmen die personenbezogenen Informationen laut dem Gutachten in aggregierter Form an. Die Firmen können dann über PayPal auf Webseiten, Apps und Smart-TVs Werbung platzieren, die angeblich die Zielgruppe sehr genau erreicht. Auch der direkte Verkauf der Daten an Werbefirmen war zumindest mal geplant. Über die aktuelle Umsetzung dieses Projekts in Europa ist dem Netzwerk Datenschutzexpertise nichts bekannt.

Einen Teil der Informationen sammelt PayPal angeblich, um betrügerische Kontozugriffe zu verhindern. Im August 2025 waren die Anmeldedaten zu 15 Millionen PayPal-Konten im Darknet aufgetaucht, woraufhin die Zahl der Betrugsversuche massiv in die Höhe ging.

Die Liste der Datenempfänger umfasst 600 Unternehmen

PayPal behält sich vor, die erfassten Daten weiterzugeben, beispielsweise an Behörden, andere Finanzinstitute, Inkassobüros, Auftragsverarbeiter und Partnerunternehmen. Eine Liste mit möglichen Datenempfängern umfasst 600 Firmen aus vielen Staaten der Welt.

Die Datenschutzerklärung, die 7.000 Wörter umfasst, lässt „nicht erkennen, mit welchen Daten auf welcher Rechtsgrundlage welche Zwecke verfolgt werden“, so das Netzwerk Datenschutzanalyse. Problematisch sei, dass sowohl die Kategorien der Daten als auch die Arten der Verarbeitung nur beispielhaft und nicht abschließend aufgeführt werden.

Auch die AGB seien ausgesprochen nutzerunfreundlich. Sie umfassen 17 Dokumente, wobei für Kund*innen nicht ersichtlich sei, welche für sie relevant sind. Hinzu kommen 20.000 Wörter Nutzungsbedingungen ohne Inhaltsverzeichnis. Mit der Eröffnung eines Kontos erklären sich Nutzer*innen mit all diesen Bedingungen einverstanden.

So widerspricht man der Datennutzung zu Werbezwecken

Die Nutzung der Daten zu Werbezwecken ist in PayPal-Konten voreingestellt. Wer das abschalten möchte, muss auf der Website erst auf „Daten und Datenschutz“ und dann auf „personalisierte Angebote und Werbung“ klicken. Dort lässt sich ein Regler zwischen einem grauen und einem schwarzen Feld hin- und herbewegen. Welche die datenschutzfreundliche Option ist, wird nicht erklärt. Der mögliche Opt-Out steht im Widerspruch zur Datenschutzgrundverordnung, wonach die Voreinstellung eine möglichst geringe Datenverarbeitung („Privacy by Default“) vorsehen muss.

Als besonders problematisch sieht das Netzwerk Datenschutzexpertise, dass die personenbezogenen Daten auch nach außerhalb der EU übermittelt werden. Der Hauptsitz von PayPal ist in den USA, dort sind die Daten deutlich schlechter geschützt als in Europa. Zudem ist das Unternehmen gezwungen, Daten an US-Behörden herauszugeben, wenn diese sie anfordern.

Die Datenschutzexpert*innen sehen ihre Analyse der Datenschutzpraxis von PayPal nur als exemplarischen Fall. „Es ist zu vermuten, dass die bei PayPal festgestellten Mängel in ähnlicher Form bei anderen Unternehmen in diesem Bereich bestehen“, schreiben sie. BigTech-Unternehmen würden zunehmend versuchen, auf Finanztransaktionsdaten zuzugreifen, um diese mit Daten aus anderen Anwendungen zu kombinieren und kommerziell zu nutzen. Deshalb fordern die Datenschutz-Expert*innen, die Nutzung von Finanzdaten für Werbezwecke generell zu verbieten.

