Skip to content
  • Über uns
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Twitter
  • Instagram
  • LinkedIn

JourBlog

Das Journalismus-Metablog – Kuratiert vom DFJV

Tag: 16. September 2026

Gericht: Meta haftet für Betrugsanzeigen und muss diese künftig proaktiv filtern.

Tim Gieselmann16. September 2026

Gesichtskontrolle: Das Landgericht Frankfurt verurteilt Meta zur proaktiven Löschung von Betrugsanzeigen auf Facebook und Instagram. Die Finanzplattform Finanzfluss und ihr

Weiterlesen...

Lese-Tipp: Gina Thomas fühlt dem “Daily Telegraph” nach der Springer-Übernahme den Puls.

Tim Gieselmann16. September 2026

Lese-Tipp: Gina Thomas hört sich nach der Übernahme beim Empfang des “Daily Telegraph” mit Springer-CEO Mathias Döpfner in London um.

Weiterlesen...

Regierungssprecher Stefan Kornelius zweifelt an Umfragen zur Unbeliebtheit von Kanzler Friedrich Merz.

Tim Gieselmann16. September 2026

Zahlenzweifel: Regierungssprecher Stefan Kornelius zweifelt die Seriosität von Umfragen zu Beliebtheitswerten von Kanzler Friedrich Merz an: “Keines dieser Institute, die

Weiterlesen...

Welt begleitet die Doppel-Wahl am Sonntag mit einem Live-Format auf Instagram.

turi2 Redaktion16. September 2026

Insta statt Studio: TV-Sender Welt plant zur Doppel-Wahl in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern am Sonntag eine Live-Wahlsendung speziell für Instagram. Darin

Weiterlesen...

Serbien: Oppositionelle stehen im Visier von Überwachungssoftware

Jette Scheibchen16. September 2026

IT-Forensik-Fachleute haben in mehreren Fällen den gezielten Einsatz von Spyware gegen Bürger:innen in Serbien festgestellt. Das ist nicht das erste

Weiterlesen...

Rede zur Lage der Union: „Wir wollen Künstliche Intelligenz“

Tomas Rudl16. September 2026

In ihrer Rede zur Lage der Union räumte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sogenannter Künstlicher Intelligenz viel Platz ein. Dabei

Weiterlesen...

Deutscher Werbemarkt wächst im August moderat.

Tim Gieselmann16. September 2026

Zustrom im Netz und an der Luft: Der deutsche Werbemarkt legt im August leicht um 0,9 % auf 2,39 Mrd

Weiterlesen...

ARD Kultur sucht persönliche Geschichten aus Clubs.

Björn Czieslik16. September 2026

Sucht gute Nachtgeschichten: ARD Kultur ruft Menschen in ganz Deutschland auf, ihre Erlebnisse aus dem Nachtleben zu teilen. Die Aktion

Weiterlesen...

Basta: True Fruits setzt sich ein Buch-Denkmal.

Tim Gieselmann16. September 2026

Pürierte Wahrheit: Am Donnerstag erscheint das Buch “Marketing für’n Arsch” von True Fruits. Zum 20-jährigen Bestehen will die Smoothie-Marke auf

Weiterlesen...

Verfassungsschutz: Russland intensiviert Desinformationskampagnen gegen Friedrich Merz.

turi2 Redaktion16. September 2026

Digitaler Beschuss: Das Bundesamt für Verfassungsschutz registriert eine deutliche Zunahme russischer Desinformationskampagnen gegen Bundeskanzler Friedrich Merz, berichtet das “Handelsblatt”. Die

Weiterlesen...

Beitragsnavigation

Ältere Beiträge
Ausgewählte Blogs
Altpapier Medien-Watchblog
BILDblog
DFJV News
Digitale Gesellschaft
Dirk von Gehlen - Digitale Notizen
Fachjournalist
Fit für Journalismus
G! gutjahrs blog
Jakblog
kress
Kolleg-Blog
Lousy Pennies
Meedia
Meier meint
Netzpolitik
onlinejournalismus.de
PR Doktor
Thomas Gigold
torial Blog
turi2
Vocer
September 2026
M D M D F S S
 123456
78910111213
14151617181920
21222324252627
282930  
« Aug.   Okt. »
(C) 2016 - 2018 Deutscher Fachjournalisten-Verband.
Boston Theme by FameThemes

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen

FAF deciding on filters on post to be syndicated:

"Gefährlicher Kontrollzirkus": So breit ist die Kritik an Alterskontrollen im EU Kids Act

Array ( [post_title] => "Gefährlicher Kontrollzirkus": So breit ist die Kritik an Alterskontrollen im EU Kids Act [post_content] =>

Im Namen des Jugendschutzes plant die EU-Kommission flächendeckende Alterskontrollen im Netz. Zahlreiche Organisationen warnen eindringlich vor den Gefahren: Vom Kinderschutzbund

Das Symbolbild zeigt eine Person mit einem Kopf aus bunten Gummiringen. Sie legt den Kopf auf den Schreibtisch und hält ihn fest. Vor ihr ein gelber Laptop.
Elternverbände bis hin zum Chaos Computer Club. Die Übersicht.

Das Symbolbild zeigt eine Person mit einem Kopf aus bunten Gummiringen. Sie legt den Kopf auf den Schreibtisch und hält ihn fest. Vor ihr ein gelber Laptop.
Der EU Kids Act bereitet Kritiker*innen Kopfzerbrechen (Symbolbild). – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO/Westend61

Der EU-Kommission schwebt ein weitgehend kindersicheres Internet vor. Soziale Medien und Videoplattformen, Chatbots, Apps und Spiele sollen künftig nur in einer kindgerechten Version offen zugänglich sein. Selbst kleinste betroffene Anbieter müssten Nutzer*innen in der Folge wie Minderjährige behandeln – bis sie das Gegenteil beweisen.

Als riskant für Minderjährige kann ein Angebot bereits gelten, wenn man dort etwa von Fremden direkt kontaktiert werden kann. Die Schwellen können also niedrig sein. Das und mehr geht aus dem EU Kids Act hervor, den die Kommission Mitte September vorgelegt hat. Als Nächstes müssen EU-Parlament und Ministerrat darüber verhandeln.

Eine zentrale Säule des Vorhabens sind strenge Alterskontrollen, die zum Beispiel auf Ausweisdaten basieren („age verification“) oder auf alternativen Methoden wie biometrischen Gesichtsscans („age estimation“). Der Knackpunkt: Diese Kontrollen würden alle betreffen, auch Erwachsene. Keine Rede ist mehr von milderen Mitteln wie Jugendschutz-Software, die Erziehungsberechtigte nach eigenem Ermessen gezielt auf den Geräten ihrer Kinder installieren.

Für die Kontrollen soll in der EU eine umfassende Infrastruktur entstehen. Dabei geht es nicht nur um Altersnachweise für alle. Es geht auch um Sorgeberechtigungs-Nachweise. So einen Nachweis bräuchten Eltern nämlich, wenn sie etwa für ihr Kind ein eingeschränktes TikTok-Konto einrichten wollen. Solche eingeschränkten Social-Media-Accounts sind für junge Menschen von 13 bis 15 Jahren vorgesehen.

Die Pläne der EU-Kommission stoßen teils auf heftigen Widerstand: Bei Schüler*innen, Eltern und Lehrer*innen, bei Fachleuten für EU-Recht, Datenschutz und IT-Sicherheit. Manche Organisationen haben ihre Positionen selbst veröffentlicht, andere haben sich auf Anfrage von netzpolitik.org geäußert.

Hier kommt, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, eine Übersicht wichtiger Stimmen und Argumente rund um die geplanten Alterskontrollen.

  • Kinderschutzbund: „Entscheidende technische Fragen nicht gelöst“
  • Kinderhilfswerk: Ausschluss „verkennt Rechte und Bedarfe von Kindern“
  • Deutscher Bundesjugendring: Mildere Mittel nicht berücksichtigt
  • Bundesschülerkonferenz: Schüler*innen und Jugendliche einbeziehen
  • Save the Children: „Weltweit Maßstäbe setzen“
  • Deutscher Lehrerverband: Teilhabe nicht auf Geburtstag verschieben
  • Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur: Eltern werden „von Begleiter*innen zu Kontrollinstanzen“
  • Bundeselternnetzwerk: Sorge vor Zweckentfremdung der Kontrollen
  • Arbeiterwohlfahrt (AWO): Warnung vor „Kontrollinfrastruktur für digitale Teilhabe“
  • Landeselternkonferenz NRW: „Unverhältnismäßige“ Nachweise
  • Bayerischer Elternverband: Kontrollen betreffen „faktisch alle“
  • Stiftung Datenschutz: Kinderschutz über Einstellungen am Gerät
  • Kommission für Jugendmedienschutz: Anbieter sollen Alter „verlässlich“ berücksichtigen
  • Hans-Bredow-Institut: Warnung vor „Missbrauchsrisiko“
  • Chaos Computer Club: „Gefahr für anonyme Internetnutzung“
  • Superrr: Keine Erleichterung für Eltern
  • European Digital Rights (EDRi): EU-Kommission will „Zwei-Klassen-Internet“ schaffen
  • Stop Killing The Internet: „Angriff auf das freie Internet“
  • Electronic Frontier Foundation: Kids Act wird „Privatsphäre aller beeinträchtigen“

Kinderschutzbund: „Entscheidende technische Fragen nicht gelöst“

👥 Wer ist das? Der 1953 gegründete Kinderschutzbund setzt sich „für die Rechte aller Kinder und Jugendlichen in Deutschland“ ein.

🧭 Was ist die Position? „Wir haben die Sorge, dass der EU Kids Act mehr verspricht, als er halten kann“, schreibt Elena Frense, Referentin für Medien und Digitales beim Kinderschutzbund, auf Anfrage von netzpolitik.org. Zwar seien die Anforderungen an sicheres Design der Plattformen ein wichtiger Grundstein. „Die geplanten Zugangsbeschränkungen für Jugendliche sehen wir allerdings kritisch.“ Denn die entscheidenden technischen Fragen seien bislang nicht gelöst.

Es gebe „derzeit kein Verfahren, das alle von der EU genannten und berechtigten Anforderungen an diese Altersfeststellungssysteme erfüllt, das heißt zugleich zuverlässig, datensparsam, sicher und diskriminierungsfrei funktioniert“, so Frense.

Weiter kritisiert sie den Plan, dass nur Erziehungsberechtigte eingeschränkte Accounts für ihre unter 15-jährigen Kinder einrichten können sollen. „Gerade für Jugendliche, die zu Hause wenig Unterstützung erfahren, in belasteten Familien leben oder online wichtige soziale Kontakte und Beratung finden, können digitale Räume besonders wichtig sein. Ihr Zugang darf nicht allein von der Zustimmung und den Möglichkeiten ihrer Eltern abhängen.“


Kinderhilfswerk: Ausschluss „verkennt Rechte und Bedarfe von Kindern“

👥 Wer ist das? Das Deutsche Kinderhilfswerk ist ein 1972 gegründeter Verein, der sich für eine kinderfreundliche Gesellschaft engagiert.

🧭 Was ist die Position? „Richtig eingesetzt“ könnten Alterskontrollen dazu beitragen, dass Familien und Kinder sichere Angebote wahrnehmen könnten, schreibt Geschäftsführer Kai Hanke auf Anfrage. Aber: „Ein Politikansatz, der Altersfeststellung lediglich als Ausschlussmechanismus ermöglicht und keine altersgerechten Alternativangebote für junge Menschen vorsieht, verkennt die Rechte und Bedarfe von Kindern.“

Jungen Menschen müssten „altersgerechte digitale Räume zur Verfügung stehen“, betont Hanke. Es brauche eine „systematische wissenschaftliche Evaluation“, ob die im Kids Act geplanten Ausnahmen ausreichen. Diese Ausnahmen sehen etwa vor, dass junge Menschen weiterhin ohne Altersschranke Zugang zu Enzyklopädien oder Bildungsangeboten haben können; hinzu kommen die von Eltern kontrollierten Accounts.


Deutscher Bundesjugendring: Mildere Mittel nicht berücksichtigt

👥 Wer ist das? Der Deutsche Bundesjugendring vertritt deutsche Jugendverbände und Landesjugendringe.

🧭 Was ist die Position? „Schutz darf nicht mit Ausschluss verwechselt werden“, kritisiert der Bundesjugendring in einem öffentlichen Statement. Der Kids Act stelle den Ausschluss junger Menschen in den Fokus und berücksichtige „mildere, risikobasierte Mittel“ nicht.

Weiter kritisiert der Verein, dass der Kids Act nur junge Menschen schützen soll, etwa vor aufmerksamkeitsbindenden Geschäftsmodellen. „Der Anspruch eines nutzer*innenfreundlichen Designs von digitalen Diensten muss über den Schutz von Minderjährigen hinausgehen.“


Bundesschülerkonferenz: Schüler*innen und Jugendliche einbeziehen

👥 Wer ist das? Die Bundesschülerkonferenz engagiert sich für Bildungspolitik und Mitbestimmung von Schüler*innen in Deutschland.

🧭 Was ist die Position? „Kinder und Jugendliche müssen im Internet besser geschützt werden“, schreibt Pressesprecherin Isabelle Seltenreich auf Anfrage. Zugleich sehe die Bundesschülerkonferenz „pauschale Verbote von Smartphones oder Social Media kritisch“. Denn „nur etwas zu verbieten, bedeutet nicht automatisch, dass Jugendliche auch lernen, sicher damit umzugehen.“

Weiter pocht Seltenreich auf mehr Beteiligung junger Menschen. „Wir wünschen uns einen dauerhaften Austausch mit Schüler*innen und Jugendlichen, bevor solche Maßnahmen beschlossen werden.“


Save the Children: „Weltweit Maßstäbe setzen“

👥 Wer ist das? Save The Children wurde 1919 gegründet und bezeichnet sich als weltgrößte unabhängige Organisation für Kinderrechte.

🧭 Was ist die Position? Die Organisation spricht sich für Altersschranken aus, „die durch eine zuverlässige, datenschutzkonforme Altersüberprüfung gestützt werden“ und stellt sich damit hinter die Pläne des Kids Act. Die EU habe „die einmalige Gelegenheit, weltweit Maßstäbe für die Verankerung der Kinderrechte in der digitalen Welt zu setzen“, heißt es in dem Statement auf Englisch.

Ende vergangenen Jahres hatte sich die Organisation in einem Positionspapier noch kritischer geäußert. Dort hieß es, aus dem Englischen übersetzt: „Wir sind besorgt, dass Gesetze, die sich ausschließlich auf altersbezogene Beschränkungen stützen, unbeabsichtigte Schäden und ein falsches Sicherheitsgefühl hervorrufen sowie die Rechte und Chancen von Kindern einschränken könnten.“


Deutscher Lehrerverband: Teilhabe nicht auf Geburtstag verschieben

👥 Wer ist das? Der Deutsche Lehrerverband ist eine der größten Organisationen von Lehrer*innen in Deutschland.

