Lindemann-Anwälte: Strafanzeigen beruhen auf Medienberichten und Social-Media-Vorwürfen.
Vom Hörensagen: Das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Berlin gegen Rammstein-Sänger Till Lindemann gehe nicht auf Strafanzeigen “vermeintlicher Opfer” zurück, sondern auf