Laut Heise Online prüft Paypal das Gutachten derzeit. Es lässt sich wie folgt zitieren: „Die Einhaltung der EU-Datenschutzanforderungen ist für uns sowohl für die Entwicklung als auch den Betrieb unserer Produkte von zentraler Bedeutung, um ein qualitativ hochwertiges Erlebnis und Sicherheit im Zahlungsverkehr für unsere Kund:innen sicherzustellen.“


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Digitale Skelette: „Wir brauchen Transparenz, wo in Gerichtsverfahren KI eingesetzt wird“

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Digitale Modelle von Skeletten werden neuerdings in Strafverfahren genutzt. Warum ist das etwas anderes als ein Fingerabdruck? Und warum ist

Ein Skelett, dass die Hand nachdenklich wirkend ans Kinn hält
Porträt von Anne Zettelmeier
Foto von Dominik Brodowski
nicht ratsam, derartige Beweismethoden für eine Anklage zu nutzen? Darüber sprechen wir im Interview mit zwei Fachleuten.

Ein Skelett, dass die Hand nachdenklich wirkend ans Kinn hält
Wem gehört dieses Skelett? – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Mathew Schwartz

Dass Fingerabdrücke oder DNA-Spuren in Strafverfahren als Beweise herangezogen werden, ist weit verbreitet. Aber mittlerweile halten zunehmend neue Technologien in die Gerichtssäle Einzug. Ein Beispiel: 3D-Modelle von mutmaßlichen Täter:innen werden automatisiert mit Videoaufnahmen vom Tatort abgeglichen. So soll bestimmt werden, ob auf dem Video die vermutete Person zu sehen ist – ganz ohne Gesicht.

Auch im sogenannten Budapest-Komplex spielt das eine Rolle. In einem aktuellen Prozess werden einem Beschuldigten Angriffe auf Neonazis, darunter versuchter Mord, vorgeworfen. Die Anklage stützt sich auch auf eine Analyse mittels Skelett-Modell und den Abgleich mit Tatort-Videos.

Wir haben dazu mit Anne Zettelmeier und Prof. Dr. Dominik Brodowski von der Universität des Saarlandes gesprochen. Sie forschen zum Einsatz von Technologien im Justizwesen und warnen davor, KI-gestützte Ergebnisse als alleinige Beweismittel zu nutzen.

Sie forschen im von der Daimler und Benz Stiftung geförderten Ladenburger-Kolleg „Technologische Intelligenz zur Transformation, Automatisierung und Nutzerorientierung des Justizsystems (TITAN)“ und warnen davor, KI-gestützte Ergebnisse als alleinige Beweismittel zu nutzen.

Porträt von Anne Zettelmeier
Anne Zettelmeier - Alle Rechte vorbehalten Daimler und Benz Stiftung / Gerald Schiling

netzpolitik.org: Wie funktioniert eine Analyse mit digitalen Skeletten und wo kommt dabei eine KI zum Einsatz?

Zettelmeier: Um ein Skelettmodell einer Person zu erstellen, werden Marker an die Person angebracht – entweder händisch an bestimmten Körperstellen oder durch die automatisierte Erkennung bestimmter Punkte am Skelett.

Beim Einsatz in Strafverfahren geht es um den Vergleich zwischen dem erstellten digitalen Skelettmodell und einem Tatort-Video. Bei diesem Abgleich soll eine KI eingesetzt werden, um die beiden Täter-Skelett-Modelle zu vergleichen. Das Programm nennt dann am Ende eine Prozentzahl, mit welcher Wahrscheinlichkeit die Personen übereinstimmen und ein Verdächtiger die Person auf einem Tatort-Video ist.

netzpolitik.org: Mit welcher Software kann man das machen?

Brodowski: Mit Produkten, die auf dem Markt erhältlich sind und zur Modellierung von Bewegungsabläufen oder auch zur Identifikation von entsprechenden Markern dienen.

Allerdings sind diese Produkte teils für ganz andere Zwecke geschaffen worden, beispielsweise für die Filmindustrie, um verstorbene Schauspieler mit Bewegungen wieder zum Leben zu erwecken. In Kinofilmen geht es im Gegensatz zu Strafverfahren aber nicht um die Rekonstruktion einer materiellen Wahrheit. Da gelten ganz andere Zielrichtungen und Genauigkeitsmaßstäbe.