🧭 Was ist die Position? „Medienkompetenz entsteht nicht durch Aussperren, sondern durch Begleitung, Übung und kritische Auseinandersetzung“, schreibt Stefan Düll, Präsident des Deutschen Lehrerverbands, auf Anfrage von netzpolitik.org.

Reine Zugangsbeschränkungen sieht er kritisch. „Digitale Teilhabe gehört heute zur Lebensrealität junger Menschen und kann nicht einfach auf einen bestimmten Geburtstag verschoben werden.“ Stattdessen empfiehlt Düll Pflichten für Plattformanbieter, die Nutzer*innen „aller Altersgruppen“ zugutekämen.

–––

Die Hütte brennt! Wir gehen rein.
Wir treten der Faschisierung entgegen. Wir kämpfen für eine freie, offene und solidarische Gesellschaft. Wir verteidigen die Grundrechte für alle. Das geht nur mit deiner Unterstützung.

–––


GMK: Eltern werden „von Begleiter*innen zu Kontrollinstanzen“

👥 Wer ist das? Die Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur (GMK) engagiert sich seit 1984 für Medienpädagogik und Medienkompetenz.

🧭 Was ist die Position? „Der EU KIDS Act setzt bei den Plattformen richtig an, verliert sich aber in Alterskontrollen und Ausschlussverfahren“, kommentiert der Verein auf Anfrage. „Die GMK lehnt eine flächendeckende, verpflichtende Altersfeststellung als allgemeine Zugangsvoraussetzung für soziale Medien ab.“

Bei Angeboten „mit erheblichem Gefährdungspotenzial“ könnten Alterskontrollen zwar ein Baustein sein. „Als Eingangstor zu digitaler Kommunikation verfehlen sie jedoch ihr Ziel und schaffen neue Probleme. Ihr Alter nachweisen müssen dann nicht nur Kinder, sondern alle Nutzer*innen.“

Weiter kritisiert die GMK, dass 13- bis 15-Jährige nur von Erziehungsberechtigten verwaltete Social-Media-Accounts bekommen sollen. „Es macht Eltern von Begleiter*innen zu Kontrollinstanzen. Und es trifft gerade jene Kinder, die zu Hause wenig Unterstützung erfahren und Kontakte nach außen am dringendsten brauchen. Für sie kann eine elterliche Kontaktfreigabe bedeuten, dass genau diese Kontakte nicht zustande kommen.“


Bundeselternnetzwerk: Sorge vor Zweckentfremdung der Kontrollen

👥 Wer ist das? Der Verein „Bundeselternnetzwerk der Migrantenorganisationen für Bildung & Teilhabe“ (bbt) versteht sich als Stimme migrantischer Eltern und Familien in Deutschland.

🧭 Was ist die Position? „Die im EU Kids Act vorgesehenen weitreichenden Alterskontrollen sehen wir kritisch“, schreibt bbt-Geschäftsführerin Anja Treichel auf Anfrage. „Wer keinen geeigneten Ausweis, kein passendes Gerät oder keine Unterstützung beim Nachweis hat, darf dadurch nicht ausgeschlossen werden.“

Gerade bei Familien mit Erfahrungen staatlicher Überwachung könnten Ausweis- oder Gesichtskontrollen „erhebliche Vertrauensbedenken auslösen“, wie Treichel erklärt. „Eine Infrastruktur zur Altersprüfung darf nicht für Identifizierung und Überwachung zweckentfremdet werden.“

Für viele Kinder aus migrantischen Familien seien digitale Räume auch soziale Infrastruktur. „Hier pflegen sie grenzüberschreitende Beziehungen, ihre Sprachen und Zugehörigkeit“, schreibt Treichel. Kritisch sieht sie die geplante Rolle von Eltern, um etwa Zugänge freizuschalten. Das setze „Zeit, Sprachkenntnisse und technische Möglichkeiten“ voraus. „Digitale Teilhabe darf nicht von den Ressourcen des Elternhauses abhängen.“


AWO: Warnung vor „Kontrollinfrastruktur für digitale Teilhabe“

👥 Wer ist das? Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) engagiert sich für eine sozial gerechtere Gesellschaft.

🧭 Was ist die Position? Altersnachweise müssen „datensparsam und verhältnismäßig ausgestaltet sein und dürfen nicht zu einer allgemeinen Kontrollinfrastruktur für digitale Teilhabe führen“, schreibt eine Pressesprecherin der AWO auf Anfrage. Junge Menschen hätten ein Recht auf Information, Kommunikation und digitale Teilhabe. „Dieses Recht darf nicht unverhältnismäßig eingeschränkt werden.“

Schutz junger Menschen dürfe „nicht allein über Altersgrenzen und Zugangskontrollen organisiert werden“, heißt es weiter. Zum Beispiel müssten Anbieter suchtfördernde Designs begrenzen, was der Kids Act bereits verfolge. Es brauche zudem mehr Medienbildung und Medienkompetenz in Schulen, der Jugendhilfe und Familien. „Dies setzt eine auskömmliche Finanzierung der Angebote der Jugendhilfe voraus.“


LEK NRW: „Unverhältnismäßige“ Nachweise

👥 Wer ist das? Die Landeselternkonferenz Nordrhein-Westfalen (LEK NRW) vertritt die Eltern aus Deutschlands bevölkerungsreichstem Bundesland.

🧭 Was ist die Position? Alterskontrollen können ein „Baustein“ sein, „dürfen aber nicht zur Voraussetzung für immer größere Teile des Internets werden“, mahnt Hinrich Pich von der Landeselternkonferenz NRW auf Anfrage von netzpolitik.org. „Der Schutz von Kindern darf nicht mit unverhältnismäßigen Alters- oder Identitätsnachweisen erkauft werden, die die Privatsphäre aller Nutzerinnen und Nutzer beeinträchtigen.“

Zwar könne ein Social-Media-Verbot unterhalb einer festen Altersgrenze „ein wichtiges Signal für einen stärkeren Jugendschutz sein“, so Pich. Ein pauschales Verbot sei jedoch nur sinnvoll, wenn es Teil eines umfassenden Schutzkonzepts sei. Dazu gehöre unter anderem ein verbindliches Schulfach „Kompetenz im Netz“.

Die von Eltern kontrollierten Social-Media-Konten für unter 15-Jährige würden zudem zusätzliche Ungerechtigkeiten schaffen, warnt Pich. „Kinder und Jugendliche würden danach unterschieden, ob ihre Eltern bereit und technisch in der Lage sind, ein solches Konto einzurichten.“


BEV: Kontrollen betreffen „faktisch alle“

👥 Wer ist das? Der Bayerische Elternverband (BEV) vertritt die Eltern aus Bayern, dem nach Einwohner*innen zweitgrößten deutschen Bundesland.

🧭 Was ist die Position? Der Verband sieht die im Kids Act geplanten Alterskontrollen kritisch. „Sie betreffen faktisch alle Nutzerinnen und Nutzer, erzeugen zusätzliche sensible Daten bei Plattformen und Behörden und können – wie internationale Erfahrungen zeigen – umgangen werden“, warnt Vorstandsmitglied Gundolf Kiefer.

Die technische Umsetzung sei zudem noch unklar. Alterskontrollen „mit Biometrie und/oder einer Ausweis-App sind aus Datenschutzsicht problematisch“, gibt Kiefer zu bedenken. „Wenn überhaupt“ dürften Alterskontrollen „nur gezielt für
Plattformen mit schädlichen Eigenschaften“ gelten. Als Beispiel nennt er verdeckte Profilbildung oder suchtfördernde Algorithmen.

Als echtes Problem bezeichnet Kiefer die Geschäftsmodelle der Plattformen. Das werde nicht gelöst. „Statt Verboten braucht es gezielte Regulierung schädlicher Plattformen und vor allem Stärkung von Medienbildung und Befähigung.“ Schulen sollten zu Orten echter Alternativen werden, „etwa mit offenen, dezentralen Plattformen wie Mastodon oder Matrix/Element.“


Stiftung Datenschutz: Kinderschutz über Einstellungen am Gerät

👥 Wer ist das? Die im Jahr 2013 von der Bundesregierung gegründete Stiftung Datenschutz versteht sich als unabhängige Einrichtung. Sie will Datenschutz an den Schnittstellen von unter anderem Politik, Wirtschaft und Gesellschaft fördern.

🧭 Was ist die Position? „Ein grundrechtssensibler Schutz von Kindern wird am besten über Einstellungen auf den Geräten selbst und nicht über Nachweise erreicht“, schreibt Interimsvorständin und wissenschaftliche Leiterin Kirsten Bock auf Mastodon. Damit lehnt sie die geplanten Alterskontrollen ab.

Jugendschutz auf Ebene von Geräte-Einstellungen „schafft weniger Bürokratie, respektiert den Erziehungsauftrag der Eltern und schützt die Gesellschaft vor Zugangsbeschränkungen“, schreibt sie weiter.


KJM: Anbieter sollen Alter „verlässlich“ berücksichtigen

👥 Wer ist das? Die Landesmedienanstalten sind öffentlich-rechtliche Aufsichtsbehörden für unter anderem „Telemedien“, also zahlreiche Online-Angebote. Ihr länderübergreifendes Organ ist die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM).

🧭 Was ist die Position? Die deutsche Medienaufsicht befürwortet strenge Alterskontrollen. „Altersdifferenzierte Zugänge können nur funktionieren, wenn Anbieter das Alter ihrer Nutzerinnen und Nutzer verlässlich berücksichtigen und wirksame Schutzmaßnahmen umsetzen“, schreibt KJM-Vorsitzende Eva-Maria Sommer. „Dazu gehören insbesondere geeignete Altersverifikations- und Alterseinschätzungssysteme.“

Bei der Umsetzung solle die EU „bewährte Aufsichtssysteme“ einbeziehen, heißt es im Statement der Medienanstalten weiter. Damit meinen die Aufsichtsbehörden offenbar sich selbst: Sie versuchen seit Jahren, strenge Alterskontrollen bei Pornoseiten durchzusetzen.

–––

Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.

–––


HBI: Warnung vor „Missbrauchsrisiko“

👥 Wer ist das? Das HBI (Leibniz-Institut für Medienforschung, Hans-Bredow-Institut) ist eine gemeinnützige Stiftung, finanziert von Bund, Ländern und der Stadt Hamburg.

🧭 Was ist die Position? Mit dem EU Kids Act werde der Altersnachweis „für uns alle zur Bedingung dafür, das Internet so zu nutzen, wie wir es bisher kennen“, warnt Jurist Stephan Dreyer in einer öffentlichen Analyse. Er ist Co-Leiter der HBI-Forschungsgruppe „Aufwachsen in digitalen Medienumgebungen“. Betroffene Anbieter müssten „jede Person wie einen Minderjährigen behandeln, solange das Gegenteil nicht erwiesen ist“.

Durch die Kontrollen sei „die unbeobachtete Kommunikation gefährdet“, so Dreyer weiter. Je nach Methode müssten auch personenbezogene Daten übertragen werden. Das berühre die Grundrechte auf Datenschutz und Privatheit. „Auch sind die Informations- und Meinungsfreiheit im Kern betroffen, wenn wir alle diese Rechte nur noch unter der Bedingung einer vorherigen Altersüberprüfung ausüben können.“

Zwar stelle der Entwurf hohe Anforderungen, um die Eingriffstiefe der Alterskontrollen zu begrenzen. „Das Problem dabei ist, dass sie nach dem Stand der Technik in dieser Form nicht erfüllbar sind“, schreibt Dreyer. Der Jurist warnt vor dem Missbrauchsrisiko der entstehenden Infrastruktur. Es sei „zweifelhaft“, dass Jugendschutz den „Aufbau von Altersprüfungshürden für weite Teile des meistfrequentierten Netzes rechtfertigt“.


Der Pudding wird uns auf die Füße fallen


Chaos Computer Club: „Gefahr für anonyme Internetnutzung“

👥 Wer ist das? Der Chaos Computer Club (CCC) ist die größte Hacker*innenvereinigung Europas und versteht sich als „Vermittler im Spannungsfeld technischer und sozialer Entwicklungen“.

🧭 Was ist die Position? Der CCC warnt vor einem „aufgeblähten und gefährlichen Kontrollzirkus“ durch den EU Kids Act. „De facto hätten Kinder und Jugendliche unter 18 praktisch keine Möglichkeit zu digitaler Teilhabe mehr“, heißt es in einem öffentlichen Statement. „Das beträfe außerdem auch alle Personen, die ihr Alter nicht nachweisen können.“

In der Infrastruktur hinter Alterskontrollen sieht der CCC „eine Gefahr für anonyme und pseudonyme Internetnutzung, die als solche eine unabdingbare Voraussetzung für die Wahrnehmung wesentlicher Grundrechte ist.“ Da der Kids Act keine Ausnahmen für kleine Anbieter vorsieht, komme auf alternative Plattformen und Marktplätze „erhebliche Mehrarbeit“ zu.

Schutzwerkzeuge müssten nicht zwangsläufig zu Überwachungsinstrumenten werden, erinnert der CCC. Er verweist auf lokale Jugendschutz-Mechanismen, die keine Kontrollen für alle erfordern. „Sie sollten transparent für das Kind und gemeinsam mit der Familie auf freiwilliger Basis einsetzbar sein.“


Superrr: Keine Erleichterung für Eltern

👥 Wer ist das? Superrr ist eine gemeinnützige Organisation, die sich für feministische Digital- und Technologiepolitik einsetzt.

🧭 Was ist die Position? „Harte Altersschranken werden Kindern nicht gerecht“, schreibt Superrr-Mitgründerin Elisa Lindinger auf Anfrage. Kinder seien eine „diverse Gruppe mit sehr unterschiedlichen Bedürfnissen“. Alterskontrollen würden Kinder ausschließen, ohne ihnen Alternativen anzubieten. „Sie sind außerdem eine Hürde für Erwachsene, die sich nicht ausweisen können, weil ihnen Dokumente oder moderne Endgeräte fehlen.“

Der Kids Act mache auch Eltern das Leben nicht einfacher. „Sie müssen ein komplexes technisches Gefüge navigieren, um sich und ihre Kinder auszuweisen und zu belegen, dass sie sorgeberechtigt sind.“

Lindingers Fazit: „Die Politik schafft lieber eine weitreichende Kontrollinfrastruktur für alle, statt Plattformen konsequent zu regulieren und Eltern dabei zu unterstützen, gemeinsam mit ihren Kindern Regeln auszuhandeln.“


EDRi: EU-Kommission will „Zwei-Klassen-Internet“ schaffen

👥 Wer ist das? European Digital Rights (EDRi) ist ein Netzwerk von mehr als 50 Organisationen aus ganz Europa, die sich für digitale Grund- und Freiheitsrechte stark machen.

