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JourBlog

Das Journalismus-Metablog – Kuratiert vom DFJV

Tag: 24. Juni 2023

Friesenjung, John Oliver & Reddit, Laura Ramoso, Was wird, Wes Anderson, Makeba (Netzkulturcharts Juni 2023)

Dirk von Gehlen24. Juni 2023

Was geht online? Die Netzkulturcharts sind meine völlig subjektive Antwort auf diese Frage. Ich liste darin Phänomeme auf, die ich

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Basta: 15 % der Deutschen wollen bei AfD-Kanzler auswandern.

Pauline Stahl24. Juni 2023

Nichts wie weg: Sollte es in Zukunft einen AfD-Kanzler geben, wollen 15 % der Deutschen auswandern, sagt eine Insa-Umfrage im

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Sechs Bundesländer lehnen höheren Rundfunkbeitrag ab.

Pauline Stahl24. Juni 2023

Sind raus: Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nieder­sachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt sprechen sich gegen eine Erhöhung des Rundfunk­beitrags aus. Das ergibt eine

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T-Online: Dazn und Sky sind an Sublizenz für Frauen-WM interessiert.

Pauline Stahl24. Juni 2023

Ziehen nach: Streaming­dienst Dazn und Pay-TV-Sender Sky sind an einer Sublizenz für die Übertragung der Frauen-Fußball-WM interessiert, berichtet T-Online. Demnach

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NHL schafft Pride-Trikots ab.

Pauline Stahl24. Juni 2023

Zu bunt: Die Eis­hockey-Profi­liga NHL schafft ihre themen­orientierten Aufwärm-Trikots ab, darunter auch das Pride-Jersey in Regen­bogen­farben. Die Shirts hätten für

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Fernsehsender berichten über die Lage in Russland.

Pauline Stahl24. Juni 2023

Sonder­sendungen: Mehrere deutsche TV-Sender ändern ihr Programm, um über die angespannte Lage in Russland zu berichten. Das Erste sendet nach

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Hör-Tipp: Netzpolitik.org wirft einen Blick hinter die Recherche zum Datenhandel in digitaler Werbung.

Pauline Stahl24. Juni 2023

Hör-Tipp: Die Redakteure Sebastian Meineck und Ingo Dachwitz werfen im netzpolitik.org-Podcast “Off the Record” einen Blick in die aktuelle

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Zahl des Tages: Ein Viertel der Deutschen kann sich keinen Urlaub leisten.

Pauline Stahl24. Juni 2023

Zahl des Tages: Rund 25 % der Deutschen haben aktuell kein Geld für Urlaub, sagt eine Civey-Umfrage. Demnach sind mit

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Stellenabbau bei der Deutschen Welle soll kleiner ausfallen.

Pauline Stahl24. Juni 2023

Nach­besserung: Der Stellen­abbau bei der Deutschen Welle soll geringer ausfallen, als bisher angekündigt, berichtet DWDL. Demnach sollen 2023 rund 50

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Irgendwas mit Internet: Der Schlüssel für Open Source in den Verwaltungen ist das Vergaberecht

Markus Beckedahl24. Juni 2023

Die meisten von uns haben in der Regel kaum eGovernment-Anwendungen in freier Laufbahn erlebt. Ein Grund ist auch, dass zu

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Bundeskartellamt: Apple muss Tracking-Schutz anpassen

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Werbefirmen und Zeitungsverlagen war Apples Tracking-Schutz für iPhones schon lange ein Dorn im Auge. Nun hat das Kartellamt entschieden, dass

eine Hand hält ein entsperrte iPhone
Konzern das System deutlich anpassen muss. Für Nutzer:innen bedeutet das wohl längere und kompliziertere Einwilligungs-Abfragen.

eine Hand hält ein entsperrte iPhone
Streit um das Tracking auf iPhones – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Bagus Hernawan

Seit fünf Jahren können Nutzer:innen von iPhones den Apps auf ihrem Telefon mit wenigen Klicks das Datensammeln untersagen. Nun muss Apple sein App Tracking Transparency Framework (ATTF) drastisch überarbeiten, wie das Bundeskartellamt heute mitteilte. Unter anderem sollen Drittanbieter mehr Platz bekommen, um für die Zustimmung zu Tracking und personalisierter Werbung werben zu können.