Biomechanische Gutachten und Computer-Simulation

netzpolitik.org: Ist der Ansatz, 3D-Modelle in Strafverfahren für eine Beweisführung zu nutzen, komplett neu?

Foto von Dominik Brodowski
Prof. Dr. Dominik Brodowski - Alle Rechte vorbehalten Jörg Pütz

Brodowski: Dass Skelettmodelle für die Beweisführung genutzt werden, ist noch relativ neu. Der Literatur zufolge wurde das allerdings bereits in anderen Verfahren eingesetzt, um Beschuldigte zu be- oder entlasten.

Bereits etablierter sind von Gutachtern erstellte Expertisen. Ein eindrückliches Beispiel hierfür ist der sogenannte Badewannen-Mord, bei dem sich im Nachhinein herausgestellt hat, dass es gar kein Mord war.

Ein Mann wurde dafür verurteilt und saß 13 Jahre lang unschuldig in Haft, bis ein Wiederaufnahmeverfahren nachgewiesen hat, dass er als Täter nicht in Betracht kommt. Dafür hat man unter anderem in einem biomechanischen Gutachten und per Computersimulationen untersucht, wie die Mechanik des menschlichen Körpers mit dem vermuteten Geschehen in Einklang zu bringen ist.

netzpolitik.org: Worin besteht der Unterschied, ob ich ein Verfahren zur Be- oder Entlastung nutze?

Zettelmeier: Gerade das ist eine wichtige Differenzierung. Es kann auf der einen Seite natürlich zur Entlastung beitragen, wenn Körperbau und Bewegungen einer Person gar nicht zu denen eines Menschen auf einer Aufnahme passen. Um solche Modell-Analysen aber zur Belastung von Verdächtigen zu nutzen, muss man sich sehr sicher sein – beispielsweise wenn ein KI-Modell zum Ergebnis kommt, dass es sich bei einer Person auf einem Video wahrscheinlich um den Tatverdächtigen handelt.

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Eine Anklage oder am Ende sogar eine Verurteilung allein auf die Ergebnisse eines solchen Modells zu stützen, wäre ein Problem, weil diese Methode nicht ausreichend wissenschaftlich fundiert und untersucht ist. Wenn jemand falsch verurteilt wird und dann wie im Badewannen-Fall viele Jahre unschuldig in Haft sitzt, hat das schwerwiegende Folgen.

Brodowski: Für eine Verurteilung muss ein Gericht von der Schuld des Beschuldigten überzeugt sein und diese subjektive Überzeugung muss sich auch auf eine objektiv hohe Wahrscheinlichkeit stützen. Umgekehrt ist es aber so, dass bereits begründete Zweifel an der Schuld zwingend zum Freispruch zu führen haben. Dann greift der In-dubio-pro-reo-Grundsatz.

Das heißt, wenn wir nun anhand einer solchen Methodik Zweifel an einer Täterschaft eines Beschuldigten säen können, funktioniert das. Aber um als alleiniges Beweismittel dafür auszureichen, dass eine Person am Tatort war, braucht man eine ausgesprochen hohe Sicherheit hinter dieser Methodik. Die sehe ich zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht.

Es braucht mehr Untersuchungen unter Realbedingungen

netzpolitik.org: Was bräuchte es denn dafür, dass solche Skelett-Analysen für eine Beweisführung vor Gericht genutzt werden könnten?

Brodowski: Mehr Untersuchungen zur Zuverlässigkeit der Methode, gerade unter Realbedingungen. Es ist ein Unterschied, ob man solche Analysen in einem Labor unter Idealbedingungen mit genügend Vergleichsmaterial durchführt oder ob man verrauschte Handyvideos und Schwarz-weiß-Aufnahmen einer Überwachungskamera nutzt.