🧭 Was ist die Position? Die geplanten Alterskontrollen würden „den offenen Charakter des Internets fundamental verändern“, warnt die Organisation in einem englischsprachigen Statement. Die EU-Kommission würde ein „Zwei-Klassen-Internet“ schaffen, das nicht nur Kinder von wichtigen digitalen Räumen ausschließe, sondern auch Erwachsene, die Alterskontrollen nicht überwinden wollen oder können. Davon betroffen wären auch ohnehin schutzbedürftige Gruppen, „etwa ältere Menschen, Obdachlose und Migrant*innen.“

Nicht nur junge Menschen, sondern alle bräuchten Schutz vor schädlichen Funktionen wie manipulativen Designs oder unfairer Personalisierung, wie aus dem Statement hervorgeht. „Nicht einmal die digital versierteste Person kann jede einzelne Standardeinstellung überprüfen, jedes Empfehlungssystem durchschauen oder jedem strategisch platzierten Ansporn zum Weiterklicken widerstehen“, schreibt EDRi.


Stop Killing The Internet: „Angriff auf das freie Internet“

👥 Wer ist das? Stop Killing the Internet ist eine Initiative zum Schutz des offenen Internets, die in der EU als Bürgerinitiative registriert ist.

🧭 Was ist die Position? Der Entwurf der EU-Kommission „muss als Angriff auf das freie Internet verstanden werden“, schreibt die Initiative in ihrem englischsprachigen Newsletter. Es gebe „ernste Fragen zur Verhältnismäßigkeit“ mit Blick auf die EU-Grundrechtecharta, insbesondere beim Recht auf freie Meinungsäußerung, Informationsfreiheit, Privatsphäre und Datenschutz.

Weiter warnt die Initiative vor einer Ausweitung der Kontrollen. „Heute wird das Alter überprüft. Morgen kann dasselbe System alles Mögliche überprüfen, was eine Regierung oder eine Plattform über uns wissen möchte.“

Die Initiative betont: „Das Internet ist unser öffentlicher Raum.“ Niemand müsse den Ausweis vorzeigen, um einen Park, eine Bibliothek oder ein Rathaus zu betreten. „Und auch online sollte niemand dazu verpflichtet sein.“


EFF: Kids Act wird „Privatsphäre aller beeinträchtigen“

👥 Wer ist das? Die Electronic Frontier Foundation (EFF) aus den USA ist eine gemeinnützige Organisation für digitale Freiheitsrechte.

🧭 Was ist die Position? Der EU Kids Act „wird Online-Dienste hinter Altersschranken setzen, den Einsatz aufdringlicher Alterskontrollen ausweiten und die Privatsphäre aller Nutzer*innen beeinträchtigen“, warnt die Organisation in einem englischsprachigen Statement.

Zumindest scheine der Kids Act mit „etwas Rücksicht auf Verhältnismäßigkeit“ entworfen worden zu sein, indem er zum Beispiel Altersschranken an Risiken knüpft. Doch „wie auch immer sie gestaltet sind: Altersbeschränkungen beeinträchtigen Freiheitsrechte, verringern Sicherheit und schaffen Hürden beim Zugang zum Internet – häufig zulasten marginalisierter Gruppen“, schreibt die EFF.

–––

Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.

[post_date_gmt] => 2026-10-08 14:14:11 [post_date] => 2026-10-08 16:14:11 [post_modified_gmt] => 2026-10-08 14:14:11 [post_modified] => 2026-10-08 16:14:11 [post_status] => publish [comment_status] => closed [ping_status] => closed [guid] => https://netzpolitik.org/?p=535075 [meta] => Array ( [enclosure] => Array ( [0] => https://cdn.netzpolitik.org/wp-upload/2026/10/imago-westend-zauselkopp.jpg 380711 image/jpeg ) [syndication_source] => netzpolitik.org [syndication_source_uri] => https://netzpolitik.org [syndication_source_id] => https://netzpolitik.org/feed [rss:comments] => https://netzpolitik.org/2026/gefaehrlicher-kontrollzirkus-so-breit-ist-die-kritik-an-alterskontrollen-im-eu-kids-act/#respond [wfw:commentRSS] => https://netzpolitik.org/2026/gefaehrlicher-kontrollzirkus-so-breit-ist-die-kritik-an-alterskontrollen-im-eu-kids-act/feed/ [syndication_feed] => https://netzpolitik.org/feed [syndication_feed_id] => 7 [syndication_permalink] => https://netzpolitik.org/2026/gefaehrlicher-kontrollzirkus-so-breit-ist-die-kritik-an-alterskontrollen-im-eu-kids-act/ [syndication_item_hash] => 5922dacead80dd6d3d61ee8f95262c90 ) [post_type] => post [post_author] => 326 [tax_input] => Array ( [category] => Array ( ) [post_tag] => Array ( ) [post_format] => Array ( ) ) )

Decide filter: Returning post, everything seems orderly :"Gefährlicher Kontrollzirkus": So breit ist die Kritik an Alterskontrollen im EU Kids Act

Array ( [post_title] => "Gefährlicher Kontrollzirkus": So breit ist die Kritik an Alterskontrollen im EU Kids Act [post_content] =>

Im Namen des Jugendschutzes plant die EU-Kommission flächendeckende Alterskontrollen im Netz. Zahlreiche Organisationen warnen eindringlich vor den Gefahren: Vom Kinderschutzbund

Das Symbolbild zeigt eine Person mit einem Kopf aus bunten Gummiringen. Sie legt den Kopf auf den Schreibtisch und hält ihn fest. Vor ihr ein gelber Laptop.
Elternverbände bis hin zum Chaos Computer Club. Die Übersicht.

Das Symbolbild zeigt eine Person mit einem Kopf aus bunten Gummiringen. Sie legt den Kopf auf den Schreibtisch und hält ihn fest. Vor ihr ein gelber Laptop.
Der EU Kids Act bereitet Kritiker*innen Kopfzerbrechen (Symbolbild). – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO/Westend61

Der EU-Kommission schwebt ein weitgehend kindersicheres Internet vor. Soziale Medien und Videoplattformen, Chatbots, Apps und Spiele sollen künftig nur in einer kindgerechten Version offen zugänglich sein. Selbst kleinste betroffene Anbieter müssten Nutzer*innen in der Folge wie Minderjährige behandeln – bis sie das Gegenteil beweisen.

Als riskant für Minderjährige kann ein Angebot bereits gelten, wenn man dort etwa von Fremden direkt kontaktiert werden kann. Die Schwellen können also niedrig sein. Das und mehr geht aus dem EU Kids Act hervor, den die Kommission Mitte September vorgelegt hat. Als Nächstes müssen EU-Parlament und Ministerrat darüber verhandeln.

Eine zentrale Säule des Vorhabens sind strenge Alterskontrollen, die zum Beispiel auf Ausweisdaten basieren („age verification“) oder auf alternativen Methoden wie biometrischen Gesichtsscans („age estimation“). Der Knackpunkt: Diese Kontrollen würden alle betreffen, auch Erwachsene. Keine Rede ist mehr von milderen Mitteln wie Jugendschutz-Software, die Erziehungsberechtigte nach eigenem Ermessen gezielt auf den Geräten ihrer Kinder installieren.

Für die Kontrollen soll in der EU eine umfassende Infrastruktur entstehen. Dabei geht es nicht nur um Altersnachweise für alle. Es geht auch um Sorgeberechtigungs-Nachweise. So einen Nachweis bräuchten Eltern nämlich, wenn sie etwa für ihr Kind ein eingeschränktes TikTok-Konto einrichten wollen. Solche eingeschränkten Social-Media-Accounts sind für junge Menschen von 13 bis 15 Jahren vorgesehen.

Die Pläne der EU-Kommission stoßen teils auf heftigen Widerstand: Bei Schüler*innen, Eltern und Lehrer*innen, bei Fachleuten für EU-Recht, Datenschutz und IT-Sicherheit. Manche Organisationen haben ihre Positionen selbst veröffentlicht, andere haben sich auf Anfrage von netzpolitik.org geäußert.

Hier kommt, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, eine Übersicht wichtiger Stimmen und Argumente rund um die geplanten Alterskontrollen.

  • Kinderschutzbund: „Entscheidende technische Fragen nicht gelöst“
  • Kinderhilfswerk: Ausschluss „verkennt Rechte und Bedarfe von Kindern“
  • Deutscher Bundesjugendring: Mildere Mittel nicht berücksichtigt
  • Bundesschülerkonferenz: Schüler*innen und Jugendliche einbeziehen
  • Save the Children: „Weltweit Maßstäbe setzen“
  • Deutscher Lehrerverband: Teilhabe nicht auf Geburtstag verschieben
  • Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur: Eltern werden „von Begleiter*innen zu Kontrollinstanzen“
  • Bundeselternnetzwerk: Sorge vor Zweckentfremdung der Kontrollen
  • Arbeiterwohlfahrt (AWO): Warnung vor „Kontrollinfrastruktur für digitale Teilhabe“
  • Landeselternkonferenz NRW: „Unverhältnismäßige“ Nachweise
  • Bayerischer Elternverband: Kontrollen betreffen „faktisch alle“
  • Stiftung Datenschutz: Kinderschutz über Einstellungen am Gerät
  • Kommission für Jugendmedienschutz: Anbieter sollen Alter „verlässlich“ berücksichtigen
  • Hans-Bredow-Institut: Warnung vor „Missbrauchsrisiko“
  • Chaos Computer Club: „Gefahr für anonyme Internetnutzung“
  • Superrr: Keine Erleichterung für Eltern
  • European Digital Rights (EDRi): EU-Kommission will „Zwei-Klassen-Internet“ schaffen
  • Stop Killing The Internet: „Angriff auf das freie Internet“
  • Electronic Frontier Foundation: Kids Act wird „Privatsphäre aller beeinträchtigen“

Kinderschutzbund: „Entscheidende technische Fragen nicht gelöst“

👥 Wer ist das? Der 1953 gegründete Kinderschutzbund setzt sich „für die Rechte aller Kinder und Jugendlichen in Deutschland“ ein.

🧭 Was ist die Position? „Wir haben die Sorge, dass der EU Kids Act mehr verspricht, als er halten kann“, schreibt Elena Frense, Referentin für Medien und Digitales beim Kinderschutzbund, auf Anfrage von netzpolitik.org. Zwar seien die Anforderungen an sicheres Design der Plattformen ein wichtiger Grundstein. „Die geplanten Zugangsbeschränkungen für Jugendliche sehen wir allerdings kritisch.“ Denn die entscheidenden technischen Fragen seien bislang nicht gelöst.

Es gebe „derzeit kein Verfahren, das alle von der EU genannten und berechtigten Anforderungen an diese Altersfeststellungssysteme erfüllt, das heißt zugleich zuverlässig, datensparsam, sicher und diskriminierungsfrei funktioniert“, so Frense.

Weiter kritisiert sie den Plan, dass nur Erziehungsberechtigte eingeschränkte Accounts für ihre unter 15-jährigen Kinder einrichten können sollen. „Gerade für Jugendliche, die zu Hause wenig Unterstützung erfahren, in belasteten Familien leben oder online wichtige soziale Kontakte und Beratung finden, können digitale Räume besonders wichtig sein. Ihr Zugang darf nicht allein von der Zustimmung und den Möglichkeiten ihrer Eltern abhängen.“


Kinderhilfswerk: Ausschluss „verkennt Rechte und Bedarfe von Kindern“

👥 Wer ist das? Das Deutsche Kinderhilfswerk ist ein 1972 gegründeter Verein, der sich für eine kinderfreundliche Gesellschaft engagiert.

🧭 Was ist die Position? „Richtig eingesetzt“ könnten Alterskontrollen dazu beitragen, dass Familien und Kinder sichere Angebote wahrnehmen könnten, schreibt Geschäftsführer Kai Hanke auf Anfrage. Aber: „Ein Politikansatz, der Altersfeststellung lediglich als Ausschlussmechanismus ermöglicht und keine altersgerechten Alternativangebote für junge Menschen vorsieht, verkennt die Rechte und Bedarfe von Kindern.“

Jungen Menschen müssten „altersgerechte digitale Räume zur Verfügung stehen“, betont Hanke. Es brauche eine „systematische wissenschaftliche Evaluation“, ob die im Kids Act geplanten Ausnahmen ausreichen. Diese Ausnahmen sehen etwa vor, dass junge Menschen weiterhin ohne Altersschranke Zugang zu Enzyklopädien oder Bildungsangeboten haben können; hinzu kommen die von Eltern kontrollierten Accounts.


Deutscher Bundesjugendring: Mildere Mittel nicht berücksichtigt

👥 Wer ist das? Der Deutsche Bundesjugendring vertritt deutsche Jugendverbände und Landesjugendringe.

🧭 Was ist die Position? „Schutz darf nicht mit Ausschluss verwechselt werden“, kritisiert der Bundesjugendring in einem öffentlichen Statement. Der Kids Act stelle den Ausschluss junger Menschen in den Fokus und berücksichtige „mildere, risikobasierte Mittel“ nicht.

Weiter kritisiert der Verein, dass der Kids Act nur junge Menschen schützen soll, etwa vor aufmerksamkeitsbindenden Geschäftsmodellen. „Der Anspruch eines nutzer*innenfreundlichen Designs von digitalen Diensten muss über den Schutz von Minderjährigen hinausgehen.“


Bundesschülerkonferenz: Schüler*innen und Jugendliche einbeziehen

👥 Wer ist das? Die Bundesschülerkonferenz engagiert sich für Bildungspolitik und Mitbestimmung von Schüler*innen in Deutschland.

🧭 Was ist die Position? „Kinder und Jugendliche müssen im Internet besser geschützt werden“, schreibt Pressesprecherin Isabelle Seltenreich auf Anfrage. Zugleich sehe die Bundesschülerkonferenz „pauschale Verbote von Smartphones oder Social Media kritisch“. Denn „nur etwas zu verbieten, bedeutet nicht automatisch, dass Jugendliche auch lernen, sicher damit umzugehen.“

Weiter pocht Seltenreich auf mehr Beteiligung junger Menschen. „Wir wünschen uns einen dauerhaften Austausch mit Schüler*innen und Jugendlichen, bevor solche Maßnahmen beschlossen werden.“


Save the Children: „Weltweit Maßstäbe setzen“

👥 Wer ist das? Save The Children wurde 1919 gegründet und bezeichnet sich als weltgrößte unabhängige Organisation für Kinderrechte.