Apple muss die Einwilligungsabfrage künftig so gestalten, dass Nutzer:innen nicht dazu geleitet werden, das Tracking durch Drittanbieter abzulehnen. Konkret muss der Konzern auf abschreckende Symbole und sprachliche Elemente verzichten. „Unter anderem werden die bisher verwendete ‚Warnhand‘ und der von App-Herausgebern als alarmierend wahrgenommene Begriff ‚Tracking‘ nicht mehr verwendet“, erklärt das Kartellamt in einem FAQ zu der Entscheidung.

Um sich selbst keinen Vorteil gegenüber der Konkurrenz zu verschaffen, muss Apple zudem die Einwilligungsabfrage für das hauseigene Tracking zu Werbezwecken an die für das Tracking durch Dritte angleichen.

Meilenstein beim App-Datenschutz

Die Entscheidung ist das Ergebnis eines wettbewerbsrechtlichen Verfahrens, das das Bundeskartellamt 2022 begonnen hatte. Der Tech-Konzern hatte ATTF 2021 eingeführt und damit einen Meilenstein beim Datenschutz geschaffen. Erstmalig erhielten iPhone-Nutzer:innen eine einfache und übersichtliche Möglichkeit, bei der Installation und in den Einstellungen ihres Smartphones einzelnen Apps das Tracking zu erlauben oder zu untersagen. Hierdurch wird unter anderem die Werbe-ID ausgeschaltet, die Apple jedem Telefon zuordnet.

Diese ID kann genutzt werden, um Profile von Menschen zu erstellen, denn werbefinanzierte Apps sammeln in der Regel umfangreiche Daten über Nutzer:innen – von metergenauen Standortdaten über Geräteinfos bis zu abgeleiteten Interessen. App-Anbieter teilen diese Daten mit einer unüberschaubaren Zahl von Werbefirmen, damit diese ihre Werbung personalisieren können.

Wie Recherchen von netzpolitik.org und dem Bayerischen Rundfunk zeigen, werden solche Daten teilweise jedoch auch für andere Zwecke verwendet. So landeten etwa Milliarden metergenauer Standortdaten von deutschen Telefonen bei Databrokern, die mit dem Verkauf ein Geschäft machen. Um sich vor solchen Gefahren zu schützen, ist die Verweigerung im Rahmen des ATTF ein wichtiger Baustein.

Werbe- und Zeitungsverbände wollen weiter tracken

Das Verfahren gegen gegen den Tracking-Schutz hatten deutsche Digital‑, Medien- und Werbeverbände angestoßen, die sich durch Apples ATTF benachteiligt fühlten. Organisationen wie der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft, der Bundesverband der Digitalen Wirtschaft, der Medienverband der freien Presse und der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger wollten erreichen, dass Apple keine eigenen Datenschutzmaßnahmen einführen darf, die andere Unternehmen in ihrer Geschäftstätigkeit einschränken.

Kameras prüfen, ob du artig bist.

Da werden wir unbequem. Mit deiner Unterstützung.

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Die Folgen des ATTP gelten tatsächlich als groß. Allein Meta rechnete im ersten Jahr nach der Einführung wegen des erschwerten Trackings von Apple-Nutzer:innen mit Umsatzeinbußen von zehn Milliarden US-Dollar. Der Social-Media- und Werbe-Konzern ist Mitglied des Bundesverbands der Digitalen Wirtschaft, der an der Beschwerde beteiligt war.

Apple machte geltend, dass das Datenschutz-Feature zulässig sei, weil der Konzern sich durch ein besonders hohes Datenschutzniveau im Wettbewerb positionieren könne.

In dieser grundsätzlichen Frage gab das Kartellamt Apple recht: Selbst als marktmächtiges Unternehmen dürfe es grundsätzlich Maßnahmen zum Schutz der Privatsphäre seiner Nutzer:innen erlassen, auch wenn diese über gesetzliche Anforderungen hinausgehen.

