BGH-Urteil: Schadenersatz-Forderung für Schlecker muss neu geprüft werden.
Kein Zuckerschlecken: Das Frankfurter Oberlandesgericht hat Schadenersatz-Forderungen des Schlecker-Insolvenzverwalters Arndt Geiwitz wegen illegaler Preisabsprachen früherer Lieferanten zu schnell verworfen, urteilt