🧭 Was ist die Position? Die Organisation spricht sich für Altersschranken aus, „die durch eine zuverlässige, datenschutzkonforme Altersüberprüfung gestützt werden“ und stellt sich damit hinter die Pläne des Kids Act. Die EU habe „die einmalige Gelegenheit, weltweit Maßstäbe für die Verankerung der Kinderrechte in der digitalen Welt zu setzen“, heißt es in dem Statement auf Englisch.

Ende vergangenen Jahres hatte sich die Organisation in einem Positionspapier noch kritischer geäußert. Dort hieß es, aus dem Englischen übersetzt: „Wir sind besorgt, dass Gesetze, die sich ausschließlich auf altersbezogene Beschränkungen stützen, unbeabsichtigte Schäden und ein falsches Sicherheitsgefühl hervorrufen sowie die Rechte und Chancen von Kindern einschränken könnten.“


Deutscher Lehrerverband: Teilhabe nicht auf Geburtstag verschieben

👥 Wer ist das? Der Deutsche Lehrerverband ist eine der größten Organisationen von Lehrer*innen in Deutschland.

🧭 Was ist die Position? „Medienkompetenz entsteht nicht durch Aussperren, sondern durch Begleitung, Übung und kritische Auseinandersetzung“, schreibt Stefan Düll, Präsident des Deutschen Lehrerverbands, auf Anfrage von netzpolitik.org.

Reine Zugangsbeschränkungen sieht er kritisch. „Digitale Teilhabe gehört heute zur Lebensrealität junger Menschen und kann nicht einfach auf einen bestimmten Geburtstag verschoben werden.“ Stattdessen empfiehlt Düll Pflichten für Plattformanbieter, die Nutzer*innen „aller Altersgruppen“ zugutekämen.

–––

Die Hütte brennt! Wir gehen rein.
Wir treten der Faschisierung entgegen. Wir kämpfen für eine freie, offene und solidarische Gesellschaft. Wir verteidigen die Grundrechte für alle. Das geht nur mit deiner Unterstützung.

–––


GMK: Eltern werden „von Begleiter*innen zu Kontrollinstanzen“

👥 Wer ist das? Die Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur (GMK) engagiert sich seit 1984 für Medienpädagogik und Medienkompetenz.

🧭 Was ist die Position? „Der EU KIDS Act setzt bei den Plattformen richtig an, verliert sich aber in Alterskontrollen und Ausschlussverfahren“, kommentiert der Verein auf Anfrage. „Die GMK lehnt eine flächendeckende, verpflichtende Altersfeststellung als allgemeine Zugangsvoraussetzung für soziale Medien ab.“

Bei Angeboten „mit erheblichem Gefährdungspotenzial“ könnten Alterskontrollen zwar ein Baustein sein. „Als Eingangstor zu digitaler Kommunikation verfehlen sie jedoch ihr Ziel und schaffen neue Probleme. Ihr Alter nachweisen müssen dann nicht nur Kinder, sondern alle Nutzer*innen.“

Weiter kritisiert die GMK, dass 13- bis 15-Jährige nur von Erziehungsberechtigten verwaltete Social-Media-Accounts bekommen sollen. „Es macht Eltern von Begleiter*innen zu Kontrollinstanzen. Und es trifft gerade jene Kinder, die zu Hause wenig Unterstützung erfahren und Kontakte nach außen am dringendsten brauchen. Für sie kann eine elterliche Kontaktfreigabe bedeuten, dass genau diese Kontakte nicht zustande kommen.“


Bundeselternnetzwerk: Sorge vor Zweckentfremdung der Kontrollen

👥 Wer ist das? Der Verein „Bundeselternnetzwerk der Migrantenorganisationen für Bildung & Teilhabe“ (bbt) versteht sich als Stimme migrantischer Eltern und Familien in Deutschland.

🧭 Was ist die Position? „Die im EU Kids Act vorgesehenen weitreichenden Alterskontrollen sehen wir kritisch“, schreibt bbt-Geschäftsführerin Anja Treichel auf Anfrage. „Wer keinen geeigneten Ausweis, kein passendes Gerät oder keine Unterstützung beim Nachweis hat, darf dadurch nicht ausgeschlossen werden.“

Gerade bei Familien mit Erfahrungen staatlicher Überwachung könnten Ausweis- oder Gesichtskontrollen „erhebliche Vertrauensbedenken auslösen“, wie Treichel erklärt. „Eine Infrastruktur zur Altersprüfung darf nicht für Identifizierung und Überwachung zweckentfremdet werden.“

Für viele Kinder aus migrantischen Familien seien digitale Räume auch soziale Infrastruktur. „Hier pflegen sie grenzüberschreitende Beziehungen, ihre Sprachen und Zugehörigkeit“, schreibt Treichel. Kritisch sieht sie die geplante Rolle von Eltern, um etwa Zugänge freizuschalten. Das setze „Zeit, Sprachkenntnisse und technische Möglichkeiten“ voraus. „Digitale Teilhabe darf nicht von den Ressourcen des Elternhauses abhängen.“


AWO: Warnung vor „Kontrollinfrastruktur für digitale Teilhabe“

👥 Wer ist das? Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) engagiert sich für eine sozial gerechtere Gesellschaft.

🧭 Was ist die Position? Altersnachweise müssen „datensparsam und verhältnismäßig ausgestaltet sein und dürfen nicht zu einer allgemeinen Kontrollinfrastruktur für digitale Teilhabe führen“, schreibt eine Pressesprecherin der AWO auf Anfrage. Junge Menschen hätten ein Recht auf Information, Kommunikation und digitale Teilhabe. „Dieses Recht darf nicht unverhältnismäßig eingeschränkt werden.“

Schutz junger Menschen dürfe „nicht allein über Altersgrenzen und Zugangskontrollen organisiert werden“, heißt es weiter. Zum Beispiel müssten Anbieter suchtfördernde Designs begrenzen, was der Kids Act bereits verfolge. Es brauche zudem mehr Medienbildung und Medienkompetenz in Schulen, der Jugendhilfe und Familien. „Dies setzt eine auskömmliche Finanzierung der Angebote der Jugendhilfe voraus.“


LEK NRW: „Unverhältnismäßige“ Nachweise

👥 Wer ist das? Die Landeselternkonferenz Nordrhein-Westfalen (LEK NRW) vertritt die Eltern aus Deutschlands bevölkerungsreichstem Bundesland.

🧭 Was ist die Position? Alterskontrollen können ein „Baustein“ sein, „dürfen aber nicht zur Voraussetzung für immer größere Teile des Internets werden“, mahnt Hinrich Pich von der Landeselternkonferenz NRW auf Anfrage von netzpolitik.org. „Der Schutz von Kindern darf nicht mit unverhältnismäßigen Alters- oder Identitätsnachweisen erkauft werden, die die Privatsphäre aller Nutzerinnen und Nutzer beeinträchtigen.“

Zwar könne ein Social-Media-Verbot unterhalb einer festen Altersgrenze „ein wichtiges Signal für einen stärkeren Jugendschutz sein“, so Pich. Ein pauschales Verbot sei jedoch nur sinnvoll, wenn es Teil eines umfassenden Schutzkonzepts sei. Dazu gehöre unter anderem ein verbindliches Schulfach „Kompetenz im Netz“.

Die von Eltern kontrollierten Social-Media-Konten für unter 15-Jährige würden zudem zusätzliche Ungerechtigkeiten schaffen, warnt Pich. „Kinder und Jugendliche würden danach unterschieden, ob ihre Eltern bereit und technisch in der Lage sind, ein solches Konto einzurichten.“


BEV: Kontrollen betreffen „faktisch alle“

👥 Wer ist das? Der Bayerische Elternverband (BEV) vertritt die Eltern aus Bayern, dem nach Einwohner*innen zweitgrößten deutschen Bundesland.

🧭 Was ist die Position? Der Verband sieht die im Kids Act geplanten Alterskontrollen kritisch. „Sie betreffen faktisch alle Nutzerinnen und Nutzer, erzeugen zusätzliche sensible Daten bei Plattformen und Behörden und können – wie internationale Erfahrungen zeigen – umgangen werden“, warnt Vorstandsmitglied Gundolf Kiefer.

Die technische Umsetzung sei zudem noch unklar. Alterskontrollen „mit Biometrie und/oder einer Ausweis-App sind aus Datenschutzsicht problematisch“, gibt Kiefer zu bedenken. „Wenn überhaupt“ dürften Alterskontrollen „nur gezielt für
Plattformen mit schädlichen Eigenschaften“ gelten. Als Beispiel nennt er verdeckte Profilbildung oder suchtfördernde Algorithmen.

Als echtes Problem bezeichnet Kiefer die Geschäftsmodelle der Plattformen. Das werde nicht gelöst. „Statt Verboten braucht es gezielte Regulierung schädlicher Plattformen und vor allem Stärkung von Medienbildung und Befähigung.“ Schulen sollten zu Orten echter Alternativen werden, „etwa mit offenen, dezentralen Plattformen wie Mastodon oder Matrix/Element.“


Stiftung Datenschutz: Kinderschutz über Einstellungen am Gerät

👥 Wer ist das? Die im Jahr 2013 von der Bundesregierung gegründete Stiftung Datenschutz versteht sich als unabhängige Einrichtung. Sie will Datenschutz an den Schnittstellen von unter anderem Politik, Wirtschaft und Gesellschaft fördern.

🧭 Was ist die Position? „Ein grundrechtssensibler Schutz von Kindern wird am besten über Einstellungen auf den Geräten selbst und nicht über Nachweise erreicht“, schreibt Interimsvorständin und wissenschaftliche Leiterin Kirsten Bock auf Mastodon. Damit lehnt sie die geplanten Alterskontrollen ab.

Jugendschutz auf Ebene von Geräte-Einstellungen „schafft weniger Bürokratie, respektiert den Erziehungsauftrag der Eltern und schützt die Gesellschaft vor Zugangsbeschränkungen“, schreibt sie weiter.


KJM: Anbieter sollen Alter „verlässlich“ berücksichtigen

👥 Wer ist das? Die Landesmedienanstalten sind öffentlich-rechtliche Aufsichtsbehörden für unter anderem „Telemedien“, also zahlreiche Online-Angebote. Ihr länderübergreifendes Organ ist die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM).

🧭 Was ist die Position? Die deutsche Medienaufsicht befürwortet strenge Alterskontrollen. „Altersdifferenzierte Zugänge können nur funktionieren, wenn Anbieter das Alter ihrer Nutzerinnen und Nutzer verlässlich berücksichtigen und wirksame Schutzmaßnahmen umsetzen“, schreibt KJM-Vorsitzende Eva-Maria Sommer. „Dazu gehören insbesondere geeignete Altersverifikations- und Alterseinschätzungssysteme.“

Bei der Umsetzung solle die EU „bewährte Aufsichtssysteme“ einbeziehen, heißt es im Statement der Medienanstalten weiter. Damit meinen die Aufsichtsbehörden offenbar sich selbst: Sie versuchen seit Jahren, strenge Alterskontrollen bei Pornoseiten durchzusetzen.

–––

Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.

–––


HBI: Warnung vor „Missbrauchsrisiko“

👥 Wer ist das? Das HBI (Leibniz-Institut für Medienforschung, Hans-Bredow-Institut) ist eine gemeinnützige Stiftung, finanziert von Bund, Ländern und der Stadt Hamburg.

🧭 Was ist die Position? Mit dem EU Kids Act werde der Altersnachweis „für uns alle zur Bedingung dafür, das Internet so zu nutzen, wie wir es bisher kennen“, warnt Jurist Stephan Dreyer in einer öffentlichen Analyse. Er ist Co-Leiter der HBI-Forschungsgruppe „Aufwachsen in digitalen Medienumgebungen“. Betroffene Anbieter müssten „jede Person wie einen Minderjährigen behandeln, solange das Gegenteil nicht erwiesen ist“.

Durch die Kontrollen sei „die unbeobachtete Kommunikation gefährdet“, so Dreyer weiter. Je nach Methode müssten auch personenbezogene Daten übertragen werden. Das berühre die Grundrechte auf Datenschutz und Privatheit. „Auch sind die Informations- und Meinungsfreiheit im Kern betroffen, wenn wir alle diese Rechte nur noch unter der Bedingung einer vorherigen Altersüberprüfung ausüben können.“

Zwar stelle der Entwurf hohe Anforderungen, um die Eingriffstiefe der Alterskontrollen zu begrenzen. „Das Problem dabei ist, dass sie nach dem Stand der Technik in dieser Form nicht erfüllbar sind“, schreibt Dreyer. Der Jurist warnt vor dem Missbrauchsrisiko der entstehenden Infrastruktur. Es sei „zweifelhaft“, dass Jugendschutz den „Aufbau von Altersprüfungshürden für weite Teile des meistfrequentierten Netzes rechtfertigt“.


Der Pudding wird uns auf die Füße fallen


Chaos Computer Club: „Gefahr für anonyme Internetnutzung“

👥 Wer ist das? Der Chaos Computer Club (CCC) ist die größte Hacker*innenvereinigung Europas und versteht sich als „Vermittler im Spannungsfeld technischer und sozialer Entwicklungen“.

🧭 Was ist die Position? Der CCC warnt vor einem „aufgeblähten und gefährlichen Kontrollzirkus“ durch den EU Kids Act. „De facto hätten Kinder und Jugendliche unter 18 praktisch keine Möglichkeit zu digitaler Teilhabe mehr“, heißt es in einem öffentlichen Statement. „Das beträfe außerdem auch alle Personen, die ihr Alter nicht nachweisen können.“

In der Infrastruktur hinter Alterskontrollen sieht der CCC „eine Gefahr für anonyme und pseudonyme Internetnutzung, die als solche eine unabdingbare Voraussetzung für die Wahrnehmung wesentlicher Grundrechte ist.“ Da der Kids Act keine Ausnahmen für kleine Anbieter vorsieht, komme auf alternative Plattformen und Marktplätze „erhebliche Mehrarbeit“ zu.

Schutzwerkzeuge müssten nicht zwangsläufig zu Überwachungsinstrumenten werden, erinnert der CCC. Er verweist auf lokale Jugendschutz-Mechanismen, die keine Kontrollen für alle erfordern. „Sie sollten transparent für das Kind und gemeinsam mit der Familie auf freiwilliger Basis einsetzbar sein.“


Superrr: Keine Erleichterung für Eltern

👥 Wer ist das? Superrr ist eine gemeinnützige Organisation, die sich für feministische Digital- und Technologiepolitik einsetzt.