Abfragen werden länger und komplizierter

Allerdings muss Apple sicherstellen, die Konkurrenz dabei nicht zu benachteiligen. Denn auch Apple selbst sammelt Daten und nutzt sie für Werbezwecke. Insbesondere mit Werbung im App-Store hat sich der Konzern in den vergangenen Jahren eine relevante Einkommensquelle erschlossen.

Die Einwilligungsabfragen für das Tracking durch Apple seien im Vergleich zu dem durch Dritte so gestaltet gewesen, dass Nutzer:innen eher ihre Zustimmung geben. App-Anbieter sollen nun die Möglichkeit bekommen, auf 4.000 Zeichen „die Relevanz und die Vorteile personalisierter Werbung für ihre Geschäftsmodelle besser erläutern“ zu können, so das Kartellamt.

Drittanbieter bekommen zudem die Möglichkeit, Nutzer:innen darüber zu informieren, dass sie innerhalb der App bereits eine datenschutzrechtliche Einwilligung erteilt haben. Apps können zudem die Abfrage dieser Datenschutz-Einwilligung in die ATTF-Abfrage integrieren, indem sie dort einen Button einfügen und auf eine zweite Ebene des Systems verlinken.

Für Nutzer:innen heißt das: Die Abfragen werden bald wohl länger und komplizierter.

Alles netzpolitisch Relevante

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„Unser Ziel ist ausdrücklich nicht, möglichst hohe Zustimmungsraten für personalisierte Werbung zu erreichen“, sagt dazu Andreas Mundt, der Präsident des Bundeskartellamtes. Entscheidend sei, dass Nutzerinnen und Nutzer frei und informiert entscheiden können. „Wer seine Daten nicht für personalisierte Werbung zur Verfügung stellen möchte, muss dies genauso frei und informiert entscheiden können wie jemand, der einer solchen Nutzung zustimmen möchte.“ Die neuen Abfragen sollten diese Entscheidung künftig besser ermöglichen.

Vier Monate Zeit für Umsetzung

Das Kartellamt hat das Verfahren auf Basis relativ neuer Regeln zum Wettbewerbsschutz in der digitalen Welt geführt. Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ermöglicht der Behörde eine besondere Missbrauchsaufsicht über große Digitalkonzerne, die eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb haben.

Das Bundeskartellamt hatte die überragende marktübergreifende Bedeutung Apples im April 2023 festgestellt. Das Unternehmen kontrolliert mit seinen Betriebssystemen und dem App Store eine zentrale Infrastruktur für den Vertrieb von Apps auf seinen Geräten, Zugleich bietet es auch selbst Apps und Werbeflächen an.

Der Bundesgerichtshof bestätigte Apples marktbeherrschende Stellung im März 2025. In der Folge hatte das Unternehmen nach Angaben des Kartellamtes daraufhin Maßnahmen vorgeschlagen, um der Weisung der Behörde gerecht zu werden. Diese seien im Dezember getestet und erneut angepasst worden.

Das Kartellamt hat das Verfahren nun abgeschlossen und erachtet die Maßnahmen als bindend. Apple hat nun vier Monate Zeit für die Umsetzung. Die Zusagen gelten für sieben Jahre und sollen von einem Monitoring Trustee überwacht werden, einem Treuhänder im Auftrag des Kartellamtes.

Update: Am Nachmittag des 17. August hat uns ein Statement von Apple erreicht, das wir gerne nachtragen:

Für Apple ist die Privatsphäre ein grundlegendes Menschenrecht. Deshalb haben wir App-Tracking-Transparenz eingeführt: Damit können Nutzer:innen unkompliziert selbst kontrollieren, ob Apps sie über die Apps und Websites anderer Unternehmen hinweg tracken dürfen. Wir sind überzeugt, dass die aktuelle ATT-Abfrage klar, verständlich und wirksam ist, um Nutzer:innen die Kontrolle ihrer Daten zu ermöglichen. Diese Einschätzung teilen auch deutsche Datenschutzbehörden. Dennoch haben wir uns auf Wunsch des Bundeskartellamts bereit erklärt, Text und Gestaltung der Abfrage anzupassen. Diese Zusage stellt sicher, dass wir dieses wichtige Datenschutz-Tool weiterhin in Europa anbieten können und dass die Nutzer:innen selbst über ihre Daten bestimmen und nicht Ad-Tech-Unternehmen und Datenhändler.