Menschen bewegen sich auch im Laufe der Zeit unterschiedlich. Die Knochen bleiben dieselben, aber der Bewegungsapparat verändert sich im Laufe eines Tages, im Laufe von mehreren Monaten. Auch in Stresssituationen können sich Bewegungsmuster verändern. All diese Faktoren und ihre Auswirkungen müssen untersucht werden. Ich sehe da noch großen Forschungsbedarf.

Dazu kommt noch eine andere Problematik, die beim Einsatz von KI auftritt: Die Berechnungen und die Ergebnisse sind nicht gut nachvollziehbar. Das ist die sogenannte Blackbox-Problematik und Ansätze mit Explainable Artificial Intelligence und ähnlichem haben noch keinen durchschlagenden Erfolg gebracht.

Wenn wir nicht wissen, wie nun eine solche Blackbox von einem Ausgangsdatensatz zum Ergebnis kommt, müssen wir das immer mit Vorsicht genießen.

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Verteidiger:innen müssen sich bei digitalen Beweismitteln weiterbilden

netzpolitik.org: Welche Auswirkungen hat es denn auf die Verteidigung und die Richter:innen in Strafverfahren, wenn Ergebnisse eines KI-Modells in Strafverfahren einfließen und nicht klar nachvollziehbar ist, wie diese zustande kommen?

Zettelmeier: Im Zweifel kann das zu einem sogenannten Automation Bias führen. Das bedeutet, dass man sich zu sehr auf die generierten Ergebnisse verlässt und beruft.

Es gibt zum Beispiel in Spanien das VioGén-System, das nach Anzeigen von Frauen wegen Gewalt das Risiko berechnen soll, erneut Gewalt zu erfahren. Basierend auf dem Risiko kann es dann richterliche Anordnungen zum Beispiel für ein Näherungsverbot der früheren Täter geben. Dort gibt es auch die Kritik, dass sich die Richter zu stark auf das generierte Ergebnis berufen und es nicht mehr zu einer eigenständigen Überprüfung kommt.

Brodowski: Umso wichtiger ist deshalb, dass man Transparenz herstellt, wann und an welcher Stelle in Verfahren Künstliche Intelligenz eingesetzt wird. Es darf etwa nicht passieren, dass ein Sachverständiger sehr überzeugt im Gerichtssaal auftritt und dort sein schriftliches Gutachten präsentiert und man nur in Fußnoten herausfindet, dass bei bestimmten Auswerteschritten KI eingesetzt wurde.

Das entspricht auch nicht den Anforderungen, die aus der EU-KI-Verordnung folgen. Diese verlangt ein hohes Maß an Transparenz, um einem solchen Automation Bias entgegenwirken zu können.

Eine gute Verteidigung wird solchen Ansätzen nachgehen und versuchen, Zweifel an der Methodik zu säen. Das verlangt jedoch viel von der Strafverteidigung, die sich deswegen auch im Bereich solcher digitaler Beweismittel zunehmend professionalisieren muss. Während in der Vergangenheit der Fokus der Verteidigung häufig auf der Glaubwürdigkeit von Zeugenaussagen gelegen hat, muss sie sich zukünftig immer mehr auch auf die Aussagekraft von solchen digitalen Beweismitteln fokussieren und hier Fachkompetenz hinzuziehen.


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Digitale Modelle von Skeletten werden neuerdings in Strafverfahren genutzt. Warum ist das etwas anderes als ein Fingerabdruck? Und warum ist

Ein Skelett, dass die Hand nachdenklich wirkend ans Kinn hält
Porträt von Anne Zettelmeier
Foto von Dominik Brodowski
nicht ratsam, derartige Beweismethoden für eine Anklage zu nutzen? Darüber sprechen wir im Interview mit zwei Fachleuten.