🧭 Was ist die Position? „Harte Altersschranken werden Kindern nicht gerecht“, schreibt Superrr-Mitgründerin Elisa Lindinger auf Anfrage. Kinder seien eine „diverse Gruppe mit sehr unterschiedlichen Bedürfnissen“. Alterskontrollen würden Kinder ausschließen, ohne ihnen Alternativen anzubieten. „Sie sind außerdem eine Hürde für Erwachsene, die sich nicht ausweisen können, weil ihnen Dokumente oder moderne Endgeräte fehlen.“

Der Kids Act mache auch Eltern das Leben nicht einfacher. „Sie müssen ein komplexes technisches Gefüge navigieren, um sich und ihre Kinder auszuweisen und zu belegen, dass sie sorgeberechtigt sind.“

Lindingers Fazit: „Die Politik schafft lieber eine weitreichende Kontrollinfrastruktur für alle, statt Plattformen konsequent zu regulieren und Eltern dabei zu unterstützen, gemeinsam mit ihren Kindern Regeln auszuhandeln.“


EDRi: EU-Kommission will „Zwei-Klassen-Internet“ schaffen

👥 Wer ist das? European Digital Rights (EDRi) ist ein Netzwerk von mehr als 50 Organisationen aus ganz Europa, die sich für digitale Grund- und Freiheitsrechte stark machen.

🧭 Was ist die Position? Die geplanten Alterskontrollen würden „den offenen Charakter des Internets fundamental verändern“, warnt die Organisation in einem englischsprachigen Statement. Die EU-Kommission würde ein „Zwei-Klassen-Internet“ schaffen, das nicht nur Kinder von wichtigen digitalen Räumen ausschließe, sondern auch Erwachsene, die Alterskontrollen nicht überwinden wollen oder können. Davon betroffen wären auch ohnehin schutzbedürftige Gruppen, „etwa ältere Menschen, Obdachlose und Migrant*innen.“

Nicht nur junge Menschen, sondern alle bräuchten Schutz vor schädlichen Funktionen wie manipulativen Designs oder unfairer Personalisierung, wie aus dem Statement hervorgeht. „Nicht einmal die digital versierteste Person kann jede einzelne Standardeinstellung überprüfen, jedes Empfehlungssystem durchschauen oder jedem strategisch platzierten Ansporn zum Weiterklicken widerstehen“, schreibt EDRi.


Stop Killing The Internet: „Angriff auf das freie Internet“

👥 Wer ist das? Stop Killing the Internet ist eine Initiative zum Schutz des offenen Internets, die in der EU als Bürgerinitiative registriert ist.

🧭 Was ist die Position? Der Entwurf der EU-Kommission „muss als Angriff auf das freie Internet verstanden werden“, schreibt die Initiative in ihrem englischsprachigen Newsletter. Es gebe „ernste Fragen zur Verhältnismäßigkeit“ mit Blick auf die EU-Grundrechtecharta, insbesondere beim Recht auf freie Meinungsäußerung, Informationsfreiheit, Privatsphäre und Datenschutz.

Weiter warnt die Initiative vor einer Ausweitung der Kontrollen. „Heute wird das Alter überprüft. Morgen kann dasselbe System alles Mögliche überprüfen, was eine Regierung oder eine Plattform über uns wissen möchte.“

Die Initiative betont: „Das Internet ist unser öffentlicher Raum.“ Niemand müsse den Ausweis vorzeigen, um einen Park, eine Bibliothek oder ein Rathaus zu betreten. „Und auch online sollte niemand dazu verpflichtet sein.“


EFF: Kids Act wird „Privatsphäre aller beeinträchtigen“

👥 Wer ist das? Die Electronic Frontier Foundation (EFF) aus den USA ist eine gemeinnützige Organisation für digitale Freiheitsrechte.

🧭 Was ist die Position? Der EU Kids Act „wird Online-Dienste hinter Altersschranken setzen, den Einsatz aufdringlicher Alterskontrollen ausweiten und die Privatsphäre aller Nutzer*innen beeinträchtigen“, warnt die Organisation in einem englischsprachigen Statement.

Zumindest scheine der Kids Act mit „etwas Rücksicht auf Verhältnismäßigkeit“ entworfen worden zu sein, indem er zum Beispiel Altersschranken an Risiken knüpft. Doch „wie auch immer sie gestaltet sind: Altersbeschränkungen beeinträchtigen Freiheitsrechte, verringern Sicherheit und schaffen Hürden beim Zugang zum Internet – häufig zulasten marginalisierter Gruppen“, schreibt die EFF.

–––

Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.

[post_date_gmt] => 2026-10-08 14:14:11 [post_date] => 2026-10-08 16:14:11 [post_modified_gmt] => 2026-10-08 14:14:11 [post_modified] => 2026-10-08 16:14:11 [post_status] => publish [comment_status] => closed [ping_status] => closed [guid] => https://netzpolitik.org/?p=535075 [meta] => Array ( [enclosure] => Array ( [0] => https://cdn.netzpolitik.org/wp-upload/2026/10/imago-westend-zauselkopp.jpg 380711 image/jpeg ) [syndication_source] => netzpolitik.org [syndication_source_uri] => https://netzpolitik.org [syndication_source_id] => https://netzpolitik.org/feed [rss:comments] => https://netzpolitik.org/2026/gefaehrlicher-kontrollzirkus-so-breit-ist-die-kritik-an-alterskontrollen-im-eu-kids-act/#respond [wfw:commentRSS] => https://netzpolitik.org/2026/gefaehrlicher-kontrollzirkus-so-breit-ist-die-kritik-an-alterskontrollen-im-eu-kids-act/feed/ [syndication_feed] => https://netzpolitik.org/feed [syndication_feed_id] => 7 [syndication_permalink] => https://netzpolitik.org/2026/gefaehrlicher-kontrollzirkus-so-breit-ist-die-kritik-an-alterskontrollen-im-eu-kids-act/ [syndication_item_hash] => 5922dacead80dd6d3d61ee8f95262c90 ) [post_type] => post [post_author] => 326 [tax_input] => Array ( [category] => Array ( ) [post_tag] => Array ( ) [post_format] => Array ( ) ) )

FAF deciding on filters on post to be syndicated:

Bundesrechnungshof: Digitalminister macht IT-Sicherheit per Vogelstimmen-App

Array ( [post_title] => Bundesrechnungshof: Digitalminister macht IT-Sicherheit per Vogelstimmen-App [post_content] =>

Angriffe auf die IT der öffentlichen Verwaltung häufen sich. Doch statt gezielt in Maßnahmen zu investieren, die IT-Sicherheit stärken, investiert

ein Pirol sitzt auf einem Zweig
Bundesregierung in Robotikforschung und eine Vogelstimmen-App. Das sagt ein Bericht des Bundesrechnungshofs, den wir veröffentlichen.

ein Pirol sitzt auf einem Zweig
Geld für IT-Sicherheitsmaßnahmen gab die Bundesregierung unter anderem für eine Vogelstimmen-App aus. (Symbolbild) – CC-BY-SA 4.0: Wikimedia Commons / Kookaburra 81

Im Haushalt für 2027 will der Bund mehr Geld für IT-Sicherheitsmaßnahmen in der Bundesverwaltung ausgeben. Dieses Geld scheint dringend nötig. Wiederholt macht die schwache IT-Sicherheit der öffentlichen Verwaltung Schlagzeilen.

Kürzlich erst in der Berliner Verwaltung: Massenhaft Verwaltungsdaten, darunter personenbezogene Daten, flossen ab und landeten im Darknet.

In ihrer Kolumne zeichnet die Expertin Bianca Kastl ein besorgniserregendes Bild der Informationssicherheit in Deutschland. Öffentliche Einrichtungen könnten allein „ein adäquates Informationssicherheitsniveau“ kaum halten. Dabei ist die öffentliche Verwaltung dazu verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um IT-Sicherheit zu stärken. Im Dezember 2025 hat der Bund die zweite EU-Richtlinie zur Sicherung von Netz- und Informationssystemen in deutsches Recht umgesetzt.

Doch scheint sich bisher wenig getan zu haben. Zwar steht ein substanzieller Betrag zur Verfügung, Maßnahmen für mehr IT-Sicherheit zu finanzieren. Doch wofür das Geld genau ausgegeben werden soll, ist nicht eindeutig abgesteckt. So lautet der Befund des Bundesrechnungshofes (BRH). Er ermahnt die Bundesregierung, Haushaltsmittel „effektiver“ für Personal und Sachmittel einzusetzen. Wir veröffentlichen den Bericht des BRH zur „Cybersicherheit“ in der Bundesverwaltung vom August.

Schuldenbremse gelockert

Eigentlich soll die Schuldenbremse soll dafür sorgen, dass der Staat nicht übermäßig Schulden macht. Doch seit letztem Jahr hat der Bund die Möglichkeit zur sogenannten Bereichsausnahme. Damit kann er außerhalb der Schuldenregel mehr Geld für bestimmte Zwecke ausgeben, zum Beispiel für die IT-Sicherheit der Bundesverwaltung.

Im November 2025 beschloss der Haushaltsausschuss: Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) ist dafür verantwortlich, zu entscheiden, in welche IT-Sicherheitsmaßnahmen der Bundesverwaltung Geld fließen soll. Das Digitalministerium unter Karsten Wildberger (CDU) ist vom Haushaltsausschuss außerdem damit beauftragt, die Verteilung des Geldes zu steuern und zu überwachen. Laut BRH erwartet der Ausschuss: Der Bund nutzt die Bereichsausnahme, um mehr in IT-Sicherheit zu investieren.

–––

Die Hütte brennt! Wir gehen rein.
Wir treten der Faschisierung entgegen. Wir kämpfen für eine freie, offene und solidarische Gesellschaft. Wir verteidigen die Grundrechte für alle. Das geht nur mit deiner Unterstützung.

–––

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) soll das Digitalministerium in seiner Entscheidungsfindung unterstützen. Die IT-Sicherheitsbehörde soll „belastbare Informationen zum Stand der Cybersicherheit“ sammeln und zur Verfügung stellen. Außerdem soll die Behörde kontrollieren, wie die einzelnen Ressorts der Bundesverwaltung die Haushaltsmittel möglichst effizient für IT-Sicherheit einsetzen. Dazu hat der Bund das Informationssicherheitscontrolling (IS-Controlling) eingeführt.

Das Problem: Um Geld aus dem Haushalt – so wie im Haushaltsausschuss vereinbart – für Maßnahmen der IT-Sicherheit auszugeben, bräuchte es klare Vorgaben darüber, wie solche Maßnahmen aussehen müssen. Hierzu müsste die Bundesregierung klare und verbindliche Kriterien aufstellen. Das hat sie laut BRH jedoch bislang nicht getan. Dabei ist die Verantwortung hierzu längst geklärt: Sie liegt beim BMDS.

Ausgabe entspricht nicht angedachtem Zweck

In der Zeit zwischen Dezember 2025 und August 2026 untersuchte der BRH, wie die Bundesregierung die Bereichsausnahme nutzt und wie sie das IS-Controlling umsetzt. Dabei ermittelte der Rechnungshof: Die Bundesregierung hat „für die Jahre 2025 und 2026 insgesamt mindestens 1,2 Milliarden Euro in diese Bereichsausnahme verlagert, die nicht dem Schutz informationstechnischer Systeme dienen“.

Die Bundesregierung habe also das Geld, das sie eigentlich für IT-Sicherheit ausgeben sollte, „nicht zweckentsprechend eingesetzt“ – mit anderen Worten, nicht für den Zweck, IT-Sicherheit zu stärken. Laut BRH hat die Bundesregierung beispielsweise KI-Projekte gefördert sowie Forschung zu Robotik und sogar eine App, die Vogelstimmen erkennt. „Sämtliche Ausgaben für die Forschung an informationstechnischen Systemen pauschal zu verlagern, wird dem Ausnahmecharakter der Bereichsausnahme nicht gerecht“, hält der BRH fest.

„Anstatt die Bundesbehörden wirksam gegen Hackerangriffe zu schützen, erfindet die Bundesregierung lieber neue Tricks, um alle möglichen IT-Ausgaben an der Schuldenbremse vorbeizuschmuggeln“, kommentiert Sascha H. Wagner gegenüber netzpolitik.org. Er ist Bundestagsabgeordneter der Linkspartei und sitzt im Haushaltsausschuss. „Bis jetzt hat das neue Digitalministerium offenbar noch nicht für bessere Cybersicherheit und effizienteren Einsatz von Haushaltsmitteln bei der IT-Beschaffung gesorgt.“

Es dauert zu lange

Auch das BSI kommt im Bericht des Rechnungshofes nicht gut weg. Bereits seit vier Jahren dürfe die Behörde die „Sicherheit der Kommunikationstechnik“ von Bundesbehörden kontrollieren. Geprüft habe sie aber – Stand August – erst 15 Einrichtungen des Bundes.

Bei diesem Tempo werde das BSI „mehr als 20 Jahre benötigen, um alle Einrichtungen des Bundes einmal zu kontrollieren“, schreibt der BRH in seinem Bericht. Das sei „aufgrund der zunehmenden Bedrohungslage nicht haltbar“.

–––

Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.

–––

Mehr Tempo fordert der BRH auch vom BMDS. Das habe erklärt, das IS-Controlling bis 2027 „funktionsfähig etablieren“ zu wollen. Laut BRH sei das zu spät. Das Digitalministerium hat im Juli die Initiative CyberGovSecure gestartet. Zusammen mit dem BSI und Claudia Plattner entstehe hier ein Programm, das ressortübergreifend die Informationssicherheit aller Behörden stärken soll. Plattner ist dabei nicht nur BSI-Präsidentin, sondern besetzt gleichzeitig die neu eingerichtete Position der CISO Bund, Chief Information Security Officer des Bundes.

Auditor*innen statt Selbstauskünfte

Auf der Aufgabenliste des Programms: ein IS-Controlling, mit dem der „Cybersicherheitsstatus der Bundesverwaltung“ dokumentiert werden soll. Dabei setzen BMDS und BSI darauf, dass Behörden per Selbstauskunft angeben, wie es um die IT-Sicherheit ihrer Behörde bestellt ist. Diese Angaben will das BSI in die Basisdatenerhebung aufnehmen, berichtet der BRH. Einen Zeitplan dafür habe das BSI bisher nicht vorgelegt.

Hier empfiehlt der Rechnungshof ganz klar: Statt der Selbstauskünfte müsse es zeitnah neutral gehaltene Nachweisverfahren entwickeln. Demnach sollten etwa unabhängige Auditor*innen Daten zum Stand der IT-Sicherheit erfassen. Diese wären eine zuverlässigere Datenbasis für das IS-Controlling. Welche Prozesse, Methoden und Aufwände dabei unterstützen könnten, soll laut BRH das BMDS festlegen. Doch habe es dazu noch nicht Stellung genommen.