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Konzern das System deutlich anpassen muss. Für Nutzer:innen bedeutet das wohl längere und kompliziertere Einwilligungs-Abfragen.

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Seit fünf Jahren können Nutzer:innen von iPhones den Apps auf ihrem Telefon mit wenigen Klicks das Datensammeln untersagen. Nun muss Apple sein App Tracking Transparency Framework (ATTF) drastisch überarbeiten, wie das Bundeskartellamt heute mitteilte. Unter anderem sollen Drittanbieter mehr Platz bekommen, um für die Zustimmung zu Tracking und personalisierter Werbung werben zu können.

Apple muss die Einwilligungsabfrage künftig so gestalten, dass Nutzer:innen nicht dazu geleitet werden, das Tracking durch Drittanbieter abzulehnen. Konkret muss der Konzern auf abschreckende Symbole und sprachliche Elemente verzichten. „Unter anderem werden die bisher verwendete ‚Warnhand‘ und der von App-Herausgebern als alarmierend wahrgenommene Begriff ‚Tracking‘ nicht mehr verwendet“, erklärt das Kartellamt in einem FAQ zu der Entscheidung.

Um sich selbst keinen Vorteil gegenüber der Konkurrenz zu verschaffen, muss Apple zudem die Einwilligungsabfrage für das hauseigene Tracking zu Werbezwecken an die für das Tracking durch Dritte angleichen.

Meilenstein beim App-Datenschutz

Die Entscheidung ist das Ergebnis eines wettbewerbsrechtlichen Verfahrens, das das Bundeskartellamt 2022 begonnen hatte. Der Tech-Konzern hatte ATTF 2021 eingeführt und damit einen Meilenstein beim Datenschutz geschaffen. Erstmalig erhielten iPhone-Nutzer:innen eine einfache und übersichtliche Möglichkeit, bei der Installation und in den Einstellungen ihres Smartphones einzelnen Apps das Tracking zu erlauben oder zu untersagen. Hierdurch wird unter anderem die Werbe-ID ausgeschaltet, die Apple jedem Telefon zuordnet.

Diese ID kann genutzt werden, um Profile von Menschen zu erstellen, denn werbefinanzierte Apps sammeln in der Regel umfangreiche Daten über Nutzer:innen – von metergenauen Standortdaten über Geräteinfos bis zu abgeleiteten Interessen. App-Anbieter teilen diese Daten mit einer unüberschaubaren Zahl von Werbefirmen, damit diese ihre Werbung personalisieren können.

Wie Recherchen von netzpolitik.org und dem Bayerischen Rundfunk zeigen, werden solche Daten teilweise jedoch auch für andere Zwecke verwendet. So landeten etwa Milliarden metergenauer Standortdaten von deutschen Telefonen bei Databrokern, die mit dem Verkauf ein Geschäft machen. Um sich vor solchen Gefahren zu schützen, ist die Verweigerung im Rahmen des ATTF ein wichtiger Baustein.

Werbe- und Zeitungsverbände wollen weiter tracken

Das Verfahren gegen gegen den Tracking-Schutz hatten deutsche Digital‑, Medien- und Werbeverbände angestoßen, die sich durch Apples ATTF benachteiligt fühlten. Organisationen wie der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft, der Bundesverband der Digitalen Wirtschaft, der Medienverband der freien Presse und der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger wollten erreichen, dass Apple keine eigenen Datenschutzmaßnahmen einführen darf, die andere Unternehmen in ihrer Geschäftstätigkeit einschränken.

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Apple machte geltend, dass das Datenschutz-Feature zulässig sei, weil der Konzern sich durch ein besonders hohes Datenschutzniveau im Wettbewerb positionieren könne.

