Betreten erlaubt, Doppelgänger und Deepfakes, Zwangswerbepausen?
1. Journalist:innen dürfen Unterbringungseinrichtungen für Flüchtlinge in NRW betreten (djv-nrw.de) “Journalist:innen dürfen Einrichtungen betreten, in denen Flüchtlinge untergebracht sind.