Ein Skelett, dass die Hand nachdenklich wirkend ans Kinn hält
Wem gehört dieses Skelett? – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Mathew Schwartz

Dass Fingerabdrücke oder DNA-Spuren in Strafverfahren als Beweise herangezogen werden, ist weit verbreitet. Aber mittlerweile halten zunehmend neue Technologien in die Gerichtssäle Einzug. Ein Beispiel: 3D-Modelle von mutmaßlichen Täter:innen werden automatisiert mit Videoaufnahmen vom Tatort abgeglichen. So soll bestimmt werden, ob auf dem Video die vermutete Person zu sehen ist – ganz ohne Gesicht.

Auch im sogenannten Budapest-Komplex spielt das eine Rolle. In einem aktuellen Prozess werden einem Beschuldigten Angriffe auf Neonazis, darunter versuchter Mord, vorgeworfen. Die Anklage stützt sich auch auf eine Analyse mittels Skelett-Modell und den Abgleich mit Tatort-Videos.

Wir haben dazu mit Anne Zettelmeier und Prof. Dr. Dominik Brodowski von der Universität des Saarlandes gesprochen. Sie forschen zum Einsatz von Technologien im Justizwesen und warnen davor, KI-gestützte Ergebnisse als alleinige Beweismittel zu nutzen.

Sie forschen im von der Daimler und Benz Stiftung geförderten Ladenburger-Kolleg „Technologische Intelligenz zur Transformation, Automatisierung und Nutzerorientierung des Justizsystems (TITAN)“ und warnen davor, KI-gestützte Ergebnisse als alleinige Beweismittel zu nutzen.

Porträt von Anne Zettelmeier
Anne Zettelmeier - Alle Rechte vorbehalten Daimler und Benz Stiftung / Gerald Schiling

netzpolitik.org: Wie funktioniert eine Analyse mit digitalen Skeletten und wo kommt dabei eine KI zum Einsatz?

Zettelmeier: Um ein Skelettmodell einer Person zu erstellen, werden Marker an die Person angebracht – entweder händisch an bestimmten Körperstellen oder durch die automatisierte Erkennung bestimmter Punkte am Skelett.

Beim Einsatz in Strafverfahren geht es um den Vergleich zwischen dem erstellten digitalen Skelettmodell und einem Tatort-Video. Bei diesem Abgleich soll eine KI eingesetzt werden, um die beiden Täter-Skelett-Modelle zu vergleichen. Das Programm nennt dann am Ende eine Prozentzahl, mit welcher Wahrscheinlichkeit die Personen übereinstimmen und ein Verdächtiger die Person auf einem Tatort-Video ist.

netzpolitik.org: Mit welcher Software kann man das machen?

Brodowski: Mit Produkten, die auf dem Markt erhältlich sind und zur Modellierung von Bewegungsabläufen oder auch zur Identifikation von entsprechenden Markern dienen.

Allerdings sind diese Produkte teils für ganz andere Zwecke geschaffen worden, beispielsweise für die Filmindustrie, um verstorbene Schauspieler mit Bewegungen wieder zum Leben zu erwecken. In Kinofilmen geht es im Gegensatz zu Strafverfahren aber nicht um die Rekonstruktion einer materiellen Wahrheit. Da gelten ganz andere Zielrichtungen und Genauigkeitsmaßstäbe.

Biomechanische Gutachten und Computer-Simulation

netzpolitik.org: Ist der Ansatz, 3D-Modelle in Strafverfahren für eine Beweisführung zu nutzen, komplett neu?

Foto von Dominik Brodowski
Prof. Dr. Dominik Brodowski - Alle Rechte vorbehalten Jörg Pütz

Brodowski: Dass Skelettmodelle für die Beweisführung genutzt werden, ist noch relativ neu. Der Literatur zufolge wurde das allerdings bereits in anderen Verfahren eingesetzt, um Beschuldigte zu be- oder entlasten.

Bereits etablierter sind von Gutachtern erstellte Expertisen. Ein eindrückliches Beispiel hierfür ist der sogenannte Badewannen-Mord, bei dem sich im Nachhinein herausgestellt hat, dass es gar kein Mord war.