In dieser grundsätzlichen Frage gab das Kartellamt Apple recht: Selbst als marktmächtiges Unternehmen dürfe es grundsätzlich Maßnahmen zum Schutz der Privatsphäre seiner Nutzer:innen erlassen, auch wenn diese über gesetzliche Anforderungen hinausgehen.

Abfragen werden länger und komplizierter

Allerdings muss Apple sicherstellen, die Konkurrenz dabei nicht zu benachteiligen. Denn auch Apple selbst sammelt Daten und nutzt sie für Werbezwecke. Insbesondere mit Werbung im App-Store hat sich der Konzern in den vergangenen Jahren eine relevante Einkommensquelle erschlossen.

Die Einwilligungsabfragen für das Tracking durch Apple seien im Vergleich zu dem durch Dritte so gestaltet gewesen, dass Nutzer:innen eher ihre Zustimmung geben. App-Anbieter sollen nun die Möglichkeit bekommen, auf 4.000 Zeichen „die Relevanz und die Vorteile personalisierter Werbung für ihre Geschäftsmodelle besser erläutern“ zu können, so das Kartellamt.

Drittanbieter bekommen zudem die Möglichkeit, Nutzer:innen darüber zu informieren, dass sie innerhalb der App bereits eine datenschutzrechtliche Einwilligung erteilt haben. Apps können zudem die Abfrage dieser Datenschutz-Einwilligung in die ATTF-Abfrage integrieren, indem sie dort einen Button einfügen und auf eine zweite Ebene des Systems verlinken.

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Vier Monate Zeit für Umsetzung

Das Kartellamt hat das Verfahren auf Basis relativ neuer Regeln zum Wettbewerbsschutz in der digitalen Welt geführt. Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ermöglicht der Behörde eine besondere Missbrauchsaufsicht über große Digitalkonzerne, die eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb haben.

Das Bundeskartellamt hatte die überragende marktübergreifende Bedeutung Apples im April 2023 festgestellt. Das Unternehmen kontrolliert mit seinen Betriebssystemen und dem App Store eine zentrale Infrastruktur für den Vertrieb von Apps auf seinen Geräten, Zugleich bietet es auch selbst Apps und Werbeflächen an.

Der Bundesgerichtshof bestätigte Apples marktbeherrschende Stellung im März 2025. In der Folge hatte das Unternehmen nach Angaben des Kartellamtes daraufhin Maßnahmen vorgeschlagen, um der Weisung der Behörde gerecht zu werden. Diese seien im Dezember getestet und erneut angepasst worden.

Das Kartellamt hat das Verfahren nun abgeschlossen und erachtet die Maßnahmen als bindend. Apple hat nun vier Monate Zeit für die Umsetzung. Die Zusagen gelten für sieben Jahre und sollen von einem Monitoring Trustee überwacht werden, einem Treuhänder im Auftrag des Kartellamtes.

Update: Am Nachmittag des 17. August hat uns ein Statement von Apple erreicht, das wir gerne nachtragen:

Für Apple ist die Privatsphäre ein grundlegendes Menschenrecht. Deshalb haben wir App-Tracking-Transparenz eingeführt: Damit können Nutzer:innen unkompliziert selbst kontrollieren, ob Apps sie über die Apps und Websites anderer Unternehmen hinweg tracken dürfen. Wir sind überzeugt, dass die aktuelle ATT-Abfrage klar, verständlich und wirksam ist, um Nutzer:innen die Kontrolle ihrer Daten zu ermöglichen. Diese Einschätzung teilen auch deutsche Datenschutzbehörden. Dennoch haben wir uns auf Wunsch des Bundeskartellamts bereit erklärt, Text und Gestaltung der Abfrage anzupassen. Diese Zusage stellt sicher, dass wir dieses wichtige Datenschutz-Tool weiterhin in Europa anbieten können und dass die Nutzer:innen selbst über ihre Daten bestimmen und nicht Ad-Tech-Unternehmen und Datenhändler.


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