„Verfassungswidrig“: BND muss Kommunikations-Überwachung einschränken
Der deutsche Auslandsgeheimdienst BND darf bei seiner Überwachung zu „Cybergefahren“ zu viel, wie aus einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts hervorgeht. Spätestens
Das Journalismus-Metablog – Kuratiert vom DFJV
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