Ein Mann wurde dafür verurteilt und saß 13 Jahre lang unschuldig in Haft, bis ein Wiederaufnahmeverfahren nachgewiesen hat, dass er als Täter nicht in Betracht kommt. Dafür hat man unter anderem in einem biomechanischen Gutachten und per Computersimulationen untersucht, wie die Mechanik des menschlichen Körpers mit dem vermuteten Geschehen in Einklang zu bringen ist.

netzpolitik.org: Worin besteht der Unterschied, ob ich ein Verfahren zur Be- oder Entlastung nutze?

Zettelmeier: Gerade das ist eine wichtige Differenzierung. Es kann auf der einen Seite natürlich zur Entlastung beitragen, wenn Körperbau und Bewegungen einer Person gar nicht zu denen eines Menschen auf einer Aufnahme passen. Um solche Modell-Analysen aber zur Belastung von Verdächtigen zu nutzen, muss man sich sehr sicher sein – beispielsweise wenn ein KI-Modell zum Ergebnis kommt, dass es sich bei einer Person auf einem Video wahrscheinlich um den Tatverdächtigen handelt.

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Eine Anklage oder am Ende sogar eine Verurteilung allein auf die Ergebnisse eines solchen Modells zu stützen, wäre ein Problem, weil diese Methode nicht ausreichend wissenschaftlich fundiert und untersucht ist. Wenn jemand falsch verurteilt wird und dann wie im Badewannen-Fall viele Jahre unschuldig in Haft sitzt, hat das schwerwiegende Folgen.

Brodowski: Für eine Verurteilung muss ein Gericht von der Schuld des Beschuldigten überzeugt sein und diese subjektive Überzeugung muss sich auch auf eine objektiv hohe Wahrscheinlichkeit stützen. Umgekehrt ist es aber so, dass bereits begründete Zweifel an der Schuld zwingend zum Freispruch zu führen haben. Dann greift der In-dubio-pro-reo-Grundsatz.

Das heißt, wenn wir nun anhand einer solchen Methodik Zweifel an einer Täterschaft eines Beschuldigten säen können, funktioniert das. Aber um als alleiniges Beweismittel dafür auszureichen, dass eine Person am Tatort war, braucht man eine ausgesprochen hohe Sicherheit hinter dieser Methodik. Die sehe ich zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht.

Es braucht mehr Untersuchungen unter Realbedingungen

netzpolitik.org: Was bräuchte es denn dafür, dass solche Skelett-Analysen für eine Beweisführung vor Gericht genutzt werden könnten?

Brodowski: Mehr Untersuchungen zur Zuverlässigkeit der Methode, gerade unter Realbedingungen. Es ist ein Unterschied, ob man solche Analysen in einem Labor unter Idealbedingungen mit genügend Vergleichsmaterial durchführt oder ob man verrauschte Handyvideos und Schwarz-weiß-Aufnahmen einer Überwachungskamera nutzt.

Menschen bewegen sich auch im Laufe der Zeit unterschiedlich. Die Knochen bleiben dieselben, aber der Bewegungsapparat verändert sich im Laufe eines Tages, im Laufe von mehreren Monaten. Auch in Stresssituationen können sich Bewegungsmuster verändern. All diese Faktoren und ihre Auswirkungen müssen untersucht werden. Ich sehe da noch großen Forschungsbedarf.

Dazu kommt noch eine andere Problematik, die beim Einsatz von KI auftritt: Die Berechnungen und die Ergebnisse sind nicht gut nachvollziehbar. Das ist die sogenannte Blackbox-Problematik und Ansätze mit Explainable Artificial Intelligence und ähnlichem haben noch keinen durchschlagenden Erfolg gebracht.

Wenn wir nicht wissen, wie nun eine solche Blackbox von einem Ausgangsdatensatz zum Ergebnis kommt, müssen wir das immer mit Vorsicht genießen.

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Verteidiger:innen müssen sich bei digitalen Beweismitteln weiterbilden

netzpolitik.org: Welche Auswirkungen hat es denn auf die Verteidigung und die Richter:innen in Strafverfahren, wenn Ergebnisse eines KI-Modells in Strafverfahren einfließen und nicht klar nachvollziehbar ist, wie diese zustande kommen?