Laut Bericht schlage das BMDS die Empfehlungen des Bundesrechnungshofes aus. Dieser mahnt: „Ohne ausreichende, zeitnahe Vor-Ort-Kontrollen und Nachweise der Einrichtungen des Bundes ist eine valide Datengrundlage für ein IS-Controlling nicht gegeben.“

–––

Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.

[post_date_gmt] => 2026-10-08 13:06:20 [post_date] => 2026-10-08 15:06:20 [post_modified_gmt] => 2026-10-08 13:06:20 [post_modified] => 2026-10-08 15:06:20 [post_status] => publish [comment_status] => closed [ping_status] => closed [guid] => https://netzpolitik.org/?p=535070 [meta] => Array ( [enclosure] => Array ( [0] => https://cdn.netzpolitik.org/wp-upload/2026/10/pirol-brh-cyber-scaled-e1791460223417.jpg 371540 image/jpeg ) [syndication_source] => netzpolitik.org [syndication_source_uri] => https://netzpolitik.org [syndication_source_id] => https://netzpolitik.org/feed [rss:comments] => https://netzpolitik.org/2026/bundesrechnungshof-digitalminister-macht-it-sicherheit-per-vogelstimmen-app/#respond [wfw:commentRSS] => https://netzpolitik.org/2026/bundesrechnungshof-digitalminister-macht-it-sicherheit-per-vogelstimmen-app/feed/ [syndication_feed] => https://netzpolitik.org/feed [syndication_feed_id] => 7 [syndication_permalink] => https://netzpolitik.org/2026/bundesrechnungshof-digitalminister-macht-it-sicherheit-per-vogelstimmen-app/ [syndication_item_hash] => adf88827122039e954d86bde556052ea ) [post_type] => post [post_author] => 439 [tax_input] => Array ( [category] => Array ( ) [post_tag] => Array ( ) [post_format] => Array ( ) ) )

Decide filter: Returning post, everything seems orderly :Bundesrechnungshof: Digitalminister macht IT-Sicherheit per Vogelstimmen-App

Array ( [post_title] => Bundesrechnungshof: Digitalminister macht IT-Sicherheit per Vogelstimmen-App [post_content] =>

Angriffe auf die IT der öffentlichen Verwaltung häufen sich. Doch statt gezielt in Maßnahmen zu investieren, die IT-Sicherheit stärken, investiert

ein Pirol sitzt auf einem Zweig
Bundesregierung in Robotikforschung und eine Vogelstimmen-App. Das sagt ein Bericht des Bundesrechnungshofs, den wir veröffentlichen.

ein Pirol sitzt auf einem Zweig
Geld für IT-Sicherheitsmaßnahmen gab die Bundesregierung unter anderem für eine Vogelstimmen-App aus. (Symbolbild) – CC-BY-SA 4.0: Wikimedia Commons / Kookaburra 81

Im Haushalt für 2027 will der Bund mehr Geld für IT-Sicherheitsmaßnahmen in der Bundesverwaltung ausgeben. Dieses Geld scheint dringend nötig. Wiederholt macht die schwache IT-Sicherheit der öffentlichen Verwaltung Schlagzeilen.

Kürzlich erst in der Berliner Verwaltung: Massenhaft Verwaltungsdaten, darunter personenbezogene Daten, flossen ab und landeten im Darknet.

In ihrer Kolumne zeichnet die Expertin Bianca Kastl ein besorgniserregendes Bild der Informationssicherheit in Deutschland. Öffentliche Einrichtungen könnten allein „ein adäquates Informationssicherheitsniveau“ kaum halten. Dabei ist die öffentliche Verwaltung dazu verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um IT-Sicherheit zu stärken. Im Dezember 2025 hat der Bund die zweite EU-Richtlinie zur Sicherung von Netz- und Informationssystemen in deutsches Recht umgesetzt.

Doch scheint sich bisher wenig getan zu haben. Zwar steht ein substanzieller Betrag zur Verfügung, Maßnahmen für mehr IT-Sicherheit zu finanzieren. Doch wofür das Geld genau ausgegeben werden soll, ist nicht eindeutig abgesteckt. So lautet der Befund des Bundesrechnungshofes (BRH). Er ermahnt die Bundesregierung, Haushaltsmittel „effektiver“ für Personal und Sachmittel einzusetzen. Wir veröffentlichen den Bericht des BRH zur „Cybersicherheit“ in der Bundesverwaltung vom August.

Schuldenbremse gelockert

Eigentlich soll die Schuldenbremse soll dafür sorgen, dass der Staat nicht übermäßig Schulden macht. Doch seit letztem Jahr hat der Bund die Möglichkeit zur sogenannten Bereichsausnahme. Damit kann er außerhalb der Schuldenregel mehr Geld für bestimmte Zwecke ausgeben, zum Beispiel für die IT-Sicherheit der Bundesverwaltung.

Im November 2025 beschloss der Haushaltsausschuss: Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) ist dafür verantwortlich, zu entscheiden, in welche IT-Sicherheitsmaßnahmen der Bundesverwaltung Geld fließen soll. Das Digitalministerium unter Karsten Wildberger (CDU) ist vom Haushaltsausschuss außerdem damit beauftragt, die Verteilung des Geldes zu steuern und zu überwachen. Laut BRH erwartet der Ausschuss: Der Bund nutzt die Bereichsausnahme, um mehr in IT-Sicherheit zu investieren.

–––

Die Hütte brennt! Wir gehen rein.
Wir treten der Faschisierung entgegen. Wir kämpfen für eine freie, offene und solidarische Gesellschaft. Wir verteidigen die Grundrechte für alle. Das geht nur mit deiner Unterstützung.

–––

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) soll das Digitalministerium in seiner Entscheidungsfindung unterstützen. Die IT-Sicherheitsbehörde soll „belastbare Informationen zum Stand der Cybersicherheit“ sammeln und zur Verfügung stellen. Außerdem soll die Behörde kontrollieren, wie die einzelnen Ressorts der Bundesverwaltung die Haushaltsmittel möglichst effizient für IT-Sicherheit einsetzen. Dazu hat der Bund das Informationssicherheitscontrolling (IS-Controlling) eingeführt.

Das Problem: Um Geld aus dem Haushalt – so wie im Haushaltsausschuss vereinbart – für Maßnahmen der IT-Sicherheit auszugeben, bräuchte es klare Vorgaben darüber, wie solche Maßnahmen aussehen müssen. Hierzu müsste die Bundesregierung klare und verbindliche Kriterien aufstellen. Das hat sie laut BRH jedoch bislang nicht getan. Dabei ist die Verantwortung hierzu längst geklärt: Sie liegt beim BMDS.

Ausgabe entspricht nicht angedachtem Zweck

In der Zeit zwischen Dezember 2025 und August 2026 untersuchte der BRH, wie die Bundesregierung die Bereichsausnahme nutzt und wie sie das IS-Controlling umsetzt. Dabei ermittelte der Rechnungshof: Die Bundesregierung hat „für die Jahre 2025 und 2026 insgesamt mindestens 1,2 Milliarden Euro in diese Bereichsausnahme verlagert, die nicht dem Schutz informationstechnischer Systeme dienen“.

Die Bundesregierung habe also das Geld, das sie eigentlich für IT-Sicherheit ausgeben sollte, „nicht zweckentsprechend eingesetzt“ – mit anderen Worten, nicht für den Zweck, IT-Sicherheit zu stärken. Laut BRH hat die Bundesregierung beispielsweise KI-Projekte gefördert sowie Forschung zu Robotik und sogar eine App, die Vogelstimmen erkennt. „Sämtliche Ausgaben für die Forschung an informationstechnischen Systemen pauschal zu verlagern, wird dem Ausnahmecharakter der Bereichsausnahme nicht gerecht“, hält der BRH fest.

„Anstatt die Bundesbehörden wirksam gegen Hackerangriffe zu schützen, erfindet die Bundesregierung lieber neue Tricks, um alle möglichen IT-Ausgaben an der Schuldenbremse vorbeizuschmuggeln“, kommentiert Sascha H. Wagner gegenüber netzpolitik.org. Er ist Bundestagsabgeordneter der Linkspartei und sitzt im Haushaltsausschuss. „Bis jetzt hat das neue Digitalministerium offenbar noch nicht für bessere Cybersicherheit und effizienteren Einsatz von Haushaltsmitteln bei der IT-Beschaffung gesorgt.“

Es dauert zu lange

Auch das BSI kommt im Bericht des Rechnungshofes nicht gut weg. Bereits seit vier Jahren dürfe die Behörde die „Sicherheit der Kommunikationstechnik“ von Bundesbehörden kontrollieren. Geprüft habe sie aber – Stand August – erst 15 Einrichtungen des Bundes.

Bei diesem Tempo werde das BSI „mehr als 20 Jahre benötigen, um alle Einrichtungen des Bundes einmal zu kontrollieren“, schreibt der BRH in seinem Bericht. Das sei „aufgrund der zunehmenden Bedrohungslage nicht haltbar“.

–––

Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.

–––

Mehr Tempo fordert der BRH auch vom BMDS. Das habe erklärt, das IS-Controlling bis 2027 „funktionsfähig etablieren“ zu wollen. Laut BRH sei das zu spät. Das Digitalministerium hat im Juli die Initiative CyberGovSecure gestartet. Zusammen mit dem BSI und Claudia Plattner entstehe hier ein Programm, das ressortübergreifend die Informationssicherheit aller Behörden stärken soll. Plattner ist dabei nicht nur BSI-Präsidentin, sondern besetzt gleichzeitig die neu eingerichtete Position der CISO Bund, Chief Information Security Officer des Bundes.

Auditor*innen statt Selbstauskünfte

Auf der Aufgabenliste des Programms: ein IS-Controlling, mit dem der „Cybersicherheitsstatus der Bundesverwaltung“ dokumentiert werden soll. Dabei setzen BMDS und BSI darauf, dass Behörden per Selbstauskunft angeben, wie es um die IT-Sicherheit ihrer Behörde bestellt ist. Diese Angaben will das BSI in die Basisdatenerhebung aufnehmen, berichtet der BRH. Einen Zeitplan dafür habe das BSI bisher nicht vorgelegt.

Hier empfiehlt der Rechnungshof ganz klar: Statt der Selbstauskünfte müsse es zeitnah neutral gehaltene Nachweisverfahren entwickeln. Demnach sollten etwa unabhängige Auditor*innen Daten zum Stand der IT-Sicherheit erfassen. Diese wären eine zuverlässigere Datenbasis für das IS-Controlling. Welche Prozesse, Methoden und Aufwände dabei unterstützen könnten, soll laut BRH das BMDS festlegen. Doch habe es dazu noch nicht Stellung genommen.

Laut Bericht schlage das BMDS die Empfehlungen des Bundesrechnungshofes aus. Dieser mahnt: „Ohne ausreichende, zeitnahe Vor-Ort-Kontrollen und Nachweise der Einrichtungen des Bundes ist eine valide Datengrundlage für ein IS-Controlling nicht gegeben.“

–––

Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.

[post_date_gmt] => 2026-10-08 13:06:20 [post_date] => 2026-10-08 15:06:20 [post_modified_gmt] => 2026-10-08 13:06:20 [post_modified] => 2026-10-08 15:06:20 [post_status] => publish [comment_status] => closed [ping_status] => closed [guid] => https://netzpolitik.org/?p=535070 [meta] => Array ( [enclosure] => Array ( [0] => https://cdn.netzpolitik.org/wp-upload/2026/10/pirol-brh-cyber-scaled-e1791460223417.jpg 371540 image/jpeg ) [syndication_source] => netzpolitik.org [syndication_source_uri] => https://netzpolitik.org [syndication_source_id] => https://netzpolitik.org/feed [rss:comments] => https://netzpolitik.org/2026/bundesrechnungshof-digitalminister-macht-it-sicherheit-per-vogelstimmen-app/#respond [wfw:commentRSS] => https://netzpolitik.org/2026/bundesrechnungshof-digitalminister-macht-it-sicherheit-per-vogelstimmen-app/feed/ [syndication_feed] => https://netzpolitik.org/feed [syndication_feed_id] => 7 [syndication_permalink] => https://netzpolitik.org/2026/bundesrechnungshof-digitalminister-macht-it-sicherheit-per-vogelstimmen-app/ [syndication_item_hash] => adf88827122039e954d86bde556052ea ) [post_type] => post [post_author] => 439 [tax_input] => Array ( [category] => Array ( ) [post_tag] => Array ( ) [post_format] => Array ( ) ) )

FAF deciding on filters on post to be syndicated:

Gesetz gegen digitale Gewalt: Fake-Accounts und Vergewaltigungsvideos sollen strafbar werden

Array ( [post_title] => Gesetz gegen digitale Gewalt: Fake-Accounts und Vergewaltigungsvideos sollen strafbar werden [post_content] =>

Bundesjustizministerin Hubig hat den Entwurf für ein Gesetz gegen digitale Gewalt erneut nachgeschärft. Hinzugekommen sind Straftatbestände für Fake-Accounts und das

Eine Demo von vorn fotografiert, jemand trägt ei Schild "Digitale Gewalt härter bestrafen".
von Vergewaltigungsvideos sowie der Anspruch, strafbare Inhalte löschen zu lassen. Doch es gibt weiterhin Kritik.

Eine Demo von vorn fotografiert, jemand trägt ei Schild "Digitale Gewalt härter bestrafen".
Teilnehmer*innen einer Demonstration gegen patriarchale Gewalt im März. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Panama Pictures

Ein halbes Jahr nach der Vorstellung eines ersten Entwurfs hat die Bundesregierung am Mittwoch das Gesetz gegen digitale Gewalt auf den Weg gebracht. Das Bundesjustizministerium will damit Menschen entlasten, die im Netz Gewalt erfahren. Zum einen will sie dafür das Strafrecht verschärfen und um neue Tatbestände ergänzen. Zum anderen will sie es Betroffenen einfacher machen, selbst auf dem zivilrechtlichen Weg gegen strafbare Inhalte wie Beleidigungen vorzugehen.

Die aktuelle Kabinettsfassung enthält gegenüber dem von Stefanie Hubig (SPD) im April vorgestellten Entwurf mehrere relevante Änderungen. So sieht der zivilrechtliche Teil jetzt vor, dass es einen Anspruch auf Löschung von rechtswidrigen Inhalten bei den Plattformen geben soll. Auch der Katalog der Tatbestände im Strafrecht wurde noch mal erweitert.

Vergewaltigungsvideos: Schon das Abrufen wird Straftat

Mit dem Entwurf will das Bundesjustizministerium die Strafbarkeit von sogenannter bildbasierter Gewalt ausweiten und einheitlich im Strafrecht regeln. Künftig soll es demnach strafbar sein, sexualisierte Bilder anderer ohne ihr Einverständnis herzustellen oder zu teilen – auch dann, wenn sie mit einem Computerprogramm umgestaltet wurden, Stichwort: Deepfakes.

