Gericht: Gesundheitsministerium muss eindeutige Auskunft zu Masken-Deals geben, sonst droht Zwangsgeld.
Masken-Maßnahme: Das Verwaltungsgericht Köln droht dem Bundesgesundheitsministerium ein Zwangsgeld von 5.000 Euro an, sollte es sich weiter weigern, eine