Zettelmeier: Im Zweifel kann das zu einem sogenannten Automation Bias führen. Das bedeutet, dass man sich zu sehr auf die generierten Ergebnisse verlässt und beruft.

Es gibt zum Beispiel in Spanien das VioGén-System, das nach Anzeigen von Frauen wegen Gewalt das Risiko berechnen soll, erneut Gewalt zu erfahren. Basierend auf dem Risiko kann es dann richterliche Anordnungen zum Beispiel für ein Näherungsverbot der früheren Täter geben. Dort gibt es auch die Kritik, dass sich die Richter zu stark auf das generierte Ergebnis berufen und es nicht mehr zu einer eigenständigen Überprüfung kommt.

Brodowski: Umso wichtiger ist deshalb, dass man Transparenz herstellt, wann und an welcher Stelle in Verfahren Künstliche Intelligenz eingesetzt wird. Es darf etwa nicht passieren, dass ein Sachverständiger sehr überzeugt im Gerichtssaal auftritt und dort sein schriftliches Gutachten präsentiert und man nur in Fußnoten herausfindet, dass bei bestimmten Auswerteschritten KI eingesetzt wurde.

Das entspricht auch nicht den Anforderungen, die aus der EU-KI-Verordnung folgen. Diese verlangt ein hohes Maß an Transparenz, um einem solchen Automation Bias entgegenwirken zu können.

Eine gute Verteidigung wird solchen Ansätzen nachgehen und versuchen, Zweifel an der Methodik zu säen. Das verlangt jedoch viel von der Strafverteidigung, die sich deswegen auch im Bereich solcher digitaler Beweismittel zunehmend professionalisieren muss. Während in der Vergangenheit der Fokus der Verteidigung häufig auf der Glaubwürdigkeit von Zeugenaussagen gelegen hat, muss sie sich zukünftig immer mehr auch auf die Aussagekraft von solchen digitalen Beweismitteln fokussieren und hier Fachkompetenz hinzuziehen.


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Digital Fights: Digital Knights: Wir kämpfen gegen die Überwachung mit Palantir

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Die Software von Palantir soll auf Knopfdruck den Wildwuchs von Polizei-Datenbanken durchforsten. Damit die Polizei schon heute weiß, was du

Vogelperspektive aus einer Überwachungskamera in einen tristen Verhörraum: Constanze Kurz sitzen am Tisch mit Blick in eine Kamera.
tun wirst. Doch der Einsatz von Palantir-Software verletzt Grund- und Freiheitsrechte. Und er lässt die Rede von der anzustrebenden digitalen Souveränität endgültig unglaubwürdig werden.

Vogelperspektive aus einer Überwachungskamera in einen tristen Verhörraum: Constanze Kurz sitzen am Tisch mit Blick in eine Kamera.
Wir lassen uns nicht einschüchtern. – CC-BY-NC-SA 4.0 netzpolitik.org

Der Hersteller Palantir gilt vielen als konkurrenzlos. Seine Software soll verstreute, heterogene und teilweise unstrukturierte Daten zusammenbringen, die der Polizei in großer Fülle vorliegen.

Dass dabei weitgehender Zugang zu Daten gewährt werden muss, ist eine technische Notwendigkeit und betrifft unausweichlich zahlreiche personenbezogene Datensätze. Millionen Datenhäppchen über Menschen, die mit der Polizei irgendwann Kontakt hatten, fließen in diese Schattendatenbanken hinein. Diskriminierte Gruppen sind besonders betroffen und selbst Berufsgeheimnisträger:innen wie Anwälte, Medienschaffende oder Ärztinnen werden nicht verschont und können mitgerastert werden.

Dessen ungeachtet ist Palantir-Software schon jetzt in Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen im Einsatz. Andere Länder ziehen nach. Und das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei scharren ebenfalls mit den Hufen.

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