Auch würden sogenannte Voyeursaufnahmen strafbar. So war es bislang schon strafbar, Menschen heimlich nackt in einem „besonders geschützten Raum“ zu filmen. Darunter fallen aber nicht die öffentliche Sauna, eine Umkleide oder der Badestrand. Mit dem neuen Straftatbestand würde sich das ändern.

Die aktuelle Fassung erweitert diesen Katalog an strafbaren Handlungen nochmal. Fortan sollen auch der Besitz und das wissentliche Abrufen von Vergewaltigungsvideos unter Strafe stehen. Im Referentenentwurf sollte lediglich das Herstellen und Verbreiten von Aufnahmen strafbar werden, die “eine sexuelle Handlung einer anderen Person abbilden”. Die aktualisierte Fassung nennt dagegen explizit auch Bildaufnahmen, „die eine Vergewaltigung einer anderen Person abbilden“. Solche Handlungen sollen mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden können.

Fake-Accounts sollen strafbar werden

Zusätzlich hat das Ministerium einen neuen Straftatbestand rund um Identitätsmissbrauch ergänzt. Das Betreiben von Fake-Accounts im Namen einer anderen Person wird als eigener Tatbestand strafbar, wenn diese “geeignet sind, dem Ansehen der Person erheblich zu schaden”.

Dies sei laut Gesetzesbegründung etwa dann der Fall, „wenn die dargestellte lebende oder verstorbene Person durch ihn [den Inhalt, d.A.] verächtlich gemacht oder in der öffentlichen Meinung herabgewürdigt werden kann.“

Der Tatbestand erinnert an den Fall der Schauspielerin Collien Fernandes, der deutschlandweit für eine Diskussion rund um digitale Gewalt sorgte. Fernandes hatte nach der Vorstellung des Entwurfes darauf hingewiesen, dass dieser in ihrem speziellen Fall nicht greifen würde. Ihr Ex-Mann Christian Ulmen soll Fake-Profile in ihrem Namen erstellt und darüber Männern aus ihrem Umfeld pornografische Inhalte geschickt haben. Seine Anwälte widersprechen Teilen der Darstellung.

Hubig hatte den Fall im Frühjahr zum Anlass genommen, um auf den bereits im Koalitionsvertrag beschlossenen, fast fertigen Gesetzentwurf hinzuweisen und den Referentenentwurf kurz darauf vorgestellt.

Diese Deepfakes sollen künftig strafbar sein

Geschärfte Norm gegen Voyeur-Aufnahmen

Nachgeschärft hat das Ministerium zudem einen Tatbestand zu Voyeur-Aufnahmen. Hier war zuvor die Rede von Aufnahmen, die “in sexuell bestimmter Weise die bekleideten Genitalien, das bekleidete Gesäß oder die bekleidete weibliche Brust einer anderen Person” zeigen.

–––

Die Hütte brennt! Wir gehen rein.
Wir treten der Faschisierung entgegen. Wir kämpfen für eine freie, offene und solidarische Gesellschaft. Wir verteidigen die Grundrechte für alle. Das geht nur mit deiner Unterstützung.

–––

Das Bundesjustizministerium wollte damit eine Lücke schließen, die Fachleute seit langem kritisierten: Unter Strafe steht bislang, anderen in den Ausschnitt oder unter den Rock zu filmen oder an der Kleidung vorbei, nicht aber etwa das voyeuristische Filmen auf den Po oder die Brust, wenn diese bekleidet sind.

In der nachgeschärften Fassung sollen jene Aufnahmen unter Strafe stehen, die darauf abzielen, die Körperteile “sexualisiert darzustellen”, etwa indem sie besonders nah herangezoomt werden. Um zu bestimmen, was als sexualisierte Darstellung gilt, soll laut Begründung auch der Kontext herangezogen werden, ob etwa unter einem Tisch versteckte Geräte genutzt wurden.

“Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung umfasst die Freiheit, darüber zu bestimmen, wem in welcher Weise Zugang zu den eigenen intimen Körperteilen gewährt wird”, heißt es dazu in der Begründung. Selbst wenn diese intimen Körperteile bekleidet sind, seien diese Rechte berührt, “wenn diese intimen Körperteile ohne das Wissen der Betroffenen oder gegen deren Willen zielgerichtet in sexualisierter Weise abgebildet werden.”

Geblieben ist auch in der neuen Fassung ein Katalog an einzelnen Körperteilen, der Zonen der Intimität definieren soll. Verbände wie der Dachverband der Frauenberatungsstellen bff hatten zuvor in ihren Stellungnahmen kritisiert, dass eine solche Liste Intimität zu eng fasst und nicht berücksichtigt, dass sie individuell unterschiedlich ausfallen kann.

Recht auf Löschung einzelner Inhalte

Mit neuen zivilrechtlichen Ansprüchen will das Ministerium dafür sorgen, dass es für Betroffene von etwa beleidigenden und herabsetzenden Postings einfacher wird, selbst vor Gericht dagegen vorzugehen.

Sie sollen von Plattformen und Internetzugangsanbietern leichter als bisher Auskunft über die Identität einer Person hinter einem anonymen oder pseudonymen Account bekommen. Dazu sollen Anbieter künftig – sofern vorhanden – den Klarnamen und die Adresse herausgeben, wenn ein Gericht das anordnet. Beides wird gebraucht, damit Betroffene etwa auf Unterlassung oder Schadensersatz klagen können.

Betroffene sollen eine solche Auskunft vor dem Landgericht beantragen können. Dazu müssen sie glaubhaft machen, dass eine unbekannte Person eine Rechtsverletzung begangen hat und sie gegen diese Person zivilrechtliche Ansprüche geltend machen wollen.

Auch hier sind in der aktuellen Fassung wesentliche Punkte dazugekommen. Ursprünglich sollten diese Rechte etwa nur für Social-Media-Plattformen gelten. Jetzt nennt der Entwurf ausdrücklich auch Messengerdienste wie WhatsApp, Telegram und Signal, wenn diese Gruppenchats ermöglichen.

Neu ist zudem, dass es jetzt einen gerichtlich anzuordnenden Anspruch darauf gibt, einzelne rechtswidrige Inhalte von Plattformen zu entfernen. Das geht auch dann, wenn die Identität der Person hinter einem Account unbekannt ist.

Im Referentenentwurf war dieses Löschen noch mit dem Durchsetzen einer Accountsperre verknüpft. In bestimmten Fällen konnten Betroffene erwirken, dass ein reichweitenstarker Account gesperrt wird, der wiederholt ihre Rechte verletzt hat, etwa mit strafbaren Beleidigungen. Jetzt sind beide Ansprüche voneinander entkoppelt.

Verbände wie der Deutsche Juristinnenbund hatten zuvor kritisiert, dass das zivilrechtliche Durchsetzen der eigenen Rechte hier zu eng mit der langwierigen und oft unergiebigen Identifizierung von Täter*innen verknüpft ist, und die Möglichkeit einer solchen schnellen Löschung gefordert.

–––

Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.

–––

Mit Vorratsdatenspeicherung gegen digitale Gewalt

„Vorsorglich gespeicherte IP-Adressen“

Laut der aktuellen Fassung ist weiterhin geplant, dass zur Bekämpfung von digitaler Gewalt auch die Vorratsdatenspeicherung wieder eingeführt werden soll – ein umstrittenes Verfahren zur Massenüberwachung im Netz, das in Deutschland seit 2017 ausgesetzt ist. Das entsprechende Gesetz zur Speicherpflicht von IP-Adressen kommt ebenfalls aus Hubigs Ministerium und war am gestrigen Mittwoch Thema einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses.

Im Zuge des Auskunftsanspruchs für Betroffene sollen Plattformen und Zugangsanbieter wie Vodafone oder die Telekom künftig durch eine beweissichernde Anordnung dazu verpflichtet werden können, „bereits bei ihnen vorhandene Daten“ über mutmaßliche Rechtsverletzer*innen zu sichern. Dazu sollen sie auch „vorsorglich gespeicherte IP-Adressen“ verwenden, heißt es in der Begründung. Der aktuell diskutierte Entwurf für die Vorratsspeicherung sieht vor, dass IP-Adressen für voraussichtlich drei Monate gespeichert werden sollen.

Die Vorratsdatenspeicherung wurde in Deutschland erstmals 2007 eingeführt, nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts jedoch wieder aufgehoben, weil sie gegen Grundrechte verstieß. Eine neue Regelung von 2015 wurde später durch Urteile des Europäischen Gerichtshofs faktisch gestoppt, weil eine anlasslose, flächendeckende Speicherung von Kommunikationsdaten gegen EU-Recht verstößt.

Auch am aktuellen Gesetzentwurf gibt es deutlich Kritik: „Drei Monate anlasslose IP-Adressspeicherung sind unverhältnismäßig lang und schaffen erneut eine flächendeckende Speicherinfrastruktur für die Daten unbescholtener Bürgerinnen und Bürger“, sagt Klaus Landefeld, Vorstandsmitglied beim Eco-Verband. Justizministerin Hubig machte am Dienstagabend bei einer Veranstaltung des Eco-Verbands noch einmal deutlich, dass sie an der Vorratsdatenspeicherung festhalten will: „Die IP-Adressenspeicherung gehört zum Schutz vor digitaler Gewalt dazu.“

Kritik an Speicherpflichten und fehlender Prävention

Carmen Wegge, Obfrau der SPD-Fraktion im Rechtsausschuss, begrüßt die Änderungen im neuen Entwurf. „Wir ändern das Strafrecht und sorgen erstmals dafür, dass bildbasierte sexualisierte Gewalt oder Deepfakes, die ohne Einverständnis erstellt werden, strafbar werden.“ Gleichzeitig kündigt sie an, es gebe Punkte im parlamentarischen Verfahren nachzuschärfen, damit möglichst alle Fälle von bildbasierter sexualisierter Gewalt erfasst werden.

Der Deutsche Frauenrat begrüßt, dass die Herstellung und Weitergabe sexualisierter Deepfakes und anderer intimer Aufnahmen künftig unter Strafe stehen und Betroffene einen neuen Anspruch auf die Entfernung rechtswidriger Inhalte bekommen. Zugleich brauche es deutlich mehr Prävention als die Bundesregierung plant. Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte müssten zu digitaler und geschlechtsspezifischer Gewalt verbindlich weitergebildet werden.

Der Entwurf setze mit der schnellen Entfernung rechtswidriger Inhalte an der richtigen Stelle an, sagt die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Allerdings fehle nach wie vor das Recht, dass nicht nur Einzelne, sondern auch Verbände gegen solche Inhalte klagen könnten. Auch brauche es eine klare Trennung von Auskunftsanspruch und Vorratsdatenspeicherung. Die GFF hatte 2023 einen Vorschlag für ein Gewaltschutzgesetz vorgelegt. Dieser zeige aus Sicht der NGO, dass es im Kampf gegen digitale Gewalt im Netz „weder eine Klarnamenpflicht für die Nutzung sozialer Netzwerke noch übertriebene Auskunftspflichten“ braucht.

Verbesserungen sieht auch Theresia Rasche vom Deutschen Juristinnenbund, etwa die Einbeziehung von Messengerdiensten und den Anspruch auf Löschung rechtsverletzender Inhalte. Inwiefern es die individuelle Rechtsdurchsetzung wirklich erleichtern wird, werde sich erst zeigen. Sie kritisiert unter anderem, dass nicht die Löschung von ganzen Chatgruppen vorgesehen ist, die sich zur Begehung von Straftaten wie Vergewaltigungen verabredet haben. Und Rasche gibt zu bedenken: „Am strukturellen Problem digitaler Gewalt wird das Gesetz aber kaum etwas ändern.“

–––

Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.

[post_date_gmt] => 2026-10-08 07:41:43 [post_date] => 2026-10-08 09:41:43 [post_modified_gmt] => 2026-10-08 07:41:43 [post_modified] => 2026-10-08 09:41:43 [post_status] => publish [comment_status] => closed [ping_status] => closed [guid] => https://netzpolitik.org/?p=535022 [meta] => Array ( [enclosure] => Array ( [0] => https://cdn.netzpolitik.org/wp-upload/2026/10/imago0852015424h-scaled.jpg 476749 image/jpeg ) [syndication_source] => netzpolitik.org [syndication_source_uri] => https://netzpolitik.org [syndication_source_id] => https://netzpolitik.org/feed [rss:comments] => https://netzpolitik.org/2026/gesetz-gegen-digitale-gewalt-fake-accounts-und-vergewaltigungsvideos-sollen-strafbar-werden/#comments [wfw:commentRSS] => https://netzpolitik.org/2026/gesetz-gegen-digitale-gewalt-fake-accounts-und-vergewaltigungsvideos-sollen-strafbar-werden/feed/ [syndication_feed] => https://netzpolitik.org/feed [syndication_feed_id] => 7 [syndication_permalink] => https://netzpolitik.org/2026/gesetz-gegen-digitale-gewalt-fake-accounts-und-vergewaltigungsvideos-sollen-strafbar-werden/ [syndication_item_hash] => Array ( [0] => 4a6416fc96f70a9228b6178ba751d4f5 [1] => e6c26bc4852a322dc31a7b70438759d1 ) ) [post_type] => post [post_author] => 221 [tax_input] => Array ( [category] => Array ( ) [post_tag] => Array ( ) [post_format] => Array ( ) ) [post_name] => gesetz-gegen-digitale-gewalt-fake-accounts-und-vergewaltigungsvideos-sollen-strafbar-werden )

Decide filter: Returning post, everything seems orderly :Gesetz gegen digitale Gewalt: Fake-Accounts und Vergewaltigungsvideos sollen strafbar werden

Array ( [post_title] => Gesetz gegen digitale Gewalt: Fake-Accounts und Vergewaltigungsvideos sollen strafbar werden [post_content] =>

Bundesjustizministerin Hubig hat den Entwurf für ein Gesetz gegen digitale Gewalt erneut nachgeschärft. Hinzugekommen sind Straftatbestände für Fake-Accounts und das

Eine Demo von vorn fotografiert, jemand trägt ei Schild "Digitale Gewalt härter bestrafen".
von Vergewaltigungsvideos sowie der Anspruch, strafbare Inhalte löschen zu lassen. Doch es gibt weiterhin Kritik.

Eine Demo von vorn fotografiert, jemand trägt ei Schild "Digitale Gewalt härter bestrafen".
Teilnehmer*innen einer Demonstration gegen patriarchale Gewalt im März. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Panama Pictures

Ein halbes Jahr nach der Vorstellung eines ersten Entwurfs hat die Bundesregierung am Mittwoch das Gesetz gegen digitale Gewalt auf den Weg gebracht. Das Bundesjustizministerium will damit Menschen entlasten, die im Netz Gewalt erfahren. Zum einen will sie dafür das Strafrecht verschärfen und um neue Tatbestände ergänzen. Zum anderen will sie es Betroffenen einfacher machen, selbst auf dem zivilrechtlichen Weg gegen strafbare Inhalte wie Beleidigungen vorzugehen.

Die aktuelle Kabinettsfassung enthält gegenüber dem von Stefanie Hubig (SPD) im April vorgestellten Entwurf mehrere relevante Änderungen. So sieht der zivilrechtliche Teil jetzt vor, dass es einen Anspruch auf Löschung von rechtswidrigen Inhalten bei den Plattformen geben soll. Auch der Katalog der Tatbestände im Strafrecht wurde noch mal erweitert.

Vergewaltigungsvideos: Schon das Abrufen wird Straftat

Mit dem Entwurf will das Bundesjustizministerium die Strafbarkeit von sogenannter bildbasierter Gewalt ausweiten und einheitlich im Strafrecht regeln. Künftig soll es demnach strafbar sein, sexualisierte Bilder anderer ohne ihr Einverständnis herzustellen oder zu teilen – auch dann, wenn sie mit einem Computerprogramm umgestaltet wurden, Stichwort: Deepfakes.

Auch würden sogenannte Voyeursaufnahmen strafbar. So war es bislang schon strafbar, Menschen heimlich nackt in einem „besonders geschützten Raum“ zu filmen. Darunter fallen aber nicht die öffentliche Sauna, eine Umkleide oder der Badestrand. Mit dem neuen Straftatbestand würde sich das ändern.

Die aktuelle Fassung erweitert diesen Katalog an strafbaren Handlungen nochmal. Fortan sollen auch der Besitz und das wissentliche Abrufen von Vergewaltigungsvideos unter Strafe stehen. Im Referentenentwurf sollte lediglich das Herstellen und Verbreiten von Aufnahmen strafbar werden, die “eine sexuelle Handlung einer anderen Person abbilden”. Die aktualisierte Fassung nennt dagegen explizit auch Bildaufnahmen, „die eine Vergewaltigung einer anderen Person abbilden“. Solche Handlungen sollen mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden können.

Fake-Accounts sollen strafbar werden

Zusätzlich hat das Ministerium einen neuen Straftatbestand rund um Identitätsmissbrauch ergänzt. Das Betreiben von Fake-Accounts im Namen einer anderen Person wird als eigener Tatbestand strafbar, wenn diese “geeignet sind, dem Ansehen der Person erheblich zu schaden”.

Dies sei laut Gesetzesbegründung etwa dann der Fall, „wenn die dargestellte lebende oder verstorbene Person durch ihn [den Inhalt, d.A.] verächtlich gemacht oder in der öffentlichen Meinung herabgewürdigt werden kann.“

Der Tatbestand erinnert an den Fall der Schauspielerin Collien Fernandes, der deutschlandweit für eine Diskussion rund um digitale Gewalt sorgte. Fernandes hatte nach der Vorstellung des Entwurfes darauf hingewiesen, dass dieser in ihrem speziellen Fall nicht greifen würde. Ihr Ex-Mann Christian Ulmen soll Fake-Profile in ihrem Namen erstellt und darüber Männern aus ihrem Umfeld pornografische Inhalte geschickt haben. Seine Anwälte widersprechen Teilen der Darstellung.

Hubig hatte den Fall im Frühjahr zum Anlass genommen, um auf den bereits im Koalitionsvertrag beschlossenen, fast fertigen Gesetzentwurf hinzuweisen und den Referentenentwurf kurz darauf vorgestellt.

Diese Deepfakes sollen künftig strafbar sein

Geschärfte Norm gegen Voyeur-Aufnahmen

Nachgeschärft hat das Ministerium zudem einen Tatbestand zu Voyeur-Aufnahmen. Hier war zuvor die Rede von Aufnahmen, die “in sexuell bestimmter Weise die bekleideten Genitalien, das bekleidete Gesäß oder die bekleidete weibliche Brust einer anderen Person” zeigen.

–––

Die Hütte brennt! Wir gehen rein.
Wir treten der Faschisierung entgegen. Wir kämpfen für eine freie, offene und solidarische Gesellschaft. Wir verteidigen die Grundrechte für alle. Das geht nur mit deiner Unterstützung.

–––

Das Bundesjustizministerium wollte damit eine Lücke schließen, die Fachleute seit langem kritisierten: Unter Strafe steht bislang, anderen in den Ausschnitt oder unter den Rock zu filmen oder an der Kleidung vorbei, nicht aber etwa das voyeuristische Filmen auf den Po oder die Brust, wenn diese bekleidet sind.

In der nachgeschärften Fassung sollen jene Aufnahmen unter Strafe stehen, die darauf abzielen, die Körperteile “sexualisiert darzustellen”, etwa indem sie besonders nah herangezoomt werden. Um zu bestimmen, was als sexualisierte Darstellung gilt, soll laut Begründung auch der Kontext herangezogen werden, ob etwa unter einem Tisch versteckte Geräte genutzt wurden.

“Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung umfasst die Freiheit, darüber zu bestimmen, wem in welcher Weise Zugang zu den eigenen intimen Körperteilen gewährt wird”, heißt es dazu in der Begründung. Selbst wenn diese intimen Körperteile bekleidet sind, seien diese Rechte berührt, “wenn diese intimen Körperteile ohne das Wissen der Betroffenen oder gegen deren Willen zielgerichtet in sexualisierter Weise abgebildet werden.”

Geblieben ist auch in der neuen Fassung ein Katalog an einzelnen Körperteilen, der Zonen der Intimität definieren soll. Verbände wie der Dachverband der Frauenberatungsstellen bff hatten zuvor in ihren Stellungnahmen kritisiert, dass eine solche Liste Intimität zu eng fasst und nicht berücksichtigt, dass sie individuell unterschiedlich ausfallen kann.

Recht auf Löschung einzelner Inhalte

Mit neuen zivilrechtlichen Ansprüchen will das Ministerium dafür sorgen, dass es für Betroffene von etwa beleidigenden und herabsetzenden Postings einfacher wird, selbst vor Gericht dagegen vorzugehen.

Sie sollen von Plattformen und Internetzugangsanbietern leichter als bisher Auskunft über die Identität einer Person hinter einem anonymen oder pseudonymen Account bekommen. Dazu sollen Anbieter künftig – sofern vorhanden – den Klarnamen und die Adresse herausgeben, wenn ein Gericht das anordnet. Beides wird gebraucht, damit Betroffene etwa auf Unterlassung oder Schadensersatz klagen können.

Betroffene sollen eine solche Auskunft vor dem Landgericht beantragen können. Dazu müssen sie glaubhaft machen, dass eine unbekannte Person eine Rechtsverletzung begangen hat und sie gegen diese Person zivilrechtliche Ansprüche geltend machen wollen.

Auch hier sind in der aktuellen Fassung wesentliche Punkte dazugekommen. Ursprünglich sollten diese Rechte etwa nur für Social-Media-Plattformen gelten. Jetzt nennt der Entwurf ausdrücklich auch Messengerdienste wie WhatsApp, Telegram und Signal, wenn diese Gruppenchats ermöglichen.

Neu ist zudem, dass es jetzt einen gerichtlich anzuordnenden Anspruch darauf gibt, einzelne rechtswidrige Inhalte von Plattformen zu entfernen. Das geht auch dann, wenn die Identität der Person hinter einem Account unbekannt ist.

Im Referentenentwurf war dieses Löschen noch mit dem Durchsetzen einer Accountsperre verknüpft. In bestimmten Fällen konnten Betroffene erwirken, dass ein reichweitenstarker Account gesperrt wird, der wiederholt ihre Rechte verletzt hat, etwa mit strafbaren Beleidigungen. Jetzt sind beide Ansprüche voneinander entkoppelt.

Verbände wie der Deutsche Juristinnenbund hatten zuvor kritisiert, dass das zivilrechtliche Durchsetzen der eigenen Rechte hier zu eng mit der langwierigen und oft unergiebigen Identifizierung von Täter*innen verknüpft ist, und die Möglichkeit einer solchen schnellen Löschung gefordert.

–––

Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.

–––

Mit Vorratsdatenspeicherung gegen digitale Gewalt

„Vorsorglich gespeicherte IP-Adressen“

Laut der aktuellen Fassung ist weiterhin geplant, dass zur Bekämpfung von digitaler Gewalt auch die Vorratsdatenspeicherung wieder eingeführt werden soll – ein umstrittenes Verfahren zur Massenüberwachung im Netz, das in Deutschland seit 2017 ausgesetzt ist. Das entsprechende Gesetz zur Speicherpflicht von IP-Adressen kommt ebenfalls aus Hubigs Ministerium und war am gestrigen Mittwoch Thema einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses.

Im Zuge des Auskunftsanspruchs für Betroffene sollen Plattformen und Zugangsanbieter wie Vodafone oder die Telekom künftig durch eine beweissichernde Anordnung dazu verpflichtet werden können, „bereits bei ihnen vorhandene Daten“ über mutmaßliche Rechtsverletzer*innen zu sichern. Dazu sollen sie auch „vorsorglich gespeicherte IP-Adressen“ verwenden, heißt es in der Begründung. Der aktuell diskutierte Entwurf für die Vorratsspeicherung sieht vor, dass IP-Adressen für voraussichtlich drei Monate gespeichert werden sollen.

Die Vorratsdatenspeicherung wurde in Deutschland erstmals 2007 eingeführt, nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts jedoch wieder aufgehoben, weil sie gegen Grundrechte verstieß. Eine neue Regelung von 2015 wurde später durch Urteile des Europäischen Gerichtshofs faktisch gestoppt, weil eine anlasslose, flächendeckende Speicherung von Kommunikationsdaten gegen EU-Recht verstößt.

Auch am aktuellen Gesetzentwurf gibt es deutlich Kritik: „Drei Monate anlasslose IP-Adressspeicherung sind unverhältnismäßig lang und schaffen erneut eine flächendeckende Speicherinfrastruktur für die Daten unbescholtener Bürgerinnen und Bürger“, sagt Klaus Landefeld, Vorstandsmitglied beim Eco-Verband. Justizministerin Hubig machte am Dienstagabend bei einer Veranstaltung des Eco-Verbands noch einmal deutlich, dass sie an der Vorratsdatenspeicherung festhalten will: „Die IP-Adressenspeicherung gehört zum Schutz vor digitaler Gewalt dazu.“

Kritik an Speicherpflichten und fehlender Prävention

Carmen Wegge, Obfrau der SPD-Fraktion im Rechtsausschuss, begrüßt die Änderungen im neuen Entwurf. „Wir ändern das Strafrecht und sorgen erstmals dafür, dass bildbasierte sexualisierte Gewalt oder Deepfakes, die ohne Einverständnis erstellt werden, strafbar werden.“ Gleichzeitig kündigt sie an, es gebe Punkte im parlamentarischen Verfahren nachzuschärfen, damit möglichst alle Fälle von bildbasierter sexualisierter Gewalt erfasst werden.

Der Deutsche Frauenrat begrüßt, dass die Herstellung und Weitergabe sexualisierter Deepfakes und anderer intimer Aufnahmen künftig unter Strafe stehen und Betroffene einen neuen Anspruch auf die Entfernung rechtswidriger Inhalte bekommen. Zugleich brauche es deutlich mehr Prävention als die Bundesregierung plant. Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte müssten zu digitaler und geschlechtsspezifischer Gewalt verbindlich weitergebildet werden.

Der Entwurf setze mit der schnellen Entfernung rechtswidriger Inhalte an der richtigen Stelle an, sagt die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Allerdings fehle nach wie vor das Recht, dass nicht nur Einzelne, sondern auch Verbände gegen solche Inhalte klagen könnten. Auch brauche es eine klare Trennung von Auskunftsanspruch und Vorratsdatenspeicherung. Die GFF hatte 2023 einen Vorschlag für ein Gewaltschutzgesetz vorgelegt. Dieser zeige aus Sicht der NGO, dass es im Kampf gegen digitale Gewalt im Netz „weder eine Klarnamenpflicht für die Nutzung sozialer Netzwerke noch übertriebene Auskunftspflichten“ braucht.

Verbesserungen sieht auch Theresia Rasche vom Deutschen Juristinnenbund, etwa die Einbeziehung von Messengerdiensten und den Anspruch auf Löschung rechtsverletzender Inhalte. Inwiefern es die individuelle Rechtsdurchsetzung wirklich erleichtern wird, werde sich erst zeigen. Sie kritisiert unter anderem, dass nicht die Löschung von ganzen Chatgruppen vorgesehen ist, die sich zur Begehung von Straftaten wie Vergewaltigungen verabredet haben. Und Rasche gibt zu bedenken: „Am strukturellen Problem digitaler Gewalt wird das Gesetz aber kaum etwas ändern.“

–––

Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.

[post_date_gmt] => 2026-10-08 07:41:43 [post_date] => 2026-10-08 09:41:43 [post_modified_gmt] => 2026-10-08 07:41:43 [post_modified] => 2026-10-08 09:41:43 [post_status] => publish [comment_status] => closed [ping_status] => closed [guid] => https://netzpolitik.org/?p=535022 [meta] => Array ( [enclosure] => Array ( [0] => https://cdn.netzpolitik.org/wp-upload/2026/10/imago0852015424h-scaled.jpg 476749 image/jpeg ) [syndication_source] => netzpolitik.org [syndication_source_uri] => https://netzpolitik.org [syndication_source_id] => https://netzpolitik.org/feed [rss:comments] => https://netzpolitik.org/2026/gesetz-gegen-digitale-gewalt-fake-accounts-und-vergewaltigungsvideos-sollen-strafbar-werden/#comments [wfw:commentRSS] => https://netzpolitik.org/2026/gesetz-gegen-digitale-gewalt-fake-accounts-und-vergewaltigungsvideos-sollen-strafbar-werden/feed/ [syndication_feed] => https://netzpolitik.org/feed [syndication_feed_id] => 7 [syndication_permalink] => https://netzpolitik.org/2026/gesetz-gegen-digitale-gewalt-fake-accounts-und-vergewaltigungsvideos-sollen-strafbar-werden/ [syndication_item_hash] => Array ( [0] => 4a6416fc96f70a9228b6178ba751d4f5 [1] => e6c26bc4852a322dc31a7b70438759d1 ) ) [post_type] => post [post_author] => 221 [tax_input] => Array ( [category] => Array ( ) [post_tag] => Array ( ) [post_format] => Array ( ) ) [post_name] => gesetz-gegen-digitale-gewalt-fake-accounts-und-vergewaltigungsvideos-sollen-strafbar-werden )